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    Keine Billig- Vorwahlen mehr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.04 11:17:54 von
    neuester Beitrag 11.11.04 08:33:32 von
    Beiträge: 11
    ID: 923.303
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      schrieb am 09.11.04 11:17:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit kurzer Zeit vertreibt die Deutsche Telekom Telefone der Firma Siemens, die mittels technischer Voreinstellungen am Gerät Call by Call und Preselection verhindern. Dadurch wird dem Verbraucher die Nutzung des Angebots alternativer Verbindungsnetzbetreiber praktisch unmöglich gemacht.



      Günstiges telefonieren mit Call by Call soll es künftig für Telekom-Kunden nicht mehr geben.

      Die Geräte stellen generell die DTAG-Netzkennzahl "01033" der gewählten Nummer voran - auch dann, wenn der Kunde über Preselection voreingestellt ist oder eine Call-by-Call-Nummer gewählt hat.

      "Die DTAG versucht somit auf technischer Ebene die rechtliche Verpflichtung, Call by Call und Preselection diskriminierungsfrei anzubieten, auszuhebeln und - unterstützt von Siemens - fairen Wettbewerb zu verhindern," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM). Die Wettbewerber halten sich rechtliche Möglichkeiten, insbesondere Schadensersatzansprüche vor.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 11:23:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist ja wohl eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung, ja sogar VERHINDERUNG ! :mad:
      Wenn DA nicht eingegriffen wird, versteh´ich die Welt nicht mehr !
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 11:52:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      das machen die "Anderen" doch schon lange mit ihren Telefongeschenken:)

      Die wählen dann nur die "Preselection" des jeweiligen Anbieters der euch das Telefon geschenkt hat...

      was solls:)

      seven
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 12:21:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      @3:..bei den anderen ist das auch iO, weil die entsprechend schwache Marktpositionierungen haben.

      Bzgl der Telekom ist das mE wegen Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ein Verstoß gegen das GWB und somit nicht zulässig.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 12:31:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ 4 quatsch!!!!!

      Kein Gesetz gilt nur für den einen, nicht aber für den anderen. Wo leben wir denn?

      Wenn die kleinen das dürfen, darf das auch der große Anbieter!!!!!

      Aber keine Angst, es wird immer Telefone geben, die frei von solchen Voreinstellungen sind.

      Grüße
      ciscosys

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      schrieb am 09.11.04 12:38:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @5: Ohne Worte- aber ich spar mir Beleidigungen. Lies nach und halt vorher lieber Deinen Mund.

      GWB- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 12:59:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wer soll der DTE denn bitte verbieten können, dass sie für eine von ihr in der Hauptsache angebotene Dienstleistung ein technisches Hilfsmittel zum Kauf anbietet, das nur auf eben diese zugeschnitten ist?

      Solange der Verbraucher mit einem anderweitig gekauften und nicht voreingestellten Telefon über die DTE telefonieren kann, ist das Ganze kein Problem.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:17:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..@7: Ist meine Annahme zutreffend, ganz einfach: die für den Wettbewerb zuständigen Behörden.

      Zur Erinnerung: Die Telekom wurde zur Marktöffnung verpflichtet. Die ehemalige Postbehörde wurde in die Regulierungsbehörde umgewandelt. Die Telekom muss jede preisrelevante Maßnahme genehmigen lassen und die Netze für Wettbewerber offen halten. Und warum? Weil das Wettbewerbsrecht derartige Monopole nicht duldet. Angenommen, ein ehemaliger Monopolist würde nun alles freigeben, dem Wettbewerb also wie gewünscht "Tür und Tor öffnen" aber gleichzeitig all seinen Kunden extrem günstige Telefone mit fester Netzbindung andrehen- dann könnte das zweifellos den gewünschten Effekt der Marktöffnung verhindern. Und eine solche Umgehung erachte ich als äußerst problematisch. Und das ist hier ja ganz offensichtlich der Fall. Natürlich wird die DT das auch schon angeprüft haben, aber bekanntlich geht probieren über studieren- wir werden ja sehen, was passiert...
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:23:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      ..und belege bitte Deinen letzten Satz:
      "Solange der Verbraucher mit einem anderweitig gekauften und nicht voreingestellten Telefon über die DTE telefonieren kann, ist das Ganze kein Problem."
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 18:56:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      lest doch erstmal die kompletten Fakten , bevor ihr euch aufregt .


      es geht nur darum , dass an dem Telefon durch Voreinstellung verhindert wird , das andere Vorwahlen gewählt werden können .



      Fakt ist aber auch ,

      -dass das auf der Verpackung steht ( wer nicht lesen kann , selber schuld )

      - die Voreinstellung kann geändert werden , wenn man die Bedienungsanleitung liest ( wo wir wieder beim Problem des Lesens wären )

      - sind doch alles freie und mündige Bürger in der BRD , sollen sie selbst entscheiden was sie wollen .



      Hier zm Nachlesen .

      http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=8…

      http://217.27.2.150/5446934.html
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 08:33:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      ..@ 10:

      Das müssen wir wohl noch lernen ;-).. und wenn die Voreinstellung so unproblematisch zu ändern ist, dann ist auch der Wettbewerbsrechtler in mir wieder versöhnt.

      Danke für die Info!


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