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    Frage zu Speksteuer bei Depot Übertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 09:19:24 von
    neuester Beitrag 09.12.02 16:14:55 von
    Beiträge: 17
    ID: 670.548
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      schrieb am 09.12.02 09:19:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      wäre klasse, wenn mir jemand was schreiben könnte..

      wie ist die situation, wenn ich unter meinem namen zum jahresanfang fonds gekauft habe, diese im laufe des jahres auf meine freundin (ihr depot) übertragen habe und vor jahresende mit verlust verkauft habe (ihr name).

      geht die speksteuer (negativ) auf sie oder mich?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:34:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast die Fondsanteile auf jeden Fall veräussert, auch wenn du sie nur verschenkt hast, also in diesem Fall gegen Null-Euro. Schenkungssteuer (Erbschaftssteuer ist gleichzusetzen) wird auch fällig. Da du nicht mit ihr verheiratet bist, also der Höchstsatz und minimalsten Freibetrag. Stichtag ist der am Tag der Verschenkung aktuelle Kassakurs der Aktien / Fondsanteile. Der Staat langt überall massiv zu. Lieber vorher informieren, bevor man etwas macht, was nachher viel mehr Steuer kostet.
      Am besten wäre es, wenn du den Fonds offiziell verkauft hättets und ihr (deiner Freundin) das Geld bar gegeben hättest, sie es eingezahlt und dann davon sich den Fond gekauft hätte. Dann wäre eine Nachvollzierung quasi unmöglich gewesen.
      Bei kleinen Summen wird wegen Nichtigkeit sowieso nicht nachgeforscht, aber ab Summen oberhalb von 5-10.000 € wollen die es schon gaaaaanz genau wissen.
      Eine genaue Auskunft kann (und muß) dir dein FA geben, aber du kannst natürlich auch einen St.-Berater (gegen Gebühr) fragen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:43:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      cool... danke fuer die antwort, das reicht mir mal

      wollte nur vor dem steuerberater mich bissi informieren..
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:53:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      cubitus,

      bei Schenkung und Erbschaft bleibt das ursprüngliche Kaufdatum als Stichtag für die SpekuSteuer erhalten. Wenn die Aktien also übertragen werden läuft die Spekuzeit einfach weiter. Sind also bereits 9 Monate abgelaufen, kann die Freundin nach drei Monaten Spekusteuerfrei veräußern.

      Eine Schenkungssteuer fällt natürlich nur an, wenn der Freibetrag überschritten wird.

      Gruß, bing0
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:12:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Tag des Erwerbs ist natürlich bei der Spekufrist wichtig, genau so aber auch der Tag der Veräusserung, in diesem Fall der Verschenkung und der an diesem Tag aktuelle Kassakurs. Der ergo auch für seine Freundin wieder als Erwerbstag (zum Kassakurs) gilt.
      Da es sich um zwei rechtlich unterschiedliche Personen handelt, ist die Spekufrist natürlich nicht übertragbar. Es wäre dasselbe, als wenn er die Fondanteile an der Börse an einen unbekannten veräussert hätte.
      Also Erweb der Fo-Ant. und nach 9 Monaten veraussert (verschenkt) = Spekufrist ist nicht mehr als 12 Monate gewesen und ist also steuerlich relevant - ob Gewinn oder Verlust.
      Die Freundin hat die Fondanteile am Stichtag (Tag der Verschenkung) erworben - wenn auch kostenlos - und auch hier gilt für die spätere Veräusserung widerum der Kassakurs des Stichtages, ob mit oder ohne Gewinn.
      Die Speku-Frist fängt für seine Freundin am Tag des Erwerbs (Geschenkes) neu an.

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      schrieb am 09.12.02 13:16:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @cubitus

      Ei wei, wo hast Du denn das her? Weder Schenkung noch Erbschaft ist einkommensteuerlich eine Anschaffung oder ein Erwerb (pragmatische Frage: worin besteht die Gegenleistung für einen angeblichen Erwerb, wo sind also die Anschaffungskosten?). Deshalb läuft die Spekulationsfrist weiter und beginnt nicht neu. Etwas gaaanz anderes ist natürlich das Thema Schenkungs- / Erbschaftsteuer.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:45:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Postings von Dekubitus stimmen nicht. NmA hat recht. Siehe hierzu H 169 in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 1998):
      "Keine Anschaffung ist der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsgutes, z:B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung."
      Mangels Anschaffung läuft auch mit der Depotübertragung an die Feundin keine neue Speku-Frist an.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:52:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #1: Steuerpflichtig ist diejenige/derjenige die/der während der Speku-Frist ein Veräußerungsgeschäft tätigt. Wenn die Freundin Eigentümerin der veräußerten Fondsanteile ist, ist sie steuerpflichtig. Da hier ein Verlust vorliegt, hat sie einen verbleibenden Verlust zum Jahresende, den sie steuerlich mit Speku-Gewinnen verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:55:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #4: Du hast Posting #1 wohl nicht vollständig gelesen. Hier steht nicht eine Speku-steuerfreie Gewinnrealisierung zur Debatte, es soll vielmehr innerhalb der Speku-Frist ein Verlust realisiert werden und es wird gefragt, wer diesen Verlust steuerlich verwerten kann.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:57:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Angenommen, die Freundin veräussert ihre Fondanteile noch dieses Jahr. Wie sollte das FA den Gewinn oder Verlust ermitteln ? Etwa nach den Belegen des Vorbesitzers ... in diesem Fall ihr Freund ?
      Die einzige Möglichkeit bleibt der Einbuchungstag im Depot und der an diesem Tag ermittelte Kassakurs, um den Geldwert dieser Schenkung festzulegen und um bei späterer Veräusserung die Speku-Frist berechnen zu können. Ob Fondsanteile, Aktien, Derivate, Haus oder Grundstück - es muß für den steuerlichen Aspekt der Geldwert ermittelt oder geschätzt werden.
      Schenkung ist kein Erwerb, da kein Geld gezahlt wurde - das ist klar.
      Ich habe Mittwoch ein Date mit meinem St.-Berater und werde ihn mal gezielt danach fragen und dann in diesem Thread berichten.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:44:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lieber Cubitus,

