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    09.02.05 DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG <DE0005444004> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.05 16:45:09 von
    neuester Beitrag 18.02.05 17:25:14 von
    Beiträge: 16
    ID: 952.529
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      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:45:09
      Beitrag Nr. 1 ()



      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



      CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 14:42

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 14:42

      Der Vorstand der CBB Holding ist - im Einklang mit der herrschenden

      Literaturmeinung - der Auffassung, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts
      Köln vom 01.02.05 ausgesprochene Ermächtigung, nach der die Eheleute Annette
      und Klaus E.H. Zapf eine Hauptversammlung einberufen können, erloschen ist,
      da der Vorstand seinerseits eine Hauptversammlung einberufen wird und die von
      der Minderheit (den Eheleuten Annette und Klaus E.H. Zapf) verlangten
      Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Einladung wird am
      Donnerstag den 10.02.05 im eBundesanzeiger erscheinen. Der Text der Einladung
      war der Ad hoc vom heutigen Tage (14:42) zu entnehmen.

      Köln, 9. Februar 2005

      CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln

      Der Vorstand

      CBB Holding AG
      Oppenheim Str. 9
      50668 Köln
      Deutschland

      ISIN: DE0005444004
      WKN: 544400
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
      Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.02.2005


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),16:40 09.02.2005

      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:48:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wat is los? :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:51:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      meine rede (siehe anderer Thread). Alles andere macht keinen Wert.

      Und dann lässt er die HV wieder platzen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

      Danke Herr K. sie sind nicht nur eine .... sonder halten uns und alle anderen beteiligten auch noch für dumm wie Brot.

      Gruß
      Gilles
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:51:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da hat jemand ernste Befürchtungen, ALLEINE auf seiner HV sitzen zu müssen :look:

      UND da gibt es da eine "Literaturmeinung" die meint einen Gerichtsbeschluß aushebeln zu können .....

      "Man muss auch mal NICHT ALLES so ERNST nehmen wollen" (... denn da haben noch andere etwas mitzureden ... ;) )
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:52:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      ne jetzt wirds lustig...wird die cbb jetzt zu einem Präzedenzfall?
      Der Gerichtsbeschluss hat ja immerhin nix von einem ausschließlichen Recht der Eheleute Zapf gesprochen, die HV zu machen...soweit ich das sehe...

      gibts andere Fälle solchern Art?

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      schrieb am 09.02.05 16:52:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Er brauch noch ein paar Aktien,deshalb belustigt er uns
      :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:58:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sehr geehrter Herr Kahrmann,

      hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß es einen Unterschied gibt zwischen Ihrer herrschenden Meinung und der Rechtssprechung. Vielleicht sollten sie Ihre Vorstellungswelt etwas öffnen, zumindest im juristischen Sinne.
      Ich würde mich an Ihrer Stelle so langsam, aber sicher auf den Beschwerdeweg mit Ihrer Richterkritik begeben und den Beschluß des Amtsgerichts Köln anfechten.
      Diese Beschwerde hätte jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung auf unsere Hauptversammlung am 30.03.2005, in Berlin.



      Ich wünsche allen einen schönen Abend

      Klaus E.H. Zapf


      PS:
      Ich würde jetzt an Ihrer Stelle mit der Schadensbegrenzung beginnen, dies könnte später mildernd wirken und statt vortragen zurücktragen.
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:29:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ihnen ist ja wohl (nicht) bewußt, Herr Hampelmann, dass diese zweite ad hoc vom heutigen Tage schon jetzt jeden Beschluss auf IHRER Hauptversammlung am 31. März 2005 ANFECHTBAR macht.


      Mann,Mann, Hampelmann, so verzweifelt :(

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich schämen würde, für so viel Unsinn)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:40:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1319 von 4.Etage Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 09.02.05 17:39:25 Beitrag Nr.: 15.766.580
      einen Beitrag nach unten Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
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      Dr. Kahrmanns herrschende Meinung:

      A K T I E N G E S E L L S C H A F T

      §1.
      Die Aktiensgesellschaft heißt deshalb Aktiengesellschaft, weil der Vorstand mit den Aktien in Gesellschaft ist und alleine alles beschließt.

