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    Beitragsberechnung Gesetzliche KV..freiwillig vesichert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.04 20:16:28 von
    neuester Beitrag 18.12.04 20:49:24 von
    Beiträge: 8
    ID: 937.083
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      schrieb am 17.12.04 20:16:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      dazu führt mein Steuerberater folgendes an und möchte damit glänzen ;):

      Zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist gemäß viertem Sozialgesetzbuch das Arbeitseinkommen zugrunde zu legen. Der Gesetzgeber definiert das Arbeitseinkommen im Sinne der Sozialversicherung als den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelten Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit (§15 SGB IV Abs. 1, Satz 2) UNBEACHTLICH eines etwaigen Verlustvortrages denn hier fallen Steuer- und Sozialversicherungsrecht auseinander. Ein etwaiger Verlustvortrag ist nur für die Bemessung der Steuerlast maßgeblich, er mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht aber den evtl. erzielten Gewinn des laufenden Jahres, von dem die Sozialversicherung zur Berechnung ihrer Beiträge auszugehen hat...


      Ein Anruf bei meiner Krankenversicherung hat ergeben:

      Geben Sie einfach Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid 2003 ab, das genügt...

      Tja, demnach muss ich nichts nachzahlen..

      so wie es mein Steuerberater jedoch hinschicken wollte, hätte ich mind. 2.000 € nachzahlen müssen.

      Auf welcher Seite ist der eigentlich?!

      Wenn die KV sagt:

      Schicken Sie nur eine Kopie der Einkommenssteuererklärung; das genügt uns zur Berechnung Ihrer Beiträge...und dann noch ausführt, daß sich meine Beiträge auch zukünftig ausschließlich aus dem zu versteuernden Einkommen lt. Einkommenssteuererklärung berechnet, dann frage ich mich, wer hier recht hat...

      Letztendlich kann man vollkommen legal mit Hilfe einer "Ansparabschreibung" Steuern UND KV-Beiträge sparen (wenn man gesetzlich versichert bleibt.

      Nach den Ausführungen des Steuerberaters hätte ich jedoch SCHON IM ERSTEN JAHR MEINER SELBSTÄNDIGKEIT NACHZAHLEN müssen.

      Ich bitte euch höflich um FUNDIERTE Expertenmeinungen..die Sache interessiert mich wirklich.

      Gruß

      olcapri
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:30:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      um es noch mal kurz zu präzisieren.

      Er wollte als Einkommen die BWA zur Hand nehmen und den Betrag in das Formular der KV Zeile "Einkommen" eintragen, der in der BWA als "vorläufiger Gewinn" aufgezeichnet ist...

      Da werden meiner Meinung nach aber noch eine Menge Dinge Berücksichtigung finden.
      Nicht nach Auffassung des Steuerberaters.

      Der wünscht sich wohl das ich nachzahlen soll.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 23:20:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      160 mal gelesen und noch niemand kompetente Antwort ;-)

      Bis morgen..

      Gruß
      olcapri
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 23:31:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Krankenkassen orientieren sich am zu versteuernden Einkommen ?? Dass ich nicht lache !!

      Niemals werden die KK das zvE als Bemessungsgrundlage nehmen! Dies würde dem Grundsatz der Gleichheit (Arbeitnehmer und Unternehmer) widersprechen!! Es gab hierzu vor ein paar Jahren eine heiße Diskussion um die Höhe der Beiträge von Selbständigen ! Danach haben diese grdsätzlich zu geringe Beiträge an die gesetzl KV abgeführt. Das ist dann unterbunden worden!
      Sollte die KV tatsächlich auf das zvE abzielen, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen und in den Tresor legen!

      Ich halte die Aussage der KV für FALSCH !!

      Das Ergebnis der BWA dort einzutragen, halte ich für zu kurz gedacht! Es sei denn, die Beitragshöhe ist nur vorläufig!
      Avatar
      schrieb am 18.12.04 07:23:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi olcapri,
      habe auch länger zum Thema mit der Krankenkasse gesprochen.
      Es ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich,
      was ja nicht sein sollte. Einer nimmts halt genauer......

      Sie gehen nach den allgemeinen Geweinnermittlungen vor.
      Früher musste ich nur den Steuerbescheid einreichen,
      Beitrag wurde errechnet , Ansparabschreibungen incl.

      Jetzt muß ich Steuerbescheid und Einnahmen / Ausgaben
      einreichen. Dann ist sofort zu sehen was in den Ausgaben
      so drinsteckt.

      Zu den allgemeinen Gewinnermittlungen zählen nicht die Sonderabschreibungen. Eine Ansparabschreibung ist nach
      Aussage einer Bekannten eine Sonderabschreibung ( das wäre aber nochmals zu prüfen ).
      Somit dürften die Ansparabschreibungen grundsätzlich nicht beitragssenkend sein, obwohl sie meistens so durchgehen.
      Also:
      Einnahmen - Werbungskosten ( ohne Sonderabschreibung) = Gesamtbetrag der Einküfte ( aus selbstst. Tätigkeit ) = Beitrag der KV.
      Aber wie gesagt, die meisten Sachbearbeiter haben da
      keine große Ahnung, nehmen den Bescheid und berechnen den Beitrag.
      Außerdem: Irgendwann musst Du wieder auflösen oder investieren, dies wird Deinen Gewinn erhöhen = höherer Beitrag , außer Du bist dann eh schon über der Beitragsbemessungsgrenze.
      Grüße Alisa
      Avatar
      schrieb am 18.12.04 08:54:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      moin,
      versicher dich einfach privat.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.04 20:44:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      erst mal herzlichen Dank für die Kommentare:

      also eine Sache ist ganz klar. Auche eine private KV ist nicht lustig..wenn man älter wird...

      und zudem wenn da mal eine Beitragserhöhung kommt, kann sie mal locker deutlich höher ausfallen...

      wenn man jetzt bedenkt, daß viele Selbständige diese Versicherung kaum in Anspruch nimmt, dann sind Selbstädnige (und so habe ich es mal gelesen) durchaus sehr attraktive Versicherungsnehmer für die Versicherungen...

      Dann kann man ja auch mal mit Wechsel drohen in eine andere gestzliche KV, wenn der Sachbearbeiter rumspinnt.

      Weitere Kommentare dazu?!

      dann sollen sich die Vorstandsvorsitzenden mal weniger Gehalt genehmeigen! Warum hat deswegen noch niemand einen Protest veanstaltet?
      Schweinerei!
      Nichtsdestotrotz ist die Gesetzliche KV oft immer noch die günstige Wahl, wenn man mit einer ganzen Familie drin ist.
      Bei einer privaten KV musst du jedes Familienmitglied einzeln versichern...

      Gruß
      olcapri
      Avatar
      schrieb am 18.12.04 20:49:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      noch was dazu:

      Wenn der Sachbearbeiter wirklich rumtickt, und alle "Unterlagen" prüfen will,- außer meinen Steuerbescheid - würde ich sofort in eine andere gesetzl. KV abwandern, bzw. ihm dies erst einmal zur Kenntnis geben. Schließlich sind die Leistungen der gesetzl. KV bei fast allen gleich..

      Gruß


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