      1) Ermittelt das Finanzamt von sich aus keine Gewinne oder Verluste, sondern der Steuerpflichtige muß diese erklären und gegebenenfalls nachweisen.

      2) Fallen Wirtschaftsgüter und in diesem Fall Vermögenswerte in aller Regel nicht vom Himmel, sondern kommen irgendwo her. Im vorliegenden Fall also vom Schenkenden. Der Nachweis der Anschaffungskosten ist also leicht zu führen. Sollte die Anschaffung so weit zurückliegen, dass die Anschaffungskosten nicht mehr nachvollziehbar bzw. feststellbar sind, so ist dieser Umstand über ältere Depotauszüge ebenfalls nachweisbar.

      3) Nur zur Info: Kassakurse gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, bei Fondsanteilen hat es sie nie gegeben.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:54:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #10: Nach dem deutschen Einkommensteuerrecht sind Verlust/Gewinn vom Steuerpflichtigen (nicht vom Finanzamt) zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Maßgeblich sind der Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Vorbesitzers. Übrigens: So habe ich es auch mit den von meiner Mutter geerbten Aktien gehandhabt: Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Werbungskosten habe ich mit den Kaufbelegen meiner Mutter nachgewiesen, den Veräußerungspreis mit den auf meinen Namen lautenden Verkaufsbelegen. Die Freundin muss sich eben die Kaufbelege des Feundes aushändigen lassen.
      Noch ein Problem: Wenn die Schenkung eine Veräußerung wäre, könnte der Freund innerhalb der Speku-Frist einen satten Verlust geltend machen, da ja die "Veräußerung" zum Nulltarif erfolgte.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 15:02:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag zu #10: Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Wert der Fondsanteile am Schenkungstag ab. Ich würde hier den Rücknahmekurs der Fondsgesellschaft ansetzen, da die Freundin bei einem Verkauf der Fondsanteile diesen Preis hätte erzielen können. Gegebenenfalls muss dieser Kurs bei der Fondsgesellschaft erfragt werden. In Posting #1 war aber eindeutig nicht nach der Schenkungsteuer gefragt, sondern nach der "Speku-Steuer" (womit die Einkommensteuer gemeint ist).
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 15:12:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      " Sollte die Anschaffung so weit zurückliegen, dass die Anschaffungskosten nicht mehr nachvollziehbar bzw. feststellbar sind, so ist dieser Umstand über ältere Depotauszüge ebenfalls nachweisbar."

      (1)Der Fall der weit zurückliegenden Anschaffung ist einkommensteuerlich ("Speku-Steuer" ) nach derzeitiger Rechtslage nicht interessant.
      (2)Für die Schenkungsteuer sind die weit zurückliegenden Anschaffungskosten ebenfalls uninteressant, da der Wert am Schenkungstag zählt.
      (3)Nach Posting #1 sind die Fondsanteile aber ohnehin vor weniger als 1 Jahr erworben worden, ein Fall der weit zurückliegenden Anschaffung ist vorliegend nicht gegeben.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 15:28:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NATALY wg #14

      Mit diesem Hinweis wollte ich nur darstellen. dass über diesen Weg gegebenenfalls nachweisbar wäre, dass die Wertpapiere nicht innerhalb der Spekufrist veräussert wurden.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 15:32:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      zu #15

      "...,dass....., dass....". Ist ja auch kein Deutsch. :cry:

      Mea culpa!
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 16:14:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Cubitus, deine logischen Gedanken ehren dich. Natürlich kann es Fälle geben, bei denen weder Datum noch Höhe der Anschaffung feststellbar sind. Dann wird geschätzt. Notfalls vor Gericht.

      Wenn emm007 noch einen Verlust bei sich erzeugen will, würde ich einen Vertrag mit meiner Freundin abschließen. Datum natürlich vor Depotübertrag. Kaufpreis nicht zu weit von der Realität entfernt.


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