checkAd

    Bewertung von Pensionsrückstellungen - Fortsetzung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.04 12:24:35 von
    neuester Beitrag 24.08.04 14:01:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 895.545
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.467
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 12:24:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem WO den alten Thread: Bewertung von Pensionsrückstellungen als "historisch" geschlossen hat, müssen wir wohl einen neuen aufmachen.

      Pfeiffer Vacuum hat in 2003 die Pensionsrückstellungen in einen "Trust" ausgegliedert und damit aus der Bilanz verschwinden lassen. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies im Wesentlichen eine bilanzkosmetische Massnahme ist, und dass es keine Auswertungen auf Risiken und Unternehmenswert hat?
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 13:25:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Bilanz wird soviel ich weiss das benötigte Deckungsvermögen für den Trust entzogen, und bleibt im Insolvenzfall für die Pensionsansprüche erhalten.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 13:33:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachdem sich Pfeiffer das leisten kann, sollte Pfeiffer ohne das ich nachgeschaut habe, ein gesunde EK-Basis aufweisen.
      Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 14:10:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Annahme ist korrekt. Die Trust Konstruktion nimmt bilanztechnisch die Pensionsrückstellungen aus der Bilanz, die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.

      Das Risiko bleibt letztendlich bei der Fa. Aus meiner Sicht ist das das "Pensions Enron" das auch von anderen Unternehmen fleissig genutzt wird (Karstadt, lufthansa).

      Da der Trust keinen Anlagerichtlinien unterliegt, kann man hier auch prima irgendwelche Schrott-Assets einbringen. Zusätzlich können aus der Trust-Konstruktion durch Anwendung sog. "Plan returns" analog dem Amerikanischen Pensions-Accounting Gewinne generiert werden.

      D.h. in solchen Fällen ist die Bilanz sehr genau zu prüfen.

      MMI
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 16:55:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu diesem Thema passt auch folgende Meldung aus der letzten Woche

      http://de.biz.yahoo.com/040817/299/461t1.html

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.08.04 13:00:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      @lasermind
      Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist

      Genau das Gegenteil ist der Fall. Insbesondere bei deutschen AGs ist es üblich, die Pensionsrückstellungen parallel zu sonstigen Finanzverbindlichkeiten zu bilanzieren. Dass dies sinnvoll ist, hatte ja schon die Diskussion im Vorgängerthread ergeben.

      und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt. / @mmi: die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.

      Das EK bleibt unverändert. Warum ergeben sich durch die Ausgliederung Änderungen in der GuV? Es ergeben sich alleinfalls *Verschiebungen* innerhalb der GuV, oder? Zuführungen zum Pensionsfonds müssen doch weiterhin als Personalaufwand erfasst werden. Der Zinsaufwand für die Rückstellungen entfällt zwar, aber stattdessen muss das Unternehmen das Geld ja woanders her nehmen und entsprechende Zinsen zahlen.

      @mmi
      Pfeiffer hat ausschließlich Liquidität in den Trust eingebracht. Die wird jetzt in Wertpapieren angelegt statt wie bisher als Festgeld.
      Avatar
      schrieb am 23.08.04 17:26:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      Änderungen in der GuV können sich v.a. aus folgendem Sachverhalt ergeben.

      Den Assets im Trust wird ein sog. Plan-Return zugewiesen. Dieser Plan-Return wird gegen die laufenden pensionsaufwendungen gerechnet. Übersteigt der Plan-return die Aufwendungen kann ein Gewinn an das Sponsor-Unternehmen abgeführt werden, der GuV wirksam ist.

      Das schöne daran ist, dass der Plan Return (zumindest kurzfristig) gar nicht wirklich erwirtschftet werden muss. Damit ist Manipulationen (wie in USA üblich) natürlich Tür und Tor geöffnet.

      Nicht umsonst genriert z.B. General Motors einen großen Teil des Gewinns über diesen Mechanismus und hat gleichzeitig zig-Milliarden Unterdeckung im Pensionfund.

      Nun endlich ist das auch in Deutschland möglich. Wie gesagt, es muss nicht der Fall sein, aber die Gefahr besteht.

      MMI
      Avatar
      schrieb am 23.08.04 19:50:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mmi
      Danke für die Erläuterungen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "kurzfristig"? Über welchen Zeitraum können Unterdeckungen im Pensionsfonds versteckt werden?
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 14:01:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      ich vermute, dass das Verhandlungssache mit dem Wirtschaftsprüfer ist. Bin mir aber nicht ganz sicher. Da die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften das Modell als "beratungsleistung" anbieten, sollte das aber kein problem darstellen ;)

      MMI


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bewertung von Pensionsrückstellungen - Fortsetzung