!!! Regressansprüche!!! durch falsche Anlegeberatung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.03 01:00:12 von
neuester Beitrag 18.07.03 12:11:54 von
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ID: 755.007
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hallo leute!
wer hat schon erfahrung mit regressanschprüchen bei banken oder anlageberatern durch falsche oder inkompetente beratung?
wie ich teilweise mitbekommen habe sind die deutschen gerichte den klägern ziemlich wohlgesinnt einfestellt - wer kann urteile und erfahrungen einbringen?
dürfte bestimmt viele interessieren!
wer hat schon erfahrung mit regressanschprüchen bei banken oder anlageberatern durch falsche oder inkompetente beratung?
wie ich teilweise mitbekommen habe sind die deutschen gerichte den klägern ziemlich wohlgesinnt einfestellt - wer kann urteile und erfahrungen einbringen?
dürfte bestimmt viele interessieren!
sorry wegen dem syntaxfehler sollte "Anlageberatung" heissen.
dürfte aber dem problem keinen abbruch tun.
dürfte aber dem problem keinen abbruch tun.
Guten Morgen nobilly,
eine erstaunlich späte Stunde, zu der Du Dich um Rechtsrat bemühst!- Spass beiseite:
Es gibt naturgemäß zahlreiche Urteile, denen Klagen geschädigter Anleger zugrunde liegen. In der Tat wurden diverse Prozesse von Anlegern gegen Banken, Anlageberater oder Vermögensverwalter gewonnen.
Grundlegend für die Rechtsprechung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1993, das so genannte "Bond-Urteil" (BGHZ 123, 126 ff.). Der BGH hat mit diesem Urteil festgeschrieben, dass eine empfohlene Anlage "anlegergerecht", mithin auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss. Außerdem muss eine empfohlene Anlage "objektgerecht" beziehungsweise "anlagegerecht" sein.
Im Kern geht es darum, dass der Berater den Kunden - entsprechend dessen Vorkenntnissen - kundenspezifisch aufklären muss. Verletzt er die einhergehenden Pflichten, setzt er sich Schadensersatzansprüchen aus.
Ich bin beruflich mit derartigen Sachverhalten befasst und habe die obigen Ausführungen einem Schriftsatz entnommen, den ich im Zusammengang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme eines Vermögensverwalters, der seinen von mir vertretenen Kunden um ein paar hunderttausend Euro geschädigt hat, gefertigt habe.
Die Erfogsaussichten derartiger Verfahren sind naturgemäss fallabhängig, im Einzelfall jedoch durchaus günstig.
Gruß Lorino
eine erstaunlich späte Stunde, zu der Du Dich um Rechtsrat bemühst!- Spass beiseite:
Es gibt naturgemäß zahlreiche Urteile, denen Klagen geschädigter Anleger zugrunde liegen. In der Tat wurden diverse Prozesse von Anlegern gegen Banken, Anlageberater oder Vermögensverwalter gewonnen.
Grundlegend für die Rechtsprechung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1993, das so genannte "Bond-Urteil" (BGHZ 123, 126 ff.). Der BGH hat mit diesem Urteil festgeschrieben, dass eine empfohlene Anlage "anlegergerecht", mithin auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss. Außerdem muss eine empfohlene Anlage "objektgerecht" beziehungsweise "anlagegerecht" sein.
Im Kern geht es darum, dass der Berater den Kunden - entsprechend dessen Vorkenntnissen - kundenspezifisch aufklären muss. Verletzt er die einhergehenden Pflichten, setzt er sich Schadensersatzansprüchen aus.
Ich bin beruflich mit derartigen Sachverhalten befasst und habe die obigen Ausführungen einem Schriftsatz entnommen, den ich im Zusammengang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme eines Vermögensverwalters, der seinen von mir vertretenen Kunden um ein paar hunderttausend Euro geschädigt hat, gefertigt habe.
Die Erfogsaussichten derartiger Verfahren sind naturgemäss fallabhängig, im Einzelfall jedoch durchaus günstig.
Gruß Lorino
danke lorino,
mich würden aber neuere fälle interessieren und ob es auch bankinterne "lösungen" gegeben hat.
mich würden aber neuere fälle interessieren und ob es auch bankinterne "lösungen" gegeben hat.
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