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    Bafög absetzbar??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.04 13:02:51 von
    neuester Beitrag 10.11.04 14:47:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 923.994
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      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:02:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Boardgemeinde,

      ich habe eine Frage zur Rückzahlung des Bafögs. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

      Und zwar würde ich gern wissen, ob ich die Rückzahlung (auf einen Schlag oder quartalsweise) steuerlich geltend machen kann.

      Danke für eure Antworten.

      JayM
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein ;)
      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:27:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      die rückzahlung von bafög (egal ob auf einen schlag oder auf raten) ist nicht absetztbar.
      anders verhält es sich mit kreditzinsen, die evtl. anfallen, weil du das bafög am stück zurück gezahlt hast.
      diese zinsen sind absetzbar.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:40:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schade...:(

      Aber trotzdem vielen Dank für die Info.

      Gruß
      JayM
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 14:02:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Trotzdem solltest Du mal prüfen, ob Du nicht vielleicht bestimmte Kosten Deines Studiums als Werbungskosten geltend machen kannst (z.B. Zweitwohnung, Fahrtkosten, Bücher usw.). Stichwort: Verlustvorträge produzieren. Der Bundesfinanzhof hat seine bisher starre Rechtsprechung vor gut einem Jahr geändert. Einfach mal googeln...

      Grüße
      wassermann1978

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      Avatar
      schrieb am 10.11.04 14:47:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jetzt 5 Jahre nach Studiumende wird das, glaube ich, etwas schwierig im nachhinein abzusetzen...
      Aber danke für den Tipp. :yawn:


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