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    Hilfe- rechtlche frage wg. immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.01 14:59:46 von
    neuester Beitrag 22.11.01 16:33:54 von
    Beiträge: 8
    ID: 510.250
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      schrieb am 22.11.01 14:59:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      ich habe eine frage, vielleicht habt ihr ratschläge, erfahrungen:

      - mit ehemaliger freundin immobilie gekauft (gbr)
      - vor 1 jahr trennung
      - seit 1/2 jahr zahlt sie nicht mehr den ratenanteil
      - folge : ich zahle im moment ganze rate
      - sie will zwingend verkaufen, auch unter verkehrswert, hat gbr gekündigt
      - kann angeblich nicht zahlen, nur der bank/ihrem anwalt... sagt sie nicht, warum
      - sie will ggf. ins ausland
      - kredit: 1/2 1/2
      - grundbuch : 1/2 1/2
      - beide haben anwalt
      - was passiert mit dem kredit? sie will teilungsversteigerung durchziehen.

      wer hat aehnliches schon mal gehabt?

      kursverfall
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:05:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer wohnt denn in der Wohnung?
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:09:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Hetfield

      sorry ist zwar ne immobilie, jedoch ein grundstück (voll erschlosen,...)

      kursverfall

      ps: metallica? höre ich seit anfang der 80èr
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:24:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na wenn Du sowieso schon für alles zahlst übernimm ihre Hälfte doch einfach mit. Steig in ihren Kreditvertrag ein und lass sie aus dem Grundbuch löschen.

      Oder such dir einen Bekannten der ihre Hälfte übernimmt. Oder sprich mal mit Immobilienmaklern. Wenn sie bereit ist auch unter Wert zu verkaufen wird sich doch wohl jemand finden, der das Schnäppchen mitnehmen will.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:27:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hab zwar keine Ahnung von der Rechtslage aber
      lass sie doch ihren Teil verkaufen. Wo ist das Problem?
      Wenn sie jemanden findet!

      Ich würde auf jeden Fall nochmal in aller Deutlichkeit mit der Schlampe reden! Und zwar richtig deutlich!

      Hau rein, Alter!
      Und gib Meldung wie es ausgegangen ist!
      Das interessiert mich jetzt!

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      Avatar
      schrieb am 22.11.01 15:44:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich zahle zwar alles, bekomme aber ihre verpflichtung per inkasso und pfändung lfd. wieder. ich waere ja schön blöd, sie da freiwillig rauszulassen, alldieweil sie mit ihrem neuen steccher es sich gut gehen lässt, und verbreitet, das ich der schuldige bin (... von ihren zahlungsverpflichtungen spricht sie natürlich bei den gemeinsamen bekannten nie)

      ich würde gerne wissen, ob jemeand von euch weiss, wie lange so eine teilungsersteigerung dauern kann, bzw. ob es dafür ein mindestgebot gibt, das ich dann ggf. einfach zahle.

      beim kredit: wenn sie ihren anteil verkauft, heisst dass ja noch lange nicht, dass ihre verpflichtung gegenüber der bank im gemeinsamen kreditvertrag endet. habe ich dann ggf. das glück, dass sie sowieso weiter zahlen muss?

      fragen über fragen...

      kursverfall
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 16:03:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sie kann ihren Anteil ja sowieso nur mit Zustimmung der Bank verkaufen. Der Verkauf und die Ablösung des Kredites sind also sowieso immer ein Vorgang. Denn bevor die Bank nicht weiß wie der Kredit getilgt wird, wird sie dem Verkauf nicht zustimmen. Die einfachste Lösung ist daher immer wenn der Käufer in den alten Kreditvertrag einsteigt.

      Mit einer Teilungsversteigerung kenne ich mich nicht aus. Grundsätzlich wäre ich aber vorsichtig. Eine Versteigerung bringt selten den vollen Erlös um den Kredit abzudecken. Da bleibt immer eine Restschuld. Wenn es ein gemeinsamer Kreditvertrag ist könnte es passieren, daß Du diese Restschuld dann an der Backe hast. Die Banken halten sich nach Möglichkeit immer an den, der was hat. Das scheinst wohl eher Du zu sein.
      Natürlich kanst Du auch versuchen bei der Versteigerung selbst zum Zug zu kommen. Das löst aber das Probelm mit der Restschuld nicht. Vielleicht bietet aber auch jemand mehr als Du. Dann hast Du plötzlich einen gänzlich neuen und unbekannten Partner mit im Boot.

      Am einfachsten dürfte es in jedem Fall sein, wenn Du oder jemand anderes in ihren Kreditvertrag einsteigt. Wenn Du das nicht willst, red halt mal mit einem Anwalt. Der kann sich die Verträge durchlesen und Dir am ehesten was empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 16:33:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      @kursverfall

      Für eine ganz fundierte Aussage sind die Infos nicht ausreichend.

      Beispielsweise: Kaufpreis? Finanzierungshöhe? aktueller Marktwert? Kreditvertragsgestaltung (Einzelkredite oder Gesamthaftung)? etc etc.

      Eins nur mal: Teilungsversteigerung heisst, dass das gesamte Grundstück (nicht nur die Hälfte) versteigert wird.
      Gerichtlich wird dazu ein Schätzgutachten angefordert. Beim ersten Termin ist das Mindestgebot 70% des Schätzwertes, beim zweiten Termin 50%, beim dritten Termin wird Zuschlag erteilt, sofern die Gerichtskosten gedeckt sind. Diese Prozedur hat zum Ergebnis, dass eine Abwicklung ziemlich sicher zwei Jahre oder länger dauert, da erfahrungsgemäß beim ersten Termin keine Bietungen vorliegen. Ergebnis:
      Teuer und langwierig, damit die schlechteste aller Lösungen.

      Vorschläge zu einer privaten Lösung hängen von den o.a. nicht vollständig aufgezählten Parametern ab.

      Gruss
      NmA


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