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    GEZ und TV-Karte?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.02 11:44:43 von
    neuester Beitrag 15.06.02 11:31:45 von
    Beiträge: 28
    ID: 530.181
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      schrieb am 07.01.02 11:44:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand ob GEZ fällig werden, wenn man nur über Computer mit TV-Karte fernsieht??
      Bzw. im zweiten Fall: eine TV-Karte mit Videoeingang und eine Graphikkarte mit Videoausgang besitzt und daran einen Videorecorder mit Tuner (der nicht mit der Antenne angeschlossen ist) anschließt um Filme oder sonstiges aufzunehmen???
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 11:47:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich meine ja,als der Kontrollfuzzi das letzte Mal bei mir war hat er extra gefragt,ob ich ne Fernsehkarte an dem PC habe.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 11:58:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es spielt keine Rolle, WIE du den Mist empfängst. Die Möglichkeit allein ist ausschlaggebend für die Einforderung von Gebühren.
      Ausserdem hast du sicherlich ein Radio, oder? Damit wirst du dann auf alle Fälle veranschlagt.

      Grüsse DK
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 11:59:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meines Wissens nein - denn man erhebt Gebühren für empfangsbereite Fernsehgeräte und Radios - es geht um die Art von Gerät - sie wollten PC´s einbeziehen - haben es aber noch nicht!
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:03:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vossibär,bist Du da sicher? Ich glaube jemand sollte mal bei der GEZ anrufen und fragen um sicher zu gehen. Ich glaube eigentlich schon,dass Fernsehkarten auch zählen.

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      schrieb am 07.01.02 12:07:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      wird sogar fällig wenn du nur einen videorekorder
      mit computer hast hab mich mal 1/2jahr mit
      dennen rumgestritten obwohl ich überhaupt keine
      antenne oder reserver bzw fernseher besitze
      am schluss habe ich das gerät verschenkt.
      und wir haben uns darauf geeinigt das ich nur
      das 1/2jahr zahle. :p
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:09:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe vor ca. einem halben Jahr einen Artikel im Spiegel darüber gelesen - ein Anruf bei der GEZ würde wohl besseren Aufschluss geben - ich kann mich nur darauf berufen!
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:15:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Cerberus2

      GEZ wird fällig. DeadKennedy hat Recht, es geht nur um die Möglichkeit, d.h. selbst ein Videorecorder, der keinen Antennenanschluss hat und in einem Gartenhaus steht, ist gebührenpflichtig. Ich habe im letzten Jahr übrigens wg. einer TV-Karte 4 Jahre Gebühren nachbezahlen müssen...
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:19:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn er für einen fernseher schon zahlt dann
      ist es imbegriffen aber wenn er gar keinen hatt
      dann ist es ein empfangsgerät.du kannst ja das
      empfangsteil zerstöhren mit rechnung von einem
      fachgeschäft aber das geht bei neuen digitalen geräten
      nicht. :p
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:22:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich lass diese Kontrollfuzzies nicht rein :)
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:31:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich auch nicht aber wenn ihm die kinder schon an
      der türe erzählt haben das wir einen videorecorder
      haben. :D
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 12:58:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für die Antworten ....
      die Antwort bezüglich meiner Frage habe ich da gefunden:

      Gute News für alle Internet-User, denn mindestens bis zum Jahr 2004 bleiben wir von der GEZ verschont. Bis dahin soll der Empfang von Radio- und TV-Programmen über das Internet gebührenfrei sein.
      Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben beschlossen, dass der Empfang von Radio- und TV-Programmen über das Internet bis mindestens 2004 gebührenfrei bleibt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die das Geld für die öffentlich-rechtlichen Sender eintreibt geht somit noch leer aus.

      Die GEZ weiss zur Zeit nicht wohin sich der Markt entwickelt. Vielleicht entwickelt sich die Technik der Internet-PCs so weit, dass die Programme nur noch übers Internet ausgestrahlt werden. Dann müsse der Gebühreneinzug neu gestaltet werden.

