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    Serien-Straftäter Mehmet ist in der Türkei ein Musterknabe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.02 00:23:10 von
    neuester Beitrag 20.07.02 11:07:46 von
    Beiträge: 39
    ID: 609.695
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      schrieb am 19.07.02 00:23:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin gespannt, was die Sozialpädagogen zu diesem Bericht sagen... Ist die CSU-Härte gegen Straftäter etwa doch besser als eine mehrjährige Gesprächstherapie?



      Serien-Straftäter Mehmet
      In der Türkei ist er ein Musterknabe
      Von RUKIYE ÖZTÜRK

      Tekirdag (Türkei) – Gibt es einen neuen, netten Mehmet? Der nach 63 Straftaten in Deutschland nix mehr klaut und keinem mehr das Nasenbein bricht?

      BILD-Reporter waren in seinem Dorf Büyükyoncali (nahe Tekirdag, Marmara-Meer). Drei Moscheen, 8000 Einwohner, zwei Ärzte, keine Polizei. Hier hat das strenge Militär das Sagen.

      Mehmet (18) wohnt in einem Apartment seiner Eltern. Jeden Morgen geht er zum Krämerladen von Mücait Karakas (37): „Er kauft stets Schafskäse, Wurst, Nudeln, Kekse. Zahlen tut er nie. Er lässt anschreiben. Sein Vater, der in München lebt, begleicht einmal jährlich die Rechnung.“

      Blick über Mehmets Dorf in der Türkei. Jeder kennt jeden – 20 Prozent der Einwohner sind noch Bauern, 40 Prozent arbeiten in Fabriken

      Und dann ein Lob von Herrn Karakas: „Mehmet ist sehr zurückhaltend und friedvoll. Ein ordentlicher Junge.“

      Auch Bäcker Cengiz Geckalan (30) weiß nur Gutes: „Man glaubt einfach nicht, dass er kriminell war. Er ist so unauffällig, so still.“

      Schwindeln diese Leute? Aus Solidarität mit dem abgeschobenen Mehmet? „Nein“, sagt Bürgermeister Nurettin Yilmaz (49). „Gegen ihn liegt auch nicht die kleinste Sache vor. Nicht mal eine Beschwerde wegen zu lauter Musik.“

      Zur Zeit ist Mehmet ohne Job (vorher in einer Schilderfabrik). Seine direkten Nachbarn berichten: „Er hat auch kein Mädchen, er guckt Frauen nicht frech hinterher. Er kocht, er wäscht, ist fast immer allein, er hält sich von allen Hochzeiten und Festen fern. Man sieht ihn eigentlich nur, wenn er seine Wäsche aufhängt, zum Freitagsgebet in die Moschee geht oder mit seinem Hund spielt.“

      Dieser Hund, ein Boxermischling – anscheinend der einzige Freund von Mehmet, dem plötzlichen Musterknaben. Schon bald will er wieder in Deutschland sein.

      Link zur kompletten Strafakte Mehmet
      http://www.bild.t-online.de/service/archiv/2002/jul/16/news/…
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 00:35:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Haste nich noch `n paar Ideen für schöne MECHMET-Threads,
      ich würde auch noch gern paar aufmachen wollen - aber
      nüscht mit Bild-Zeitung bitte, die is unseriös, "Bunte"
      oder "Super-Illu" oder "praline" wär nich schlecht ...?! :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 00:39:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kennst du den Knast in der Türkei??
      Oder die Strafen, vorgehen der Soldaten?

      Dagegen ist unser Knast ein Paradies. Hatt mir jedenfalls ein Mitarbeiter erklärt, der vor einigen Jahren mal wegen eines Verkehrsdliktes einsitzen mußte. IM HINTERLAND!!

      Ach ja Prügel gabs vor nicht all zu langer Zeit auch noch.

      Der Knülch will wieder zu uns ins gelobte Land, da wage ich zu bezweifeln daß er weiterhin Musterknabe ist. Was soll Ihm hier schon groß geschehen?
      Hat ja dann fast einen Freischein von ganz oben.

      Ach ja, ich bin weder braun noch Menschenhasser. Hab ne ausländische Freundin und spiele mit Türken Karten und Billiard. Betrachte diese Menschen als ganz normal. (Beschäftige auch Spanier,Tschechen,Kroaten,Bosnier ect. ohne Probleme. Teilweise ganz ganz nette Leute. )
      Das komische daran ist: Dass diese Ausländer sehr viel deutscher sind als wir. Darauf angesprochen sagen die alle nur eins. "RAUS"

      ABER MACHE DAS WAS "MEMET" BEI UNS GEMACHT HAT MAL ALS DEUTSCHER IN DER TÜRKEI.
      WAS DIE WOHL MIT DIR MACHEN??
      Wahrscheinlich auch einen Saatsakt bis zur Abschiebung und Wiedereinreise.
      Fuzzi
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 00:55:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich kann nur hoffen das irgendwelche schlägertrupps
      sich diesen penner mal vornehmen.
      und im namen des volkes darf er wiederkommen.
      ich weiss jetzt was ich am 22 wähle
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 00:57:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ broker: Was denn?

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      schrieb am 19.07.02 01:00:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      effe for bundeskanzler
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 01:08:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zur Zeit ist Mehmet ohne Job (vorher in einer Schilderfabrik). Seine direkten Nachbarn berichten: „Er hat auch kein Mädchen, er guckt Frauen nicht frech hinterher. Er kocht, er wäscht, ist fast immer allein, er hält sich von allen Hochzeiten und Festen fern. Man sieht ihn eigentlich nur, wenn er seine Wäsche aufhängt, zum Freitagsgebet in die Moschee geht oder mit seinem Hund spielt.“

      Her mit ihm, das ist die Zukunft! :D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 01:44:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Online-Trader,

      da Du mich um meine Meinung als Sozialpädagoge gefragt hast, sag ich:

      Dafür, daß Du Bild-Zeitungs-Leser bist, kannst Du nichts, dafür daß Du ein kleiner Rassist bist, aber wohl.

      Bär haut Bulle
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 08:42:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Sozialpädagoge

      Eine andere Antwort hätte ich von einem Sozialpädagogen nicht erwartet. Da habe ich mir vielleicht zu viele Nachurteile gebildet.

      Vielleicht hast Du es gar nicht bemerkt: Meine berechtigte Frage hast Du nicht beantwortet. Ich wollte von einem "Experten" wissen, warum alle sozialpädagogischen Maßnahmen, die die Stadt München eingeleitet hat, fehlgeschlagen sind und warum ausgerechnet der unfreiwillige Aufenthalt in der Türkei Mehmet zu einem "Musterknaben" gemacht hat.

      Unangenehme Frage, ich weiss ... :D
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:04:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung, Raub
      Die komplette Strafakte Mehmet

      http://www.bild.t-online.de/service/archiv/2002/jul/16/news/…

      Muhlis A. (18): In Deutschland wurde er vor rund vier Jahren unter dem Pseudonym Mehmet bekannt

      Der Fall Mehmet ist einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte. Der Serien-Straftäter Muhlis A. (so sein richtiger Name) hat in München vor seinem 14. Geburtstag 62 Straftaten verübt – von Ladendiebstahl und Körperverletzung bis Brandstiftung und Raub. Die Stadt München hat den Eltern die Liste der Straftaten ihres Sohnes vorgehalten – Mehmets komplette Strafakte:
      STRAFTATEN MIT 10 JAHREN:

      1. Am 24. 11. 1994 meldete die Schule, dass Ihr Sohn während der Unterrichtspause einem Schüler in brutaler Weise sein Knie gegen die Nase geschlagen und im Schulbereich Diebstähle gegen Mitschüler begangen sowie Geld von Mitschülern erpresst habe, indem er ihnen Schläge androhte. Auch führe er in der Schule ein Messer mit sich.

