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    VDN - DIVIDENDE - INSO ADÉ ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.06.05 19:35:21 von
    neuester Beitrag 22.07.05 11:51:28 von
    Beiträge: 35
    ID: 988.902
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      schrieb am 22.06.05 19:35:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 1.6.2005 hat das AG Köln die vorläufige Insolvenzverwaltung
      über das Vermögen der Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN AG angeordnet.

      Die VDN AG hatte am 31. Mai 2005 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
      gestellt, weil die Zahlungsunfähigkeit drohe, nachdem eine Zahlung von bis zu 3 Mio. Euro
      durch die DNICK Ltd. mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbleiben werde (Selbst Insolvenz).
      Die VDN und DNICK hätten diese Barpreiskomponente beim Verkauf der Deutschen Nickel AG
      an die DNICK im Dezember 2004 vereinbart.


      Nun kommt diese ad-hoc von heute:

      Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG beschließt Dividende von 20 EURO-Cent.

      Auf Antrag des Großaktionärs Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG hat die
      Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG heute beschlossen, für das
      Geschäftsjahr 2004 eine Dividende von 20 EURO-Cent pro Stückaktie auszuschütten.

      Ahrensburg, den 22 Juni 2005

      (s. w.o.)

      Kann mir jemand sagen, wieviele Aktien die VDN an der Joh. Friedrich Behrens AG hält ?
      Habe auf die Schnelle nichts finden können.

      Kann das ein erster Schritt sein, die Zahlungsfähigkeit der
      VDN wieder herzustellen, unabhängig von der Realisierbarkeit
      der 3 Mio von der DNICK ?

      Aktie der VDN haben sich zuletzt so um die um die 0,40 €
      trotz vorläufiger InsO eigentlich ganz gut gehalten.

      Meinungen ?

      Danke

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 19:52:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gerade weiter gelesen:

      Es war sogar erst eine Dividende von 0,50 € von der Behrens AG
      geplant.

      Auf Antrag der VDN nun nur 0,20 €.


      Hmm ...

      Hat die VDN es doch nicht so nötig, wie es scheint ?

      Oder will man die Werthaltigkeit des Asset erhalten
      durch eine minimierte Ausschüttung ?

      Weshalb ?


      Meinungen ?
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 20:00:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denke doch, dass die sich dabei was denken !?

      Tiefstkurs bei Bekanntgabe des Antrages der VDN auf Eröffnung des InsO-Verfahrens auch nur 0,36 €,
      soweit ich das sehe.

      Da sollte doch noch was drin sein.

      :D
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 20:04:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach meinen Informationen hält VDN 63,16% an Behrens.

      Die Frage nach den Motiven des Insolvenzverwalters ist wohl nur schwer zu beantworten.

      Er verzichtet auf Liquidität und stärkt das Eigenkapital von Behrens.

      Für mich gibt es zwei mögliche Gründe:

      1) Behrens braucht das Geld dringend und wurde nur durch den alten VDN-Vorstand dazu "gezwungen, es ausschütten zu wollen.

      2) Der Insolvenzverwalter glaubt den VDN-Anteil an Behrens mit einer höheren Eigenkapitalquote besser verkaufen zu können.

      Plausibler dürfte das erste Argument sein.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 20:09:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hmm,

      aber Behrens hat doch am 27.4.2005 selbst angekündigt,
      sogar 0,50 € ausschütten zu wollen.

      ?

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      Avatar
      schrieb am 22.06.05 20:18:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Spekulier wild:

      Möglich, dass es mir der drohenden Zahlungsunfähigkeit ja noch gar nicht
      so übel aussah.

      Aufgrund der verminderten Dividende der Behrens AG,
      wird überhaupt erst der Eröffnungsgrund geschaffen,
      um dann vielleicht - schwupps - einen für die AG günstigen Insolvenzplan
      parat zu haben !?

      Na, mal sehen.

      Interessant ist es aber schon, dass der Kurs nach der Bestellung
      des vorläufigen Insolvenzverwalters sogar positiv reagiert hat.

      ...

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 01:18:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      VDN hält 65,16% der Aktien von Behrens AG.

