Wieviel Zeit darf sich das Finanzamt lassen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.03.05 19:32:49 von
neuester Beitrag 02.04.05 18:23:45 von
neuester Beitrag 02.04.05 18:23:45 von
Beiträge: 11
ID: 970.457
ID: 970.457
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.975
Gesamt: 1.975
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 00:03 | 355 | |
08.05.24, 11:56 | 336 | |
gestern 23:30 | 226 | |
heute 00:34 | 209 | |
heute 01:24 | 171 | |
heute 00:19 | 149 | |
heute 00:27 | 141 | |
gestern 19:20 | 113 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.704,42 | -0,18 | 186 | |||
2. | 4. | 6,5320 | -2,74 | 81 | |||
3. | 14. | 22,210 | -19,73 | 73 | |||
4. | 18. | 31,51 | +6,45 | 69 | |||
5. | 6. | 10,700 | +1,71 | 66 | |||
6. | 10. | 16,750 | +4,69 | 47 | |||
7. | 5. | 177,46 | +1,50 | 47 | |||
8. | 3. | 4,4000 | -5,17 | 42 |
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich eine Frist, in der das Finanzamt eine
Einkommenssteuererklärung bearbeiten muß?
Ich habe meine Unterlagen vor ca. 8 Wochen eingereicht und
bisher noch nichts gehört. In den vergangenen Jahren hat das immer nur 2-3 Wochen gedauert.
Da ich reichlich Verluste aus Vermietung u. Verpachtung geltend mache ( wie in den Vorjahren ), gibt es eine
nette Rückerstattung.
Ich vermute, daß man den Steuerbescheid daher bewußt herauszögert.
gibt es eigentlich eine Frist, in der das Finanzamt eine
Einkommenssteuererklärung bearbeiten muß?
Ich habe meine Unterlagen vor ca. 8 Wochen eingereicht und
bisher noch nichts gehört. In den vergangenen Jahren hat das immer nur 2-3 Wochen gedauert.
Da ich reichlich Verluste aus Vermietung u. Verpachtung geltend mache ( wie in den Vorjahren ), gibt es eine
nette Rückerstattung.
Ich vermute, daß man den Steuerbescheid daher bewußt herauszögert.
Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass sie Rückerstattungen etwas länger prüfen
Mach ihnen doch mal Dampf.
Mach ihnen doch mal Dampf.
Anrufen, nachfragen und nett um schnelle Bearbeitung bitten. Höflichkeit hilft auch beim Finanzamt weiter. Falls eine Frau Sachbearbeiterin ist, unbedingt charmant sein!
Bei mir hats in den letzten 10 Jahren noch nie unter 3 Monate gedauert ! Rekord war 5 Monate !
1
Wenn Du immer nur Verluste hast, stelle doch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (wenn selbständig)
oder Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitnehmer.
Dann hast Du unterjährig bereits deine Kohle im Sack
Wenn Du immer nur Verluste hast, stelle doch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (wenn selbständig)
oder Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitnehmer.
Dann hast Du unterjährig bereits deine Kohle im Sack
Bestätigung schicken lassen, dass die Unterlagen bei Eingang vollständig sind, sonst heißt es nach wochenlangem Warten "..leider können wir nicht weil xxx fehlt..blabla...für die weiter Bearbeitung habe ich den xxx(Monat später) vorgesehen.
Spart Zeit und Ärger.
Spart Zeit und Ärger.
Hallo Franz F .
Ich kenne Dein Problem .
Mein Problem war dieses Jahr jedoch anders gelagert . Ich bekomme auch immer ganz gut Steuern erstattet aus dem gleichen Grund wie Du .
Meine Steuererklärung war seit dem 15.01.2oo5 fertig aber ich habe erst am 16.03.05 meine e Tin: erhalten .
Ich halte es immer mit meiner Steuererkärung folgendermaßen . Mit meinem Aktenordner gehe ich zu meinem zuständigen Sachbearbeiter der kann dann sofort meine Unterlagen durchsehen und wenn er was wissen will kann ich es sofort aufklären . So kommen keine dummen Nachfragen per Post ins Haus und es entstehen keine Verzögerungen . Nach möglichkeit morgens anrufen ob der zuständige Sachbearbeiter da ist und nicht kurz vor Feierabend erscheinen .
Bin damit immer gut gefahren und hatte die letzten Jahre im Schnitt nach 2-3 Wochen meine Kohle auf dem Konto .