      2. Am 06. 12. 1994 brach Ihr Sohn Muhlis im Sportverein TSV Neuperlach beim Fußballtraining einem Jungen durch einen Faustschlag das Nasenbein zweimal.

      3. Am 13. 12. 1994 stieß er nach einer Aufzeichnung der Schule einem Mädchen ohne rechtfertigenden Grund brutal mit seinem Knie in die Seite.

      4. Am folgenden Tag, dem 14. 12. 1994, warf Muhlis einen Jungen zu Boden, dreht ihm den Arm um und kickte ihm mit dem Knie in den Magen. Einen anderen Jungen kickte er mit dem Knie in den Rücken, einen weiteren schlug er mit dem Metallteil einer Jacke in den Rücken.

      STRAFTATEN MIT 11 JAHREN:

      5. Am 19. 06. 1995 teilte die Schule mit, daß Ihr Sohn einen Schüler misshandelt habe (er stieß sein Knie zwischen die Beine des Mitschülers).

      6. 10. 07. 1995: Ladendiebstahl.

      7. 11. 07. 1995: Diebstahl eines Fahrrades.

      8. 23. 09. 1995: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Dienst-/Büroraum.

      9. 28. 09. 1995: Ladendiebstahl.

      10. 11. 10. 1995: Vorsätzliche leichte Körperverletzung. Muhlis schlug einem Jungen, der Zeitungen austrug, mit der rechten Faust ins Gesicht. Zwei weitere Kinder mussten ihn festhalten, damit er nicht noch weiter auf den Jungen einschlug. Am nächsten Tag schlug er denselben Jungen erneut mit der rechten Faust ins Gesicht.

      11. 17. 10. 1995: Diebstahl eines Fahrrades

      12. 29. 11. 1995: Ladendiebstahl. Einem Kaufhausdetektiv fiel auf, daß Muhlis, als er die CD-Abteilung der Buchhandlung Hugendubel im PEP verließ, eine CD im Wert von 30 Mark in der Hand hielt und sich mehrmals sichernd umschaute. Unter seiner Jacke konnten sodann die CD gefunden werden. Auf sein Handeln angesprochen gab Muhlis an: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“

      13. 04. 12. 1995: Raubüberfall
      Muhlis forderte im PEP in Begleitung eines weiteren Ausländers einen anderen Jugendlichen auf, ihm seinen Geldbeutel zu zeigen. Der Junge zeigte ihm das Fach mit dem Kleingeld. Muhlis forderte ihn auf, er solle ihm das Fach mit den Geldscheinen zeigen, andernfalls würde er ihn schlagen. Als Muhlis sah, dass sich 60,- Mark in dem Fach befanden, forderte er den Jungen auf, in einen seitlichen Durchgang mitzukommen. Nachdem der Junge sich weigerte, drohte er ihm erneut Schläge an. Er sagte zu ihm: „Ich fotz` dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Aus Angst händigte ihm der Junge das Geld aus. Bevor Muhlis ging, schlug er dem Geschädigten noch mit der Faust ins Gesicht und drohte ihm schlimme Schläge an, wenn er zur Polizei ginge.

      14. 07. 12. 1995: Vorsätzliche leichte Körperverletzung

      15. 13. 12. 1995: Gefährliche Körperverletzung.

      16. 20. 12. 1995: Gefährliche Körperverletzung. Einer der Jugendlichen, die am 13. 12. 1995 verletzt wurden, wurde von Muhlis geschlagen, da er ihn angezeigt hatte. Das Kind musste ärztlich versorgt werden.

      17. 25. 12. 1995: Sachbeschädigung.

      18. Im Dezember 1995: Ladendiebstahl. Bei einer Vernehmung am 10. 9. 1996 in Ihrem Beisein räumte Muhlis ein, im PEP Ende 1995/Anfang 1996 bei Fa. Sport-Scheck mehrere Hosen, sogenannte Knopfhosen, Schuhe der Marken Nike und Adidas, Levis-Jeans und feine Stoffhosen entwendet zu haben. In der Buchhandlung Hugendubel habe er zudem etwa 30 CD`s mit Rap-Musik geklaut. Diese Diebstähle habe er auf Bestellung durchgeführt und alleine begangen. Er habe für 30 CD`s, circa fünf Stoffhosen und Levis-Jeans 1000 Mark erhalten. Bisher habe er bei Hugendubel insgesamt 90 CD`s gestohlen.

      19. Im Dezember 1995: Raub. Muhlis gab bei einer Vernehmung am 10. 9. 1996 zu, er und ein weiterer Jugendlicher hätten im Dezember 1995 im PEP einem kleinen Jungen eine Spendenbüchse weggenommen. Muhlis habe dabei zu dem Kind gesagt, er wisse, wo man viel mehr sammeln könne. Der Junge sei daraufhin mit den beiden Jugendlichen mitgegangen. Als sie etwas abseits standen, habe ihn der Begleiter des Muhlis ins Gesicht geschlagen; Muhlis habe dem Jungen die Büchse abgenommen. Die Büchse soll ca. 20,- DM enthalten haben.

      20. Gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Muhlis verprügelte mit einer elfköpfigen Gruppe ausländischer Jugendlicher drei andere Jugendliche in einer U-Bahn-Station. Er schlug einen weiteren Jugendlichen mit der Faust ins Gesicht. Nachdem Muhlis den Anfang gemacht hatte, schlugen seine Begleiter ebenfalls auf die anwesenden unbeteiligten Kinder und Jugendlichen ein. Muhlis verabreichte ihnen auch Fußtritte in den Bauch und in den Rücken. Er war nach Zeugenaussagen der aggressivste Angreifer. Aus Angst vor weiteren Schlägen bot ein Jugendlicher Geld (5,- Mark) an, das er mit sich führte. Dieses wurde ihm von Muhlis abgenommen. Drei Mädchen, die abseits standen, fotografierten die Tätergruppe. Muhlis bedrohte daraufhin die Mädchen mit einem Butterfly-Messer und verlangte die Herausgabe des Films. Eines der Mädchen hielt er fest, bedrohte es mit dem Messer und sagte, er werde sie „killen“. Diese Drohung wiederholte er. Die Mädchen konnten sich in einen Linienbus flüchten.

      21. 23. 02. 1996: Einbruchdiebstahl.

      22. 20. 05. 1996: Ladendiebstahl.

      23. 28. 05. 1996: Gefährliche Körperverletzung.
      Muhlis verfolgte mit einer Gruppe von fünf weiteren Jugendlichen zwei andere Jugendliche. Am Bahnsteig in der U-Bahn-Station Neuperlach-Süd rempelte er die Verfolgten an, um sie zu provozieren. Dann verprügelten er und die anderen Gruppenmitglieder die anderen Kinder bzw. Jugendlichen. Muhlis schlug einem der Jugendlichen mit einem sogenannten Daneman gegen seinen Kopf. Dann packte er ihn und schlug ihn gegen die Tür der stehenden U-Bahn. Danach stieß er mit seinem Knie gegen den Mund des Jugendlichen. Der Jugendliche flüchtete in das Innere der U-Bahn und bat einen Mann um Hilfe, wurde von diesem jedoch ignoriert. Muhlis und die anderen Gruppenmitglieder folgten ihm in den U-Bahn-Wagen und schlugen weiterhin mit Fäusten auf den Jugendlichen ein. Bei nächster Gelegenheit flüchtete dieser ins Freie, Muhlis und die anderen folgten ihm und verprügelten ihn weiterhin.

      24. 14. 06. 1996: Ladendiebstahl.

      25. 17. 06. 1996: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Kraftfahrzeug.

      STRAFTATEN MIT 12 JAHREN:

      26. 24. 06. 1996: Räuberische Erpressung.

      27. 11. 07. 1996: Unbefugter Gebrauch eines Fahrrades und Nötigung. Sie wurden von der Polizeidienststelle K 423 vorgeladen, erschienen aber nicht.

