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    Termingeschäfte?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.04 23:17:15 von
    neuester Beitrag 03.05.04 11:33:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 854.347
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      Avatar
      schrieb am 30.04.04 23:17:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Helft mir bitte!? Ich habe zwar einige Threads zu dem Thema bei W:O gefunden, aber da diskutieren Steuerberater die Paragraphen oder es wird darüber diskutiert, ob jemand In- oder Ausländer ist :eek:
      Ich habe in den letzten Jahren meine Steuererklärung ordentlich abgegeben und dementsprechend einiges an Verlustvorträgen angesammelt.
      In den Steuervormularen habe ich, wie vorgesehen, meine Verluste getrennt nach priv. Veräußerungsgeschäften und Termingeschäften, angegeben.
      Im letzten Jahr habe ich zum zweiten Mal in Folge ein Plus hintereinander bei den priv. Veräußerungsgeschäften! Da werde ich also einen kleinen Teil meiner Verlustvorträge auflösen. Kein Problem!
      Ich habe allerdings auch im Bereich Termingeschäfte ein, wenn auch kleines, Plus erzielt. Bei ca. 500 Euro Kosten
      einen Gewinn von 2600 Euro. Wenn ich alles richtig verstanden habe, muß ich jetzt zusätzlich 1300 Euro - 250 Euro = 1050 Euro zusätzlich versteuern, richtig!?
      Bei Termingeschäften gibt es soweit ich weiss keine Verlustvorträge, oder?

      Vielen Dank für die Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 10:17:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Termingeschäfte sind ebenfalls private Veräußerungsgeschäfte, sie fallen unter § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG:

      EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte


      (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften
      des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht,
      Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und

      Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen

      sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet,
      ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile,
      die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für

      Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind

      Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung
      und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der
      Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
      Wohnzwecken genutzt wurden;
      2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei
      Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
      nicht mehr als ein Jahr beträgt;
      3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter
      früher erfolgt als der Erwerb;
      4. Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich
      oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten
      Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und
      Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder

      Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Zertifikate, die Aktien

      vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des

      Satzes 1.
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 10:21:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      " Wenn ich alles richtig verstanden habe, muß ich jetzt zusätzlich 1300 Euro - 250 Euro = 1050 Euro zusätzlich versteuern, richtig!? "

      NEIN.
      Für Termingeschäfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Du müsstest nach deinen Angaben 2100 EUR zusätzlich versteuern, auf Grund deiner Verlustvorträge fällt allerdings keine Steuer an.
      Avatar
      schrieb am 01.05.04 10:45:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die zweite Antwort, Nataly:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 13:49:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      # NATALY

      Gilt bei Termingeschäften auch die 1-jährige Spekulationsfrist?

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      schrieb am 03.05.04 11:33:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kroko: JA.


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