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    Falsche Angaben zur Entlohnung gemacht - was tun - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.05 09:49:24 von
    neuester Beitrag 27.03.05 22:59:43 von
    Beiträge: 11
    ID: 969.522
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      Avatar
      schrieb am 27.03.05 09:49:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe folgende Frage:
      Man ist selbständig und hat einen geringfügig Beschäftigten auf 400-EUR Basis, der monatlich entlohnt wird.

      jetzt ist folgender Fehler versehentlich unterlaufen:
      Laut den Mitteilungen, die man an das Finanzamt geschickt hat, hat der Beschäftigte mehr Geld erhalten als es in Wahrheit gewesen ist, somit waren die angegebenen Ausgaben höher als in Wahrheit.

      In der Zwischenzeit hat sich auch eine Betriebsprüfung angekündigt. Bis dahin sind es aber noch einige Wochen.
      Wenn diese natürlich bei der Prüfung den Fehler feststellt, dürfte es Probleme geben.
      Was ist jetzt zu tun, um eventuellen Unannehmlichkeiten zu entgehen.

      Ist eine Mitteilung an das Finanzamt, in der man den Fehler zugibt und schildert, empfehlenswert.
      Diese Mitteilung müsste dann vor der Prüfung beim Finanzamt eingehen.

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 10:25:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      man geht zu seinem Steuerberater,den man hat,wenn man nicht am falschen Ende gespart hat!
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 10:50:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      Am besten eine Korrekturmeldung, mit kurzem Anschreiben abgeben.

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 11:21:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @derHexer

      vielen Dank für die Empfehlung, habe mir schon gedacht, dass so eine Meldung am besten ist
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 11:36:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      So einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten..kommt immer drauf an. Nachdem sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat ist es so eine Sache mit der Korrekturmitteilung. Warum kommt eigentlich eine Betriebsprüfung?? Vielleicht kommt sie weil deine Steuererklärungen nicht plausibel sind? Oder machst du soviel Umsatz das es ein turnusmässige prüfung ist?
      Oder haben sie dich wirklich zufällig ausgewählt....
      Wie hoch sind die Beträge und wie lange der Zeitraum in dem die Meldungen falsch abgegeben wurden....
      Wenn du das die letzten drei Jahre so gemacht hast kauft dir das "versehen" der Prüfer und das Finanzamt nicht ab...und eine Korrekturmitteilung an das Finanzamt hat keine Wirkung nach der Ankündigung einer Betriebsprüfung, das kanst du dir eigentlich sparen! Das wäre nur möglich gewesen wenn du noch keine Ankündigung für eine Betriebsprüfung bekommen hättest. Wenn es aber wirklich ein versehen war und alles im kleinen Rahmen ist, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten, dann gibts halt eine Nachzahlung...dann würd ich dem Prüfer den Fehler finden lassen.

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      schrieb am 27.03.05 11:47:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Wenn der Fehler erst vor kurzem gemacht wurde, halte ich eine Korrekturmeldung für sinnvoll, auch wenn eine BPO ansteht.

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 16:17:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachzahlung von Sozialabgaben sind auch fällig!:eek:

      Heutiges Zitat Schröders:„Wir haben mit den Reformen der Agenda 2010 einen Rahmen geschaffen, der für die Unternehmen in Deutschland allerbeste Voraussetzungen bietet.“
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 16:23:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachzahlung von Sozialabgaben sind auch fällig!

      Wieso denn das?
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 16:36:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Laut den Mitteilungen, die man an das Finanzamt geschickt hat"

      was schickst Du denn für Mitteilungen?
      Steuererklärung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer kenne ich, aber Mitteilungen?
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 18:10:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also, die Finanzbeamten sind ja keine Unmenschen, die einem gleich den Kopf abreißen!
      Eine höfliche Entschuldigung, in würdiger Form und natürlich persönlich überbracht, wird sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben.
      Wichtig: Im Finanzamt den Hut abnehmen und ihn in beiden Händen halten, dann sich in leicht gebeugter Haltung scheu dem zuständigen Sachbearbeiter nähern und mit Leichenbittermiene stammeln: `Ich...mö-...mö-...möchte mich entschuldigen...´
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 22:59:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Andrer

      es handelt sich um eine turnusmäßige Betriebsprüfung und nur im letzten Jahr sind Fehler bei den angegebenen Daten aufgetreten

      weitere Details kann ich nicht sagen, da ich nicht betroffen bin, sondern ein Kollege von mir

      Vielen Dank für die wertvollen Tips


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