Depotübertrag zu Consors !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.02.02 17:11:22 von
neuester Beitrag 19.02.02 17:58:48 von
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Hat jemand Erfahrungen hiermit gemacht? Ich habe noch ein
Depot bei einer Volksbank und möchte nur noch bei Consors
ein Depot führen.
Gerade die evtl. anfallenden Kosten würden mich interessieren.
Danke im voraus !!
Gruß Panz
Depot bei einer Volksbank und möchte nur noch bei Consors
ein Depot führen.
Gerade die evtl. anfallenden Kosten würden mich interessieren.
Danke im voraus !!
Gruß Panz
Bin von Entrium (damals Quelle)gewechselt.
Consors hat mir damals 100,--DM gutgeschrieben.
Quelle hat ca. 150,--DM berechnet.
Hab´s nie bereut.
Hat aber ca 10 Tage gedauert.
(Besonders als Startrader sparst Du dir einen Haufen Kohle).
Grüße
jonny
Consors hat mir damals 100,--DM gutgeschrieben.
Quelle hat ca. 150,--DM berechnet.
Hab´s nie bereut.
Hat aber ca 10 Tage gedauert.
(Besonders als Startrader sparst Du dir einen Haufen Kohle).
Grüße
jonny
Musterbrief im Internet
Verbraucherzentralen warnen vor unzulässigen Gebühren bei Depotwechsel
Wenn Bankkunden ihr Wertpapierdepot auf ein anderes Geldinstitut übertragen wollen, lassen sich viele Kreditinstitute diesen Service teuer bezahlen. So berechnet der Online-Broker Consors nach Angaben der Verbraucher-Zentrale NRW 15 bis 35 Mark (7,67 bis 17,90 Euro) für die Übertragung von Wertpapier-Depots zu anderen Banken.
ddp.vwd DÜSSELDORF. Die Verbraucher-Zentrale bezeichnet solche saftigen Entgelte als Strafgebühr. Denn die erhobene Geldforderung stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten, die eine Depotübertragung tatsächlich verursacht. Zwar sei der Verbraucher-Zentrale eine Gerichtsentscheidung zu dieser Problematik nicht bekannt, die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken habe solche Entgelte jedoch schon 1999 für unzulässig erklärt.
Die Verbraucher-Zentrale empfiehlt Bankkunden in einem solchen Fall, die Kostenforderungen unter Hinweis auf den Schlichtungsspruch des Ombudmanns der privaten Banken abzulehnen. Wenn das Geldinstitut nur die Fremdkosten wiederhaben wolle, sollten Kunden eine Vorlage der Abrechnung (zum Beispiel von der Clearstream Banking AG) fordern. Eine Reihe von Instituten hätten nach entsprechenden Reklamationen ihre Gebühren drastisch reduziert. Einen Musterbrief dazu gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/SES40042961/media1706A.rtf.
HANDELSBLATT, Dienstag, 20. November 2001
Verbraucherzentralen warnen vor unzulässigen Gebühren bei Depotwechsel
Wenn Bankkunden ihr Wertpapierdepot auf ein anderes Geldinstitut übertragen wollen, lassen sich viele Kreditinstitute diesen Service teuer bezahlen. So berechnet der Online-Broker Consors nach Angaben der Verbraucher-Zentrale NRW 15 bis 35 Mark (7,67 bis 17,90 Euro) für die Übertragung von Wertpapier-Depots zu anderen Banken.
ddp.vwd DÜSSELDORF. Die Verbraucher-Zentrale bezeichnet solche saftigen Entgelte als Strafgebühr. Denn die erhobene Geldforderung stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten, die eine Depotübertragung tatsächlich verursacht. Zwar sei der Verbraucher-Zentrale eine Gerichtsentscheidung zu dieser Problematik nicht bekannt, die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken habe solche Entgelte jedoch schon 1999 für unzulässig erklärt.
Die Verbraucher-Zentrale empfiehlt Bankkunden in einem solchen Fall, die Kostenforderungen unter Hinweis auf den Schlichtungsspruch des Ombudmanns der privaten Banken abzulehnen. Wenn das Geldinstitut nur die Fremdkosten wiederhaben wolle, sollten Kunden eine Vorlage der Abrechnung (zum Beispiel von der Clearstream Banking AG) fordern. Eine Reihe von Instituten hätten nach entsprechenden Reklamationen ihre Gebühren drastisch reduziert. Einen Musterbrief dazu gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/SES40042961/media1706A.rtf.
HANDELSBLATT, Dienstag, 20. November 2001
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