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    Neugeschaffener Wohnraum? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.03 09:39:10 von
    neuester Beitrag 30.07.03 10:42:33 von
    Beiträge: 5
    ID: 759.257
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      Avatar
      schrieb am 30.07.03 09:39:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, mal angenommen, ich kaufe ein Dachgeschossrohling und baue es selber aus und verkaufe dann die fertige Dachgeschoßwohnung? Muß hirer bei neugeschaffenem Wohnraum eine Spekulationssteuer errichtet werden?
      Eigengenutzter Wohnraum soll ja steuerfrei veräußerbar sein, wie lange muß man selber in der Wohnung gewohnt haben, damit das Argument Eigengenutzt zutrifft?
      Danke im Voraus für Antworten!
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 10:22:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kenne nur die 10 Jahre... :)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 10:32:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      M.W.ist die Ausnahmeregelung des § 23 I Nr. 1 S. 3 EStG zu beachten. Im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren muss es ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 10:42:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 10:42:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dachgeschossrohling :rolleyes: :D

      Kauf doch einfach das Giebeldach eines Flachdachbungalows.

      Bei uns steht noch eine alleinstehendes Reihenendhaus zum verkauf.

      Ich suche meine Traumwohnung: Alleinstehende Dachgeschosswohnung :D


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