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    Kann das mein Vermieter mit mir machen?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.04 19:58:36 von
    neuester Beitrag 13.02.04 21:13:55 von
    Beiträge: 17
    ID: 819.164
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      schrieb am 10.02.04 19:58:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebes Forum,

      ich habe einige Fragen in eigener Sache. Ich versuche zunächst den Fall recht ausführlich darzustellen, so dass Ihr genau wisst, worum es geht.

      Ende Dezember habe ich die Übergabe meiner Wohnung gehabt. Ich habe die Wohnung gemeinsam mit meiner Frau, meinem Vater und meiner Mutter renoviert und gereinigt. Unsere (Ex-)Nachbarn haben kurz vor der Übergabe die Wohnung noch gesehen.

      Die Übergabe der Wohnung verlief sehr schwierig, da der Vermieter alles bemängelte was ihm gerade einfiel. Nach fünf Stunden Übergabe am ersten und 1 Stunde am nächsten Tag, haben wir uns auf ein Übernahmeprotokoll geeinigt:

      Folgende Punkte waren die Ergebnisse:

      "Sämtliche Schönheitsreparaturen sind ausgeführt / es fehlen:

      - Erneuerung des Rolladengurts (Angelegenheit des Vermieters gegen Zahlung einer Pauschale von 50 Euro)
      - Beseitigung der Bodenschramme im Parkett (Vermieter)
      - Erneuerung des Kohlefilters (Vermieter, Mieter zahlt Sachwert d. Kohlefilters)
      - Reinigung der Fettfilter im Dunstabzug (erledigt)
      - Reinigung der Siebkombination (erledigt)
      - Entfernung der schwarzen Markierung (Vermieter)
      - Die Funktion der Elektrogeräte muss noch überprüft werden"

      Unter dem letzten Punkt sonstiges steht noch:

      "Entfernung von Unkraut in der Gartenanlage bei geeignter Wetterlage. Nach Erledigung von Punkt 5 (siehe Liste oben) werden 2/3 der Kaution verrechnet. Der Rest der Kaution wird bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten."

      In der ersten Liste haben wir genau spezifiziert, wer was machen und bezahlen muss. Ich, als Mieter, muss demnach 50 Euro Pauschale und den Kohlefilter bezahlen.

      Jetzt erhalte ich heute einen Brief vom Vermieter, wo mir von 610 Euro (2/3 der Kaution) 427 Euro an "Aufwendungen für Schönheitsreperaturen" abgezogen werden.

      Hier einige Punkte, in der Liste:

      "
      - Beseitigung der Bodenschramme im Parkett 3std. x 10 Euro
      - Bad: Fliesen von starker Verkalkung gereinigt 3std. x 10 Euro + Kalk-Entferner 2,35 Euro
      - Bad: Nachbesserung des Deckenanstrichs wegen Abplatzen des Deckanstrichs 40 Euro
      - Hobbyraum: Reinigung PVC 2std x 10 Euro + Spezialreiniger 6,39 Euro
      - Deckenstrahler gebrochen 10 Euro
      - Wandstrahler in Küche mit Deckenfarbe verschmutzt 10 Euro
      - Stecker des Rasenmähers unbrauchbar 10 Euro
      - BAckofen von Mieter mit ätzendem Sprühmittel eingesprüht und nicht mit Wasser gereingt: 5 std. x 10 Euro + Spezialreiniger 3,99
      - Backofen: Oberfläche der Rückwand durch unsachgemäße Anwendung von Reinigungsmitteln zerstört. 66 Euro
      etc..."

      Diese Liste geht noch endlos weiter und summiert sich auf 430 Euro. Außerdem schreibt der Vermieter wegen der Gartenanlage: "Entgegen Punkt 10 des Protokolls wird der Mieter von der Mitarbeit zur Entfernung des Unkrauts in der Gartenanlage und von den Arbeiten zur Neuanlage entbunden. Die Sachkosten werden jedoch in Rechnung gestellt." Wie bitte? Sachkosten für die Neuanlage des Gartens?! Es ging doch nur um Unkraut entfernen!