      §2.
      Ist der Vorstand mit den Aktien nicht in Gesellschaft, so heißt die Aktiengesellschaft trotzdem Aktiengesellschaft, weil sie in Gesellschaft mit den Depots ist.

      §3.
      Da die Depots weder Stimme noch Gehör haben, nimmt der Vorstand der Aktiengesellschaft die Rechte der Aktien in Stellvertretung für die Depots vor.

      §4.
      Sollten Aktionäre, staatliche Stellen oder sonstige Bittsteller und Geringe daran Anstoss nehmen, gilt Paragraph 1 ohne Einschränkung.


      aus " Kahrmannsche Landrecht Februar 2005"


      Die 4te

      // Heute mal von ganz oben herab //
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:41:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi,

      aber Eusti, genau dass will er doch, NICHTS beschliessen. :D

      Frei nach Mat Groening zu Herrn K.
      "Good night sweet prince, you were the greatest any of us will ever know."

      Gruß
      Gilles
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:48:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Verstösst die Adhoc eigentlich gegen das Rechtsberatungsgesetz, da es eine unzulässige Rechtberatung ist?
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:50:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      :laugh: ceco :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:55:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aber das ist der Punkt:

      Man sollte ganz schnell das Bafin von diesen adhocs informieren.

      Und alle Aktionäre die sich von der falschen Rechtsauffassung des Vorstandes haben beeinflussen lassen, darauf aufmerksam machen, dass der Vorstand sich mutmaßlich persönlich haftbar gemacht hat, mit der 2. adhoc.

      Gruß
      Eustach :D
      (der da schon jemanden Schriftsätze hat formulieren sehen, die unter aller Sau waren)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 23:38:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Usernamen, die im Auftrage Dr.Kahrmanns Unsicherheit verbreiteten! (nicht vollständig)

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      schrieb am 18.02.05 16:52:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 14:42

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      CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 14:42

      Der Vorstand der CBB Holding ist - im Einklang mit der herrschenden

      Literaturmeinung - der Auffassung, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts
      Köln vom 01.02.05 ausgesprochene Ermächtigung, nach der die Eheleute Annette
      und Klaus E.H. Zapf eine Hauptversammlung einberufen können, erloschen ist,
      da der Vorstand seinerseits eine Hauptversammlung einberufen wird und die von
      der Minderheit (den Eheleuten Annette und Klaus E.H. Zapf) verlangten
      Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Einladung wird am
      Donnerstag den 10.02.05 im eBundesanzeiger erscheinen. Der Text der Einladung
      war der Ad hoc vom heutigen Tage (14:42) zu entnehmen.



      Kennt einer vergleichbare ad-hocs?



      Irgendwie verursacht diese ad-hoc nur Verwirrung und klärt nicht auf:

      Was soll die Erwähnung von Literaturmeinungen? Welche Literatur? Wo kann man das nachlesen?

      Was soll der Aktionär jetzt davon halten?

      Von welcher gerichtlichen Ermächtigung ist die Rede?

      Gibt es eine Meldung über eine solche Ermächtigung? Eine entsprechende ad-hoc dazu ist nicht erkennbar?

      Gibt es ein Aktenzeichen des Gerichts?

      Was haben denn die in der ad-hoc erwähnten Eheleute Zapf überhaupt beantragt?

      Welcher Auffassung sind die Eheleute Zapf denn?

      Was meint das Gericht dazu? Wie lautet dessen Entscheidung mit Begründung?


      :confused:



      Was soll der einzelne Aktionär jetzt davon halten? Wird es mehrere Hauptversammlungen geben? Zu welcher darf/soll/muß man als Aktionär gehen?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:25:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Dazu sollte man dann dieses Schreiben auch noch stellen:




      Gruß
      Eustach :D
      (der den inhaltlichen Fehler in diesem Schreiben im Hauptthread bereits angesprochen hat)


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