      Wenn ich mal den Taschenrechner anschmeiße und nur mal die Dividende rechne, abzgl. Kapitalertragsteuer und Soli, dann sprechen wir bei € 0,5 je Aktie gerade mal von rd. € 700.000 Nettodividende.

      Daran wird ja wohl kaum die (drohende) Insolvenz hängen.

      Ne, da muss es andere Gründe geben.

      Klar, Behrens AG hat schon eine ziemlich hohe Verschuldung. Aber auch dafür wäre der Betrag zu niedrig, um hier wirklich etwas zu bewegen.

      Ne, ne, da bleibt nur noch Variante 3, dass da jemand Sicherungsrechte an den Aktien hat und damit auch an den Dividenden. Und demjenigen will man wohl nicht direkt vorab einen Batzen Geld vor die Türe fahren.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 15:01:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      32.000 Stücke zu 0,43 €.

      Und zu 0,44 warten weitere 46.000.

      Undurchsichtige Sache dies mit der verminderten Dividende.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 14:02:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Tut sich was ?

      0,45 €.

      .
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 20:41:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe heute erst diesen Thread gefunden.
      Bin schon man in VDN investiert gewesen. Soweit ich weiß beruhen die Verbindlichkeiten der VDN im wesentlichen auf die Darlehen die der J.F. Behrens AG gewährt wurden.

      Voraussetzung für eine Sanierung der VDN sollte auf jeden Fall eine Einigung mit der der J.F.B AG finanzierenden Bank sein. Vor dem Hintergrund ist eine Zurückhaltung bei der Dividendenausschüttung (die in den vergangenen Jahren erheblich höher war - zur Finanzierung der Löcher der VDN) durch den Insolvenzverwalter absolut in Ordnung. Die Lösung der Probleme der VDN liegt nicht bei der DNICK sondern vielmehr bei der Einigung mit der J.F.B. AG finanzierenden Bank (VDN haftet zu 100 % obwohl sie nur ca. 60 % der Aktien besitzt).

      Die Gläubigerforderung aus der Anleihe dürfte für die VDN kein Haftungsproblem darstellen da die DNICK ja quasi die Haftung übernommen hat (und die Eigentümer der DNICK haben die Mehrheit bei der Anleihe - diese können damit ungleich mehr verlieren als die VDN!!!)

      Mit Abgabe der Beteiligung an der J.F.B. AG könnte damit die Insolvenz vom Tisch sein!!!
      Avatar
      schrieb am 16.07.05 18:41:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich hab´s 3 mal gelesen bis ich es endlich verstanden habe.

      Eine Kurze Frage: Woher hast du diese INFO?
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 14:16:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      VDN ist mehrheitlich an der J.F.Behrens AG beteiligt. Aufgrund der Konsolidierungsgrundsätze ist die VDN verpflichtet die Verbindlichkeiten der J.F.Behrens AG in der eigenen Bilanz auszuweisen. (In der Bilanz der J.F.Behrens AG – siehe www.behrens.AG unter Jahresabschluß 2004 – ist ein Fremdkapital in Höhe von ca. 35 Mio ausgewiesen. Das von der VDN ausgewiesene Fremdkapital betrug Ende 2004 ca. 38 Mio – siehe auch http://www.vdn.de/downloads/Bericht_1Halbjahr04_VDN_AG.pdf.

      Im übrigen wurde von der GL im Jahresabschluß eine Dividende von 0,50 je Aktie vorgeschlagen.

      Die Überlebensfähigkeit der VDN AG hängt somit von der Aufrechterhaltung der Kreditgewährung an die J.F.Behrens AG ab. Sollte eine Verkauf der Anteile erfolgreich sein dann dürfte die VDN von den Verbindlichkeiten (für die sie vorher eine Patronatserklärung abgegeben hat) freigestellt werden und erhält zusätzlich den Verkaufspreis von den Aktien.
      Damit dürften sich die Probleme der VDN erübrigt haben – abgesehen von der Anleihegeschichte bei der die DNICK gezwungen ist dass der Verzicht gegenüber der VDN erfolgt dann sonst die DNICK aufgrund der Haftung gegenüber der VDN in den Konkurs gehen dürfte.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 21:29:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]17.262.029 von CK2004 am 18.07.05 14:16:01[/posting]Oje, das geht ja wie Kraut und Rüben durcheinander.

