checkAd

    Ich habe Riester abgeschlossen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.02 19:39:17 von
    neuester Beitrag 20.06.03 18:23:54 von
    Beiträge: 33
    ID: 662.288
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.966
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:39:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe gestern eine Riester Police abgeschlossen. Natürlich loht sich Riester nur für Leute die ein Bruttoeinkommen von unter 5000,00 Euro haben und deren Frau nicht arbeiten geht. Desweiteren sollte man 8-10 Kinder
      in der Hinterhand haben.
      Quatsch!
      Riester lonht sich für jede Pappnase. Wo kann man denn sonst in einen Tempelton GF oder einen DWS VBF I investieren wo man die eingezahlten Beiträge+Zulagen garantiert bekommt?
      Die Zulage ist schon ne geile Sache.
      Die ganze Schose kann man auch noch steuerlich absetzen.
      Hab zwar keine Kinder und bin nicht verheiratet. Bin jetzt 22 Jahre und hab ein Bruttoeinkommen von 31.000 Euro.
      Mein Vertrag:
      Aachen Münchener Rente Chance
      zu 100% in den DWS VBFI, Rentengarantie 14 Jahre
      Garantierente 80,00 Euro. Diese ist mir aber Scheissegal denn der Fonds... (kennt man ja). Halte übrigens sehr viel von (guten) Fonds.
      Hab mir so ca. 25 Angebote machen lassen und mich für dieses Angebot entschieden.
      Und ich bin froh darüber!!!
      Basta . Kotzt mich halt nur an das irgendwelche Pseudo Finanzspezialisten, die mal mit der Sekretäin von nem Steuerberater gevögelt haben, einem alles madig machen wollen. Hatte übrigen letzte Woche einen AWD Berater bei mir (Der idiot konnte kaum seinen Laptop bedienen)
      "Haben Sie denn noch Bekannte, die Sie auch von unserem Konzept profitieren lassen wollen..." Ich hasse diese Drückerspackos. Übrigens coole Seite: www.awd-aussteiger.de
      Macht euch selbst Gedanken was ihr erreichen wollt, informiert euch und ihr bekommt ein nettes Gefühl der Selbständigkeit.
      Schönen Abend noch
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du arbeitest nicht zufällig für die Deutsche Vermögensberatung AG ?
      Die haben nämlich auch solche Sprüche drauf.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:51:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zwischen DVAG und AWD besteht nach meiner Ansicht kein grosser Unterschied.
      Reicht die Antwort?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:51:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:53:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 da haben sie dich reingelegt

      Die Riester schließen soviele ab, das die Regierung ein sogar ein Gesetz beschließen muß das zum zwangsabschluß nötigt.

      Das sagt doch alles

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :mad:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:58:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      @benaco

      Genau! :laugh: Es gibt nichts besseres!!! Mit 61 auf Rente, mit 62 Tod, und die Versicherung freut sich! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:01:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zwangsrente ist nicht durchzubekommen. Grundgestz etc.
      Glaube stand heute auch was im Handelsblatt.
      Ausserdem wäre es nicht schlimm: Hätte es ja dann sowieso machen müssen. Und ist ja meistens so bei Zwang: Die angeboten Produkte sind dann bestimmt nicht besser
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:07:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachschlag:
      "Die Riester schließen soviele ab, das die Regierung ein sogar ein Gesetz beschließen muß das zum zwangsabschluß nötigt."
      #5
      Ich habe Riester abgeschlossen.
      Ich habe mich dafür entschieden.
      Und mir ist es ziemlich egal wie wenige Leute das abgeschlossen haben.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:08:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      benaco ?

      wurde nicht beschlossen.

      ist sicherlich auch nicht der richtige weg.

      wäre für mich aber eine feine sache, wenn es das gesetz gäbe.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:10:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Hansiboy König der Nichtigkeiten

      wenn du mit 62 wegen Fettleibigkeit oder Samenüberdruck über die Wupper gehst ist mir doch scheissegal.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:13:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Offenbar "planst" Du aber ein langes Leben, denn vor 61 kannst Du NIEMALS über das Geld verfügen ... schlecht für die, die mit 55 erfahren, daß sie Krebs haben (ohne Heilungschancen) und noch einmal ne Weltreise oder so machen wollen ... aber muss natürlich jeder selber wissen!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:18:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      man kann sich mindestdauer einbauen.
      immerhin. ob und wieviel sich eine rv lohnt(während auszahlungsphase) kann man erst nach seinem ableben errechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:23:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      meiser

      schädliche verwendung in einzahlungsphase möglich.