      Zur Zeit sind also alle Internet-User von der Gebühr freigestellt. Die Ausnahme: Jedoch nicht die Computerbesitzer, die zusätzlich eine Radio- und TV-Karte installiert haben. Diese Computer gelten, laut GEZ, als normale Empfangsgeräte, für die Gebühren entrichtet werden müssen.

      Sollte es nach 2004 zu einer Gebührenpflicht für die Internet-PCs kommen, könnten die Internet-PCs als Zweitfernseher angemeldet werden. Gebühren würden somit für die privat Nutzung des PCs nicht anfallen. Für Unternehmen würden allerdings Gebühren anfallen.

      Quelle: Internet-Magazin

      also, ab 2005 wird wohl Internet auch GEZ pflichtig ...
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 13:07:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      gez und ihk = zwangsbeglückung
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 13:59:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      na ich sehs schon kommen,dann muss man wahrscheinlich fürs internet noch GEZ blechen,auch wenn man garnicht fernsehen im internet guckt,so weil die Möglichkeit besteht! :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 16:00:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      TV Karte = Gebühren ja.
      TV/Radio über Internet = Gebühren nein.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 16:08:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      ja so schlau waren wir schon,ich meinte ab 2004
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 16:10:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Auf jeden Fall sollte man die Typen nicht reinlassen. Sie haben unter gar keinen Umständen das Recht, die Wohnung zu betreten.
      Allerdings funktioniert das nur beim ersten mal. Weist ihr den Beamten zurück, KANN er das nächste mal mit einer amtl. Erklärung kommen, die ihn zur Besichtigung berechtigt. Bis dahin muss also alles entfernt sein.

      Egal was man euch sagt, bleibt hart. Schickt sie wieder weg. I. d. R. kommen sie nicht ein zweites Mal. Auch die schriftliche Anfrage, ob man eine Gerät besitzt, kann man getrost in den Mülleimer werfen. So lange die nicht per Einschreiben kommt, müssen die erst mal beweisen, das was angekommen ist.
      I. d. R. kommt aber gar keine zweite Anfrage mehr.

      Grüsse DK
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 17:38:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vor einigen Jahren habe ich für eine Zweitwohnung, in der ich tatsächlich Radio und Fernseher weder betrieben "noch zum Empfang bereitgehalten" habe eine entsprechenden Fragebogen erhalten (war offensichtlich von einem Menschen, eingeworfen worden, der mich nicht angetroffen hatte).

      Interessanterweise war in dem Fragebogen die Möglichkeit, daß man weder Radio- noch Fernsehgerät besitzt, gar nicht vorgesehen.

      Ich wäre dennoch bereit gewesen, diesen Fragebogen - soweit möglich - wahrheitsgemäß auszufüllen und zurückzuschicken. Ich bin aber vor der finanziellen Belastung zurückgeschreckt, die der Ankauf einer Briefmarke bedeutet hätte (d.h. kein Freiumschlag).
      Es kam dann nochmals eine weiter Auforderung, diesmal drängender und diffus drohend. Darauf habe ich wieder nicht reagiert, und danach nie mehr etwas von der Sache gehört.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 17:45:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      was kann ich dann mit einer tv-karte empfangen? null und garnichts!
      dazu müsste sie erstmal ordungsgemäss eingebaut und installiert sein,
      erst dann und auch nur wenn die gerätschaft es tatsächlich zulässt tv
      über einen antennenanschluss zu empfangen, sehe ich in meinen
      augen ein empfangsgerät, kein stück vorher.

      wenn ich bastler bin und mir selbst ein fernseh bauen will und aufem
      flohmarkt schon mal ne alte bildröhre organisiere habe ich deshalb noch lange
      kein brauchbares "empfangsgerät".

      ausserdem wie es oben schon steht "installiert" also sowie die software weg ist, ist
      das ding nutzlos und kein empfang mehr möglich.

      also ehrlich da sollte die gez sich wirklich mal fragen auf was für einen unfug die noch kommen wollen,
      da ohnehin viele vom öffentlich rechtlichen kein gebrauch mehr machen.
      ich sehe in dieser gebührenstruktur auf dauer sowiso keine zukunft mehr, es ist doch nicht rechtstaatlich
      für möglichkeiten veranlagt zu werden, die man weder nutzen will noch tut oder muss.

      es wird wohl zeit für reformen
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 16:29:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Interessante Thema hier...

