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    was muß für NEUWAHLEN passieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.02 08:41:27 von
    neuester Beitrag 10.12.02 10:37:34 von
    Beiträge: 12
    ID: 671.029
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      schrieb am 10.12.02 08:41:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      Schröder gab indirekt seine Rücktrittsdrohung (siehe n-tv).
      Was muß passieren damit Deutschland neu wählt?
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:52:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      es müssen vier jahre vergehen?:cry:
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:55:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das steht in Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

      Gruss
      Eustach :D
      (ein APO-Kenner)
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:56:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mißtrauensvotum oder Vertrauensfrage

      Wenn negativ wird der Bundespräsident den BT auflösen...

      Kuckst du hier:

      http://www.bpb.de/wahlen/buch/kap_2/in_2_6_text.html
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:57:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und der wollte die Amtszeit auf 5 Jahre verlängern

      und ist nach 12 Wochen schon am ENDE


      :laugh: :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:59:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi Eustach
      ....dein Nick...genealogisch oder nur Gefallen???
      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:03:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo DARC,

      was machen unsere MÖBSE heute :cry: oder :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:11:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Grosser,

      weiss der Henker....ich hoffe nur....das wir die 4 halten
      wenn das Gloeckchen klingelt....
      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:15:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1
      Was willst du mit Neuwahlen? Damit es uns noch mieser geht?
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:16:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Darc,
      der volle Name ist Eustach Eustachius und einer SF-short-story entnommen.

      Gruss
      Eustach :D
      (der die alten SF liebt)
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:23:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Eustach....
      vielen Dank....es gibt da auch einen historischen Eustach.
      cu
      und viel ERFOLG
      DARC

      (dasMOEBSEKAUFENnichtvergessen)
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 10:37:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      an grosser,

      falls dem kanzler nicht das vertrauen ausgesprochen wird, kann der bundespräsident auch einen minderheitskanzler ernennen (nach 1983 gilt faktisch das unbedingte auflösungsrecht).


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