Falsche Angaben zur Entlohnung gemacht - was tun - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.05 09:49:24 von
neuester Beitrag 27.03.05 22:59:43 von
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Hallo,
habe folgende Frage:
Man ist selbständig und hat einen geringfügig Beschäftigten auf 400-EUR Basis, der monatlich entlohnt wird.
jetzt ist folgender Fehler versehentlich unterlaufen:
Laut den Mitteilungen, die man an das Finanzamt geschickt hat, hat der Beschäftigte mehr Geld erhalten als es in Wahrheit gewesen ist, somit waren die angegebenen Ausgaben höher als in Wahrheit.
In der Zwischenzeit hat sich auch eine Betriebsprüfung angekündigt. Bis dahin sind es aber noch einige Wochen.
Wenn diese natürlich bei der Prüfung den Fehler feststellt, dürfte es Probleme geben.
Was ist jetzt zu tun, um eventuellen Unannehmlichkeiten zu entgehen.
Ist eine Mitteilung an das Finanzamt, in der man den Fehler zugibt und schildert, empfehlenswert.
Diese Mitteilung müsste dann vor der Prüfung beim Finanzamt eingehen.
Vielen Dank.
habe folgende Frage:
Man ist selbständig und hat einen geringfügig Beschäftigten auf 400-EUR Basis, der monatlich entlohnt wird.
jetzt ist folgender Fehler versehentlich unterlaufen:
Laut den Mitteilungen, die man an das Finanzamt geschickt hat, hat der Beschäftigte mehr Geld erhalten als es in Wahrheit gewesen ist, somit waren die angegebenen Ausgaben höher als in Wahrheit.
In der Zwischenzeit hat sich auch eine Betriebsprüfung angekündigt. Bis dahin sind es aber noch einige Wochen.
Wenn diese natürlich bei der Prüfung den Fehler feststellt, dürfte es Probleme geben.
Was ist jetzt zu tun, um eventuellen Unannehmlichkeiten zu entgehen.
Ist eine Mitteilung an das Finanzamt, in der man den Fehler zugibt und schildert, empfehlenswert.
Diese Mitteilung müsste dann vor der Prüfung beim Finanzamt eingehen.
Vielen Dank.
man geht zu seinem Steuerberater,den man hat,wenn man nicht am falschen Ende gespart hat!
#1
Am besten eine Korrekturmeldung, mit kurzem Anschreiben abgeben.
Gruss, der Hexer
Am besten eine Korrekturmeldung, mit kurzem Anschreiben abgeben.
Gruss, der Hexer
@derHexer
vielen Dank für die Empfehlung, habe mir schon gedacht, dass so eine Meldung am besten ist
vielen Dank für die Empfehlung, habe mir schon gedacht, dass so eine Meldung am besten ist
So einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten..kommt immer drauf an. Nachdem sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat ist es so eine Sache mit der Korrekturmitteilung. Warum kommt eigentlich eine Betriebsprüfung?? Vielleicht kommt sie weil deine Steuererklärungen nicht plausibel sind? Oder machst du soviel Umsatz das es ein turnusmässige prüfung ist?
Oder haben sie dich wirklich zufällig ausgewählt....
Wie hoch sind die Beträge und wie lange der Zeitraum in dem die Meldungen falsch abgegeben wurden....
Wenn du das die letzten drei Jahre so gemacht hast kauft dir das "versehen" der Prüfer und das Finanzamt nicht ab...und eine Korrekturmitteilung an das Finanzamt hat keine Wirkung nach der Ankündigung einer Betriebsprüfung, das kanst du dir eigentlich sparen! Das wäre nur möglich gewesen wenn du noch keine Ankündigung für eine Betriebsprüfung bekommen hättest. Wenn es aber wirklich ein versehen war und alles im kleinen Rahmen ist, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten, dann gibts halt eine Nachzahlung...dann würd ich dem Prüfer den Fehler finden lassen.
Oder haben sie dich wirklich zufällig ausgewählt....
Wie hoch sind die Beträge und wie lange der Zeitraum in dem die Meldungen falsch abgegeben wurden....
Wenn du das die letzten drei Jahre so gemacht hast kauft dir das "versehen" der Prüfer und das Finanzamt nicht ab...und eine Korrekturmitteilung an das Finanzamt hat keine Wirkung nach der Ankündigung einer Betriebsprüfung, das kanst du dir eigentlich sparen! Das wäre nur möglich gewesen wenn du noch keine Ankündigung für eine Betriebsprüfung bekommen hättest. Wenn es aber wirklich ein versehen war und alles im kleinen Rahmen ist, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten, dann gibts halt eine Nachzahlung...dann würd ich dem Prüfer den Fehler finden lassen.
#5
Wenn der Fehler erst vor kurzem gemacht wurde, halte ich eine Korrekturmeldung für sinnvoll, auch wenn eine BPO ansteht.
Gruss, der Hexer
Wenn der Fehler erst vor kurzem gemacht wurde, halte ich eine Korrekturmeldung für sinnvoll, auch wenn eine BPO ansteht.
Gruss, der Hexer
Nachzahlung von Sozialabgaben sind auch fällig!
Heutiges Zitat Schröders:„Wir haben mit den Reformen der Agenda 2010 einen Rahmen geschaffen, der für die Unternehmen in Deutschland allerbeste Voraussetzungen bietet.“
Heutiges Zitat Schröders:„Wir haben mit den Reformen der Agenda 2010 einen Rahmen geschaffen, der für die Unternehmen in Deutschland allerbeste Voraussetzungen bietet.“
Nachzahlung von Sozialabgaben sind auch fällig!
Wieso denn das?
Wieso denn das?
"Laut den Mitteilungen, die man an das Finanzamt geschickt hat"
was schickst Du denn für Mitteilungen?
Steuererklärung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer kenne ich, aber Mitteilungen?
was schickst Du denn für Mitteilungen?
Steuererklärung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer kenne ich, aber Mitteilungen?
Also, die Finanzbeamten sind ja keine Unmenschen, die einem gleich den Kopf abreißen!
Eine höfliche Entschuldigung, in würdiger Form und natürlich persönlich überbracht, wird sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben.
Wichtig: Im Finanzamt den Hut abnehmen und ihn in beiden Händen halten, dann sich in leicht gebeugter Haltung scheu dem zuständigen Sachbearbeiter nähern und mit Leichenbittermiene stammeln: `Ich...mö-...mö-...möchte mich entschuldigen...´
Eine höfliche Entschuldigung, in würdiger Form und natürlich persönlich überbracht, wird sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben.
Wichtig: Im Finanzamt den Hut abnehmen und ihn in beiden Händen halten, dann sich in leicht gebeugter Haltung scheu dem zuständigen Sachbearbeiter nähern und mit Leichenbittermiene stammeln: `Ich...mö-...mö-...möchte mich entschuldigen...´
@Andrer
es handelt sich um eine turnusmäßige Betriebsprüfung und nur im letzten Jahr sind Fehler bei den angegebenen Daten aufgetreten
weitere Details kann ich nicht sagen, da ich nicht betroffen bin, sondern ein Kollege von mir
Vielen Dank für die wertvollen Tips
es handelt sich um eine turnusmäßige Betriebsprüfung und nur im letzten Jahr sind Fehler bei den angegebenen Daten aufgetreten
weitere Details kann ich nicht sagen, da ich nicht betroffen bin, sondern ein Kollege von mir
Vielen Dank für die wertvollen Tips
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