Sammelthread Swing WPK 547440 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.01 21:27:10 von
neuester Beitrag 23.01.02 19:01:27 von
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EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 11. Dezember 2001, 10.00 Uhr, im Düsseldorf Congress (Gebäude CCD.Ost), Stockumer Kirchstr. 61, 40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
Vorstand und Aufsichtsrat der Swing! Entertainment Media AG schlagen vor, anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Dezember 2001 zu folgenden Tagesordnungspunkten nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
Tagesordnungspunkt 1 – Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für das am 30. Juni 2001 endende Geschäftsjahr 2000/2001, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das am 30. Juni 2001 endende Geschäftsjahr 2000/2001.
Tagesordnungspunkt 2- Entlastung des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das am 30. Juni 2001 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
Tagesordnungspunkt 3 - Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 30. Juni 2001 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
Tagesordnungspunkt 4 - Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Abschlussprüfer für das am 30. Juni 2002 endende Geschäftsjahr wird die Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Düsseldorf bestellt.
Tagesordnungspunkt 5 – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Es ist beabsichtigt, von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in rechtlich zulässigem Umfang zu ermächtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 10. Juni 2003 eigene Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital, der zehn von Hundert nicht übersteigen darf, zu erwerben. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an jeweils drei vorhergehenden Börsentagen nicht mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.
Durch diesen Beschluss wird der in der Hauptversammlung vom 9. November 2000 unter Tagesordnungspunkt 6 gefasste und bis zum 8. Mai 2002 befristete Beschluss zum Erwerb eigener Aktien ersetzt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 04. Dezember 2001 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder dem nachstehend genannten Kreditinstitut oder dessen Niederlassung während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
Gontard & Metall Bank, Frankfurt am Main
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Ergänzend weisen wir auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.
Swing! Entertainment Media AG
Der Vorstand
Swing! Entertainment Media AG
Industriestrasse 8, 41564 Kaarst
Tel.: +49 [0]2131 / 4066-0
Fax: +49 [0]2131 / 4066-440
www.swing-ag.de / www.swing-games.de
Wertpapier-Kennummer 547 440
------------------------------------------------------------
#6 von Effekto 23.11.01 12:27:43 Beitrag Nr.:4.956.854
Nun aber mal ne Frage zur Tagesordnung. Da steht geschrieben:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 10. Juni 2003 eigene Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital, der zehn von Hundert nicht übersteigen darf, zu erwerben.
Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an jeweils drei vorhergehenden Börsentagen nicht mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.
Was darf ich darunter verstehen. Viele andere schreiben in diese Passage rein, dass die Aktien über die Börse erworben werden können etc. Hier fehlt der Hinweis, es wird erwähnt, dass die Aktien eingezogen werden können. Was heißt das bitte für die Kleinaktionäre? Könnte doch sein, dass sich Altaktionäre so von ihren Papieren trennen wollen, in dem sie sie von der AG einziehen lassen, oder? Das würde Kleinaktionären sicherlich nicht gefallen!
Viele Grüße
Effekto
Habe heute eine E-Mail an Swing geschickt.
Grüße Talvi
Danke Talvi,
endlich mal jemand bei SWING, der emotionslos auf eine etwas kritischere Frage antwortet. Bin gespannt auf die Antwort!
Viele Grüße
Effekto
endlich mal jemand bei SWING, der emotionslos auf eine etwas kritischere Frage antwortet. Bin gespannt auf die Antwort!
Viele Grüße
Effekto
Auf meine Anfrage vom 25.11.01 habe ich heute folgende Anwort erhalten:
ich danke Ihnen für Ihre eMail vom 25.11.2001 (die von Herrn Galuschka
an mich weiter geleitet wurde) und Ihr Interesse an der Swing!
Entertainment Media AG. Zu Ihrer Anfrage bezüglich des
Tagesordnungspunktes 5 erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
Es gibt zwei Arten einer Einziehung: die Zwangseinziehung und die
Einziehung nach Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft. Bei dem in TOP
5 behandelten Verfahren handelt es sich um die zweite Vorgehensweise.
Demnach erfolgt die Einziehung in zwei Schritten:
- Zunächst erfolgt ein Aktienrückkauf. Dabei erwirbt die
Aktiengesellschaft ihre Anteile am Kapitalmarkt zum aktuellen
Börsenkurs, wie ein normaler Aktionär oder sie richtet ein Kaufangebot
an die Aktionäre, das jedoch den aktuellen Schlusskurs der Aktie an der
Börse nicht um 10% über- bzw. unterschreiten darf (siehe TOP 5).
- Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die Einziehung der so erworbenen
Aktien durch die Aktiengesellschaft, § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6.
Sicherlich ist die Formulierung in TOP 5 insofern etwas
missverständlich. Verständlicher wäre wohl folgende Formulierung: "Der
Vorstand wird ermächtigt, die SO ERWORBENEN Aktien ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen." Nichts anderes ist nämlich
gemeint. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass der Vorstand lediglich
die Option erhält, die erworbenen Aktien einzuziehen. Bislang hat er von
diesem Ausübungsrecht noch keinen Gebrauch gemacht; mir ist zudem auch
nicht bekannt, dass er davon Gebrauch machen möchte.