      Ich habe mich oft gefragt was rechtlich "zum Empfang bereiten Fernsehen" bedeutet?
      Wenn ich den Gerät aus der Steckdose ziehe und in die Ecke stelle - ist dann er "zum Empfang bereit"?
      Oder noch weiter -z:B. die Sicherung raus nehme - das Gerät ist eigentlich dann kaputt.
      Für ein kaputten Fernsehen braucht man eigentlich nichts zahlen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 11:05:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      @mice: "Wenn ich den Gerät aus der Steckdose ziehe und in die Ecke stelle - ist dann er "zum Empfang bereit"? "

      JA, das Gerät ist zum Empfang bereit!

      Erst wenn es mit "erheblichen" Aufwand möglich ist zum empfangen, gilt das Gerät als NICHT Gebührenpflichtig.

      Z.B. im Karton VERPACKT im Keller oder Speicher!

      Im Wohnzimmer gilt diese widerrum NICHT.
      Avatar
      schrieb am 18.01.02 14:40:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      #
      Avatar
      schrieb am 19.01.02 10:42:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      @masterdesaster

      du scheinst ja weitere informationen´zu haben, wie man geräte rechtmäßig wegstellt - kann man das auch irgendwo nachlesen, wäre ja für alle interessant, da jeder irgendwo technik-leichen im haus hat.

      a propos haus: was mache ich mit nicht gebrauchten tv in einraumwohnung ohne keller? umziehen oder axt zur hand nehmen?

      ach ja, am samstag wird man immer so theoretisch...

      gruß

      commander
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 12:14:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      Klar kannste das nachlesen... 3 Posting weiter oben/unten.

      Kannst aber auch bei der GEZ nachfragen :D

      Apropos: Was mache ich mit meinem 7. Porsche, wenn ich nur 6 Garagen habe und in unseren Hochhaussiedlung im Moment keine mehr zu mieten ist????

      Ach ja..... ist leider keine Theorie :D
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 12:51:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      @CommanderBerlin:
      SyncMasterDesaste wrote:
      >>Erst wenn es mit "erheblichen" Aufwand möglich ist zum empfangen, gilt das Gerät als NICHT Gebührenpflichtig.<<<<

      Du kannst ruhig den Leitungskabel raus drehen, und die Blumen auf der Gerät stellen. In diesem Zustand ist der Gerät nicht zum Empfang bereit (kaputt).
      "Erheblichen Aufwand" ist dann doch vorhanden. Wie soll GEZ bestimmen ob Du 500 DM Reparaturkosten zahlen muß, oder nur eine Sicherung wechseln? Die sollten schon einer Mechaniker vorbei schicken für Kostenvoranschlag.. :)

      Hat jemand Ahnung was von den Gebühren für Verwaltung und Eintreibung geht? 30 oder 50%?????

      Mice
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:24:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      TV-Karten sind bis 2004 nicht GEZ pflichtig
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 09:15:26
      Beitrag Nr. 27 ()
      @alfredoline
      Leider falsch!
      PZs mit TV-Karte oder Radiokarte SIND gebührenpflichtig.
      Ist anscheinend immer wieder eine Quelle der Verwirrung, da dies in den Formschreiben der GEZ nicht erwähnt wird.
      Auf der Homepage der GEZ kann man es aber explizit nachlesen.

      Grüße
      giffyd
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 11:31:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      habe mich vor ca. 2 Wochen bei der GEZ angemeldet (weil alle zwei Tage so´n GEZ-Eintreiber-Typ vor meiner Tür steht - sogar jetzt noch - ich lass ihn aber nich rein :laugh: :laugh: :laugh: ) und jetzt lese ich:
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,201010,00.html

      hätte schon wieder große lust zu kündigen!!!


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