Aufruf an alle ehemaligen Jobpilot AG–Aktionäre, deren Freundeskreis und Bankberater - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.02 00:30:04 von
neuester Beitrag 27.11.02 10:41:51 von
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Liebe ehemaligen Jobpilot AG – Aktionäre,
liebe Freunde und Bankberater ehemaliger Jobpilot AG – Aktionäre!
Am 18.10.2002 wurden alle noch verbleibenden Aktionäre der Jobpilot AG durch den Squeeze out von der Adecco S.A. in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Gesellschaft ausgeschlossen. Die seitens Adecco S.A. bestimmte Barabfindung betrug Euro 5,30.
Bei genauer Überprüfung des Bewertungsgutachtens, welche zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung erstellt wurde, ergeben sich diverse Kritikpunkte. So wurden beispielsweise meines Erachtens die Planzahlen zu konservativ angesetzt und Abzinsungszinssätze zu hoch kalkuliert. Darüber hinaus gibt es weitere signifikante „Anomalien“ im Gutachten. Es gibt somit gute Gründe zur Annahme, dass die angemessene Barabfindung wesentlich (!!) höher sein müsste.
Um die Minderheitsaktionäre im Falle eines Squeeze out vor einer Übervorteilung durch den Großaktionär zu schützen, wurden im Aktiengesetz § 306 Regeln für ein sogenanntes „Spruchverfahren“ festgelegt. Dieses Spruchverfahren dient zur gerichtlichen Überprüfung der gezahlten Abfindung. In der Vergangenheit wurde durch die Gerichte sehr häufig festgestellt, dass die seitens der Großaktionäre gezahlten Abfindungen zu niedrig bemessen wurden. In diesen Fällen hat dann eine Nachzahlung zu erfolgen, welches auch Ziel im Falle der Jobpilot AG ist.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hat bereits die Einleitung eines Spruchverfahren im Fall der Jobpilot AG empfohlen. Um die Erfolgschancen für dieses Verfahren noch weiter zu steigern ist es dringend erforderlich, dass sich so viele betroffene Aktionäre wie nur irgend möglich diesem Verfahren anschließen.
Die Klage ist meines Erachtens für die ausgeschlossenen Aktionäre gem. § 306 AktG kostenlos. Frau Rechtsanwältin Antje Martens, Tel. 06154-624018, Email awmartens@web.de wird eine entsprechende Klage vorbereiten. Ich selbst bin betroffener Aktionär und werde mich dieser Klage anschließen.
Zwecks Steigerung der Erfolgschancen bitte ich alle betroffenen „Ex-Aktionäre“, sich bei Frau Martens zwecks weiterer Abstimmung zu melden. Außerdem bitte ich all die, die nicht direkt betroffen sind, aber von betroffenen Personen wissen, diese Information entsprechend weiterzuleiten. Alle Mitarbeiter der Banken bitte ich zu prüfen, ob Ihre Kunden betroffen sind und diese Information entsprechend weiterzuleiten.
Es geht um die Interessen aller durch den Squeeze out ausgeschlossenen Jobpilot AG – Aktionäre. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung, um eine angemessene Abfindung für alle Betroffenen zu erzielen!!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Jobpiloter@yahoo.de
Habe ich gerade auf Consors gesehen. Endlich macht jemand was!!!
liebe Freunde und Bankberater ehemaliger Jobpilot AG – Aktionäre!
Am 18.10.2002 wurden alle noch verbleibenden Aktionäre der Jobpilot AG durch den Squeeze out von der Adecco S.A. in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Gesellschaft ausgeschlossen. Die seitens Adecco S.A. bestimmte Barabfindung betrug Euro 5,30.
Bei genauer Überprüfung des Bewertungsgutachtens, welche zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung erstellt wurde, ergeben sich diverse Kritikpunkte. So wurden beispielsweise meines Erachtens die Planzahlen zu konservativ angesetzt und Abzinsungszinssätze zu hoch kalkuliert. Darüber hinaus gibt es weitere signifikante „Anomalien“ im Gutachten. Es gibt somit gute Gründe zur Annahme, dass die angemessene Barabfindung wesentlich (!!) höher sein müsste.
