checkAd

    An die Juristen unter Euch...(Haftpflicht/Aufsichtspflichtverletzung), - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.05 12:37:47 von
    neuester Beitrag 09.04.05 17:02:57 von
    Beiträge: 7
    ID: 973.547
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 600
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 12:37:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo , ich hab folgendes Problem,

      meine Nachbarn ( Eltern ,die nicht verheiratet sind) haben zwei Kinder, beide unter 7 Jahren.

      Ein Kind fährt mit seinem Dreirad in mein Auto, Schaden ca.
      EUR 500,00 . Der Vater meldet den Schaden seiner Haftpflicht, die sich weigert den Schaden zu zahlen( wg. Aufsichtspflichtparagraph).

      Ich habe nun von BGH-Urteilen gehört,die besagen, dass die Kinder trotzdem haften; wer kann mir helfen oder bzw. sagen,ob die Versicherung zahlen muss?!

      p.S. Der Schaden entstand beim Spielen im Hof, die Eltern waren beide drinnen.

      Danke für Eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 12:50:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann Dir doch eigentlich egal sein, wie der Nachbar den Schaden reguliert. Defacto hast Du einen Rechtsanspruch auf die Reparatur. Die Aussage der Versicherung kommt mir aber auch sehr schwammig vor. Vorfür ist dann überhaupt die Haftpflicht??????
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 12:59:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Frage ist, ob die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich tendiere da zu einem nein. Dürfte den Eltern nicht zuzumuten sein, dass Sie Ihre Kinder beim spielen im Hof ständig beaufsichtigen.

      Da die Kids den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt haben und Sie nicht deliktsfähig sind, bleibst Du meiner Ansicht nach leider auf dem Schaden sitzen.

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:09:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      hatte mal einen fall mit meiner tochter
      die hatte ein kanne kaffe ausgükippt ( sie schleuderte einen schal um sich rum, und der teppich war im A... )
      mein versicherungsmann sagte uns sofort
      IHR müsst die aufsichtspflicht verletzen
      somit waren wir im anderen zimmer und wir bekamen den fall durch




      bei dir ist es doch auch so
      die eltern waren nicht dabei und haben die aufsichtspflicht verletzt. so soll es ja auch sein
      nur wenn man sie verletzt, dann zahlt die versicherung


      IDIOTISCH aber so ist es
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:11:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vollkasko? Die Haftpflicht tritt ja nur dann ein, wenn entweder Kind oder Eltern ersatzpflichtig wären, s.o. Deliktsfähigkeit oder Aufsichtspflichtsverletzung, aber evt. gesteigerte Aufsichtspflicht(frühere Schäden etc), vielleicht mit dem Nachbarn einigen...

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1140EUR +14,57 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 16:45:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Schadensersatzpflicht der Eltern besteht nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
      Unter Aufsichtspflicht verstehe ich in diesem Zusammenhang, dass Eltern ihren Kindern auf die Gefahren des Lebens hinweisen, dass sie aber diese nicht ständig wie einen Hund an der Leine führen.
      Wenn ich als Vater sehe, wie mein Kind mit dem Dreirad um die fremden Autos flitzt, muss ich einschreiten. Wenn das Kind ganz normal mit dem Dreirad rumfährt, dann eben nicht.
      Es kommt immer auf den Einzelfall an.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:02:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      mit der richtigen Haftpflicht vorsorgen (Deliktunfähigkeitsklausel), dann bekommt man im Schadenfall keine Kopfschmerzen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      An die Juristen unter Euch...(Haftpflicht/Aufsichtspflichtverletzung),