      28. Im Juli 1996: Fahrraddiebstähle. Muhlis gab bei seiner Anhörung am 10. 9. 1996 zu, im Juli 1996 mit anderen Jugendlichen an unterschiedlichen Tagen in Neuperlach-Süd etwa 10 alte Fahrräder entwendet zu haben. Insgesamt habe er in den Monaten Juni/Juli/August 1996 etwa 40 Fahrräder gestohlen.

      29. 25. 07. 1996: Diebstahl und Betrug.

      30. 05. 08. 1996: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.
      31. 05. 08. 1996: Wohnungseinbruch und Ladendiebstahl
      Muhlis wurde in Ihrem Beisein am 10. 9. 1996 polizeilich dazu angehört. Hierbei gab er unter anderem an, seit Januar 1996 etwa 70-80 Ladendiebstähle mit seinen Freunden begangen zu haben.

      32. 09. 09. 1996: Sachbeschädigung durch Brandlegung.

      33. 09. 09. 1996: Diebstahl eines Fahrrades. Muhlis stahl zusammen mit seinem Begleiter ein Fahrrad. Ihre Ehefrau weigerte sich, in diesem Zusammenhang vor der Polizei zu erscheinen. Auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen, äußerte sie, ihr Sohn werde schon machen, was richtig ist.

      34. Oktober 1996: Motorraddiebstahl.

      35. 07. 11. 1996: Diebstahl, Sachbeschädigung.
      Muhlis und sein häufigster Komplize wurden von zwei Polizeibeamten auf der Straße angetroffen und kontrolliert. Beide verbargen T-Shirts (Muhlis 6 Stück) unter ihren Sweat-Shirts. Bei der Befragung gab der Begleiter an, Muhlis und er hätten die T-Shirts im Kaufhaus Karstadt Oberpollinger gestohlen. Die Sweat-Shirts, die sie trugen, hätten sie im Kaufhaus Sport-Scheck gestohlen, wobei sie die Sicherungsetiketten vorher entfernt hätten. Muhlis wollte keine Angaben machen. Er sagte, die ganze Angelegenheit interessiere ihn sowieso nicht, da er erst zwölf Jahre alt sei und nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne.

      36. 11. 11. 1996: Räuberischer Diebstahl. Muhlis und zwei seiner häufigen Mittäter öffneten einen versperrten MVV-Bus und Muhlis entwendete den Geldwechsler mit Bargeld in Höhe von etwa 200 Mark. Der Busfahrer verfolgte die Jugendlichen und konnte sie stellen. Hierbei wurde er durch Boxhiebe und Fußtritte Ihres Sohnes erheblich verletzt. Nach Erkenntnissen der Polizei wurden am 07.11.1997 und am 08.11.1997 von dem Trio gleichgelagerte Diebstähle begangen.

      37. 27. 11. 1996: Ladendiebstahl.

      38. 30. 11. 1996: Gefährliche Körperverletzung. Muhlis und seine Begleiter schlugen zwei Skateboardfahrer nieder.

      39. Dezember 1996: Ladendiebstahl
      Sein Begleiter, der von Muhlis beschuldigt wurde, ihm bei der Tatausführung geholfen zu haben, gab bei der Polizei zur Niederschrift an, Muhlis gehe im großen Umfang zum Stehlen. Alle Kleidungsstücke, die er trüge, seien gestohlen. Er entwende auch Schmuckstücke, die er an einen nicht näher bekannten Hehler veräußere.

      40. 14. 01. 1997: Schwerer Fall eines Diebstahls, zweifacher Betrug mittels rechtswidrig erlangter EC-Karte, einfacher Diebstahl aus Wohnung. Muhlis und ein Freund drangen in die Wohnung eines Bekannten dieses Freundes ein, indem Muhlis die versperrte Tür auftrat, nachdem sie sich mit einer Telefonkarte nicht hatte öffnen lassen. Er trat das Tür- und Schließblech weg und riss die Tür teilweise aus der Verankerung. Bei diesem Einbruch wurde auch eine EC-Karte der Stadtsparkasse entwendet, mit der am 14. 1. 1997 am Geldautomaten der Stadtsparkasse 720 Mark abgehoben wurden.

      41. 19. 01. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      42. 15. 02. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      43. 18. 02. 1997: Ladendiebstahl/ Bedrohung. Muhlis und seine beiden häufigsten Mittäter entwendeten im Waffengeschäft Henckels-Zwilling in München zwei Schreckschusspistolen. Hierbei wurden der Geschäftsführer und seine Angestellte bedroht. Muhlis legte ein äußerst aggressives Verhalten an den Tag und bedrohte die Angestellte mit den Worten: „Ich stech dich ab.“

      44. 19. 02. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      45. 19. 02. 1997 Ladendiebstahl. Muhlis und seine beiden Freunde entwendeteten unter gegenseitiger Hilfe Schmuckwaren im Gesamtwert von 1510,50 Mark und eine Sportjacke im Wert von 119,90 Mark.

      46. Februar 1997: Ladendiebstahl. In dieser Angelegenheit wurden zwei schriftlichen Vorladungen an Sie und Ihren Sohn keine Folge geleistet.

      47. 03. 03. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Warenhaus/Verkaufsraum/Selbstbedienungsladen. Muhlis und zwei Mittäter öffneten gemeinsam die verschlossene Ladenkasse eines Geschäftes im PEP und entwendeten daraus Bargeld (420,- Mark). Muhlis und die Mittäter gingen nach der Aussage des ersten Mittäters in einem unbeaufsichtigten Augenblick an die Registrierkasse und gaben vor, Verkäufer zu sein, wobei sie versuchten, die Kasse zu öffnen. Dies gelang Muhlis, so daß er sowie sein Mittäter in die Kasse greifen konnten. Der andere Mittäter erhielt von der Tatbeute weniger, weil er Muhlis bereits einmal bei der Polizei verraten hatte. Nun erhielt er von Muhlis die Anweisung, immer zu lügen und seine Freunde nicht zu verpfeifen.

      48. 10. 04. 1997: Gefährliche Körperverletzung. Im kirchlichen Jugendzentrum/Neuperlach verließ ein Diplom-Sozialpädagoge den Tresorraum des Jugendzentrums. Als er die Tür geöffnet hatte, standen Muhlis und ein weiterer jugendlicher Türke vor ihm. In Bruchteilen von Sekunden sprang Muhlis den 33jährigen Mann überfallartig an. Durch die Wucht des Aufpralles wurde er zurück in den Tresorraum geschleudert und fiel mit dem Rücken gegen eine Stuhlreihe. Als er auf der Stuhlreihe lag, sprang Muhlis erneut auf ihn zu und nahm ihn „in den Schwitzkasten“. Dabei drehte er solange seinen Kopf in eine Richtung, bis es deutlich hörbar in seinem Genick knackste. Der Mann glaubte, Muhlis würde ihm das Genick brechen. Währenddessen hielt der andere türkische Jugendliche seine Beine fest. Anschließend verließen die Jugendlichen jedoch fluchtartig den Tresorraum, ohne etwas entwendet zu haben. Durch die Mittäter ließ Muhlis der Polizei ausrichten, er werde der Vorladung zur Polizei nicht Folge leisten.

      49. 16. 04. 1997: Schwerer Raub. Zwei deutsche Jugendliche wurden von einer Gruppe ausländischer Jugendlicher aufgefordert, stehenzubleiben. Sie wurden angerempelt und drohend gefragt, ob sie Zigaretten oder Geld hätten. Die Geldbeutel wurden ihnen aus der Hand gerissen, Bargeld und Telefonkarten aus den Geldbeuteln entwendet. Zudem wurden ihnen die Daunenjacken vom Leib gerissen und zwei "TeLMi-Geräte" entwendet. Anschließend wurden die Jugendlichen von Muhlis bedroht, sie würden umgebracht, falls sie die Polizei einschalteten. Einem Jugendlichen verabreichte Muhlis noch einen Faustschlag auf die Nase. Es wurde festgestellt, daß der Initiator dieses Vorfalls Ihr Sohn war. Bei der Durchsuchung Ihrer Wohnung konnte eine Teil der Beute aufgefunden und sichergestellt werden.

