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    IBV Deutschland 3 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.04 16:10:10 von
    neuester Beitrag 19.05.04 17:17:03 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 18.05.04 16:10:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt kommt Leben in die Sache; IBV Deu 3 ist doch nur der erste Schritt...


      18.05.2004
      Bericht: IBV erwägt nach Einigung mit Anlegern die Rückabwicklung des Fonds Deutschland 3
      Die Bankgesellschaft Berlin wird nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwei Anlegern des Fonds "IBV Deutschland 3" 70% ihrer Kapitaleinlage plus Zinsen zurückzahlen. Dies berichtet das "Manager Magazin" in seiner morgigen Ausgabe. In dem Vergleichsvorschlag hätten die Richter "einen Prospekthaftungsanspruch des Klägers dem Grunde nach bejaht". Die Anleger hatten dem Initiator vorgeworfen, im Prospekt die Risiken nicht vollständig dargestellt zu haben. Die Bankgesellschaft wolle sich nun mit knapp 1.000 weiteren klagenden Fondsanlegern über einen Vergleich einigen, so der Bericht. Auch eine komplette Rückabwicklung des Immobilienfonds sei nicht mehr ausgeschlossen.
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      schrieb am 19.05.04 08:32:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Manager Magazin

      Neue Klagewelle droht

      Von Jonas Hetzer

      Das skandalgeplagte Geldhaus lässt sich erstmals auf einen Vergleich mit klagenden Anlegern ein. Nun erwägt die Bankgesellschaft sogar die komplette Rückabwicklung eines ihrer umstrittenen Immobilienfonds. Im schlimmsten Fall drohen Schadenersatzverpflichtungen in Milliardenhöhe. Hamburg - Die Bankgesellschaft Berlin hat sich erstmals mit klagenden Anlegern eines ihrer 13 großen geschlossenen Immobilienfonds zu einem Vergleich bereit erklärt. Der Geldkonzern verpflichtet sich nach einem Vorschlag des Berliner Landgerichts, zwei Zeichnern des Fonds "IBV Deutschland 3" 70 Prozent ihrer Kapitaleinlage plus Zinsen zurück zu zahlen. Die s berichtet das

      Die Anleger hatten der Bank vorgeworfen im Verkaufsprospekt die Risiken des Investments nicht vollständig dargestellt zu haben. Die Richter haben in ihrem Vergleichsvorschlag, der manager magazin vorliegt, "einen Prospekthaftungsanspruch des Klägers dem Grunde nach bejaht".

      Nach der Einigung boten die Rechtsbeistände der Bankgesellschaft auch dem Anwalt weiterer knapp 1000 Fondsanleger Gespräche über einen möglichen Vergleich an. Nach Informationen des manager magazins wird innerhalb der Geschäftsführung der IBV, der Fondstochter des Berliner Finanzkonzerns, sogar bereits über die komplette Rückabwicklung des Fonds "Deutschland 3" diskutiert. Anleger hatten in den Fonds bis 2001 über 190 Millionen Euro eingezahlt. Die Bankgesellschaft wollte hierzu nicht Stellung nehmen.

      Die geschlossenen Fonds der Bankgesellschaft Berlin sind bereits seit Monaten in der Kritik. Über 50.000 Zeichner hatten von 1995 bis 2001 Anteile an den Immobilienpools gekauft. Da einige der Fonds, denen Supermärkte, Seniorenheime und auch zahlreiche ostdeutsche Plattenbauten gehören, in einer finanziellen Schieflage sind, fordern zahlreiche Anleger ihr Geld zurück.

      Sollten die Investoren ihre Forderungen durchsetzen können, drohen dem Geldhaus schlimmstenfalls Verpflichtungen zum Schadenersatz in Höhe der gesamten Einlagen der Fondsteilhaber: etwa 2,4 Milliarden Euro. Kosten, die aber vermutlich das Land übernehmen müsste, da es in den meisten Fällen für Regressverpflichtungen der mehrheitlich Berlin gehörenden Bank bürgt.
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      schrieb am 19.05.04 08:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      18.05.2004 - 17:52 Uhr
      BGB stellt Bericht über drohende Schadenersatzforderung richtig
      HAMBURG/BERLIN (Dow Jones-VWD)--Die Bankgesellschaft Berlin AG (BGB) hat einen Artikel des "manager magazins" richtiggestellt, in dem über mögliche Schadenersatzkosten für die BGB von bis zu 2,4 Mrd EUR berichtet worden war. Nach dem Bericht hat sich die BGB erstmals mit klagenden Anlegern eines ihrer 13 großen geschlossenen Immobilienfonds zu einem Vergleich bereit erklärt. Auch dem Anwalt weiterer knapp 1.000 Fondsanleger seien Gespräche über einen möglichen Vergleich angeboten worden, berichtete das Magazin.

