Bafög absetzbar??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.11.04 13:02:51 von
neuester Beitrag 10.11.04 14:47:54 von
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Hallo Boardgemeinde,
ich habe eine Frage zur Rückzahlung des Bafögs. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.
Und zwar würde ich gern wissen, ob ich die Rückzahlung (auf einen Schlag oder quartalsweise) steuerlich geltend machen kann.
Danke für eure Antworten.
JayM
ich habe eine Frage zur Rückzahlung des Bafögs. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.
Und zwar würde ich gern wissen, ob ich die Rückzahlung (auf einen Schlag oder quartalsweise) steuerlich geltend machen kann.
Danke für eure Antworten.
JayM
Nein
gruß Vorstopper
gruß Vorstopper
die rückzahlung von bafög (egal ob auf einen schlag oder auf raten) ist nicht absetztbar.
anders verhält es sich mit kreditzinsen, die evtl. anfallen, weil du das bafög am stück zurück gezahlt hast.
diese zinsen sind absetzbar.
anders verhält es sich mit kreditzinsen, die evtl. anfallen, weil du das bafög am stück zurück gezahlt hast.
diese zinsen sind absetzbar.
Schade...
Aber trotzdem vielen Dank für die Info.
Gruß
JayM
Aber trotzdem vielen Dank für die Info.
Gruß
JayM
Trotzdem solltest Du mal prüfen, ob Du nicht vielleicht bestimmte Kosten Deines Studiums als Werbungskosten geltend machen kannst (z.B. Zweitwohnung, Fahrtkosten, Bücher usw.). Stichwort: Verlustvorträge produzieren. Der Bundesfinanzhof hat seine bisher starre Rechtsprechung vor gut einem Jahr geändert. Einfach mal googeln...
Grüße
wassermann1978
Grüße
wassermann1978
Jetzt 5 Jahre nach Studiumende wird das, glaube ich, etwas schwierig im nachhinein abzusetzen...
Aber danke für den Tipp.
Aber danke für den Tipp.
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