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    ÞÞÞÞÞFrage für eine Wette?ÞÞÞÞÞÞÞÞ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.03 00:40:27 von
    neuester Beitrag 02.08.03 16:39:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 760.148
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      schrieb am 01.08.03 00:40:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Situation : Ein Händler bietet ein Produkt an . Dann kommt ein z.B. Holländer der es gerne kaufen würde und auch bereit ist den vorgegebenen Preis zu zahlen. Der Händler sagt dann : "Nein ich verkaufe Ihnen dieses Produkt nicht, weil sie Holländer sind !"

      Darf der Händler das oder kann man Ihn dafür verklagen wegen Diskriminierung ?

      Bitte helfen !!
      Es geht um eine Wette
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 02:13:40
      Beitrag Nr. 2 ()
       
      Ein Deutscher und ein bildhübsches Mädchen sowie ein Holländer und eine
      Nonne sitzen sich in einem Zugabteil gegenüber.
      Plötzlich fährt der Zug in einen Tunnel. Da die Beleuchtung nicht
      funktioniert, ist es stockdunkel.
      Dann hört man eine Ohrfeige und als der Zug den Tunnel wieder verlässt,
      reibt der Holländer schmerzverzerrt sein Gesicht.

      "Genau richtig" denkt die Nonne.
      "Der Holländer hat natürlich versucht, das Mädchen zu begrapschen, was sie nicht wollte und sie hat ihm eine geschmiert."

      "Genau richtig" denkt das hübsche Mädchen.
      "Der Holländer wollte natürlich mich im Dunkeln begrapschen, hat
      unglücklicherweise die Nonne berührt, was sie nicht wollte und sie hat ihm eine geschmiert."

      "So ne Schweinerei" denkt der Holländer.
      "Der Deutsche hat wahrscheinlich im Schutze der Dunkelheit probiert, das
      hübsche Madchen zu begrapschen. Hat unglücklicherweise die Nonne berührt,
      was diese nicht wollte und die dann dem Deutschen eine schmieren wollte.
      Das hat der Sauhund gemerkt und sich geduckt, sodass ich den Schlag abbekommen habe."

      Wohingegen der Deutsche denkt:
      "Im nächsten Tunnel hau ich dem Holländer wieder auf die Fresse!"
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 07:59:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 08:30:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 09:31:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2
      :laugh: :laugh: :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 01.08.03 10:42:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      #2
      :laugh::laugh:

      @all

      Das war aber trotzdem ne ernste Frage . Ich habe nur das Beispiel mit dem Holländer genommen, weil das nicht als Minderheiten fertig machen ausgelegt würde.

      Kannst den Holländer auch als Schwarzen austauschen. Frage : Ist das Diskriminierung oder nicht ?. Oder Wie kann ich das rausfinden ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 10:45:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Diskriminierung ist das auf jeden Fall....Nur, ob man da klagen kann will ich jetzt doch stark bezweifeln.....!!!
      Geh´doch mal nach Wien !!! In jedem 3. Geschäft hängt ein Schild, dass an Ausländer nix verkauft wird..... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 17:05:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es geht nur darum ob der Verkäufer das Recht hat nach Aussehen oder Nationalität auszusuchen und dieses auch zu äußern oder ob er damit gegen irgendein Gesetz verstößt.

      #7

      Dann will ich gar nicht nach Wien ;)
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 13:10:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      So eine Praxis ist das genaue Gegenstück von Nationalsozialismus!

      Im Nazi-Regime sollte (durfte) man nichts VON einer bestimmten Volksgruppe KAUFEN!

      "Dein" Händler VERKAUFT nichts AN eine bestimmte Volksgruppe.

      "Dein" Händler ist also absoluter Antifaschist!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 16:39:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      also so eine Anti-Diskriminierungsvorschrift sollte mal rein ins BGB, aber nachdem Frau Däubler-Gmelin nicht mehr im Amt ist, ist das wohl nicht mehr so aktuell. Der Händler kann - in der Regel, außer bei Monopolfällen wie z.B. öffentlicher Nahverkehr oder Wasserversorgung o.ä. - frei entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt. Daher steht es ihm auch frei, einem Ausländer eben nichts zu verkaufen. Dieser könnte sich jetzt eben diskriminiert fühlen und in seinen Grundrechten verletzt. Allerdings gelten die nach Grundgesetz für Deutsche, nicht für Ausländer. Meiner Meinung nach kann der Händler also so handeln, wenn er das will.


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