      Laut Bericht hat sich das Institut nach einem Vorschlag des Berliner Landgerichts verpflichtet, zwei Zeichnern des Fonds "IBV Deutschland 3" 70%ihrer Kapitalanlage plus Zinsen zurückzuzahlen. Beklagt sei lediglich die IBV, und nicht die BGB, stellte die BGB dazu klar. Auch habe sich die IBV lediglich einem Zeichner gegenüber zu einem Vergleich bereit erklärt. Der Anwalt vertrete nicht die genannten 1.000, sondern nur 130 Zeichner.

      Die Anleger hatten nach dem Bericht der Bank vorgeworfen, im Verkaufsprospekt die Risiken nicht vollständig dargestellt zu haben. Der Vorwurf werde jedoch nicht der Bank, sondern der IBV gemacht, hieß es dazu von der BGB. Nach Informationen des Magazins soll innerhalb der Geschäftsführung der BGB-Fondstochter IBV über die komplette Rückabwicklung des Fonds "Deutschland 3" diskutiert worden sein. Die Bankgesellschaft teilte dazu jedoch mit, über die komplette Rückabwicklung werde nicht diskutiert.
      Dow Jones Newswires/11/18.5.2004/rio/jhe/cn
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 10:38:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hmmm, mir erscheint die Vergleichssumme von 70% auf die Kapitaleinlage etwas niedrig - im Grunde genommen haben die Anleger ja Anspruch auf eine höhere Summe.

      Oder übersehe ich hier etwas?
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 11:13:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      70 % der Kapitaanlage plus Zinsen ist schon sehr gut. Du darfst die erhaltenen Ausschüttungen und die Verlustzuweisungen nicht vergessen.
      Wobei es interessant ist, was mit den Steuervorteilen bei diesem Vergleich passiert?

      @Fondsfonds:

      Um welchen Anwalt handelt es sich, Dr. Schirp aus Berlin?
      Wie viele Anleger vertritt der Anwalt tatsächlich?

      Viele Grüße

      herkmania

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      schrieb am 19.05.04 15:23:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ herk

      Sorry, aber mit deinem ersten Satz gehe ich nicht mit. (Vereinfacht ausgedrückt:) Ausschüttungen sind eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals während der Laufzeit. Wenn ich ein festverzinsliches Wertpapier habe ziehe ich doch auch nicht die erhaltenen Ausschüttungen ab und bin bei einem 5 %er nach 10 Jahren froh, wenn ich 50 % wiederbekomme.

      70 % sind sicher nicht der Renner. Ich kann mir gut vorstellen, das einige lieber (mit Rechtschutzversicherung?) auf die volle Rückabwicklung (105 %) klagen. Und dann wären selbst 90 % noch ein gutes Geschäft für die IBV. Genauso werden andere mit den 70 % froh sein, weil sie keine Lust auf juristische Aufarbeitung ihrer eigentlichen Rechte haben.

      Zum 2. Teil: Frage 1: Imho ja.
      Frage 2: Warum sollte die Presseinfo falsch sein?
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 17:17:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      @fonds

      Du hast natürlich Recht bei den Ausschüttungen. Aber fast jeder Anleger dürfte wohl froh sein, wenn er unbeschadet aus diesen Chaosfonds raus zu kommen und so wird nun einmal häufig gerechnet, außergerichtlich und auch vor Gericht.
      Schau dir mal die ganze DLF 94/17 u.a. Geschichte an.
      Bleiben bei diesen Vergleichen die Steuervorteile erhalten?

      Ist es somit richtig zu sagen, daß Dr. Schirp einer der, oder der RA ist, der am besten in der Materie drin ist und als erster Vergleiche erstritten hat?

      Viele Grüße

      herk


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