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    Verjährungsfrist, frage an nataly - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.05 17:08:42 von
    neuester Beitrag 29.06.05 20:24:49 von
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    ID: 990.225
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      schrieb am 29.06.05 17:08:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe folgendes gelesen:

      Sehr kurze VerjährungsfristFür viele Anleger dürfte das Urteil aber zu spät kommen. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom März dieses Jahres verjähren solche Ansprüche bei fehlerhafter Anlageberatung spätestens nach drei Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bereits mit dem Erwerb der empfohlenen Wertpapiere. Wenn der Schaden erst deutlich später als nach den drei Jahren eintritt, hat der Anleger keine Chance mehr auf Schadenersatz.

      was heißt dies konkret wenn z.b. folgende situation vorliegen würde:

      a) anleger hatte in eine anlage z.B. genau vor 3 jahren in KW26 / 2002 geld investiert

      b) es lag ein anlagebetrug von seiten der kapitalanlagefirma vor, geld ist wahrscheinlich für immer verschwunden, firma ging in insolvenz.
      der totalverlust wurde nicht durch spekulationsverluste, sondern durch veruntreuung direkt in der anlagefirma verursacht

      c) kann der anleger nun in KW26/2005 den vermittler wegen falschberatung noch belangen?

      d) genügt hierzu eine aufforderung von einem rechtsanwalt an den vermittler den schaden zu begleichen, oder ist um die verjährungsfrist zu stoppen ein antrag beim gericht termingerecht innerhalb der 3 jahresfrist einzulegen?

      e)wenn der anleger erst in KW27/05 also eine woche später als die 3 jahresfrist zum gericht maschiert, hat er dann noch chancen den vermittler wegen falschberatung zur kasse zu bitten?
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 20:24:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      d) genügt hierzu eine aufforderung von einem rechtsanwalt an den vermittler den schaden zu begleichen, oder ist um die verjährungsfrist zu stoppen ein antrag beim gericht termingerecht innerhalb der 3 jahresfrist einzulegen?

      Gerichtliche Schritte (z.B. Mahnbescheid oder Klage) sind erforderlich.


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