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    Direktkommanditist oder Treuhandkommanditist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.03 23:17:54 von
    neuester Beitrag 08.10.03 21:41:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 783.244
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      Avatar
      schrieb am 06.10.03 23:17:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich denke das wird hier jemand wissen.

      Es geht um die Beteiligung an einem Medienfond.
      Bisher war ich Treuhandkommanditist.
      Da die Gewinnausschüttung voraussichtlich in diesem Jahr höher ausfallen wird als geplant und somit Steuern anfallen (wie unschön) schlägt der Treuhänder vor, man könne sich als Direktkommanditist ins Handelsregister eintragen lassen, um die Steuerzahlung um ein Jahr zu verschieben.
      Das alles hier aufzudröseln würde zu weit führen - Fakt ist ich hätte dieses Jahr einen Steuervorteil.

      Nun meine Fragen an die Gesellschaftsrechtler:

      Was muß ich als Direktkommanditist beachten?
      Welche zusätzlichen Pflichten kommen da auf mich zu?
      Steigt der bürokratische Aufwand?

      Danke!
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 08:42:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich der Regel steigt der administrative Aufwand nicht.
      Ich halte den Eintrag als Direktkommanditist phnehin für sinnvoller, da damit die Unternehmereigenschaft weiter unterstrichen wird.

      Dass damit auch eine Periodenverschiebung der Gewinnentstehung verbunden ist, ist mir neu.
      Um welche Gesellschaft handelt es sich ?

      SOM
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:28:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      @2
      Boll Kino Beteiligungsgesellschaft
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 23:20:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      kann ich nicht nachvollziehen. Grundsätzlich erhalten Direkt- und Treuhandkommanditist die gleichen Ergebniszuweisungen.

      Per Gesellschaftsvertrag sind andere Regelungen denkbar aber praktisch nicht relevant.

      Was du vermutlich meinst ist der Hinweis auf die begrenzte Verlustzuweisung für Treuhandkommanditisten (auf die Höhe der Einlage); auf Deutsch: Es kann einem Treuhandkommanditisten passieren, das er im Gegensatz zum Direktkommanditisten seine Verluste nicht in voller Höhe sofort abzugsfähig "verwenden" kann sondern sie nur mit Gewinnen in späteren Jahren verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 21:41:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      @fondsfonds
      Fast ins Schwarze getroffen!
      Als Treuhandkommand. bekomme ich normalerweise 100% + Agio Verlustzuweisung im ersten Jahr. Im darauffolgenden Jahr müsste ich zugeteilte Gewinne versteuern.
      Als Direktkommand. trage ich mich nicht mit 100% ins Handelsregister ein, sondern sagen wir mal mit 110% der gezahlten Summe. Die 10% entsprechen der erwarteten Gewinnzuweisung. Durch Kostenrücktrag von 2004 nach 2003 in Höhe von 10% und Verrechnung mit der Gewinnzuweisung von 10% zahle ich 2003 keine Steuern (erweiterter Verlustausgleich).
      2004 muß ich dann jedoch 10% mehr versteuern - unterm Strich geht das also steuertechnisch auf Null auf.
      (§171 Abs.1+3 HGB, §15a Abs. 1 Satz 2 ESTG).

      Kann aber insofern interessant werden, daß ich in 2003 keine zusätzlichen Einkünfte aus "steuertechnischen" Gründen gebrauchen kann.

      Vielleicht werden ja auch in 2004 die Steuersätze gesenkt - man soll nie Nie sagen!

      Aldy


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