      Also: Das, was da im ersten Absatz steht, ist schlichtweg falsch.

      1) Kein Unternehmen ist verpflichtet, die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft im eigenen Jahresabschluss als eigene Verbindlichkeiten auszuweisen. Haftungszusagen zugunsten der Tochtergesellschaft, wenn sie denn rechtlich verbindlich sind, z.B. sog. "harte" Patronatserklärungen, werden als Eventualverbindlichkeiten unter den sog. "Haftungsverhältnissen" §§ 251, 268 Abs. 7 HGB gesondert unter der Bilanz oder im Anhang vermerkt. Ein Ausweis unter den Rückstellungen (Höhe nicht genau bekannt) bzw. Verbindlichkeiten (Höhe genau bekannt) kommt nur dann in Frage, wenn die Muttergesellschaft auch tatsächlich vondemjenigen, gegenüber dem die Haftungszusage erklärt wurde, in Anspruch genommen wird.

      2) Man muss unterscheiden zwischen dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss. Bei einem Konzernabschluss wird gem. der sog. "Einheitstheorie" fingiert, dass sämtliche Unternehmen, die unter einer Konzernobergesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen werden, nur ein einziges Unternehmen sind. Daher sind alle innerkonzernlichen Vorgänge etc. auch zu konsolidieren. Vereinfacht dargestellt, werden sämtliche Vermögens- und Schuldpositionen zunächst zu einer sog. Summenbilanz zusammengezogen, sodann erfolgen die sog. Konsolidierungsbuchungen (Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischengewinneliminierung).

      Das hat aber nichts damit zu tun, wer innerhalb des Konzerns für welche Verbindlichkeiten der einzelnen rechtlich selbständigen Konzernunternehmen eintreten muss.

      Aus diesem Grunde ist ein Konzernabschluss auch rechtlich gesehen nicht feststellbar, sondern wird nur zu Kenntnis genommen/ gebiligt. Ihm kommt weder eine Ausschüttungsbemessungsfunktion, noch eine Steuerbemessungsfunktion zu. Ausschütten kann stets und ausschließlich nur die Muttergesellschaft. Und relevant ist hierfür ausschließlich das handelsrechtliche Ergebnis der Muttergesellschaft nach deutschem HGB, nicht das Konzernergebnis, das ggf. nach US-GAAP oder IFRS ermittelt wurde.

      Dies darf man unter keinen Umständen vermengen!

      Ferner:
      Der Verkauf einer Beteiligung in Form der Aktien würde per se den Veräußerer nicht von dessen Haftungszusagen zugunsten Dritter befreien, wenn diese wirklich bestünden. Dies ginge noch nicht einmal alleine durch eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Man könnte höchstens im Innenverhältnis eine Freistellung vereinbaren. Nach außen würde dies jedoch nichts ändern. Denn eine Schuldbefreiung des Verkäufers lässt sich nur mit Zustimmung des Gläubigers, also desjenigen, zu dessen Gunsten die Haftung erklärt wurde, bewerkstelligen, z.B. durch Übernahme der Schuld durch den Erwerber (sog. "befreiende Schuldübernahme").

      Die anderen Schlussfolgerungen sind auch fragwürdig, einmal davon abgesehen, dass man bzgl. der bisherigen Ausführungen davon ausgehen müsste, dass die VDN wirklich zugunsten der Behrens AG oder deren Gläubiger eine Haftung zugesagt haben müsste. Denn es ist uns nicht bekannt, in wie fern Sicherungsrechte von VDN-Gläubigern an den Aktien der Behrens AG bestehen. Bestünden diese, so würden die entsprechenden Gläubiger zuerst aus dem Erlös befriedigt werden müssen, also vor allen anderen Insolvenzgläubigern. Bei der VDN verbliebe dann nichts.