      zulagen und steuerersparnis gehen jedoch zurück

      immerhin.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:27:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Hansi
      Für meine Wünsche und Ziele habe ich ja auch noch einen 3 Fondsparpläne (Rentenfons gute Bonität, DWS VBF I, Tempelton GF), eine LV von Astell(Flex Ablauf 55-60), einen BSV (LBS), einen normalen Sparplan+ ein paar Aktien und sogar Qudriga Genüsse die ich vor einiger Zeit gezeichnet habe und als Renditekick bezeichne.
      Also meine mir gesteckten Ziele werde ich schon erreichen. Riester ist für mich ne Zugabe wo ich ein paar Euro einspare um die volle Förderung zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:14:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mehr Werbung geht nun wirklich nicht. :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:27:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      @OnkelHotte

      Dann passt ja alles! ;) Insofern hast Du natürlich Recht! ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:27:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      @free

      Wir geben uns Mühe! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:31:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mann, der DWS muss es schlecht gehen. :look: :look:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:34:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      @free

      Nur DWS ... scheinen nen paar mehr zu sein!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:44:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wieso nicht bei mir ?????:cry:
      Ich muss doch noch meine Aktienschulden tilgen:rolleyes:
      Scheisse, vielleicht hast du noch eine Adresse;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 21:46:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      @hotte
      Ich kann Dir jedenfalls bescheinigen, dass Du bei der letzten Schulung der DVAG gut mitgeschrieben hast. Dasselbe hat mir mein "persönlicher Vermögensberater" auch alles schon erzählt. :laugh: :laugh:
      Teilweise sogar mit gleichem Wortlaut. :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:51:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      @freetibet

      zum zweiten mal: Ich halte nichts vom AWD wie auch von der DVAG. Bin nur näher auf den AWD Berater eingegangen da er bei mir zu Hause war.
      Also: Ich nix arbeite bei DVAG. Kapito
      Danke
      P.S. Ich hasse diese Smilies :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:55:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:11:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Was sagt man zu nem Bus vollbsetzt mit Bayern Fans:
      Scheisse auf Rädern
      :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
      Ich lach mich kaputt
      Wie wärs mal mit ein paar konstruktiven Fragen:
      Wer von euch macht was über die BAV Schiene?
      Wen ja-welche Variante?
      Wer hat ne Rentenversicherung?
      Konventionell oder Fondsgebunden?
      Wer von euch schaut sich Pornofilme mit Rentnerinnen an?
      Gekauft oder gebrannt (bzw. überspult)
      Wer ist eigentlich voll Geschäftsfähig?
      Wenn nein-Zu jung oder Geisteskrank
      Wer besorgts seinem Partner/in so richtig?
      Wenn er keinen Partner/in hat--Rentnerinnen (siehe oben)oder div. Etablissements.


      Habe endlich das Niveau von WO erreicht

      :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:20:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das Angebot ist IMHO schon gut, wenn alles beim alten bleiben würde. Hätte man Riester vor 30 Jahren abgeschlossen, wäre das ein Super-Geschäft gewesen.

      Aber die Zeiten werden sich ändern, die Bevölkerung wird stark altern und es wird sich die Frage stellen, wer dir den Templeton Gf Fond abkaufen soll.
      Kurz: Riester ist nicht inflationsgeschützt, und hätte damit vor 30 Jahren keinen Abnehmer gefunden. Aber 1923 ist weit weg.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 19:25:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sorry herrhotte,
      habe zu spät gesehen,dass du einen eigenen Thread aufgemacht
      hast. Dann poste ich hier auch nochmal rein.
      Was meinste denn, wieviel von deinen Beiträgen in den Fonds
      fliesst? Ich sag`s dir: nicht viel! Denn was meinst du wohl,
      wie die Beitragsgarantie sichergestellt wird. Dein Beitrag
      wird aufgesteilt: Ein Teil (der grosse) fliesst in einen
      festverzinslichen Topf, der am Ende die eingezahlten Beiträge
      sicherstellt, der andere (der kleinere) fliesst in den Fonds.
      Hoffe, dass man dir das gesagt hat.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 08:25:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Finanztest 07/2003
      Arbeitsloser muss Fonds verkaufen

      Wird ein Arbeitnehmer für lange Zeit arbeitslos, ist sein Erspartes in Gefahr. Denn der Vermögensfreibetrag für Empfänger von Arbeitslosenhilfe wurde gesenkt. Seit Jahresbeginn dürfen Empfänger von Arbeitslosenhilfe nur noch 200 statt 520 Euro Vermögen pro Lebensjahr behalten. Riester-Verträge und die Altersvorsorge von Selbstständigen sind jedoch geschützt.

