Advanced Medien --->Super AD-HOC KZ 50 cents / Schuldenfrei am JE - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.07.02 18:18:42 von
neuester Beitrag 17.07.02 00:23:44 von
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ID: 608.573
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DGAP-Ad hoc: Advanced Medien AG <DVN> deutsch
Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro ein
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro gegen
ehemalige Vorstandsmitglieder ein
Oberhaching, 16. Juli 2002 - Der Vorstand der Advanced Medien AG hat Klage auf
Schadenersatz gegen die ehemaligen Vorstandmitglieder Christophe Montague,
Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz beim Landgericht München eingereicht. Den
Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt
zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt.
Zudem wurden Lizenzverkaufsverträge zur Umsatzgenerierung in den Geschäftsjahren
1999 und 2000 abgeschlossen, die nach Auffassung des heutigen Vorstands der
Advanced Medien AG und rechtlicher Beurteilung eines externen Bilanzgutachters
nichtig sind. Diese Verträge wurden überwiegend vom damaligen
Vorstandsvorsitzenden Christophe Montague sowie vom Vorstandsmitglied Hanns-
Arndt Jovy mit Unternehmen abgeschlossen, die mit der
Gründungsgesellschafterfamilie Jovy verbunden sind. Einige der betroffenen
Verträge wurden auch vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Herbert Jovy,
Vater des Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy, als Vertreter ohne
Vertretungsmacht unterzeichnet und erst anschließend vom dreiköpfigen Vorstand
genehmigt.
Der Advanced Medien AG sind durch die nachteiligen und nichtigen Verträge mit
Gesellschaften der Gründerfamilie Jovy erhebliche Schäden entstanden, die
maßgeblich zu den hohen Verlusten in den Jahren 1999 und 2000 beitrugen. Die
Organmitglieder der Advanced Medien AG waren in den betroffenen Geschäftsjahren
durch eine D&O-Versicherung versichert. Der Schaden wurde der
Versicherungsgesellschaft bereits angezeigt.
Kontakt: Advanced Medien AG, Susanne Rehm, Tel: 089-613805-0, Fax: -55, Mail:
info@advanced-medien.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.07.2002
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 509300; ISIN: DE0005093009; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt;
Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und
Stuttgart
Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro ein
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro gegen
ehemalige Vorstandsmitglieder ein
Oberhaching, 16. Juli 2002 - Der Vorstand der Advanced Medien AG hat Klage auf
Schadenersatz gegen die ehemaligen Vorstandmitglieder Christophe Montague,
Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz beim Landgericht München eingereicht. Den
Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt
zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt.
Zudem wurden Lizenzverkaufsverträge zur Umsatzgenerierung in den Geschäftsjahren
1999 und 2000 abgeschlossen, die nach Auffassung des heutigen Vorstands der
Advanced Medien AG und rechtlicher Beurteilung eines externen Bilanzgutachters
nichtig sind. Diese Verträge wurden überwiegend vom damaligen
Vorstandsvorsitzenden Christophe Montague sowie vom Vorstandsmitglied Hanns-
Arndt Jovy mit Unternehmen abgeschlossen, die mit der
Gründungsgesellschafterfamilie Jovy verbunden sind. Einige der betroffenen
Verträge wurden auch vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Herbert Jovy,
Vater des Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy, als Vertreter ohne
Vertretungsmacht unterzeichnet und erst anschließend vom dreiköpfigen Vorstand
genehmigt.
Der Advanced Medien AG sind durch die nachteiligen und nichtigen Verträge mit
Gesellschaften der Gründerfamilie Jovy erhebliche Schäden entstanden, die
maßgeblich zu den hohen Verlusten in den Jahren 1999 und 2000 beitrugen. Die
Organmitglieder der Advanced Medien AG waren in den betroffenen Geschäftsjahren
durch eine D&O-Versicherung versichert. Der Schaden wurde der
Versicherungsgesellschaft bereits angezeigt.
Kontakt: Advanced Medien AG, Susanne Rehm, Tel: 089-613805-0, Fax: -55, Mail:
info@advanced-medien.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.07.2002
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WKN: 509300; ISIN: DE0005093009; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt;
Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und
Stuttgart
Das ganze hat nur einen Schönheitsfehler: Die D & O Versicherung muss noch zum Zeitpunkt des Geltendmachens eines Schadensersatzes in Kraft sein nicht nur zum Zeitpunkt der Schadensverursachung.
@euro
lies bitte noch einmal nach was Du hier schreibst
Schlaues Kerlchen
lies bitte noch einmal nach was Du hier schreibst
Schlaues Kerlchen
ja - zum Jahresende schuldenfrei - bin mir zudem sicher - dass Dellbrück DVN einen Teil der Schulden erlassen wird - wenn zumindest 50% noch getilgt werden!
Rechne fest mit einer schuldenfreien AG am Ende des Jahres - und diese ist von ihrer Aktionärsstruktur so gut aufgestellt - dass eine Kapitalerhöhung meiner Ansicht nach mühelos vonstatten gehen könnte!
Bald werden die Basher gegrillt - abwarten!
Rechne fest mit einer schuldenfreien AG am Ende des Jahres - und diese ist von ihrer Aktionärsstruktur so gut aufgestellt - dass eine Kapitalerhöhung meiner Ansicht nach mühelos vonstatten gehen könnte!
Bald werden die Basher gegrillt - abwarten!
Warum sackt der Kurs noch nicht?
Die ad hoc ist doch wirklich positiv!