Ich kenne Dein Problem .
Mein Problem war dieses Jahr jedoch anders gelagert . Ich bekomme auch immer ganz gut Steuern erstattet aus dem gleichen Grund wie Du .
Meine Steuererklärung war seit dem 15.01.2oo5 fertig aber ich habe erst am 16.03.05 meine e Tin: erhalten .
Ich halte es immer mit meiner Steuererkärung folgendermaßen . Mit meinem Aktenordner gehe ich zu meinem zuständigen Sachbearbeiter der kann dann sofort meine Unterlagen durchsehen und wenn er was wissen will kann ich es sofort aufklären . So kommen keine dummen Nachfragen per Post ins Haus und es entstehen keine Verzögerungen . Nach möglichkeit morgens anrufen ob der zuständige Sachbearbeiter da ist und nicht kurz vor Feierabend erscheinen .
Bin damit immer gut gefahren und hatte die letzten Jahre im Schnitt nach 2-3 Wochen meine Kohle auf dem Konto .
Danke für die vielen Anregungen.
Werde mal noch ein paar Tage warten und dann höflich anfragen. Vielleicht wartet das FA auch nur den 01.04. ab um dann meine Konten u. Depots zu überprüfen. Da ist aber alles im grünen Bereich.
Werde mal noch ein paar Tage warten und dann höflich anfragen. Vielleicht wartet das FA auch nur den 01.04. ab um dann meine Konten u. Depots zu überprüfen. Da ist aber alles im grünen Bereich.
@ 1
Eine gesetzlich geregelte Frist gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit wegen Untätigkeit des FA sich des Rechtsbehelfs des Einspruchs zu bedienen und ggf. sog. Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht zu erheben, wobei letztere allerdings vor Ablauf von sechs Monaten nach Einreichung der Steuererklärung unzulässig ist.
Eine gesetzlich geregelte Frist gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit wegen Untätigkeit des FA sich des Rechtsbehelfs des Einspruchs zu bedienen und ggf. sog. Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht zu erheben, wobei letztere allerdings vor Ablauf von sechs Monaten nach Einreichung der Steuererklärung unzulässig ist.
Die Wartezeit beim FA kenn ich, allerdings nur bei unseren Mandanten. Ich selbst warte ca. 3 Monate. Sehe das aber nicht so dramatisch.
Rekordwartezeit eines Mandanten waren mal 11 Monate !!!! Trotz mehreren Telefonaten und Schriftverkehr ging es nicht Vorwärts. Spätere Begründung: Arbeitsengpass und Stellenabbau beim FA.
Da es sich um eine Nachzahlung bei unserem Mandanten handelte und die Zinsfrist von 15 Monate ebenfalls abgelaufen war, musste der Mandant sogar noch Zinsen bezahlen. Es gibt noch nicht einmal die Chance dies zu erlassen. Die AO hat was dagegen. Echt ein Ding....
So long
Kidd
Rekordwartezeit eines Mandanten waren mal 11 Monate !!!! Trotz mehreren Telefonaten und Schriftverkehr ging es nicht Vorwärts. Spätere Begründung: Arbeitsengpass und Stellenabbau beim FA.
Da es sich um eine Nachzahlung bei unserem Mandanten handelte und die Zinsfrist von 15 Monate ebenfalls abgelaufen war, musste der Mandant sogar noch Zinsen bezahlen. Es gibt noch nicht einmal die Chance dies zu erlassen. Die AO hat was dagegen. Echt ein Ding....
So long
Kidd
Hi Kidd,
wenn Du die Zinsen fürchtest (immerhin 6%, ganz schön heftig!) und das Finanzamt es mit dem Bescheid "einfach nicht schafft", dann zahl halt einfach vor Ablauf der "Zinsfrist" die zu erwartende Nachzahlung.
cu
pegru
wenn Du die Zinsen fürchtest (immerhin 6%, ganz schön heftig!) und das Finanzamt es mit dem Bescheid "einfach nicht schafft", dann zahl halt einfach vor Ablauf der "Zinsfrist" die zu erwartende Nachzahlung.
cu
pegru
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
187 | ||
79 | ||
74 | ||
70 | ||
65 | ||
48 | ||
44 | ||
41 | ||
39 | ||
39 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
29 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
18 | ||
17 | ||
17 |