GEZ! We have a problem ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.04.02 17:12:00 von
neuester Beitrag 12.11.11 05:46:27 von
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ID: 572.868
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(Dies ist kein Aprilscherz)
Also es ist folgendes passiert,
um die GEZ Gebühren zu sparen verzichte auf das Programm der öffentlich-(un)rechtlichen Sender,
schaue nur noch Programme, deren Betreiber diese unentgeltlich und allgemein zugänglich anbieten.
Dies teile ich der GEZ mit, verweise dabei auf den
Art. 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
der in dieser Hinsicht sehr Eindeutig ist:
Art.10
Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung
von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein ...
Und was sagt die GEZ:
... die Europäische Menschenrechtskonvention gilt in Deutschland nur Kraft eines einfaches Gesetztes und
stellt somit kein höherwertiges Recht dar...
Im bezeichneten Konfliktfall obsiegt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag...
Es war mir ja klar, dass ich mit meinem Anliegen keinen Erfolg haben werde,
aber bei dieser Begründung krümmen sich mir die Zehnägel.
BT
Also es ist folgendes passiert,
um die GEZ Gebühren zu sparen verzichte auf das Programm der öffentlich-(un)rechtlichen Sender,
schaue nur noch Programme, deren Betreiber diese unentgeltlich und allgemein zugänglich anbieten.
Dies teile ich der GEZ mit, verweise dabei auf den
Art. 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
der in dieser Hinsicht sehr Eindeutig ist:
Art.10
Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung
von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein ...
Und was sagt die GEZ:
... die Europäische Menschenrechtskonvention gilt in Deutschland nur Kraft eines einfaches Gesetztes und
stellt somit kein höherwertiges Recht dar...
Im bezeichneten Konfliktfall obsiegt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag...
Es war mir ja klar, dass ich mit meinem Anliegen keinen Erfolg haben werde,
aber bei dieser Begründung krümmen sich mir die Zehnägel.
BT
Tja, da hast Du Dich wohl von der Werbung der privaten mit "freeTV-Premiere" hinters Licht führen lassen.
In D gibt´s kein free TV.
In D gibt´s kein free TV.
tja - da solltest du auf den Fußballen weiterlaufen ...
der unterwürfig gekrümmte Gang mancher Staats"Diener"
erklärt sich damit quasi von selbst ...
der unterwürfig gekrümmte Gang mancher Staats"Diener"
erklärt sich damit quasi von selbst ...
Hi Bedenkenträger
mache der GEZ mal den UNterschied zwischen Gebühren und Steuern klar!
Gebühren treffen nur Teilnehmer, wohingegen Steuern grds alle zahlen müssen.
Wenn Du also die öffentlilch-rechtlichen nicht nutzt mußt Du auch keine Gebühren zahlen!
mache der GEZ mal den UNterschied zwischen Gebühren und Steuern klar!
Gebühren treffen nur Teilnehmer, wohingegen Steuern grds alle zahlen müssen.
Wenn Du also die öffentlilch-rechtlichen nicht nutzt mußt Du auch keine Gebühren zahlen!
Na ja, wie kann man denn auch die GEZ beim Geldabsaugen stören...
@Aufschlag,
falsch - die GEZ unterstellt die Möglichkeit, öffentlich rechtliche empfangen zu können. Wenn Du nicht zahlen willst, kannste nur die Kiste rausschmeißen und musst Dich dafür rechtfertigen. Wir leben halt nun mal in D.
Und in Zukunft sollen da möglicherweise auch PC`s mit "eingebunden" werden - zumindest mit Internetzugang! Daran wird schon seit einiger Zeit fleißig gebastelt (die Wirtschaft sträubt sich dagegen, ich bin aber fest davon überzeugt das da eine Möglichkeit gefunden wird, den Normalbürger abzukassieren).
Gruß
gezwirbelt
@Aufschlag,
falsch - die GEZ unterstellt die Möglichkeit, öffentlich rechtliche empfangen zu können. Wenn Du nicht zahlen willst, kannste nur die Kiste rausschmeißen und musst Dich dafür rechtfertigen. Wir leben halt nun mal in D.
Und in Zukunft sollen da möglicherweise auch PC`s mit "eingebunden" werden - zumindest mit Internetzugang! Daran wird schon seit einiger Zeit fleißig gebastelt (die Wirtschaft sträubt sich dagegen, ich bin aber fest davon überzeugt das da eine Möglichkeit gefunden wird, den Normalbürger abzukassieren).