MfG
Bmn
Die ad hoc ist doch wirklich positiv!
MfG
Bmn
Also interessant wäre wirklich wann der ehemalige Vorstand diese Versicherung abgeschlossen hat und was genau versichert wurde.
Wie kommt man an diese Daten?
MfG Xcoa
Wie kommt man an diese Daten?
MfG Xcoa
Der Vorstand räumt auf und versucht alles für den neuen Partner herzurichten. Dauer bewegt was, z.B. Vergleich mit Peterssen, Kreditverlängerung, feststellung der Bilanzfälschung, Einreichung verschiedener Klagen.
Seit über 1,5 Jahren muss ich hier von der nahen Pleite lesen. Und was ist? Advanced existiert immer noch und wird es auch weiter!
Seit über 1,5 Jahren muss ich hier von der nahen Pleite lesen. Und was ist? Advanced existiert immer noch und wird es auch weiter!
@sali
und obwohl es von Tag zu Tag besser läuft fällt der Kurs ins Bodenlose!
Der Trend wird sich vielleicht schon am Donnerstag ändern - dann aber nachhaltig!
und obwohl es von Tag zu Tag besser läuft fällt der Kurs ins Bodenlose!
Der Trend wird sich vielleicht schon am Donnerstag ändern - dann aber nachhaltig!
@euro
das sehe ich ganz anders:
entscheidend ist der Schadenzeitpunkt...wie bei einer Vermögensschadenhaftplicht. NAchhaftung ist auch hier gegeben.
das sehe ich ganz anders:
entscheidend ist der Schadenzeitpunkt...wie bei einer Vermögensschadenhaftplicht. NAchhaftung ist auch hier gegeben.
ganz Recht Plutoo...
In Go(l)d we trust
Destryer
In Go(l)d we trust
Destryer
Die hatten eine D&O-Versicherung. Ist ja nicht zu fassen. Wer hätte das gedacht. Da haben die ja tatsächlich einen Teil unseres Geldes für eine sinnvolle Sache verwendet!!! Aber hallo.
Steven9
Steven9
Also eine Klage anzukündigen, finde ich ja nun keine Super-Meldung.
Prozeß gewonnen - das wäre eine gute Meldung. Aber so ein Prozeß hat
leider oft die Angewohnheit, lange zu dauern und erstmal Geld zu kosten.
Das bringt zusätzliche Unsicherheit. Und gewonnen ist er eben noch
lange nicht.
Da kann ich schon verstehen, daß der Kurs nicht anzieht. Schade
eigentlich
Prozeß gewonnen - das wäre eine gute Meldung. Aber so ein Prozeß hat
leider oft die Angewohnheit, lange zu dauern und erstmal Geld zu kosten.
Das bringt zusätzliche Unsicherheit. Und gewonnen ist er eben noch
lange nicht.
Da kann ich schon verstehen, daß der Kurs nicht anzieht. Schade
eigentlich
Fragebogen zur D & O-Versicherung
Den Fragebogen können Sie am Schluß dieser Seite als PDF-Datei ausdrucken:
> Seitenende
D&O-Versicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung auch D&O-Versicherung genannt (directors` and officers` liability insurance).
Unter diesen Versicherungsschutz fallen Vermögensschäden, die auf einem Organverschulden beruhen.
Die D&O-Versicherung beinhaltet sowohl eine Rechtsschutz- als auch eine Zahlungsfunktion.
Rechtsschutzfunktion:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Zahlungsfunktion:
Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme.
Wer ist versichert?
Leitungsorgane juristischer Personen ( Vorstand,Geschäftsführung)
Aufsichtsorgane ( Aufsichtsrat, Beirat)
Bei einigen Versicherern: Leitende Angestellte ( Prokuristen)
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz besteht im Regelfall für Organmitglieder, die aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens
wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
Der Versicherungsschutz gilt generell weltweit.
http://www.pp-business.de/frames.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.pp-business.de/frames.html # Produkte
Den Fragebogen können Sie am Schluß dieser Seite als PDF-Datei ausdrucken:
> Seitenende
D&O-Versicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung auch D&O-Versicherung genannt (directors` and officers` liability insurance).
Unter diesen Versicherungsschutz fallen Vermögensschäden, die auf einem Organverschulden beruhen.
Die D&O-Versicherung beinhaltet sowohl eine Rechtsschutz- als auch eine Zahlungsfunktion.
Rechtsschutzfunktion:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Zahlungsfunktion:
Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme.
Wer ist versichert?
Leitungsorgane juristischer Personen ( Vorstand,Geschäftsführung)
Aufsichtsorgane ( Aufsichtsrat, Beirat)
Bei einigen Versicherern: Leitende Angestellte ( Prokuristen)
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz besteht im Regelfall für Organmitglieder, die aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens
wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
Der Versicherungsschutz gilt generell weltweit.
http://www.pp-business.de/frames.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.pp-business.de/frames.html # Produkte
Oh Leute - das was da abgeht ist meines Erachtens ein prima Stoff fürs Kino! Was haltet ihr davon!?
Hab schon einen Titel "JOVY".
Oh verdammt! Hätte mir wohl vorher Rechte sichern sollen!?
Hab schon einen Titel "JOVY".
Oh verdammt! Hätte mir wohl vorher Rechte sichern sollen!?
"JOVY" ?
Blöder Titel - würde ich mir nicht im Kino anschauen.
Blöder Titel - würde ich mir nicht im Kino anschauen.
@ZPO
gefällt Dir der besser?
"Out of Stadelheim"
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