Versteuren???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.09.04 15:08:38 von
neuester Beitrag 13.09.04 16:40:34 von
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Hallo zusammen,,
ich besitze 2 ETW.Nun möchte ich eine verkaufen.Gekauft habe ich die Wohnung für 76000 Euro (vor 6 Jahren)und kann sie für 85000 Euro verkaufen.Nun die Frage: Muß ich den Gewinn versteuern???
ich besitze 2 ETW.Nun möchte ich eine verkaufen.Gekauft habe ich die Wohnung für 76000 Euro (vor 6 Jahren)und kann sie für 85000 Euro verkaufen.Nun die Frage: Muß ich den Gewinn versteuern???
§23 EStG. 10 Jahre Spekufrist, es sei denn du hast im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Mist - zu langsam...
#2 stimmt
#2 stimmt
Vor sechs Jahren, also zum Zeitpunkt des Erwerbs, betrug die Spekulationsfrist noch fünf Jahre. Zur Zeit ist nach meiner Kenntnis ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig, in dem die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist überprüft wird.
Ich würde also den Spekulationsgewinn angeben und , sofern das Finanzamt nicht von sich aus den Bescheid als vorläufig deklariert, mit Hinweis auf das Verfahren Widerspruch einlegen.
Röhr
Aktienelch
Ich würde also den Spekulationsgewinn angeben und , sofern das Finanzamt nicht von sich aus den Bescheid als vorläufig deklariert, mit Hinweis auf das Verfahren Widerspruch einlegen.
Röhr
Aktienelch
Ersteinmal danke für die Antworten.Steuertechnisch habe ich keine Ahnung.Also wird der Gewinn mit dem normalen Seuersatz ,wie beim Lohn gerechnet??
@armerhund
Die Ausführung von Aktienelch hinsichtlich der "5 Jahre" sind nicht ganz richtig, es waren bis einschließlich 1998 2 Jahre. Seitdem sind es 10 Jahre.
Dein Fall dürfte nicht zu den zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung entstrickten Fällen -also damalige 2 Jahresfrist abgelaufen- gehören (oder hast Du die Wohnung nicht vielleicht doch schon ein wenig länger?).
Nebenbei zu versteuern wären: Veräusserungserlös-Anschaffungskosten+bisher erfolgte Abschreibung(!)
Grüße K1
Die Ausführung von Aktienelch hinsichtlich der "5 Jahre" sind nicht ganz richtig, es waren bis einschließlich 1998 2 Jahre. Seitdem sind es 10 Jahre.
Dein Fall dürfte nicht zu den zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung entstrickten Fällen -also damalige 2 Jahresfrist abgelaufen- gehören (oder hast Du die Wohnung nicht vielleicht doch schon ein wenig länger?).
Nebenbei zu versteuern wären: Veräusserungserlös-Anschaffungskosten+bisher erfolgte Abschreibung(!)
Grüße K1
Wie gesagt,ich bin in solchen Dingen total unwissend.Meinst Du mit den Abschreibungen die Eigenheimzulage???Habe die Wohnung seit1999.
Zu #4 Meintest du dieses Urteil???
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20040818/ixb116_03.ht…
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20040818/ixb116_03.ht…
@armerhund
mit "Abschreibung" die jährlich in der Steuererklärung angesetzte Absetzung für Abnutzung (AfA). Da kommt einiges zusammen.
Grüße K1
mit "Abschreibung" die jährlich in der Steuererklärung angesetzte Absetzung für Abnutzung (AfA). Da kommt einiges zusammen.
Grüße K1
#1
Dann wart halt noch 4 Jahre...
Dann wart halt noch 4 Jahre...
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