      50. 18. 04. 1997: Vorsätzliche leichte Körperverletzung. Muhlis erschien mit 6 bis 7 weiteren Jugendlichen auf dem Gelände der Schule der am 16. 04. 1997 von ihm überfallenen Jugendlichen. Im Pausenhof sprang Muhlis ohne Vorwarnung auf einen der Jungen zu und versetzte ihm einen Fußtritt in den Bauch. Er sagte ihm dann: „Komm mit. Wir suchen den anderen“. Muhlis wollte dann weiter auf ihn einschlagen. Einer aus der Ausländergruppe hielt ihn aber zurück. Dennoch zwang die Tätergruppe den Jungen mitzukommen, um den anderen Jugendlichen zu suchen, den sie aber nicht fanden. Muhlis und ein Mittäter zerrten den Jungen schließlich hinaus. Er machte sich über den zitternden Jungen lustig. Ein Ausländer aus der Gruppe nahm dem Jugendlichen sodann die Brille ab und sagte zu Muhlis: „Jetzt kannst du ihn schlagen“. Der schlug den Jugendlichen und versetzte ihm anschließend mit dem rechten Knie einen Stoß in den Bauch. Als er von ihm abließ, sagte er: „Nach der Schule seid ihr dran“.

      51. 22. 04. 1997: Hausfriedensbruch.

      52. 29. 04. 1997: Schwarzfahren (nach Italien).

      53. 14. 05. 1997: Vergehen. Einer Funkstreife fiel Ihr Sohn auf, als er auf einem Gehweg ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr, das mit einer zweiten Person besetzt war. Zudem trug Muhlis keinen Sturzhelm. Muhlis missachtete das Zeichen eines uniformierten Polizisten zum Anhalten, gab stattdessen Gas und fuhr über eine rote Ampel, um den Polizisten zu entkommen. Einen Mofaführerschein konnte er aufgrund seines Alters nicht vorlegen.

      STRAFTATEN MIT 13 JAHREN:

      54. 03. 07. 1997: Diebstahl.

      55. Am 20. 11. 1997 bedrohte Muhlis die Klassenlehrerin der Schule. Außerdem drehte er zwei Klassenkameraden grundlos den Arm um. Während des Sportunterrichts am 28. 11. 1997 schlug Muhlis einem Mitschüler im Umkleideraum mit einem Schlagring ins Genick. Auf dem Sportplatz warf er einen Mitschüler auf den Boden und schlug ihm auf den Kopf. Beim Fußballspiel drohte er einem Mitspieler Schläge an, wenn der ihm beim Spiel den Ball abnähme. Da der Mitschüler dies trotzdem tat, boxte Muhlis ihn mit einem Schlagring in die Seite und in den Rücken. Einem weiteren Schüler drehte er beide Arme um, schlug ihm dann mit der Faust und dem Schlagring auf die umgedrehte Schulter und den Kopf, packte ihn anschließend im Nacken, drückte ihm den Kopf nach unten und stieß ihm das Knie auf die Nase. Es folgten noch weitere Gewalttaten gegenüber Mitschülern (Ohrfeigen, Schlagring ins Genick boxen, Arm umdrehen, beleidigen, mit einem Ball gegen den Kopf schießen, Brustkorb zusammenpressen, bis der Betroffene keine Luft mehr bekommen konnte etc.). Muhlis versuchte sogar, einen Mitschüler auf die Gleise der U-Bahn zu schubsen. Am 20. 11. 1997 verdrehte Muhlis zwei Schülern den Arm, nach seinen Angaben, weil er „Lust dazu hatte“.

      56. 07. 11. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Kraftfahrzeug.

      57. 11. 02. 1998: Körperverletzung. Ihr Sohn schlug im Pausenhof einen 16-Jährigen zusammen. Dieser war so eingeschüchtert, daß er den Tathergang zunächst nicht offenbaren wollte und dem Schulleiter gegenüber erklärte, er sei gegen einen Baum gelaufen. Als er zum Arzt gehen wollte, lauerte Ihr Sohn ihm auf und schlug ihn erneut in brutaler Weise zusammen. Kinder und auch ältere Schüler haben panische Angst vor Ihrem Sohn und fürchten sich, Angaben gegen ihn zu machen.

      58. 13. 02. 1998: Raub in Fürstenfeldbruck. Auf einem Schülerfaschingsfest der Realschule Fürstenfeldbruck lauerten Muhlis und ein weitere Täter einem Jugendlichen in der Toilette auf, griffen ihn an und beraubten ihn. Dabei schlug Muhlis gemeinsam mit dem anderen Täter auf das Opfer ein und traktierte es mit Fußtritten. Das Opfer wurde dabei so schwer verletzt, daß er bis zum folgenden Tag stationär im Krankenhaus behandelt werden mußte. Als einer der Täter konnte Muhlis ermittelt werden. Am 18. 02. 1998 wurde Muhlis angehört. Dabei zeigte er keinerlei Reue oder Mitgefühl. Vielmehr gab er an, seinem Mittäter vorgeschlagen zu haben, auf der Party jemanden zusammenzuschlagen und ihm das Geld abzunehmen. Er und sein Mittäter seien dann in die Toilette gegangen und hätten dort gewartet. Ein ihm unbekannter Junge sei in die Toilette gekommen und in eine Kabine gegangen. Als er wieder herauskam, habe sein Mittäter den Jungen gepackt und in die Richtung Ihres Sohnes geschubst. Muhlis habe ihn sofort mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen. Der Junge fiel dem Bericht zufolge seitwärts um in die Toilettenkabine. Ihr Sohn schlug ihn dann mit Fäusten und Füßen. Während er auf ihn einschlug, beschimpfte er das Opfer aufs Übelste und verlangte dessen Geldbeutel. Den Geldbeutel zog Muhlis schließlich dem Opfer aus der hinteren Gesäßtasche heraus. Aus der Geldbörse nahm er sich die darin befindlichen 10 Mark, den Geldbeutel warf er in die Toilettenschüssel. Danach gingen er und sein Mittäter zurück zur Party, kehrten jedoch bald darauf wieder in die Toilette zurück. Als Muhlis den verletzten Jungen sah, ging er gleich wieder auf ihn los und schlug auf ihn ein. Muhlis hängte sich an den Türstock der Kabinentür und schlug und trat mit den Füßen auf das Opfer ein. Der Mittäter wollte das Opfer auch schlagen, Muhlis hielt ihn aber davon ab, da er ihn allein schlagen wollte. Dann verließen beide Täter die Toilette. Als Muhlis auf dem Gang hörte, daß jemand sagte, er habe gesehen, wie in der Toilette jemand totgeschlagen wurde, verließen er und sein Mittäter das Fest. Ihr Sohn gab selbst zu, sich gefreut zu haben, als er einen Krankenwagen zur Schule fahren sah, da er daraus schloss, dass die Verletzung so groß war, dass ein Rettungswagen kommen musste. Bei der Anhörung gab er gegenüber Polizeibeamten offen zu, schon öfters Menschen zusammengeschlagen und beraubt zu haben. Er kündigte an, dies auch weiterhin zu tun. Auf die Frage, ob ihm bewußt sei, seine Opfer dabei schwer zu verletzen, so daß sie ärztlich behandelt werden müßten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“

      59. 14. 02. 1998: Raub. Muhlis und drei Mittäter bedrohten am Bahnsteig des U-Bahnhofes Laimer Platz zwei Jugendliche. Diese gaben daraufhin ihre Barschaft heraus. Muhlis schlug einem Jugendlichen so stark ins Gesicht, dass dieser mit dem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Einer der Täter bedrohte das Opfer mit einem Butterfly-Messer.