Gruß
gezwirbelt
aber habe ich den kein recht auf mein Recht ?
ich will doch nur die mir zugesicherten Grundrechte nutzen
da ist es mir völlig egal was die GEZ unterstellt.
Wenn die GEZ, also eine staatliche Einrichtung verlangt dass ich
-entweder Zahle
-oder mein Rundfunkempfangsgerät außer Betrieb nehme
ist dies doch ein Angriff gegen das in der EMRK verfasste Grundrecht.
Ich werde Widerstand leisten !
BT
ich will doch nur die mir zugesicherten Grundrechte nutzen
da ist es mir völlig egal was die GEZ unterstellt.
Wenn die GEZ, also eine staatliche Einrichtung verlangt dass ich
-entweder Zahle
-oder mein Rundfunkempfangsgerät außer Betrieb nehme
ist dies doch ein Angriff gegen das in der EMRK verfasste Grundrecht.
Ich werde Widerstand leisten !
BT
Tu das, trage dich aber durchaus mit Bedenken ...
Könnte eine Hildesheimer Firma nicht Fernbedienungen
nur für die Privatsender schaffen,würde bestimmt sehr
erfolgreich.
nur für die Privatsender schaffen,würde bestimmt sehr
erfolgreich.
Na ja, aber das ist ja schon allgemein bekannt:
10. Warum muss ich Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, obwohl ich bereits Kabelgebühren zahle und auch nur Sendungen privater Anbieter ansehe?
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren zu entrichten.
Mehr infos unter: http://www.gez.de/
10. Warum muss ich Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, obwohl ich bereits Kabelgebühren zahle und auch nur Sendungen privater Anbieter ansehe?
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren zu entrichten.
Mehr infos unter: http://www.gez.de/
persönlich - wer sonst - war ich gegen, bin ich, werde ich gegen die privaten sein, obwohl die öffentlich rechtlichen zusehends schlechter werden. zum glück steigen dafür die gebühren für ard/zdf. man erkläre mir die logik....
dat trine
dat trine
nur eine weitere von unzähligen Lobbies,
die dieses Land seit Ewigkeiten mit ihren eigenen Pfründen quälen...
Friede den Hütten,...
die dieses Land seit Ewigkeiten mit ihren eigenen Pfründen quälen...
Friede den Hütten,...
Ein -wenn auch schwacher- Trost ist, daß man jahrelang schw*** geguckt hat (bevor man erw***** wurde).
Die Höhe ist allerdings, daß die Öffentlich-Rechtlichen SOWOHL Gebühren ALS AUCH Werbegelder kassieren!! Diese Mischform ist eigentlich unzulässig! Wie sollen private Sender da eine Chance haben (siehe Kirch)??
Seit neuestem kupfern die Öff.-Rechtl. sowieso nur noch von den Privaten ab, die vorher den Schweiß und die Mühe hatten!
(Im übrigen: Wenn ich einen Fernseher kaufe, kassiert der Staat in Form der Mehrwertsteuer ja mit, ebenso beim Stromverbrauch zum Betreiben desselben. Das muß reichen! )
Die Höhe ist allerdings, daß die Öffentlich-Rechtlichen SOWOHL Gebühren ALS AUCH Werbegelder kassieren!! Diese Mischform ist eigentlich unzulässig! Wie sollen private Sender da eine Chance haben (siehe Kirch)??
Seit neuestem kupfern die Öff.-Rechtl. sowieso nur noch von den Privaten ab, die vorher den Schweiß und die Mühe hatten!
(Im übrigen: Wenn ich einen Fernseher kaufe, kassiert der Staat in Form der Mehrwertsteuer ja mit, ebenso beim Stromverbrauch zum Betreiben desselben. Das muß reichen! )
Aus aktuellem Anlaß ist diese Diskussion wieder eröffnet.
MfG a.mueller
MfG a.mueller
Ich habe in meinem Blog mal etwas über die Historie und die rechtliche Situation der GEZ verfasst:
http://lust-und-frust.blog.de/2010/06/09/gez-rundfunkgebuehr…
http://lust-und-frust.blog.de/2010/06/09/gez-rundfunkgebuehr…
Antwort auf Beitrag Nr.: 5.965.090 von Bedenkentraeger am 01.04.02 17:12:00Mehr als Acht Jahre habe ich nun mit dem Wissen der GEZ keine Gebühren bezahlt, sondern die mir verfasseten Menschenrechte genutzt...
