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    Rechtliche Frage zu Onlineshop und Auslandsgeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.03 11:02:54 von
    neuester Beitrag 03.05.03 17:50:56 von
    Beiträge: 3
    ID: 727.739
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      Avatar
      schrieb am 03.05.03 11:02:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kurze Frage:
      Muss ich als deutscher Hersteller von jedem Land - in das ich bspw. Kosmetik verkaufen moechte an Endverbraucher- eine Zulassung für jedes einzelne Produkt erwerben?

      Was kann rechtlich passieren, wenn ich Produkte in Länder verkaufe, wo ich mein Produkt nicht extra angemeldet habe, nehmen wir mal die USA als Beispiel.

      Würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand eine Auskunft geben könnte.

      Horse
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 12:06:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob ein Erzeugnis erlaubnispflichtig ist, hängt von den jeweiligen Landesvorschriften ab. Bei Kosmetikprodukten kommt es sicherlich auf die darin enthaltenen Substanzen an.
      Dies ist aber nur eine Frage beim Online-Shop. Praktisch viel wichtiger ist der Zoll - außer in der EU -, denn dort werden Deine Päckchen schnell hängenbleiben und Deine Erlöse sich in Nichts auflösen.


      Anni
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 17:50:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      wieso sollten sie dort hängenbleiben bei richtiger deklaration und papieren?


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