Grund für die Einziehung: Sie erhöht die Flexibilität des Vorstandes bei
der Finanzierung künftiger Beteiligungsprojekte und führt insgesamt zu
einer Kursstabilisierung. Die hiermit verbundene Reduzierung der im
freien Umlauf befindlichen Aktien erhöht die Chancen auf eine
nachhaltige Verbesserung des Börsenauftritts, da die eingezogenen Stücke
bei steigenden Kursen nicht mehr in den Markt gelangen können. Die
verbleibenden Aktien am freien Markt repräsentieren dann einen
entsprechend höheren Anteil am Unternehmenswert für die Aktionäre. Daher
kann nicht von einer Benachteiligung, sondern eher von einem Vorteil für
Kleinaktionäre gesprochen werden. Ihre Sorgen sind daher unbegründet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen ein bisschen
weiterhelfen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur
Verfügung.
Viele Grüße
Lars Breuer
=========================
Lars Breuer
- Legal Department -
SWING! Entert@inment Media AG
Industriestrasse 8
41564 Kaarst
Germany
Tel.: ++49 (0) 2131 - 4066 - 252
Fax: ++49 (0) 2131 - 4066 - 260
eMail : lbreuer@swing-ag.de
Web: http://www.swing-games.com
=========================
Grüße Talvi
ich danke Ihnen für Ihre eMail vom 25.11.2001 (die von Herrn Galuschka
an mich weiter geleitet wurde) und Ihr Interesse an der Swing!
Entertainment Media AG. Zu Ihrer Anfrage bezüglich des
Tagesordnungspunktes 5 erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
Es gibt zwei Arten einer Einziehung: die Zwangseinziehung und die
Einziehung nach Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft. Bei dem in TOP
5 behandelten Verfahren handelt es sich um die zweite Vorgehensweise.
Demnach erfolgt die Einziehung in zwei Schritten:
- Zunächst erfolgt ein Aktienrückkauf. Dabei erwirbt die
Aktiengesellschaft ihre Anteile am Kapitalmarkt zum aktuellen
Börsenkurs, wie ein normaler Aktionär oder sie richtet ein Kaufangebot
an die Aktionäre, das jedoch den aktuellen Schlusskurs der Aktie an der
Börse nicht um 10% über- bzw. unterschreiten darf (siehe TOP 5).
- Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die Einziehung der so erworbenen
Aktien durch die Aktiengesellschaft, § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6.
Sicherlich ist die Formulierung in TOP 5 insofern etwas
missverständlich. Verständlicher wäre wohl folgende Formulierung: "Der
Vorstand wird ermächtigt, die SO ERWORBENEN Aktien ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen." Nichts anderes ist nämlich
gemeint. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass der Vorstand lediglich
die Option erhält, die erworbenen Aktien einzuziehen. Bislang hat er von
diesem Ausübungsrecht noch keinen Gebrauch gemacht; mir ist zudem auch
nicht bekannt, dass er davon Gebrauch machen möchte.
Grund für die Einziehung: Sie erhöht die Flexibilität des Vorstandes bei
der Finanzierung künftiger Beteiligungsprojekte und führt insgesamt zu
einer Kursstabilisierung. Die hiermit verbundene Reduzierung der im
freien Umlauf befindlichen Aktien erhöht die Chancen auf eine
nachhaltige Verbesserung des Börsenauftritts, da die eingezogenen Stücke
bei steigenden Kursen nicht mehr in den Markt gelangen können. Die
verbleibenden Aktien am freien Markt repräsentieren dann einen
entsprechend höheren Anteil am Unternehmenswert für die Aktionäre. Daher
kann nicht von einer Benachteiligung, sondern eher von einem Vorteil für
Kleinaktionäre gesprochen werden. Ihre Sorgen sind daher unbegründet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen ein bisschen
weiterhelfen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur
Verfügung.
Viele Grüße
Lars Breuer
=========================
Lars Breuer
- Legal Department -
SWING! Entert@inment Media AG
Industriestrasse 8
41564 Kaarst
Germany
Tel.: ++49 (0) 2131 - 4066 - 252
Fax: ++49 (0) 2131 - 4066 - 260
eMail : lbreuer@swing-ag.de
Web: http://www.swing-games.com
=========================
Grüße Talvi
danke talvi,
damit ist die Unsicherheit -oder besser MEINE Unsicherheit- ausgeräumt.
Viele Grüße
Effekto
damit ist die Unsicherheit -oder besser MEINE Unsicherheit- ausgeräumt.
Viele Grüße
Effekto
ja,dann steht morgen mal alle schön Gewehr bei Fuß und das kaufen nicht vergessen.
Grüße Talvi
Grüße Talvi
Ich liebe euch ALLE!
Hätte nicht gedacht dass ich noch mal zum SWINGer werden.. hehe
CC
Hätte nicht gedacht dass ich noch mal zum SWINGer werden.. hehe
CC
Denkt bitte daran,morgen ist die HV.