      Es ist daher wieder alles wilde Spekulation.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 23:44:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      natürlich ist es spekulation - willkommen an der börse.

      also ich kenne die hintergründe der ausgewiesenen verbindlichkeiten der vdn nicht, aber wenn das so stimmt, dann wäre ein eventueller verkauf der behrens ag (es wird eindeutig von vdn fokussiert), tatsächlich sehr positiv für die vdn - rein praktisch werden natürlich die forderungen / garantien mit übernommen

      nichts desto trotz: vdn hat inso wegen drohender zahlungsunfähigkeit beantragt und nicht wegen überschuldung - somit wären sie nur aus der inso draussen, wenn der kaufpreis entsprechend cash-flow wirksam wäre
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 14:42:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]17.267.869 von downdax am 18.07.05 23:44:12[/posting]Aus dem Halbjahresbericht 2004 der VDN:

      "Das bilanzielle Eigenkapital der VDN AG betrug zum 30. Juni 2004 -127,1 Mio. EURO, nach -124,6 Mio. EURO zum 31. Dezember 2003 sowie 58,1 Mio. EURO zum 30. Juni 2003. Die beabsichtigten Bilanzsanierungsmaßnahmen konnten zum 30. Juni 2004 noch nicht umgesetzt werden. Dies wurde jedoch im zweiten Halbjahr realisiert. Ausweislich des vom Vorstand aufgestellten Überschuldungsstatusses beträgt das wirtschaftliche Eigenkapital der VDN AG zum 30. Juni 2004 6,7 Mio. EURO. Hier wurden neben einem qualifizierten Rangrücktritt der unbesicherten Geschäftsbanken insbesondere stille Reserven im Bereich des Finanzanlagevermögens berücksichtigt."

      Also:

      1) Die VDN AG ist bilanziell überschuldet. Das bilanzielle Eigenkapital ist negativ. Dies ist zunächst nicht gleich zu setzen mit einer rechtlichen Überschuldung.

      2) Deshalb ist eine Fortführungsprognose zu erstellen. Ist diese unter sachgerechten Annahmen positiv, dann dürfen in einem Überschuldungsstatus sog. Fortführungswerte angesetzt werden. Ferner sind stille Reserven und Haftungszusagen Dritter dort zu berücksichtigen. Und nur, wenn sich danach insgesamt noch ein positives Eigenkapital ergibt und die Gesellschaft im Prognosezeitraum voraussichtlich zahlungsfähig bleibt, also liquide, dann liegt keine rechtliche Überschuldung und damit kein zwingender Insolvenzantragsgrund vor.

      3) Spätestens mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, auch wenn er auf dem Antragsgrund drohende Zahlungsunfähigkeit beruht, ist durch den Insolvenzverwalter ein Vermögensstatus zu erstellen. Angesichts der Zahlen oben kann man wohl kaum davon ausgehen, dass das wirtschaftliche Eigenkapital immer noch positiv wäre.

      Selbst ein Zufluss des Kaufpreises könnte daran kaum mehr etwas ändern, insbesondere nicht, wenn die Aktien Gläubigern der VDN AG verpfändet wären, denn dann bliebe kaum etwas für die freie Masse der VDN, also für die Insolvenzmasse übrig.

      Ich schlage vor, man macht sich zunächst einmal über Bilanzierung und Konsolidierung sowie die Mechanismen in einer Insolvenz schlau und spekuliert dann über deren Auswirkungen, als über die rechtlichen und wirtschaftlichen Tatsachen zu spekulieren. Das lohnt nämlich nicht.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 15:02:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie ist das eigentlich? Können diejenigen Gläubiger, die dem CVA freiwillig zugestimmt haben, immer noch auf die Garantie der VDN zugreifen, oder haben sie das durch die Zustimmung verwirkt?
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 16:03:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.273.226 von JuanCarlos am 19.07.05 15:02:06[/posting]Interessante Frage, auf die ich aber keine Antwort weiß, schon deshalb nicht, weil ich das damalige Emissionsprospekt nicht kenne.