      Kann der Vermieter das machen? Wir haben uns doch geeinigt, dass alles in Ordnung ist, bis auf die oberen Punkte. Außerdem zweifle ich jeden dieser Punkte an. Die Wohnung war sauber und gepflegt. Im Nachhinein noch Mängel zu finden, ist doch sowieso nicht möglich.

      Soll ich ihn verklagen? Was mache ich am besten in diesem Fall?

      Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:03:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es ist nicht deine Aufgabe, den Vermieter zu verklagen. Du kannst ihm das schreiben, was du eben gepostet hast. Wenn er mehr Geld will als nach dem Übergabeprotokoll gerechtfertigt, ist es seine Aufgabe, dich auf Zahlung zu verklagen.
      P.S.: Bist du rechtsschutzversichert?
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:03:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dein Vermieter kann gar nichts machen.

      der hat nur Pflichten undkeinerlei Rechte.
      Wenn du es nicht glaubst, so wird dir in ca. 70 Minuten das Gegenteil bewiesen.

      21.15 Uhr auf Vox
      :)
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:06:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      man wenn man so eine scheisse liest (geht nicht gegen dich, peter) müsste das primärziel von jedermann sein, sich eigentum anzuschaffen um diese kleinkarierten vermieterschwachköpfe los zu haben.

      meiner meinung nach (ist aber nur die meinung eines laien :D) ist die abnahme, wenn beiderseitig unterschrieben bindend. nachkarten is nicht. wenn du rechtschutzversichert bist nochmal rücksprache halten mit jemanden der sich damit auskennt und dann drauf.

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:08:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      @natalie

      das problem ist wohl das der vermieter die kaution einbehält, also hast der mieter in diesem fall das problem, das geld zurückzubekommen...

      dpunkt

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      schrieb am 10.02.04 20:20:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #5: Du hast recht, es geht ja hier um die Kaution.
      Peter H16 müsste klagen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:25:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier hilft nur noch der Mieterbund.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:38:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Oje, Peter, du kannst einem ja leid tun, dass du an so einen bescheuerten Vermieter geraten bist. Deine Ausführungen sind unglaublich, so was hab ich vorher noch nicht gelesen oder gehört.
      Aber wenn ihr beide das Übergabeprotokoll so wie von dir beschrieben unterschrieben habt, kann er im nachhinein nicht mit weiteren Forderungen antreten.
      Dem muss wohl mal eine Lektion erteilt werden...

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 20:48:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Wenn Du ihm eine Abbuchungsermächtigung für die Miete gegeben hast eine oder zwei Mieten zurückholen, den
      differenz Betrag lt. Abmachung überweisen .
      So das Du Miete und das Geld für die Schönheitsreparatur
      bezahlt hast, dann soll er klagen deine Vertragsverpflichtungen sind erfüllt,und dein Geld hast
      Du.Die Abrechnung musst Du dann noch begleichen, aber nicht Ihm das Geld noch vorstrecken.
      Wer macht die Reparaturen Rechnung,der Vermieter. ggf ihm fragen nach einer Rechnung , da Du keine Schwarzarbeit unterstützt , beim Finanzamt
      fragen ob die Rechnung zum Absetzen recht.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 00:13:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn man nicht mal den jahrealten Kalk von den Badfliesen waschen will...
      Warum soll das Sache des Vermieters sein ?
      Warum muß der Vermieter farbverschmierte Lampen reinigen ?
      Warum muß der vermieter Backofenreiniger enfernen, den er gar nicht angebracht hat ?
      Warum muß der Vermieter eine von Dir zerstörte Deckenlampe reparieren ?
      Warum hast du den PVC im Hobbyraum nicht geputzt ?
      Ach so, das Vermieterschwein soll das gefälligst in Kauf nehmen, das Schwein hat dich schließlich jahrelang mit seinen Wuchermieten über den Tisch gezogen. Bestimmt hast du ihm die komplette Wohnung innerhalb kürzester Zeit finanziert.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 06:57:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1:

      wenn man bedenkt, dass du die fremde wohnung nur gemietet hast, dann bist du mit dem fremden eigentum sehr fahrlässig umgegangen (bei der mängelliste)

      ist dein zweiter name etwa: flodder ???
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 18:42:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was ´mich immer wieder am Meisten erstaunt ist, daß all Diejenigen, die sich so gerne über die verbrecherischen und abzockenden Vermieter auskotzen, sich nicht selber eine Wohnung kaufen. Möglichst sogar zwei, um eine davon zu vermieten. Nach ihrer Ansicht ist das doch der Reibach überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 20:52:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      keiner spricht von reibach (naja, zumindest ich nicht) es geht hier um die art und weise. wenn ich heute etwas (gemeinsam) festlege, kann ich es morgen nicht einfach stillschweigend ändern.