      60. 16. 03. 1998: Kaufhausdiebstahl.

      61. 28. 03. 1998: Diebstahl aus Wohnung

      62. Straftat-Komplex Nr. 62 beging Muhlis in der Nacht zum 05. 07. 1998 - nach dem Ausweisungsbescheid. Er überfiel in München mit Freunden einen Schüler.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:12:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das wirklich Schlimme bei der Sache ist eigentlich, daß es bei einem deutschen Jugendlichen (bis auf die Abschiebung) nicht anders gelaufen wäre !
      Heftig - aber wer die "Bösen" schont schadet den "Guten"
      Wobei mir auch klar ist, das es so einfach auch nicht ist, aber der Grundsatz muss gelten !
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:20:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Richtig schlimm finde ich auch, dass die Sozialpädagogen, die Härte gegen jugendliche Straftäter in der Regel konsequent ablehnen, zu meiner Frage keine Stellung beziehen wollen. Statt dessen flüchtet sich so mancher "Experte" in Beleidigungen von der übelsten Sorte.

      Aber für die Diskussionsverweigerung gibt es einen guten Grund: Mangels Härte gegen Muhlis wurden unzählige Kinder schwer verletzt und auf Dauer in Angst und Schrecken versetzt.

      Ein wirksames Konzept dagegen scheint nur die Union zu haben.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:20:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      GI: wie wäre es mit "Neuer Beruf: was soll mehmet werden?"

      In der Türkei ist er ja arbeitslos und zahlt keine Rechnungen. Unter Musterknabe stell ich mir in dem Alter schon was anderes vor.
      Aber grundsätzlich stimme ich den meisten hier zu. Ein bißchen mehr Härte kann sicher nicht schaden. Wer allerdings mit Schlägertrupps anfängt, der unterscheidet sich eigentlich nicht wesentlich von diesem Burschen oder sonstigen muslimischen Dummbeuteln, die hier die Blutrache wieder einführen wollen. Bzw. teilweise leider schon haben.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 10:23:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      klar dort gibts Todes- und Prügelstrafe







      und sowieso keine kognitiven Erziehungsformen
      wie im aufgeklärten Nord-Westeuropa
      mit gütigen Polizisten und Sozialarbeitern
      die von Mehmets nur ausgelacht werden
      (zu Recht da der Rechtstaat versagt)

      (sozusagenb ein kultursoziologischer
      Konflikt mit den moslemischen Türken)









      ein paar hinter die Ohren
      und der Bengel spurt




      aber das gefällt ihm nicht
      deshalb kommt er ja zurück :(
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 10:32:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Realisti:

      Schon mal darüber nachgedacht, dass es eventuell genau die von Dir geschilderte türkische Kultur (bezüglich Erziehung) sein könnte, die an der hohen Kriminalitätsrate türkischer Jugendlicher in Deutschland schuldig ist?

      "ein paar hinter die Ohren
      und der Bengel spurt"
      ist sicherlich das "bewährte" Erziehungskonzept vieler türkischer Väter. Wozu das führt, kann man leicht sehen. Bist Du auch so erzogen worden? Ich nicht.

      @xylo:
      Was würdest Du von einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze halten? So auf ungefähr 10 Jahre? Der Richter könnte dann ja nach wie vor im Einzelfall beurteilen, ob wirklich Strafmündigkeit vorliegt und welche Strafe bzw. erzieherische Maßnahme angemessen ist.
      Von Schlägertrupps halte ich auch nicht so viel. Ich wundere mich allerdings schon darüber, dass die Väter und Brüder der Opfer diesem Rotzbengel nicht schon was auf die Nase gegeben haben. Ich würde das als Vater machen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 10:42:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kinder-Sexual-Staftäter 5Jahre nicht mehr rückfällig geworden,warum wohl?
      Weil er 5Jahre im Knast saß!
      Und so verhält es sich mit Mehmet,in der Türkei,die Angst vor Türkischen Kanast macht in milde!
      In Deutschland wird er sicherlich sein Potential an krimmineller Energie wieder voll ausspielen!
      Ich als Bayer würde zu diesen Schwerverbrecher sagen:
      Bei dem ist Hpfen u.Malz verloren!
      Os.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 10:43:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielleicht ist Mehmet in der Türkei ein Held, weil er die "scheiß Nazideutschen" konkret gefotzt hat ?????
      Wer weiß ????


      @Online Trader

      Aus Schaden wird man klug. Vermutlich hat der Diplom-Sozialpädagoge aus Neuperlach auch erst sein Türchen aus seinem intelektuellen Elfenbeinturm gefunden, nachdem er von Mehmet krass "gefotzt" wurde. ;)



      "48. 10. 04. 1997: Gefährliche Körperverletzung. Im kirchlichen Jugendzentrum/Neuperlach verließ ein Diplom-Sozialpädagoge den Tresorraum des Jugendzentrums. Als er die Tür geöffnet hatte, standen Muhlis und ein weiterer jugendlicher Türke vor ihm. In Bruchteilen von Sekunden sprang Muhlis den 33jährigen Mann überfallartig an. Durch die Wucht des Aufpralles wurde er zurück in den Tresorraum geschleudert und fiel mit dem Rücken gegen eine Stuhlreihe. Als er auf der Stuhlreihe lag, sprang Muhlis erneut auf ihn zu und nahm ihn „in den Schwitzkasten“. Dabei drehte er solange seinen Kopf in eine Richtung, bis es deutlich hörbar in seinem Genick knackste. Der Mann glaubte, Muhlis würde ihm das Genick brechen. Währenddessen hielt der andere türkische Jugendliche seine Beine fest. Anschließend verließen die Jugendlichen jedoch fluchtartig den Tresorraum, ohne etwas entwendet zu haben. Durch die Mittäter ließ Muhlis der Polizei ausrichten, er werde der Vorladung zur Polizei nicht Folge leisten."



      H_S
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 11:17:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Rainer: von Schlägen halte ich wenig, Herabsetzung der Strafmündigkeit auch nicht. Dann müßte man ständig Gutachter befragen, wie "reif" das Kind denn jetzt ist.

      Besser wären da schon geschlossene Heime. Da kann man dann solche Leute rund um die Uhr betreuen und vielleicht noch kurieren, die sonst immer wieder davonlaufen. Ob sie jetzt Mehmet heißen oder anders. Wie auch dieser Junge, der immer die Lkw geklaut hat und am Ende den Polizisten in Holland umgebracht. Dafür muß man die Kinder auch nicht verurteilen, sondern wenn sie anders nicht zu bändigen sind, dann schickt das Jugendamt sie dahin.

      Allerdings müßten dort dann auch Sozialarbeiter sein, die nicht nur "der liebe nette Kumpel" sein wollen. Die auch mal bereit sind, von Regeln nicht nur zu erzählen, sondern diese auch durchzusetzen. Selbst wenn man sich dadurch mal kurzfristig unbeliebt machen könnte.
      Statt dass sie den Burschen erzählen, dass sie eigentlich nur Opfer von Rassismus seien, wie unser "bärenfreund" hier.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 12:00:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Online-Trader,

      na gut, dann wollen wir doch mal schauen, ob Du wirklich an einer ernsthaften Diskussion um die Sache interessiert bist oder es hier nur um die Bestätigung Deiner Vorurteile geht.

      Zu meiner Person: Ich habe 7 Jahre lang mit sog. schwer erziehbaren Jungen (12-18 Jahre) in einer stationären Einrichtung gearbeitet. Die allermeisten von ihnen sind heute ehrbare Familienväter bzw. leben in gesicherten Verhältnissen, zu einigen habe ich heute noch Kontakt. Wenige leben heute noch in schwierigen Verhältnissen (dauerarbeitslos...), ca. 10% konnten wir nicht dauerhaft helfen, sie begingen neue Straftaten. Falls es Dich interessiert, wie wir mit diesen Jugendlichen gearbeitet haben, stehe ich für Fragen bereit.

