checkAd

    Frage an Börsenprofis zu Aktionärsrecht bei Delisting - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.04 19:00:13 von
    neuester Beitrag 25.05.04 12:03:27 von
    Beiträge: 7
    ID: 825.273
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 548
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 19:00:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgenden Brief an die incam AG versandt! Wie sind die Meinungen von echten Profis dazu? (letzter Versuch bei W:O, versprochen, bei Interesse siehe auch andere Beiträge unter Suchbegriff "incam")

      Einschreiben / Rückschein

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bezugnehmend auf Ihre o.g. Antwortschreiben auf meine e-mails teile ich Ihnen folgendes mit:

      Nach wie vor bin ich Inhaber der incam ADRs, die weder in USA noch in Deuschtschland handelbar sind. Mit der Informationspolitik Ihres Unternehmens bin ich nicht zufrieden. Nach wie vor bin ich mit den ADRs an dem Unternehmen beteiligt und habe ein Recht auf Information.

      Mit Schreiben vom Mai 2005 geben Sie an, dass 2,6 Mio. shares (ADRs) existieren. Ebenfalls erfolgte im Mai 2003 die Einladung zur HV am 25.08.2003 mit Tagesordnungspunkt 8) „Delisting Nasdaq“.

      Tatsächlich erfolgte das Delisting an der Nasdaq am 11.07.2003!

      Mit Schreiben vom 24.07.2003 teilten Sie mir mit, dass ein Delisting an der Nasdaq beantragt wurde – auf die Handelbarkeit in Deutschland hätten Sie keinen Einfluss. Nach Rücksprache mit der Börse Berlin ist dies aber nicht richtig. Der Handel der Aktien muss von der incam AG beantragt werden – dies geschah aber nicht. Es hat den Anschein, dass Sie bewusst Falschinformationen bzw. nicht alle Informationen herausgeben und das Delisting zum eigenen Vorteil nutzen. Die verbliebenen Aktionäre gehen leer aus bzw. besitzen faktisch wertlose shares, da ein Börsenhandel nicht stattfindet.

      Mit Schreiben vom 07.05.2003 teilen Sie mir auf Nachfrage mit, dass Sie nicht jede Position der Beteiligungen aufführen (warum eigentlich nicht?), dass Sie aber Beteilgungen an der „finacialbot.com AG“ in Düsseldorf und der „Direct Advice Inc.“ (USA) erworben haben.

      Ich bitte nunmehr bis zum 02.03.2004 um folgende Informationen:

      1)wie verhalte ich mich bzgl. der in meinem Besitz befindlichen incam ADRs? Werden diese vielleicht nach einer gewissen Zeit wertlos? Ich bin kein Profi in Sachen Aktienrecht und dies sollte ja keine Voraussetzung sein beim Kauf von Anteilen an einem seriösen Unternehmen!

      2)Ist zukünftig ein Handel der ADRs in Deutschland oder USA (z.B. OTC) vorgesehen?

      3)Warum werden die verbliebenen Aktionäre über den Geschäftsverlauf nicht informiert? Warum senden Sie mir trotz Anforderung den Geschäftsbericht für das Jahr 2003 nicht zu?

      4) „Die Incam-Tochter financialbot hat einen Auftrag bekommen für die Jobvermittlung der BA (3 Mio. Euro in fünf Jahren)“ wie wirkt sich dies auf die Beteiligungen und das Geschäftsergebnis der incam AG aus? Warum wurde dies nicht per ad-hoc gemeldet? Gehen Sie davon aus, dass die verbliebenen Aktionäre keine Rechte und kein Interesse an dem Unternehmen haben?

      Erhalte ich von Ihnen bis zum v.g. Termin keine zufriedenstellende schriftliche Antwort, werde ich die Angelegenheit einem Fachanwalt übergeben, mit dem ich bereits über diesen Vorgang gesprochen habe.

      Sollten Sie keine zufriedenstellenden Antworten geben können oder wollen, biete ich Ihnen meine incam ADRs zum Einstandskurs zum Kauf an. Damit wären meine Interessen gewahrt und ich würde von keinen weiteren Rechtsmitteln Gebrauch machen.

      Mit freundlichen Grüßen

      xxxxxxxxx
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 20:52:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was die Profis dazu meinen? Ich denk, du warst bereits beim Fachanwalt....was ist der denn oder hatte der keine Meinung?

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 21:15:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      War nur ein kurzes Gespräch, Thema nur angerissen, alter Schul-Kollege von mir, aber Fachanwalt u.a. für Wirtschaftsrecht. Wollte mir in diesem thread zusätzliche Anregungen und Meinungen holen - der Anwalt ist für alles dankbar...
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 11:19:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      @silberesel,

      sitzt du auch auf (fast) nicht handelbaren MBX-ADR´s oder was erklärt Deinen Unbill gegen die Person Stefan Domeyer?
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:18:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Zu der Frage: Die Handelbarkeit von Aktien ist als eigentumsrechtliche Vermögensposition seit der "Macrotron"-Entscheidung des BGH anerkannt, weshalb eine angemessene Entschädigung durch die Gesellschaft an die enteigneten Aktionäre fällig wäre. Ob dies allerdings auch für ausländische Firmen gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Hierzu: http://www.nwir.de/archiv/NWIR%203/Delisting.pdf

      MfG
      DerStrohmann

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4080EUR -1,92 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 09:29:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe 1000 st. Incam was kann man damit machen? wer weist?
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:03:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      1000 ADR ?

      SOM :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an Börsenprofis zu Aktionärsrecht bei Delisting