      eine abnahme ist dazu da, alle mängel aufzunehmen. obwohl - wenn ich die aufstellung und vorgehensweise nach ner woche einfach ändere und dann noch die kohle einbehalte ist es doch reibach - aber durch den vermieter.

      und was die wohnung betrifft: ich bin tatsächlich kein mieter (zum glück)

      gruß

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 23:04:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Lieber dpunkt,
      nur der VERmieter soll sich also an Abmachungen und Verträge halten ???
      Warum hat der Mieter während der Mietdauer sich nicht an seinen Mietvertrag gehalten ???
      In jedem Mietvertrag steht, daß Renovierungsarbeiten fachmännisch durchzuführen sind. Farbverschmierte Deckenlampen zeugen nicht gerade von fachmännischer Ausführung.
      In jedem Mietvertrag steht, daß der Mieter von ihm verursachte Beschädigungen zu beseitigen hat. Warum hat er also die Deckenlampe nicht repariert ?
      Genauso verhält es sich mit offenbar unsachgemäß behandelten Einrichtungsgegenständen (Kalkablagerungen auf Fliesen, aggresiver Backofenreiniger, der sich in aller Ruhe durchfressen darf.....)
      Warum also erwartet der Mieter Fairness vom Vermieter, wenn ihm offenbar vorher das Eigentum des Vermieters scheißegal war ???
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 13:11:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Leberkäs:

      Also wenn deine Worte so liest, dann ist schon zu verstehen, weshalb viele so einen Haß auf Vermieter haben.
      1. Im Nachhinein schriftliche Abmachungen aus Geldgier zu brechen ist ja wohl übelst.
      2. Mir kann kein Vermieter erzählen daß er bei einer Vermietung drauflegt. Und wenn, dann ist er schlicht zu blöd !! Hier dann noch in kleinkarierter Art und Weise jeden Kratzer zu bemängeln ist schon krass. Wenn ich ein Zimmer mit Parkett vermiete dann nutzt sich der Parkettboden bei Gebrauch auch ab, ist das so schwer zu kapieren?? So ist es auch bei anderen Sachen, eine Wohnung ist ein GEBRAUCHSGEGENSTAND Herr Leberkäs, oder denkst Du das die Mieter die Wohnung nur mit Filzpantoffeln und Samthandschuhen bewohnen ?? Ob Feuervers. Grundsteuer etc. alles legt ihr doch dem Mieter drauf, oder willst Du mir verklickern, daß du auch nur einen müden Cent zu der Wohnung zuzahlst ???
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 16:15:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Fasu,
      ob du es glaubst oder nicht, wenn Jemand seine vermietete Wohnung nicht mindestens zur Hälfte bar bezahlt, verdient er an der Vermietung nichts. Das ist Fakt, da kannst du dich erkundigen wo du willst. Und für den bar bezahlten Betrag gäbe es mit Sicherheit bessere Anlagemöglichkeiten.
      Nun zu deinen haarsträubenden Vergleichen:
      Niemand zweifelt daran, daß ein abgenutzter Parkettboden Sache des Vermieters ist.
      Aber wie kannst du einen abgenutzten Parkettboden mit einer zerstörten Lampe vergleichen ? Nutzt sich ein Lampenschirm auch von selber ab und zerspringt irgendwann aus lauter Altersschwäche ???
      Eine Farbverschmierte Deckenlampe, ist das auch eine normale Abnutzungserscheinung ?
      Erst mal denken, dann mitreden.
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 21:13:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Seit 6 Stunden wird jetzt zurückgeschossen ( sogar über Nacht ) und von jetzt ab wird Übernahmeprotokoll mit Übernahmeprotokoll vergolten.

      Ich wäre dafür, gerade in dieser Branche kostenlos waffenfähiges Plutonium zu verteilen.


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      Kann das mein Vermieter mit mir machen?!