Bewertung von Pensionsrückstellungen - Fortsetzung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.08.04 12:24:35 von
neuester Beitrag 24.08.04 14:01:05 von
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Nachdem WO den alten Thread: Bewertung von Pensionsrückstellungen als "historisch" geschlossen hat, müssen wir wohl einen neuen aufmachen.
Pfeiffer Vacuum hat in 2003 die Pensionsrückstellungen in einen "Trust" ausgegliedert und damit aus der Bilanz verschwinden lassen. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies im Wesentlichen eine bilanzkosmetische Massnahme ist, und dass es keine Auswertungen auf Risiken und Unternehmenswert hat?
Pfeiffer Vacuum hat in 2003 die Pensionsrückstellungen in einen "Trust" ausgegliedert und damit aus der Bilanz verschwinden lassen. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies im Wesentlichen eine bilanzkosmetische Massnahme ist, und dass es keine Auswertungen auf Risiken und Unternehmenswert hat?
Der Bilanz wird soviel ich weiss das benötigte Deckungsvermögen für den Trust entzogen, und bleibt im Insolvenzfall für die Pensionsansprüche erhalten.
Nachdem sich Pfeiffer das leisten kann, sollte Pfeiffer ohne das ich nachgeschaut habe, ein gesunde EK-Basis aufweisen.
Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt.
Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt.
#1
Annahme ist korrekt. Die Trust Konstruktion nimmt bilanztechnisch die Pensionsrückstellungen aus der Bilanz, die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.
Das Risiko bleibt letztendlich bei der Fa. Aus meiner Sicht ist das das "Pensions Enron" das auch von anderen Unternehmen fleissig genutzt wird (Karstadt, lufthansa).
Da der Trust keinen Anlagerichtlinien unterliegt, kann man hier auch prima irgendwelche Schrott-Assets einbringen. Zusätzlich können aus der Trust-Konstruktion durch Anwendung sog. "Plan returns" analog dem Amerikanischen Pensions-Accounting Gewinne generiert werden.
D.h. in solchen Fällen ist die Bilanz sehr genau zu prüfen.
MMI
Annahme ist korrekt. Die Trust Konstruktion nimmt bilanztechnisch die Pensionsrückstellungen aus der Bilanz, die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.
Das Risiko bleibt letztendlich bei der Fa. Aus meiner Sicht ist das das "Pensions Enron" das auch von anderen Unternehmen fleissig genutzt wird (Karstadt, lufthansa).
Da der Trust keinen Anlagerichtlinien unterliegt, kann man hier auch prima irgendwelche Schrott-Assets einbringen. Zusätzlich können aus der Trust-Konstruktion durch Anwendung sog. "Plan returns" analog dem Amerikanischen Pensions-Accounting Gewinne generiert werden.
D.h. in solchen Fällen ist die Bilanz sehr genau zu prüfen.
MMI
Zu diesem Thema passt auch folgende Meldung aus der letzten Woche
http://de.biz.yahoo.com/040817/299/461t1.html
http://de.biz.yahoo.com/040817/299/461t1.html
@lasermind
Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist
Genau das Gegenteil ist der Fall. Insbesondere bei deutschen AGs ist es üblich, die Pensionsrückstellungen parallel zu sonstigen Finanzverbindlichkeiten zu bilanzieren. Dass dies sinnvoll ist, hatte ja schon die Diskussion im Vorgängerthread ergeben.
und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt. / @mmi: die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.
Das EK bleibt unverändert. Warum ergeben sich durch die Ausgliederung Änderungen in der GuV? Es ergeben sich alleinfalls *Verschiebungen* innerhalb der GuV, oder? Zuführungen zum Pensionsfonds müssen doch weiterhin als Personalaufwand erfasst werden. Der Zinsaufwand für die Rückstellungen entfällt zwar, aber stattdessen muss das Unternehmen das Geld ja woanders her nehmen und entsprechende Zinsen zahlen.
@mmi
Pfeiffer hat ausschließlich Liquidität in den Trust eingebracht. Die wird jetzt in Wertpapieren angelegt statt wie bisher als Festgeld.