      Zu Deiner (rhetorischen) Frage, ob Härte nicht besser sei als jahrelange Gesprächstherapie, bitte ich Dich als Mehmet-Kenner um die Beantwortung folgender Fragen:

      1) Welche sozpäd. Maßnahmen wurden konkret mit Mehmet durchgeführt ?

      2) Wie lange dauerten diese Maßnahmen ?

      3) Welche Gründe führten zum Abbruch der Maßnahmen ?

      4) Wie sehen "Experten" (Lehrer, Sozpäds, Eltern, Freunde...) aus dem direkten Umfeld von Mehmet dessen Entwicklung in dieser Zeit ? Welche Gründe nennen sie für diese Entwicklung ?

      Sicher wirst Du mir als Kenner der Materie diese Fragen beantworten können, oder ?

      Zu xylophon:

      So kann man halt auch Worte interpretieren, wie man möchte. Wo habe ich geschrieben, daß ich Jugendliche als Opfer von Rassismus sehe ? Das wäre für die tägliche Arbeit mit ihnen ziemlich kontraproduktiv (Opfer wollen nichts verändern). Ich habe lediglich meine Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß, wer zur Kriminalität deutscher Jugendlicher schweigt, um sich an einem spektakulären Fall von Ausländerkriminalität aufzugeilen, ein Rassist ist. Und dazu stehe ich.

      BhB
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 12:53:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Mehmet (18) wohnt in einem Apartment seiner Eltern"...Sein Vater, der in München lebt, begleicht einmal jährlich die Rechnung.“

      na, eigenes Appartment, da scheint ja Kohle da zu sein um die Sachen wieder gut zu machen die der Bengel angerichtet hat. Da müssen Gesetze her wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht usw...zahlen sollen sie, dieses Pack, dass dieses Missgeburt in die Welt gesetzt hat.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:23:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      bär: das klingt ja schon viel vernünftiger. Der Punkt ist einfach der: wenn Du hier polemisch auftrittst, ist die Reaktion eben ähnlich.

      Wenn Du jetzt offenbar an einer sachlichen Diskussion interessiert bist, dann wirst Du auch sachliche Antworten bekommen. Und offenbar gehörst Du ja nicht zu der Sorte Sozialpädagogen, für die Täter vor allem immer auch Opfer sind, während die wahren Opfer kaum eine Rolle spielen und die jedes Verhalten "irgendwie ja auch verstehen" können. Sondern weißt schon noch, was richtig und was falsch ist.

      Im übrigen finde ich den Beitrag von Online-Trader nicht rassistisch, weil es nicht um die Nationalität geht, sondern um ein absolut inakzeptables Verhalten. Das offenbar mit Strenge besser in den Griff zu kriegen war als mit Nachsicht.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:50:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ihr seit ja so gemein !



      Guckt doch, wer sowas von Akne hat, wie Mehmet, der muss doch voll krass kriminell werden.
      Armer Kerl !

      Der Junge braucht keinen Knast, sondern einen fähigen Dermatologen.


      H_S :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 14:33:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Warum kommt hier eigentlich niemand auf das Naheliegendste:

      Wenn er da in der Türkei so korrekt und perfekt ist, zeigt das doch, dass er dahin gehört.
      Warum wird hier nicht alles dafür getan, dass er dort bleibt, dann ist doch uns und ihm geholfen.

      Und doch noch eine Frage an die "Spezialisten" hier:
      Das betrifft die Eltern, es gibt im Strafgesetzbuch § 170d "Verletzung der ..Erziehungspflicht", wobei Strafe für die Eltern bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen ist.
      Hat irgendjemand davon gehört, dass diesbezüglich je irgendetwas veranlasst wurde ???
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 14:37:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Sell All:

      § 170 d?

      Meinst Du § 171 StGB?
      Oder ist mein Schönfelder nicht auf dem letzten Stand?

      Aber interessant finde ich Deine Frage schon. Vor allem, weil bei einer Verurteilung die Eltern abgeschoben werden könnten.

      Xylo, hilf!
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:21:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Rainer 6767


      geb ich dir vollkommen recht
      einige koranschulen in der brd werden ja nicht
      aufgrund politischer indoktrination geschlossen
      sondern weil die kinder halb tot geprügelt wurden
      und sogar von türkischen eltern anzeige erstattet wurde





      wie ist denn dein integrationsvorschlag für
      derartige personen
      die nicht mal einen ansatz kognitiven sozialen lernens besitzen?



      die bisherige weichspülpädagogik
      und kuschelgesetzgebung sind ja bekanntlich gescheitert
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:39:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      "sogar von türkischen eltern anzeige erstattet wurde" ???
      Hat das was mit der Nationalität zu tun?
      Soweit ich weiß, wird bei Proleten mehr geprügelt als bei gebildeteren Schichten, wobei dort auch gewissen subtilere Formen der Quälerei nicht völlig ohne schädliche Folgen bleiben - eher im Gegenteil.
      Wäre eher ein Thema für den RobertS.-Thread.

      Zu 171 - das ist die aktuelle Nummer:

      da steht "gröblich verletzt und dadurch in die Gefahr bringt".

      Hab mal mit einem Polizisten drüber gesprochen, das ist fast nie nachzuweisen. (hier schon gar nicht, weil ja die beiden anderen Kinder gut geraten und nie aufgefallen sind).

      Zum einen muss man die gröbliche Verletzung nachweisen, also totale Vernachlässigung oder Billigung von Straftaten. Das gibt es zum Beispiel, wenn Eltern ihre Kinder selbst zum Klauen schicken, vielleicht reicht auch schon mitnehmen...oder völliges Alleinlassen in einem Alter, wo das völlig inakzeptabel ist, was man aber schon wieder schwer nachweisen kann.
      Und dann muß es auch noch "kausal" sein, also durch die Verletzung muß es zur Gefahr kommen...(dadurch). Heißt: Wenn das Kind so mißraten ist, dass auch die beste Erziehung nichts genützt hätte, dann kann man den Eltern auch keinen Vorwurf machen.
      Mit anderen Worten: die Vorschrift führt aus Beweisgründen kaum zu Verurteilungen.

      Der Beamte erzählte, dass man mal in Köln versucht hat, bei Angehörigen einer ethnischen Minderheit, die tatsächlich ihre Kinder zum Einbrechen losgeschickt haben (sollen), wie es dieser Minderheit nachgesagt wird, umfangreiche Ermittlungen im Hinblick auf diese Vorschrift durchgeführt hat. Wie erfolgreich sie waren, weiß ich nicht, sie liefen noch. Aber für den geringen Strafrahmen - niedriger als Ladendiebstahl - muß hier unheimlicher Aufwand getrieben werden.

