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    Wieviel Zeit darf sich das Finanzamt lassen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.05 19:32:49 von
    neuester Beitrag 02.04.05 18:23:45 von
    Beiträge: 11
    ID: 970.457
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      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:32:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      gibt es eigentlich eine Frist, in der das Finanzamt eine
      Einkommenssteuererklärung bearbeiten muß?

      Ich habe meine Unterlagen vor ca. 8 Wochen eingereicht und
      bisher noch nichts gehört. In den vergangenen Jahren hat das immer nur 2-3 Wochen gedauert.

      Da ich reichlich Verluste aus Vermietung u. Verpachtung geltend mache ( wie in den Vorjahren ), gibt es eine
      nette Rückerstattung.

      Ich vermute, daß man den Steuerbescheid daher bewußt herauszögert.
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:42:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass sie Rückerstattungen etwas länger prüfen;)
      Mach ihnen doch mal Dampf.
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:45:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anrufen, nachfragen und nett um schnelle Bearbeitung bitten. Höflichkeit hilft auch beim Finanzamt weiter. Falls eine Frau Sachbearbeiterin ist, unbedingt charmant sein!:D
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:56:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei mir hats in den letzten 10 Jahren noch nie unter 3 Monate gedauert ! Rekord war 5 Monate !
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 20:45:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      1

      Wenn Du immer nur Verluste hast, stelle doch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (wenn selbständig)
      oder Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitnehmer.
      Dann hast Du unterjährig bereits deine Kohle im Sack

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      Avatar
      schrieb am 30.03.05 20:46:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bestätigung schicken lassen, dass die Unterlagen bei Eingang vollständig sind, sonst heißt es nach wochenlangem Warten "..leider können wir nicht weil xxx fehlt..blabla...für die weiter Bearbeitung habe ich den xxx(Monat später) vorgesehen.
      Spart Zeit und Ärger.
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 22:41:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Franz F .
      Ich kenne Dein Problem .
      Mein Problem war dieses Jahr jedoch anders gelagert . Ich bekomme auch immer ganz gut Steuern erstattet aus dem gleichen Grund wie Du .
      Meine Steuererklärung war seit dem 15.01.2oo5 fertig aber ich habe erst am 16.03.05 meine e Tin: erhalten .:(
      Ich halte es immer mit meiner Steuererkärung folgendermaßen . Mit meinem Aktenordner gehe ich zu meinem zuständigen Sachbearbeiter der kann dann sofort meine Unterlagen durchsehen und wenn er was wissen will kann ich es sofort aufklären . So kommen keine dummen Nachfragen per Post ins Haus und es entstehen keine Verzögerungen . Nach möglichkeit morgens anrufen ob der zuständige Sachbearbeiter da ist und nicht kurz vor Feierabend erscheinen .
      Bin damit immer gut gefahren und hatte die letzten Jahre im Schnitt nach 2-3 Wochen meine Kohle auf dem Konto .:)
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 09:11:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die vielen Anregungen.

      Werde mal noch ein paar Tage warten und dann höflich anfragen. Vielleicht wartet das FA auch nur den 01.04. ab um dann meine Konten u. Depots zu überprüfen. Da ist aber alles im grünen Bereich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 10:56:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 1

      Eine gesetzlich geregelte Frist gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit wegen Untätigkeit des FA sich des Rechtsbehelfs des Einspruchs zu bedienen und ggf. sog. Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht zu erheben, wobei letztere allerdings vor Ablauf von sechs Monaten nach Einreichung der Steuererklärung unzulässig ist.
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 16:31:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Wartezeit beim FA kenn ich, allerdings nur bei unseren Mandanten. Ich selbst warte ca. 3 Monate. Sehe das aber nicht so dramatisch.

      Rekordwartezeit eines Mandanten waren mal 11 Monate !!!! Trotz mehreren Telefonaten und Schriftverkehr ging es nicht Vorwärts. Spätere Begründung: Arbeitsengpass und Stellenabbau beim FA.

      Da es sich um eine Nachzahlung bei unserem Mandanten handelte und die Zinsfrist von 15 Monate ebenfalls abgelaufen war, musste der Mandant sogar noch Zinsen bezahlen. Es gibt noch nicht einmal die Chance dies zu erlassen. Die AO hat was dagegen. Echt ein Ding....:mad:


      So long
      Kidd
      Avatar
      schrieb am 02.04.05 18:23:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Kidd,
      wenn Du die Zinsen fürchtest (immerhin 6%, ganz schön heftig!) und das Finanzamt es mit dem Bescheid "einfach nicht schafft", dann zahl halt einfach vor Ablauf der "Zinsfrist" die zu erwartende Nachzahlung.
      cu
      pegru


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