      Um gegen einen Garanten vorgehen zu können, müsste man eigentlich einen Anspruch gegen den Hauptschuldner haben, den man auch nicht aufgegeben haben darf. Und man müsste den "Schaden" in Form des Ausfalls beziffern können. Und was ist bei späteren Wertsteigerungen des in Eigenkapital gewandelten Anspruchs, wenn also im Extremfall gar kein Ausfall entsteht? Welcher Zeithorizont ist da zu unterstellen? Müsste man mal alles auseinanderdröseln und dann Schritt für Schritt wieder zusammensetzen. Aber das ist eigentlich die Aufgabe des Insolvenzverwalters, denn dem wird es ja auch nicht gleichgültig sein, ob er ggf. Ansprüche gegen die DNICK hat, und sei es nur, dass er für den Fall des Ausfalls/ der Inanspruchnahme eine Forderung anmeldet.

      Wie gesagt, es dreht sich alles im Kreise. Denn wenn der Insolvenzverwalter wirksam Ansprüche gegen die DNICK anmeldet, dann hat dies auch wieder Auswirkungen auf die gewandelten Anleihegläubiger usw. usf.

      Hat jemand eine Idee dazu?
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:58:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      ja, ja jetzt fangen wir über den kurs an zu philosofieren.:laugh:

      könnte, sollte wenn....wenn....denn...( = bla...bla):laugh:
      sonst wenn fall a.):eek: oder b.):eek: oder c.):eek: .... ist alles ungewiss:rolleyes::mad::laugh:

      Sorry jungs,

      schwarz oder weiß, hoch oder runter, wenn denn klare argumente.:mad:

      z.B. mindestens zwei Ideoten glauben, daß der Kurs steigt:
      a.) 59,5%
      b.) über 10%
      Summe: ca.70%
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 20:20:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die geschichte mit der Anleihegläubiger:
      so gut wie geklärt, daß die ansprüche (auch laut vertrag vom 23.12; 95% CVA_zustimmung; VDN vor inso so bestätigt )so gut wie sicher an der DNICK ltd. zurückfallen, falls es überhaupt ansprüche von den kl. anleihegl. geben sollte (nähmlich in diesem fall "beißt sich die katze im schwanz" :laugh: )

      Ob die überhaupt noch irgendwelche ansprüche haben, darf in diesem fall nur der DNICK interessieren.

      Behrens wird "schick" gemacht und geht höchst wahrscheinlich über den tresen.

      Die berechtigte A. oder B. frage ist:

      a.)wird alles verscheuert oder

      b.) dürfen wir nach dem Deal auf eine INSO_rücknahme hoffen, weil danach genug kohle da ist (Die Frage b.)hat sich bei ein INSO-eröffnung erledigt), oder

      c.)gehen wir nach INSO-Eröf. in planverfahren.

      Folgen:
      a.) Kurs sackt weiter runter (zu 95%):mad:
      b.) Kurs steigt unendlich:)
      c.) Kurs bleibt wo er ist (zu 95%) :yawn:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 03:09:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      also ich für meinen teil, spekuliere auf einen mantel-deal - im worst case ist es nur ein mantel, der im amtlichen handel (!) notiert ist und über ein erhebliches ke-kapital verfügt und dieses auch nutzen wird - also alle assets neutral verkauft (da stecken erhebliche fantasien drin) und dann ein neues kerngeschäft einbringt

      siehe xpensio (mittlerweile über 10%), die in sachen mäntel nicht ganz unerfahren sind.. was ist eigentlich die nächste meldeschwelle - 5 und 10% haben sie ja bereits gemeldet?!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 10:11:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]17.277.391 von speku@1 am 19.07.05 20:20:20[/posting]@ speku

      Ich mache es noch einmal deutlich:

      1) Wenn beispielsweise jemand einen Anspruch gegen Dich hätte, dann könnte wir beide so viele Verträge untereinander schließen, wie wir wollten, dass ich Dich im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen freistelle, das hätte aber keinen direkten Einfluss auf den Anspruch des Anderen gegen Dich. Wenn ich dann pleite bin, meinst Du nicht, dass der Andere statt an meiner trotzdem an Deiner Tür klopft und dass es ihm reichlich egal ist, welche Vereinbarung wir untereinander getroffen haben und ob ich diese Vereinbarung auch einhalten kann? Verträge zu Lasten Dritter sind nämlich unwirksam.