Das Ausgliedern hat auch den weiteren Vorteil, dass der Wert besser mit anderen vergleichbar ist
Genau das Gegenteil ist der Fall. Insbesondere bei deutschen AGs ist es üblich, die Pensionsrückstellungen parallel zu sonstigen Finanzverbindlichkeiten zu bilanzieren. Dass dies sinnvoll ist, hatte ja schon die Diskussion im Vorgängerthread ergeben.
und die EK-Rendite durch das Ausgliedern steigt. / @mmi: die Personalaufwendungen werden dadurch bilanziell geringer.
Das EK bleibt unverändert. Warum ergeben sich durch die Ausgliederung Änderungen in der GuV? Es ergeben sich alleinfalls *Verschiebungen* innerhalb der GuV, oder? Zuführungen zum Pensionsfonds müssen doch weiterhin als Personalaufwand erfasst werden. Der Zinsaufwand für die Rückstellungen entfällt zwar, aber stattdessen muss das Unternehmen das Geld ja woanders her nehmen und entsprechende Zinsen zahlen.
@mmi
Pfeiffer hat ausschließlich Liquidität in den Trust eingebracht. Die wird jetzt in Wertpapieren angelegt statt wie bisher als Festgeld.
#6
Änderungen in der GuV können sich v.a. aus folgendem Sachverhalt ergeben.
Den Assets im Trust wird ein sog. Plan-Return zugewiesen. Dieser Plan-Return wird gegen die laufenden pensionsaufwendungen gerechnet. Übersteigt der Plan-return die Aufwendungen kann ein Gewinn an das Sponsor-Unternehmen abgeführt werden, der GuV wirksam ist.
Das schöne daran ist, dass der Plan Return (zumindest kurzfristig) gar nicht wirklich erwirtschftet werden muss. Damit ist Manipulationen (wie in USA üblich) natürlich Tür und Tor geöffnet.
Nicht umsonst genriert z.B. General Motors einen großen Teil des Gewinns über diesen Mechanismus und hat gleichzeitig zig-Milliarden Unterdeckung im Pensionfund.
Nun endlich ist das auch in Deutschland möglich. Wie gesagt, es muss nicht der Fall sein, aber die Gefahr besteht.
MMI
Änderungen in der GuV können sich v.a. aus folgendem Sachverhalt ergeben.
Den Assets im Trust wird ein sog. Plan-Return zugewiesen. Dieser Plan-Return wird gegen die laufenden pensionsaufwendungen gerechnet. Übersteigt der Plan-return die Aufwendungen kann ein Gewinn an das Sponsor-Unternehmen abgeführt werden, der GuV wirksam ist.
Das schöne daran ist, dass der Plan Return (zumindest kurzfristig) gar nicht wirklich erwirtschftet werden muss. Damit ist Manipulationen (wie in USA üblich) natürlich Tür und Tor geöffnet.
Nicht umsonst genriert z.B. General Motors einen großen Teil des Gewinns über diesen Mechanismus und hat gleichzeitig zig-Milliarden Unterdeckung im Pensionfund.
Nun endlich ist das auch in Deutschland möglich. Wie gesagt, es muss nicht der Fall sein, aber die Gefahr besteht.
MMI
@mmi
Danke für die Erläuterungen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "kurzfristig"? Über welchen Zeitraum können Unterdeckungen im Pensionsfonds versteckt werden?
Danke für die Erläuterungen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "kurzfristig"? Über welchen Zeitraum können Unterdeckungen im Pensionsfonds versteckt werden?
#8
ich vermute, dass das Verhandlungssache mit dem Wirtschaftsprüfer ist. Bin mir aber nicht ganz sicher. Da die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften das Modell als "beratungsleistung" anbieten, sollte das aber kein problem darstellen
MMI
ich vermute, dass das Verhandlungssache mit dem Wirtschaftsprüfer ist. Bin mir aber nicht ganz sicher. Da die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften das Modell als "beratungsleistung" anbieten, sollte das aber kein problem darstellen
MMI
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