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    Mietwohnung zum falschen Termin gekündigt -> Kündigung nichtig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.04 00:20:41 von
    neuester Beitrag 01.10.04 09:18:07 von
    Beiträge: 4
    ID: 909.831
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      Avatar
      schrieb am 01.10.04 00:20:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen ich habe meinen Mietvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12 gekündigt weil ich ausziehen will.

      Durch eine andere Klausel stellt sich nachträglich heraus,
      dass die Kündigung frühestens zum 31.03. (des Folgejahres)
      hätte gekündigt werden können.

      Ist die Kündigung dann ganz nichtig oder muss ich dann
      eben nur drei Monate länger in der Wohnung bleiben?
      Gibt es da irgendwelche Urteile ?

      Gruss
      Matthias
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 06:06:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      Urteile weiß ich keine, aber es ist so dass eine solche Kündigung automatisch zu einer Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" wird, Du hast also zum 31.03.2004 gekündigt! Da sselbe gilt z.B. wenn man vergießt seinen Handyvertrag 3 Monate vor Ablauf zu canceln, dann muss man nicht nochmal kündigen, der Vertrag wird halt nur zum nbächstmöglichen Termin gekündigt!
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 07:58:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      5. Kündigungstermin

      Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht davon ab, daß im Kündigungsschreiben der Zeitpunkt genannt wird, zu dem das Mietverhältnis beendet werden soll. Wird der falsche Termin angegeben, so ist dies für die Wirksamkeit der Erklärung grundsätzlich ohne Bedeutung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - Xll ZR 245/94 - in: Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsreport, Zivilrecht, 1996, S. 144 bei einer Frist von rund drei Monaten). Die Kündigung erfolgt dann zum nächstmöglichen Termin.
      http://www.koelner-hausundgrund.de/biblio/rechtsdatenbank/ku…
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 09:18:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nataly hat recht !


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