      2) Eine Rücknahme der Insolvenz ist nur im vorläufigen Insolvenzverfahren möglich und auch nur dann, wenn der Schuldner nachweisen kann, seine fälligen Verpflichtungen jederzeit bedienen zu können. Was aber hat denn VDN selbst im Falle eines erfolgreichen Verkaufs an liquiden Mitteln zur Verfügung, wenn die Aktien an Behrens Gläubigern verpfändet wären, einmal davon abgesehen, dass dann der Insolvenzverwalter mit dem Pfandnehmer erst einmal über eine Verwertung durch ihn verhandeln müsste. Und was ist mit Alkor Venilia und den anderen Investments? Welche Werte und/oder Verpflichtungen gibt es denn da ggf. noch?

      3) Man kann auch das ganze Vermögen verwerten und nur für den Börsenmantel ein Insolvenzplanverfahren durchführen. Wie viel ist dann ein Börsenmantel wert, je Aktie? Und wird es nicht wegen des Mindestausgabebetrages je Aktie von € 1,- bei späteren Kapitalerhöhungen in jedem Falle zu einem Kapitalschnitt kommen müssen?

      @ downdax

      Die Einbringung eines neuen Kerngeschäftes ist stets möglich. Das wäre dann ein RTO (Reverse Take Over). Dann reduzierte sich aber auch der Wert der VDN auf den bloßen Wert eines Börsenmantels. Denn die steuerlichen Verlustvorträge wären bei einem sog. Mantelkauf nicht mehr nutzbar und vernichtet (§ 8 IV KStG). Durch die Kapitalerhöhung würden die bestehenden Aktionäre so weit verwässert, dass ihnen damit schwerlich ein über den bloßen Wert des Börsenmantels hinausgehender Wert zufließen würde.

      Die nächsten Meldegrenzen sind 25%, 50%, 75% (§ 21 I WpHG).

      Meine Einschätzung:

      1) Es wird nicht zu einer Rücknahme des Insolvenzantrags kommen (können).

      2) Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, für eine Masseunzuklänglichkeit gibt es eigentlich keine Anzeichen.

      3) Ob es zu einem Insolvenzplanverfahren oder zu einem Regelverfahren kommt, ist noch offen und hängt maßgeblich davon ab, wofür sich mögliche Investoren finden lassen. Auch Teillösungen sind denkbar, denn es ist ja nicht sicher, dass jemand genau die jetzigen Geschäftsbereiche auch zukünftig so fortführen möchte. In einigen Bereichen sind wir ja im Falle von Übernahmen schnell bei der Frage nach marktbeherrschenden Positionen, also Kartellrecht.

      4) Egal, wie man 3) sieht, für die derzeitigen Aktionäre wird es - wenn überhaupt - nur dann interessant, wenn man für einen Großteil der derzeitigen VDN ein Insolvenzplanverfahren durchführt. Angesichts der Zahlen aus dem Halbjahresbericht 2004 fehlt mir ansonsten die Phantasie, woher plötzlich nach Durchführung des Insolvenzverfahrens und Bedienung der Gläubiger noch verteilungsfähige Vermögenswerte für die Aktionäre übrig bleiben sollen. AR und Vorstand haben schon fast alles im Rahmen der bilanziellen Sanierung ausgereizt - aber sie sind nicht über die rettende Ziellinie gekommen.

      5) xpensio wird auch nicht mehr wissen. Wenn die auf ein Insolvenzplanverfahren spekulieren, sollen sie das tun. Wer nachziehen möchte, soll dies ebenfalls tun, aber besser vorher die Fall-back-Option mit dem Taschenrechner bestimmen. Nicht dass man sich später vielleicht als Opfer eines gezielten Anfütterns bei einem Insolvenz-Zock unnötig ärgern muss.

      Nur persönliche Meinung von
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 11:25:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      wo ist dieser xpensio eigentlich Ortsansässig?