      Bevor einige jetzt sofort "Verschärfung" fordern: es ist natürlich auch nicht ganz falsch, dass man für seine Erziehungfehler nicht gleich ins Gefängnis kommt. Und der Staat nicht permanent nachforscht, wer seine Kinder wie erzieht.
      Es würde m.E. weiterhin reichen, wenn man die Möglichkeit hätte, solche Kinder frühzeitig aus der Familie zu nehmen und in geschlossene Heime zu stecken. Vor allem wäre es sehr viel effizienter als die o.g. schwierigen Ermittlungen, die dann im ersten Fall vielleicht zu einer Geldstrafe führen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:43:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      @xylo:

      Hat Dich die Political Correctness davon abgehalten, die "ethnische Minderheit" zu benennen? :D

      Ist aber auch nicht nötig. Jeder weiß, wer gemeint ist. Darf man nur nicht laut sagen. Sind schließlich auch Opfer des Nazi-Terrors gewesen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:49:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      ..sie nennen sich selbst mit dem offiziell geächteten Begriff. Aber die Polizei schreibt in ihren Berichten immer "Angehörige einer ethnischen Minderheit" - was ich sehr schön finde. Gerade weil es jeder versteht.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:51:52
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Rainer 6767


      geb ich dir vollkommen recht
      einige koranschulen in der brd werden ja nicht
      aufgrund politischer indoktrination geschlossen
      sondern weil die kinder halb tot geprügelt wurden
      und sogar von türkischen eltern anzeige erstattet wurde





      wie ist denn dein integrationsvorschlag für
      derartige personen
      die nicht mal einen ansatz kognitiven sozialen lernens besitzen?



      die bisherige weichspülpädagogik
      und kuschelgesetzgebung sind ja bekanntlich gescheitert
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:00:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      @xylo:

      Deine #26 verwirrt mich.
      Du bist in der Strafrechtspflege tätig, lässt Dir aber von einem Polizisten erklären, wie die Verurteilungschancen bei § 171 StGB sind?

      Müsste das nicht gerade umgekehrt sein?

      Oder hast Du in Deiner beruflichen Praxis damit einfach noch nichts zu tun gehabt? Weil es eben so selten überhaupt erst zu Ermittlungen kommt?
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:05:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      ich meine die eltern sollten auf jeden fall zur verantwortung gezogen werden.
      es kann doch nicht angehen, dass er von
      seinem 10.-14. lebensjahr 62 straftaten begeht, ohne
      dass sich die eltern mal gedanken über ihre erziehung-
      methoden machen.

      ich frage mich aber auch warum das jugendamt, spätestens nach den ersten schweren verbrechen, nicht dazwischen gegangen ist.

      grundsätzlich: sind eltern unfähig ihre kinder vernünftig zu erziehen, sollte man ihnen das sorgerecht entziehen.

      in mehmets fall war seiner zeit schon längst die einweisung in eine erziehungsanstalt fällig!!!
      da haben die behörden gepennt!!!
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:15:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      Du hast es erfasst. So eine Anklage habe ich noch nie gesehen, wobei bei der Staatanwaltschaft ein paar Leute allein für die §§ 170 ff. zuständig sind, aber offenbar keine Anklagen zu 171 schreiben, sondern nur zu 170, wenn Väter nicht zahlen.

      Und den Polizisten hab ich nur mal interessenhalber gefragt, in irgendeiner Pause, warum man eigentlich nie solche Anklagen sieht, ob das nicht verfolgt wird. Hätte auch einen Kollegen bei der StA fragen können, aber es bot sich da halt an.
      Ich arbeite im übrigen ja gar nicht in Köln, er auch nicht, er hat halt nur davon erzählt, weil da ausnahmsweise mal diese umfangreichen Ermittlungen gestartet wurden.
      Ich schätze im übrigen, daß ich es hier besser erklärt habe als er damals...;)- bevor noch Zweifel aufkommen.




      Zu 31: Entziehung des Sorgerechts ist sicher o.k., seh ich auch so.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 17:40:43
      Beitrag Nr. 33 ()
      Doch noch mal juristisch weiter zu den Mehmet-Eltern:
      Es gibt ja auch die zivilrechtliche Haftung der Eltern für Kinder-Schäden, $ 832 BGB,
      "Verletzung der Aufsichtspflicht".
      Hat man denn dieserhalb mal was gehört ??
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 18:16:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ Rainer 6767


      geb ich dir vollkommen recht
      einige koranschulen in der brd werden ja nicht
      aufgrund politischer indoktrination geschlossen
      sondern weil die kinder halb tot geprügelt wurden
      und sogar von türkischen eltern anzeige erstattet wurde





      wie ist denn dein integrationsvorschlag für
      derartige personen
      die nicht mal einen ansatz kognitiven sozialen lernens besitzen?



      die bisherige weichspülpädagogik
      und kuschelgesetzgebung sind ja bekanntlich gescheitert
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 18:52:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      noch mal zurück, auch wenn es eigentlich nicht das Thema ist, zu den "Angehörigen einer ethnischen Minderheit".

      Das wirklich lustige an dem Begriff ist ja - weshalb ich ihn auch so gerne benutze - dass ihn sich bestimmt irgendein Ausländerbeauftragter in Beratung mit einem Ausländerbeirat ausgedacht hat und dann einen Ministerialerlass herausgegeben, dass in Akten in Zukunft statt der gebräuchlichen Bezeichnungen dieses Wort zu verwenden sei.
      Und die armen Polizeibeamten lernen es mühsam, jedesmal diese 4 Wörter zu schreiben, "das schlimme Wort" ja sowieso nicht, aber auch die beiden Volksgruppenbezeichnungen werden eigentlich nie erwähnt...dann steht da: "wir beobachteten den Weihnachtsmarkt, wegen einer erhöhten Anzahl gemeldeter Taschendiebstähle. Eine verdächtige Gruppe von Angehörigen einer ethnischen Minderheit...." und so reden sie dann auch in der Verhandlung.

      Und dann wird der Angeklagte zu seinen Personalien gefragt und sagt: "ledig, verheiratet nach Zigeunerart" und beim Entlastungszeugen, den er benennt. "Ich weiß nicht, wo er wohnt, er ist auch Zigeuner". :D

      Noch besser aber - und was die Leute im Ministerium offenbar überhaupt nicht bedacht haben:
      Dadurch, dass man diesen Begriff NIE im normalen Leben hört, sondern NUR im Zusammenhang mit Straftaten, ist er mittlerweise viel abwertender und in diesem Sinne rassistischer als die eingentlichen Worte.
      Denn jedesmal, wenn man mit dem Begriff "Angehörige einer ethnischen Minderheit" zu tun hat, dann geht es um Taschendiebstahl, Bettelbetrug, Mißbrauch von Sozialhilfe, Fahren ohne Führerschein oder Einbrüche. Und so weiter.

      Während man ja durchaus auch ehrliche Zigeuner, Sinti, Roma kennenlernen kann. Die heißen dann aber nicht "Angehörige einer ethnischen Minderheit". :laugh:
      Das wird dem Ministerium wahrscheinlich in 100 Jahren auch auffallen, dann wird ein neues Wort erfunden. Während einige Polizisten, Richter und Staatsanwälte das Eigentor mit diesem Begriff mittlerweile kapiert haben und das Wort immer mit ganz besonderer Betonung aussprechen - entscprechend ungefähr dem folgenden Symbol ;) :D ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 22:07:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Online-Trader bzw. alle anderen, die sich so gut im Fall Mehmet auskennen und superschnelle Lösungen parat haben:

      Ich warte noch immer auf die Beantwortung meiner Fragen. Also:

      1) Welche sozpäd. Maßnahmen wurden konkret mit Mehmet durchgeführt ?

      2) Wie lange dauerten diese Maßnahmen ?

      3) Welche Gründe führten zum Abbruch der Maßnahmen ?

      4) Wie sehen "Experten" (Lehrer, Sozpäds, Eltern, Freunde...) aus dem direkten Umfeld von Mehmet dessen Entwicklung in dieser Zeit ? Welche Gründe nennen sie für diese Entwicklung ?

      Wenn mir jemand diese Fragen sauber beantworten kann, bin ich bereit beim "Ab ins Erziehungsheim / Eltern ausweisen"-Spiel mitzuspielen. Vorher aber nicht. Lösungen ohne Sachkenntnis der Materie waren halt noch selten gute Lösungen.

