Verluste aus Währungsgeschäften anrechenbar ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.02 18:04:38 von
neuester Beitrag 21.01.02 19:47:51 von
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Hallo Ihr Steuercracks, insbesondere NATALY !
Angenommen ich gehe 10000 DM in den $, da ich annehme, daß
dieser gegen über dem EURO gewinnt.
Leider siehts genau umgekehrt aus und ziehe das Geld wieder
raus. -> Verlußt von 500 EUR plus entsprechende gebühren.
Kann ich diesen Verlust wie Aktienverluste verrechnen ?
Danke !
MfG Thetan
Angenommen ich gehe 10000 DM in den $, da ich annehme, daß
dieser gegen über dem EURO gewinnt.
Leider siehts genau umgekehrt aus und ziehe das Geld wieder
raus. -> Verlußt von 500 EUR plus entsprechende gebühren.
Kann ich diesen Verlust wie Aktienverluste verrechnen ?
Danke !
MfG Thetan
Nach meinem Empfinden ja, da ja auch der umgekehrte Fall steuerpflichtig ist.
Bei Festsetzung der Spekulationsgewinne /-verluste hängt es nicht davon ab, ob primär eine Spekulation auf steigende Währung beabsichtigt war oder nicht; ein Anleger, der beispielsweise sein Geld in den USA anlegt und vor Ablauf eines Jahres wieder abzieht, muß bei evtl. gestiegenem Dollar die Differenz in Euro versteuern, falls die Freibeträge überschritten werden.
Bei Festsetzung der Spekulationsgewinne /-verluste hängt es nicht davon ab, ob primär eine Spekulation auf steigende Währung beabsichtigt war oder nicht; ein Anleger, der beispielsweise sein Geld in den USA anlegt und vor Ablauf eines Jahres wieder abzieht, muß bei evtl. gestiegenem Dollar die Differenz in Euro versteuern, falls die Freibeträge überschritten werden.
Ja - kannst Du!
§23 EStG spricht nur noch von "privaten Veräusserungsgeschäften". Es wird nicht differenziert zwischen Optionen, Termingeschäften, Aktien, Anleihen und und und...sogar Haus- oder Autokauf und -verkauf fallen darunter.
Sämtliche Gewinne und Verluste aus der gleichen Einkunftsart (also die, die unter $23 EStG fallen) können also mit einander verrechnet werden.
Frank
§23 EStG spricht nur noch von "privaten Veräusserungsgeschäften". Es wird nicht differenziert zwischen Optionen, Termingeschäften, Aktien, Anleihen und und und...sogar Haus- oder Autokauf und -verkauf fallen darunter.
Sämtliche Gewinne und Verluste aus der gleichen Einkunftsart (also die, die unter $23 EStG fallen) können also mit einander verrechnet werden.
Frank
Der Verlust mindert deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Danke Euch allen !
MfG Thetan
MfG Thetan
Ist es denn auch möglich die Verluste aus den Aktienverkäufen mit positiven Einkünften wie z.B. Lohn etc. gegen zu rechnen?
Ich habe in 2001 einige Werte meiner Totenliste verkauft. Wäre toll, wenn ich das Geld irgendwie zurückbekommen könnte.
Wer kennt sich hier aus?
Ich habe in 2001 einige Werte meiner Totenliste verkauft. Wäre toll, wenn ich das Geld irgendwie zurückbekommen könnte.
Wer kennt sich hier aus?
@SeroZ: Das ist nicht möglich.
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