      Der Berliner Arbeitslose Lutz Benke ist einer, der nach Ansicht des Arbeitsamts Berlin Nord zu viel Vermögen hat. Seine Anteile an einem Altersvorsorgefonds sollten später einmal seine Rente aufbessern. Doch durch die neuen Regeln schrumpft der Vermögensfreibetrag des 49-Jährigen von 25 480 auf 9 800 Euro. Die Fondsanteile über den 9 800 Euro soll er erst einmal versilbern, ehe er staatliche Hilfe verlangen kann.

      Der Mainzer Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Richter sieht in den neuen Regeln einen Widerspruch. Einerseits empfehle und fördere der Staat private Vorsorge, andererseits verlange er, andere Altersvorsorgevermögen aufzulösen.

      Die niedrigen Freibeträge sind auch bei Richtern umstritten. Nach einer Entscheidung des Berliner Sozialgerichts muss das Arbeitsamt jedenfalls auch dann Arbeitslosenhilfe zahlen, wenn das Vermögen aus einer Kapitallebensversicherung über dem Freibetrag liegt (Az. S 58 AL 2208/02; nicht rechtskräftig).

      Tipp: Legen Sie Widerspruch ein, wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt worden ist. Vor dem Sozialgericht können Sie klagen. Wenn Sie verlieren, zahlen Sie nur Ihre eigenen Kosten.
      ___________________________________________

      Demnach können alle Vorsorgeaufwendungen (Fonds, LV/RV, Immobilie usw.) herangezogen werden nur die Riester-Rente nicht? Ein "fetter" Riester-Vertrag würde demnach vor Altersarmut schützen, während ich eine private RV "verleben" muss!?!?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:54:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Quelle: VDR

      Das im geförderten Vertrag angesammelte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge ist vor der Anrechnung auf die Sozialhilfe geschützt (sog. Schonvermögen § 88 Abs.2 Bundessozialhilfegesetz).
      Das gilt auch für Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsgesetz; GSiG), dass im Januar 2003 in Kraft trat.

      Soweit das geschützte Kapital im Alter ausgezahlt wird, ist es aber zu Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen und kann damit auch die Gewährung von Sozialhilfe oder Grundsicherung einschränken oder ausschließen.

      Bei der Arbeitslosenhilfe ist das Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge als Vermögen ebenfalls nicht zu berücksichtigen (Ausnahme: schädliche Verwendung). Allerdings mindert das Altersvorsorgevermögen den Freibetrag des Arbeitslosenhilfebeziehers. Wenn er über Altersvorsorgevermögen verfügt, kann es also sein, dass er Vermögen einsetzen muss, dass ihm sonst aufgrund des bestehenden Freibetrages verblieben wäre. Im übrigen sind die Altersvorsorgezulagen bei der Arbeitslosenhilfe auch nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
      ________________________________________

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 18:06:52
      Beitrag Nr. 29 ()
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 18:08:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 18:09:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 18:10:14
      Beitrag Nr. 32 ()
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 18:23:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      Dann mal viel Spaß mit Deinem Riestervertrag - Deine Kinder werden später mal fluchen ;)

      Keine Vererbbarkeit etc. - den Punkt eines fehlenden Kapitalwahlrechtes finde ich auch nicht zu verachten: Wenn ich in Rente gehe, nehme ich lieber die komplette Summe statt einer monatlichen Rente, stecke die ganze Kohle in Immobilen- und Rentenfonds und bastle mir einen Auszahlplan - dann bekommen meine Kinder und meine Frau nach dem Tod auch noch was. Wenn Du kurz nach Eintritt ins Rentenealter stirbst, freut sich nur der Staat (einen Extrakranz vom Eichel gibt es aber nicht) :D

      Ein Übertrag auf Deine Frau ist übrigens auch sehr eingeschränkt - dafür muß auch Sie einen Riestervertrag haben und es ist umständlich.

      Außerdem ist das ganze System extrem umständlich durchzuführen - Personalleitungen der Großbetriebe wie Siemens, BMW etc. haben das bereits vor längerer Zeit erkannt und bieten daher schon eigene Modelle (Unterstützungskassen mit sehr guten Renditen etc.)an - Personalleiter fluchen übrigens, wenn sie Riester nur hören.

      Einen einzigen positiven Punkt finde ich darin - Du kannst Dir selbst ein "Darlehen" gewähren - schaffst Du es jedoch nicht, dies in einem bestimmten Zeitrahmen zurückzuzahlen, verlierst Du sämtliche Förderungen.

      Die maximale Förderung gibt es ohnehin erst nach 8 Jahren , und irgendwann fallen dann auch die Kinder raus - dann wird der Eigenanteil wesentlich höher (siehe Berechnungsbeispiel oben)und die Förderungen gehen gegen Null !



      Nur erzählen einem das die lieben Vertreter der großen Versicherer und Finanzdienstleister aus Angst um die Provision nicht ! Wie gesagt, viel Spaß mit dem Mist :D :D :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ich habe Riester abgeschlossen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!