In der Tat halte ich die nun beschlossene Steuer für gerecht,
und werde gerne BEZ-ahlen.
BT
In der Tat halte ich die nun beschlossene Steuer für gerecht,
und werde gerne BEZ-ahlen.
BT
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.700.619 von Bedenkentraeger am 17.06.10 19:18:01die mir verfasseten Menschenrechte genutzt...
Das musst du mir mal erklären. Ich verstehe nicht mal andeutungsweise was du ausdrücken willst.
Das musst du mir mal erklären. Ich verstehe nicht mal andeutungsweise was du ausdrücken willst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.703.877 von ChrisHamburg01 am 18.06.10 11:33:26Siehe das erste Posting dieses Threats:
Es geht um Art. 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Art.10
Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung
von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein ...
Ich halte dieses Recht für höherwertiger als den Rundfunkgebührenstaatvertrag,
die GEZ sieht es umgekehrt ...
BT
Es geht um Art. 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Art.10
Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung
von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein ...
Ich halte dieses Recht für höherwertiger als den Rundfunkgebührenstaatvertrag,
die GEZ sieht es umgekehrt ...
BT
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist Ländersache und Länderrecht steht unter der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zudem wird de facto von deutschen Gerichten die EMRK höher bewertet als die Bundesgesetzgebung
Hier der entsprechende Passus aus der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechts…
In der Bundesrepublik Deutschland steht die Menschenrechtskonvention im Rang eines einfachen Gesetzes (BGBl II 2002, 1054). Damit geht sie zwar landesgesetzlichen Bestimmungen vor, ist im Vergleich mit bundesgesetzlichen gleichartigen Regelungen allerdings dem „lex posterior“-Grundsatz unterworfen, könnte also unter Umständen hinter neueren gesetzlichen Regelungen zurücktreten. Da jedoch die Grundrechtsgewährleistung der EMRK weitgehend der des Grundgesetzes entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht 1987 ausgeführt, dass andere gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik (wie beispielsweise die Strafprozessordnung) im Lichte der EMRK auszulegen seien. Dieser Auffassung folgen auch die oberen Bundesgerichte. Damit kommt de facto der EMRK im deutschen Recht zwar kein verfassungsrechtlicher, aber doch ein übergesetzlicher Rang zu.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechts…
In der Bundesrepublik Deutschland steht die Menschenrechtskonvention im Rang eines einfachen Gesetzes (BGBl II 2002, 1054). Damit geht sie zwar landesgesetzlichen Bestimmungen vor, ist im Vergleich mit bundesgesetzlichen gleichartigen Regelungen allerdings dem „lex posterior“-Grundsatz unterworfen, könnte also unter Umständen hinter neueren gesetzlichen Regelungen zurücktreten. Da jedoch die Grundrechtsgewährleistung der EMRK weitgehend der des Grundgesetzes entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht 1987 ausgeführt, dass andere gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik (wie beispielsweise die Strafprozessordnung) im Lichte der EMRK auszulegen seien. Dieser Auffassung folgen auch die oberen Bundesgerichte. Damit kommt de facto der EMRK im deutschen Recht zwar kein verfassungsrechtlicher, aber doch ein übergesetzlicher Rang zu.
Erfolgreicher ist es (aus jahrelanger Erfahrung) anzugeben, keinerlei Rundfunkgeräte zu besitzen und die Briefe der GEZ, die ca. jährlich bis halbjährlich kommen, nicht zu ignorieren, sondern als Ofenanzünder zu verwenden.
Wichtig bei der Methode ist es, sich von den Leuten, die von Zeit zu Zeit erscheinen nicht einschüchtern zu lassen und sie konsequent nicht ins Haus zu lassen. Wenn dann im Hintergrund der Fernseher läuft, so ist das ein selbst konstruierter Tonerzeuger, der allerdings nicht zum Medienempfang geeignet ist, sondern Kassetten abspielt. Visuell blinkt im Hintergrund eine selbstgebaute Flimmerlampe.
Wichtig bei der Methode ist es, sich von den Leuten, die von Zeit zu Zeit erscheinen nicht einschüchtern zu lassen und sie konsequent nicht ins Haus zu lassen. Wenn dann im Hintergrund der Fernseher läuft, so ist das ein selbst konstruierter Tonerzeuger, der allerdings nicht zum Medienempfang geeignet ist, sondern Kassetten abspielt. Visuell blinkt im Hintergrund eine selbstgebaute Flimmerlampe.
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