Wer kann davon berichten????
Grüße Talvi
Wer kann davon berichten????
Grüße Talvi
Erst PUHSEN und dann ABSAHNEN.So ist nunmal das Leben.
Auf das die Zocker und Ängstlichen verschwinden.
Da die 4 Euro nicht gehalten,sehe ich die nächste Unterstüzung bei 3,40 Euro. (GD 200 )
Grüße Talvi
Auf das die Zocker und Ängstlichen verschwinden.
Da die 4 Euro nicht gehalten,sehe ich die nächste Unterstüzung bei 3,40 Euro. (GD 200 )
Grüße Talvi
14.12.2001
Swing Entertainment kaufen
der aktionärsbrief
Die Analysten des Fachblattes "der aktionärsbrief" bewerten die Swing Entertainment-Aktie (WKN 547440) mit "kaufen".
Swing aus Kaarst bei Düsseldorf entwickele und vermarkte Spielesoftware für PCs, Spielkonsolen und andere Plattformen. Man müsse zugegeben, dass die bisherige Unternehmenshistorie nicht makellos sei.
Das Unternehmen habe im Mai seine ambitionierten Planungen für das mittlerweile beendete Geschäftsjahr reduzieren müssen. Auch für das laufende Geschäftsjahr (30.6.) habe man Abstriche machen müssen. Das Unternehmen arbeite dennoch profitabel und sei niedrig bewertet. Das Management habe für das gesamte Geschäftsjahr einen Gewinn von 0,32 Euro je Aktie und einen Umsatz von 22,50 Mio. Euro avisiert.
Zur Zeit werde Swing an der Börse mit 15,6 Mio. Euro bewertet. Das ergebe ein KGV von 13 und ein Kurs/Umsatzverhältnis von 0,7.
Die Experten von "der aktionärsbrief" empfehlen Swing mit Sicht auf 12 Monate zum Kauf.
Grüße Talvi
Swing Entertainment kaufen
der aktionärsbrief
Die Analysten des Fachblattes "der aktionärsbrief" bewerten die Swing Entertainment-Aktie (WKN 547440) mit "kaufen".
Swing aus Kaarst bei Düsseldorf entwickele und vermarkte Spielesoftware für PCs, Spielkonsolen und andere Plattformen. Man müsse zugegeben, dass die bisherige Unternehmenshistorie nicht makellos sei.
Das Unternehmen habe im Mai seine ambitionierten Planungen für das mittlerweile beendete Geschäftsjahr reduzieren müssen. Auch für das laufende Geschäftsjahr (30.6.) habe man Abstriche machen müssen. Das Unternehmen arbeite dennoch profitabel und sei niedrig bewertet. Das Management habe für das gesamte Geschäftsjahr einen Gewinn von 0,32 Euro je Aktie und einen Umsatz von 22,50 Mio. Euro avisiert.
Zur Zeit werde Swing an der Börse mit 15,6 Mio. Euro bewertet. Das ergebe ein KGV von 13 und ein Kurs/Umsatzverhältnis von 0,7.
Die Experten von "der aktionärsbrief" empfehlen Swing mit Sicht auf 12 Monate zum Kauf.
Grüße Talvi
Das nächste Kursziel ist jetzt 5,20 EUR.
Grüße Talvi
Grüße Talvi
Hallo allerseits,
ich habe den Eindruck, je mehr Empfehlungen zu Gunsten von Swing kommen, um so ruhiger wird es hier.
Ich frage mich seit einiger Zeit, wann den der Schub nach oben kommt. Es wurden mehrere Empfehlungen herausgegeben, die Aktie ist nach wie vor günstig bewertet,der Kurs liegt nach wie vor deutlich über der 200 Tage Linie und doch tut sich nicht viel.
Warten denn alle noch auf die kommenden Zahlen ?
Vielleicht kann mir ja mal jemand eine Info geben, weshalb sich zur Zeit bei Swing nicht viel tut.
Gruß
Webfox
ich habe den Eindruck, je mehr Empfehlungen zu Gunsten von Swing kommen, um so ruhiger wird es hier.
Ich frage mich seit einiger Zeit, wann den der Schub nach oben kommt. Es wurden mehrere Empfehlungen herausgegeben, die Aktie ist nach wie vor günstig bewertet,der Kurs liegt nach wie vor deutlich über der 200 Tage Linie und doch tut sich nicht viel.
Warten denn alle noch auf die kommenden Zahlen ?
Vielleicht kann mir ja mal jemand eine Info geben, weshalb sich zur Zeit bei Swing nicht viel tut.
Gruß
Webfox
Der Beta Test der Phase III fuer Shadowbane sollte ja laut der Pressemeldung vom 5.11.01 gegen Ende Dezember abgeschlossen sein. Auf meine Anfrage per e-mail wurde mir von Investor Relations mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Phase III beim Start der Phase IV Anfang Februar in einer Pressemeldung zusammengefasst werden. Warten wir ab und nutzen die Gelegenheit noch ein paar Aktien unter Euro 4 zu erwerben.
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