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    Frage zum Steuerausgleich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.03 14:15:25 von
    neuester Beitrag 29.05.03 20:10:17 von
    Beiträge: 9
    ID: 737.259
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      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:15:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen,

      vielleicht weiß ja jemand von Euch hierzu was:

      Ein Bekannter hat mir gesagt, daß man den Anteil am Zahnersatz, den man selber bezahlt (also bei Kronen, Implantaten usw.), im Lohnsteuer-Jahresausgleich absetzen kann. Stimmt das :confused:

      Danke und Gruß

      Micki
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:21:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, als "außergewöhnliche Belastungen". Damit diese jedoch beim Ausgleich greift, muß man die 5% vom zu versteuernden Einkommen überschreiten, das als "zumutbare Belastung" zählt. Wenn Du nicht gerade Dein ganzes Gebiss hast machen lassen, wirst wohl nicht über diese Grenze kommen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:22:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      :look: Micki, hast Du eins auf die Fresse gekriegt?

      :laugh: :laugh:


      :) nee im Ernst, nach meiner Info geht das!
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:24:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja und nein.
      als außergewöhnliche Belastung ja, aber nur wenn eine bestimmte Summe überschritten wird (Zumutbarkeitsgrenze).
      Glaube es waren mal 4% vom Brutto oder so ähnlich, kann man aber aktuell nachlesen.
      Ist jedenfalls ziemlich viel zumutbar!
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:26:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2

      Stimmt! Nur die Prozentzahl der sog. "zumutbaren Belastung" ist abhängig von Familienstand und Einkommenshöhe.

      Ebro

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      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:27:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Star,

      nee, hab ne Brühwurst gegessen und bin vor lauter Unachtsamkeit an ´nem Poller hängengeblieben :D:D:D

      naja, 2 Implantate mit 3700 Euro sind ja fast nicht zumutbar.
      Immerhin verdiene ich ja knapp über der Armutsgrenze :rolleyes: :D
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 15:24:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei 3.700 EUR dürfte es sich lohnen, den Betrag als "außergewöhnliche Belastung" auf S. 4 des Mantelbogens geltend zu machen. Dazu gehören außerdem auch Rezeptgebühren und evtl. Eigenbeteiligungen bei Behandlungen und Brillen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 15:41:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo zusammen, Danke! :) :)
      Avatar
      schrieb am 29.05.03 20:10:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich hast du keine Chance!
      Den gibt es nämlich schon seit 1990 (!!) nicht mehr.

      Versuch es aber mit einer Einkommensteuererklärung. Hier kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

      cu
      pegru


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