Frage zum Steuerausgleich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.03 14:15:25 von
neuester Beitrag 29.05.03 20:10:17 von
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hallo zusammen,
vielleicht weiß ja jemand von Euch hierzu was:
Ein Bekannter hat mir gesagt, daß man den Anteil am Zahnersatz, den man selber bezahlt (also bei Kronen, Implantaten usw.), im Lohnsteuer-Jahresausgleich absetzen kann. Stimmt das
Danke und Gruß
Micki
vielleicht weiß ja jemand von Euch hierzu was:
Ein Bekannter hat mir gesagt, daß man den Anteil am Zahnersatz, den man selber bezahlt (also bei Kronen, Implantaten usw.), im Lohnsteuer-Jahresausgleich absetzen kann. Stimmt das
Danke und Gruß
Micki
Ja, als "außergewöhnliche Belastungen". Damit diese jedoch beim Ausgleich greift, muß man die 5% vom zu versteuernden Einkommen überschreiten, das als "zumutbare Belastung" zählt. Wenn Du nicht gerade Dein ganzes Gebiss hast machen lassen, wirst wohl nicht über diese Grenze kommen.
Gruß
Gruß
Micki, hast Du eins auf die Fresse gekriegt?
nee im Ernst, nach meiner Info geht das!
nee im Ernst, nach meiner Info geht das!
ja und nein.
als außergewöhnliche Belastung ja, aber nur wenn eine bestimmte Summe überschritten wird (Zumutbarkeitsgrenze).
Glaube es waren mal 4% vom Brutto oder so ähnlich, kann man aber aktuell nachlesen.
Ist jedenfalls ziemlich viel zumutbar!
als außergewöhnliche Belastung ja, aber nur wenn eine bestimmte Summe überschritten wird (Zumutbarkeitsgrenze).
Glaube es waren mal 4% vom Brutto oder so ähnlich, kann man aber aktuell nachlesen.
Ist jedenfalls ziemlich viel zumutbar!
#2
Stimmt! Nur die Prozentzahl der sog. "zumutbaren Belastung" ist abhängig von Familienstand und Einkommenshöhe.
Ebro
Stimmt! Nur die Prozentzahl der sog. "zumutbaren Belastung" ist abhängig von Familienstand und Einkommenshöhe.
Ebro
Star,
nee, hab ne Brühwurst gegessen und bin vor lauter Unachtsamkeit an ´nem Poller hängengeblieben
naja, 2 Implantate mit 3700 Euro sind ja fast nicht zumutbar.
Immerhin verdiene ich ja knapp über der Armutsgrenze
nee, hab ne Brühwurst gegessen und bin vor lauter Unachtsamkeit an ´nem Poller hängengeblieben
naja, 2 Implantate mit 3700 Euro sind ja fast nicht zumutbar.
Immerhin verdiene ich ja knapp über der Armutsgrenze
Bei 3.700 EUR dürfte es sich lohnen, den Betrag als "außergewöhnliche Belastung" auf S. 4 des Mantelbogens geltend zu machen. Dazu gehören außerdem auch Rezeptgebühren und evtl. Eigenbeteiligungen bei Behandlungen und Brillen.
Hallo zusammen, Danke!
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich hast du keine Chance!
Den gibt es nämlich schon seit 1990 (!!) nicht mehr.
Versuch es aber mit einer Einkommensteuererklärung. Hier kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
cu
pegru
Den gibt es nämlich schon seit 1990 (!!) nicht mehr.
Versuch es aber mit einer Einkommensteuererklärung. Hier kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
cu
pegru
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