      Also: Ich warte...
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 22:27:47
      Beitrag Nr. 37 ()
      genau wie sollen pädagogische masnahmen
      für solche knaller aussehn?

      ich kenn da nur glenn mills


      @ Rainer 6767


      geb ich dir vollkommen recht
      einige koranschulen in der brd werden ja nicht
      aufgrund politischer indoktrination geschlossen
      sondern weil die kinder halb tot geprügelt wurden
      und sogar von türkischen eltern anzeige erstattet wurde





      wie ist denn dein integrationsvorschlag für
      derartige personen
      die nicht mal einen ansatz kognitiven sozialen lernens besitzen?



      die bisherige weichspülpädagogik
      und kuschelgesetzgebung sind ja bekanntlich gescheitert
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 01:07:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ bär haut bulle

      Du stellst ja ziemlich hohe Ansprüche an eine Diskussion mit Dir. Ich fürchte, dass ich Deine 4 Fragen nicht zufriedenstellend beantworten kann, da mir nur folgendes bekannt ist:

      Sozialreferat in eigener Sache:
      Der "Fall Mehmet" aus sozialer Sicht
      (30.4.1998) Der Kreisverwaltungsreferent Dr. Hans-Peter Uhl hat mit Verfügung vom 29. April 1998 bundesweit erstmals gegen Eltern eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil sie mit der Erziehung ihres 13jährigen Sohnes Mehmet überfordert seien. Den Eltern wird ein Mitverschulden an den massiven Straftaten ihres Sohnes unterstellt, weil sie ihr strafunmündiges Kind nicht angemessen erziehen könnten und sich den ihnen vom Stadtjugendamt angebotenen Erziehungshilfen gegenüber nicht kooperativ zeigten.
      Es ist richtig, daß es sich im "Fall Mehmet" um einen ganz besonders schwierigen Fall handelt. Die Familie ist dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst seit Jahren bekannt, die Erziehungsprobleme des jüngsten Sohnes stehen im Mittelpunkt vielfältiger Aktivitäten von ASD und Jugendamt. Richtig ist leider auch, daß bisher alle von der Jugendhilfe angebotenen Maßnahmen nicht gegriffen haben.
      Falsch ist es aber, den Eltern eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorzuhalten. Das Gegenteil ist richtig: Die Eltern haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv bemüht, die Probleme mit Unterstützung der Jugendhilfe zu lösen. Fakt ist leider auch, daß die Eltern die Schwierigkeiten mit ihrem Kind nicht in den Griff bekommen haben und auch die Jugendhilfe zunächst geeignete Erziehungsmittel nicht anbieten konnte.
      Gleichwohl gilt für die Jugendhilfe, wie Sozialreferent Friedrich Graffe hervorhebt, daß kein Kind aufgegeben wird. Seit zwei Monaten ist es erfreulicherweise gelungen, durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung des Kindes und seiner Familie Mehmet eine neue Perspektive zu geben. Ein Sozialpädagoge und eine Lehrkraft widmen sich gemeinsam der Betreuung des Kindes und der Familie - bisher mit Erfolg. Derzeit läßt sich mit Vorsicht eine positive Gesamtprognose formulieren. Die Zusammenarbeit mit der Familie ist gut und es besteht Hoffnung, daß das Kind mittelfristig wieder einen Anschluß in die schulische Ausbildung erhält.
      Vor diesem Hintergrund kann ein "Scheitern" der Biographie eines 13jährigen nicht einfach behauptet werden. Aber auch unabhängig davon ist die Ausweisung einer ganzen Familie wegen eines Familienmitgliedes eine spektakuläre und unangemessene Maßnahme. Die möglichen Grenzen familiärer Erziehung und sozialpädagogischer Jugendhilfeangebote werden durch solche extremen Einzelfälle aufgezeigt. So wie bei einer deutschen Familie das Sozialreferat seine Anstrengungen zur Integration mit den hierfür gesetzlich vorgesehenen Mitteln fortsetzen würde, muß dies aber auch für diese seit 30 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebende und arbeitende Familie und ihr in München geborenes Kind geschehen. Eine Familie für das Fehlverhalten ihres Kindes kollektiv in Haftung zu nehmen erinnert an vergangene Zeiten. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt bedauert, daß nicht der Versuch gemacht worden ist, gerade in einem solchen schwierigen Einzelfall das vorgesehene und vom Stadtrat bestätigte Verfahren der Abstimmung von sozialen und ausländerrechtlichen Gesichtspunkten zwischen dem Kreisverwaltungsreferat und dem Sozialreferat einzuhalten.


      Aber eigentlich ging es mir nicht um eine zähe wissenschaftliche Diskussion über Arbeitsansätze der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention.

      Mir ging es darum festzuhalten, dass die von der Stadt München eingeleiteten sozialpädagogischen Maßnahmen fehlgeschlagen sind (das beweisen die fortgesetzten brutalen Straftaten) und dass erst ein richtiger Einschnitt in Mehmets Leben - in diesem Fall die Abschiebung - (vielleicht) die Wende zum Positiven gebracht hat.

      Einige jugendliche Straftäter beklagten sich in einer Fernsehsendung mal darüber, dass man ihnen nicht frühzeitig Grenzen gesetzt hat. Mangels ernster strafrechtlicher Konsequenzen seien sie immer tiefer in den Kriminalitätssumpf abgerutscht. Erst eine Jugendfreiheitsstrafe habe sie zum Nachdenken gebracht.

      Frühzeitige ernste Konsequenzen wie z.B. eine Unterbringung in einem geschlossenen Heim hätte ich mir auch für Mehmet oder diverse Crashkids gewünscht (um eine Abschiebung von Kindern geht es mir überhaupt nicht). Es kann nämlich nicht angehen, dass manche Sozialpädagogen besonders brutale Kids, die wie tickende Zeitbomben durch die Gegend laufen, quasi in aller Öffentlichkeit durch langwierige Maßnahmen "entschärfen", wenn auf der anderen Seite stets Kinder bzw. Sozialpädagogen ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen.

      Vielen Sozialpädagogen werfe ich deshalb vor, dass sie ihre eigene Klientel so sehr im Blickwinkel haben, dass sie darüber die Interessen der Allgemeinheit vergessen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 11:07:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ Online-Trader,

      schön, daß wir jetzt doch auf einem ganz anderen Diskussionsniveau gelandet sind.

      Also, Fakt ist: Die Maßnahmen der Stadt München sind gescheitert. Allerdings entnehme ich Deinem Bericht (Stand: 1998), daß lediglich intensive sozpäd. Familienhilfe/Einzelbetreuung ausprobiert wurde. Diese ist noch relativ "niederschwellig" angesiedelt. Man könnte nun fragen: Was ist mit:

      * Entziehung des Sorgerechts (zumal die Familie ja als kooperativ geschildert wird)und Einsetzung einer Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung

      * Umzug in eine intensiv betreute Jugendwohngruppe (offene Tür)

      * Einweisung in ein Heim für schwer erziehbare Jugendliche (offene und geschlossene Tür)

      * Intensiv betreute Gruppenmaßnahmen, bzw. halbjähriger Gruppenaufenthalt auf einem Schiff (ist übrigens billiger als Heimunterbringung), usw.usw...

      Weiß jemand, ob etwas in diese Richtung angedacht oder ausprobiert wurde ? Wenn Nein, weshalb nicht ?

      Was ich damit sagen will: Bevor man heiser wird vom Schrei nach Knast oder unsinnige Forderungen nach Kollektivstrafe (Ausweisung einer Familie, die seit dreißig Jahren hier lebt !) aufstellt, sollte man überprüft haben, was schon probiert wurde.

      Wo ich Dir Recht gebe: Es gibt Sozialpädagogen (zum Glück eine Minderheit), die sich und ihre Möglichkeiten überschätzen (Retterinstinkt). Das aber ist halt wie im richtigen Leben und hat wenig mit Sozpäds zu tun. Oder warum hältst Du eine Aktie bis zum Untergang, obwohl eigentlich schon lange klar war, daß die Firma pleite ist ?


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      Serien-Straftäter Mehmet ist in der Türkei ein Musterknabe