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    Spekulationssteuer bei Siemens-Nixdorf Nachbesserung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.04 17:32:33 von
    neuester Beitrag 29.06.04 09:25:38 von
    Beiträge: 3
    ID: 874.733
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      Avatar
      schrieb am 28.06.04 17:32:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      letztes Jahr hat ein OLG die Nachbesserung der Nixdorf-Übernahme durch Siemens im Jahr 1992 entschieden.

      Dabei wurden sowohl Siemens-Aktien aus der Neuberechnung des damaligen Umtausch in mein Depot eingebucht und die Barabfindung neu berechnet, als auch nicht erhaltene Dividenden nachvergütet sowie die Zinsen (für die damals zu gering ausbezahlte Barabfindung und die nicht ausbezahlten Dividenden) nachbezahlt.

      So und jetzt steht die Frage bei der Angabe meiner Steuererklärung an:
      Die Zinsen und die Dividenden sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (ZASt wurde bereits einbehalten).
      Wie aber sieht es mit dem Gegenwert der neu eingebuchten Siemens-Aktien aus, die ich umgehend wieder verkauft habe.

      Ich kann mich an eine damalige Info auf der Siemens-Homepage erinnern, in der darauf hingewiesen wurde, daß der komplette Gegenwert der Siemens-Aktien als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist, sofern die 1992 eingebuchten Siemens-Abfindungsaktien damals innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden (was bei mir damals der Fall war - ich hatte die damals nur ein paar Tage im Depot).

      Das BVG hat vor kurzem entschieden, daß die Versteuerung von privaten Veräußerungsgeschäfte aus den Jahren 97/98 (glaub ich) nicht rechtmäßig waren.
      Für Fälle vor diesen Zeiträumen müsste das dann ja auch anhaltsweise der Fall sein (danach ist nach BVG-Kommentar ja noch kritisch).
      Wenn also die damals erhaltenen und gleich wieder verkauften Siemens-Aktien nicht spekulationssteuerpflichtig waren (lt. analogem BVG-Urteil), dürfte auch die jetzt erhaltene Nachbesserung nicht spekulationssteuerpflichtig sein!?

      Was meint Ihr dazu?
      Muss/soll ich dann diese Aktien überhaupt in der ESt-Erklärung angeben?


      Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen (NATALY ....)!!!

      Vielen Dank für Eure ernstgemeinten Meinungen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 22:37:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rene,
      meine Meinung: du hast die Aktien 2003 verkauft und kurz vorher erhalten. Es ist unerheblich, daß du sie schon 1992 hättest erhalten müssen.Für das entstandene Geschäft gelten die Bestimmungen (Gesetze) des Jahres 2003.

      Also Spekugewinn angeben. Nach Erhalt des Steuerbescheides natürlich Einspruch einlegen mit Hinweis auf das Urteil für 97/98.
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 09:25:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo alzwo,
      tja, wäre eine logische Folge - hätte ich auch so angenommen, wenn ich nicht damals dieses Infoschreiben der Siemens AG gelesen hätte (ich muß in meinen Unterlagen mal sehen, ob ich das noch finde ...).

      Dann müsste ich allerdings den kompletten Verkaufserlös versteuern, da ich ja keinen Einstandspreis hatte ...

      Rene


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