      Und welche mögliche Kontakte könnte er zum INSO_walter haben? (wenn er in köln wohnt ist alles klar)
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 11:41:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      @crude_facts

      1.) nicht in dem fall, wenn der "dritte" und der "geschädigte Anspruchsperson" die gleiche Person ist. (95%)
      2.) In der Regel dient der Wert des Objektes unter dem zu erwartenden Verkaufswert an (Behrens) Gläubigern verpfändet. Also Summa - Summaro eher wahrscheinlich das was über bleibt. Ob das reicht, weiß der Teufel?
      3.)5Mio MK für ein Mantel ist üppig. (z.B 1:10 Reversible Split erübrigt die sonstigen Phantasien )
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 12:13:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]17.279.905 von downdax am 20.07.05 03:09:06[/posting]Sehe ich auch so, die Banken werden sich sehr wahrscheinlich die Forderungen besichert haben, bevor sie Kredite gaben d.h. alle assets gehören den Gläubigern, da wird wahrscheinlich nur der reine Mantel ohne viel Wert übrigbleiben, ausser es gibt noch Zahlungen von Versicherungen, weil der Vorstand Mist gebaut hat, oder anderweitige Schadensersatzansprüche, auf die xpensio spekuliert. Ein Mantel dürfte etwas mehr als 200K-400K Euro Wert sein, damit kann man sich ja den Wert der Aktie ausrechnen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 12:30:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      - z.b. das Geschäft mit den Berliner Grundstücken.
      (Die Haffers werden mit erfolg angeklagt wegen ihr überhöten Formel_eins_erwerb.)

      - bei eine Holding gibt es meist nur die Banken als gläubiger, da sie sich meistens aber mehr an wert sichern lassen, als der Kredit ist, könnte durchaus noch was überbleiben.

      Woran ich glaube ist die Teillösung: Behrens wird verkauft und der rest geht in Planverfahren, vielleicht auch mit dem gleichen Invester.

      Außerdem würde eine Vollständige auflösung wiederum die DNICK in der INSO treiben. (die 41Mio werden von ihr denn geholt:p )
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:39:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]17.283.605 von speku@1 am 20.07.05 12:30:22[/posting]Die Dnick hat bereits Insolvenz angemeldet!!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:31:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]17.283.605 von speku@1 am 20.07.05 12:30:22[/posting]die 41 Mio. existieren nicht mehr als Verpflichtung für die DNICK, hat sich erledigt!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:36:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]17.281.608 von crude_facts am 20.07.05 10:11:26[/posting]speku1 will das einfach nicht kapieren, dass nur eine Gläubigerversammlung den Verzicht auf die Garantie hätte beschliessen können, also andere wäre rechtswidrig, das haben vor Dir schon einige andere vergeblich versucht Speku1 zu erkären. Warum er ständig auf dem Vertrag pocht, den er vermutlich nie gesehen hat und nicht weiss, was drin steht, kapiere ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:38:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]17.282.973 von speku@1 am 20.07.05 11:41:10[/posting]1) bin Anleihegläubiger, bin aber nicht die DNICK!!!!!! also nicht identisch, und ich habe auch nicht dem CVA zugestimmt!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 19:40:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]17.282.973 von speku@1 am 20.07.05 11:41:10[/posting]zu 2) ist nicht immer richtig, bei den verpfändeten Grundstücken der Deutschen Nickel war der Wert niedriger als der Kredit!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 22:29:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ speku

      1) Was und wieviel verpfändet wurde, wissen doch nur der Vorstand, der AR, die Gläubiger und der Insolvenzverwalter. Und ob nur Banken Pfandgläubiger sind, weiß doch keiner von uns. Auch kennen wir nicht die (ursprünglichen) Beleihungsgrenzen bzw. die Höhe der Kredite zum betreffenden Zeitpunkt. Ich bleibe bei meiner These, dass die Dividendenhöhe Behrens deshlab geringer ist, weil sonst ein oder mehrere absonderungsberechtigte Gläubiger vorab die Hand übermäßig aufgehalten hätten.