Um die Minderheitsaktionäre im Falle eines Squeeze out vor einer Übervorteilung durch den Großaktionär zu schützen, wurden im Aktiengesetz § 306 Regeln für ein sogenanntes „Spruchverfahren“ festgelegt. Dieses Spruchverfahren dient zur gerichtlichen Überprüfung der gezahlten Abfindung. In der Vergangenheit wurde durch die Gerichte sehr häufig festgestellt, dass die seitens der Großaktionäre gezahlten Abfindungen zu niedrig bemessen wurden. In diesen Fällen hat dann eine Nachzahlung zu erfolgen, welches auch Ziel im Falle der Jobpilot AG ist.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hat bereits die Einleitung eines Spruchverfahren im Fall der Jobpilot AG empfohlen. Um die Erfolgschancen für dieses Verfahren noch weiter zu steigern ist es dringend erforderlich, dass sich so viele betroffene Aktionäre wie nur irgend möglich diesem Verfahren anschließen.
Die Klage ist meines Erachtens für die ausgeschlossenen Aktionäre gem. § 306 AktG kostenlos. Frau Rechtsanwältin Antje Martens, Tel. 06154-624018, Email awmartens@web.de wird eine entsprechende Klage vorbereiten. Ich selbst bin betroffener Aktionär und werde mich dieser Klage anschließen.
Zwecks Steigerung der Erfolgschancen bitte ich alle betroffenen „Ex-Aktionäre“, sich bei Frau Martens zwecks weiterer Abstimmung zu melden. Außerdem bitte ich all die, die nicht direkt betroffen sind, aber von betroffenen Personen wissen, diese Information entsprechend weiterzuleiten. Alle Mitarbeiter der Banken bitte ich zu prüfen, ob Ihre Kunden betroffen sind und diese Information entsprechend weiterzuleiten.
Es geht um die Interessen aller durch den Squeeze out ausgeschlossenen Jobpilot AG – Aktionäre. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung, um eine angemessene Abfindung für alle Betroffenen zu erzielen!!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Jobpiloter@yahoo.de
Habe ich gerade auf Consors gesehen. Endlich macht jemand was!!!
habe schon im neue-markt board geschrieben, dass der sachverhalt wohl richtig ist. die rechtsanwältin gibt es, ich lasse mich auf jeden fall vertreten.
so denn, jetzt weiss ich es sicher: das verfahren ist für die kläger kostenlos!!!! es besteht somit kein kostenrisiko!!
Ich habe noch weiter gegraben. Der mögliche Wert der Jobpilot AG bewegt sich zwischen 5 und 50 Euro, als fair ist mindestens ein zweistelliger Eurobetrag anzunehmen.
Nun die Krux: Sollte es zu einem Vergleich zwischen Adecco und den Klägern kommen, dann profitieren nur die Kläger. All die, die sich dieser (kostenlosen) Klage nicht angeschlossen haben, gehen dann leer aus.
Die Wahrscheinlichkeit für diesen Ausgang ist nicht sehr hoch, aber dennoch gegeben!
Fazit: Hängt Euch auf jeden Fall mit an die Klage ran. Es kostet nichts und Ihr seit auf der definitiv sicheren Seite.
Nun die Krux: Sollte es zu einem Vergleich zwischen Adecco und den Klägern kommen, dann profitieren nur die Kläger. All die, die sich dieser (kostenlosen) Klage nicht angeschlossen haben, gehen dann leer aus.
Die Wahrscheinlichkeit für diesen Ausgang ist nicht sehr hoch, aber dennoch gegeben!
Fazit: Hängt Euch auf jeden Fall mit an die Klage ran. Es kostet nichts und Ihr seit auf der definitiv sicheren Seite.
Zur Erinnerung - die Zeit wird langsam knapp ...
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