      2) Die Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten) kenne wir doch auch nicht. Wer weiß schon, für wen und was der alte Vorstand alles Bürgschaften, Patronatserklärungen und eine Mithaftung unterschrieben hat. Und innerhalb des Konzerns sind ja auch schon einige Unternehmen in die Insolvenz gegangen. Wenn ich die Insolvenzbekanntmachungen richtig gelesen habe, u.a. zuletzt die LPW samt Tochtergesellschaft und die RI. Also wird es wohl nicht nur Banken als Gläubiger geben, Holding hin oder her.

      3) Die xpensio sitzt in Berlin. In Köln gibt es rund 30 Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht, dass einer sich vorher durch Indiskretionen von irgendeinem möglichen Zocker in die Suppe spucken lässt.

      4) Warum sollte ein Insolvenzplanverfahren über eine Holding mit nur noch einer Restbeteiligung plus etwas Kleinzeug durchgeführt werden? Das müsste sich schon gesondert rechnen, denn wofür bräuchte man sonst die Holding noch? Wer übernimmt denn freiwillig eine fast 100-jährige Geschichte mit allen möglichen Altlasten und Verpflichtungen und steuerlichen Risiken, die ggf. nicht durch ein Insolvenzverfahren geplättet werden können? Nur wegen der Börsennotierung? Und dann bei jeder Kapitalerhöhung ein Börsenprospekt mit Mega-Historie? Und wenn der mögliche Investor schon ein Börsen-Vehikel hat, Stichwort RTO?


      @ JuanCarlos

      Weißt Du, ob es eine D&O-Versicherung gibt und Anhaltspunkte für eine Vorstands-/AR-Haftung nach § 93 bzw. 116 AktG? Und wenn ja, aus welchem Grund?

      Es grüßt
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 03:14:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]17.292.659 von crude_facts am 20.07.05 22:29:21[/posting]1) gebe ich dir in allen punkten recht; dividende behrens fiel sicherlich auch so gering aus, um bei einen verkauf der beteiligung einen höheren preis zu erzielen

      2) im grundsatz richtig

      3) sehe ich genauso

      4) das ist falsch - neben behrens existieren noch sehr werthaltige assets in der vdn; mindestens so wertvoll wie behrens

      nach meinen recherchen heben sich die verbindlichkeiten / forderungen / etc. mit den assets grob auf - jedoch mit der möglichkeit die verbindlichkeiten im rahmen der inso mit deutlichen abschlag los zu bekommen und somit würden dann wieder werte in der vdn bestehen

      im worst case bleibt nur im endeffekt der leere mantel - und nicht vergessen - es ist ein amtlicher mantel - der ist extrem mehr wert, als ein freiverkehr- oder geregelter markt-mantel

      für das wahrscheinlichste szenario betrachte ich, das ein investor das grosse freie paket übernimmt, kapitalschnitt mit ke und dann ein neues geschäft einbringt - nachdem die assets veräußert und eventuelle risiko bereinigt wurden

      wir brauchen einfach aktuelle zahlen; angeblich bestehen bestimmte risiken / verbindlichkeiten gar nicht mehr.. was ist zB mit der mithaftung der dnick im falle der vdn-insolvenz? vdn ist inso - somit müssten die doch eigentlich haften?!
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 08:39:20
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]17.293.568 von downdax am 21.07.05 03:14:08[/posting]Zu 4) Mit Punkt 4) meinte ich die Rest-Konstruktion nach Verkauf von Behrens. Da bliebe noch die Alkor Venilia und ein paar kleinere Gesellschaften. Was soll da sonst noch sein?
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 09:56:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]17.292.659 von crude_facts am 20.07.05 22:29:21[/posting]Nein,weiss ich nicht, war nur Spekulation von mir, warum die xpensio sich engagiert.
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 11:51:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      merke schon,man muß geduldig sein um sein geld in vdn aktien zu vervielfachen..aber war schon immer ein geduldiger mensch...also bis denne

      im prinzip kann es nicht mehr allzulange dauern bis der vorläufige inso-verwalter grünes licht gibt..:D danke in voraus.:kiss:


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