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    Quadriga an der Wiener Börse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.01 12:27:16 von
    neuester Beitrag 09.01.02 22:32:41 von
    Beiträge: 51
    ID: 515.282
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      Avatar
      schrieb am 01.12.01 12:27:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Lt. http://www.quadriga.at/news_det.asp?id=55 wird der Quadriga Genußschein ab Montag 03.12. an der Wiener Börse notieren. Sollte dies irgendeinen positiven oder negativen Einfluß auf die Kursentwicklung haben, oder ist das ganz einfach egal?
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 13:02:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      egal !

      warum ganz einfach weil es egal ist obe du 1.000.- DM bei der Drestner oder Comdirkt -DB ... in 10 X 100. DM scheine wechselst.

      Es bleiben immer 1.000.- DM ähnlich ist es beim Fonds der Wert besteht aus einzellne Positionen die nun mal einen Bestimmten Wert haben egal ob man diese dirkt oder Börse kauft.
      Es sei den einer zahlt freiwillig mehr :D

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 20:10:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unterliegt die Quadriga der Kontrolle einer staatlichen Behörde?
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 20:53:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      hahhaha der war gut uluguur

      sorry das ich Lache die Wertpapieraufsichtsbehörde kein Zahnloses Organ. Der Fonds kann Monatlich überprüft werden was allerdings nicht geschieht sonder ohne Ankündigung kommt man einfach vorbei. Ausserdem müßen 2 unabhängige Wirtschaftsprüfer monatlich ihren Sanktus geben.

      Mit anderen Worten besser gehts nicht.

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 21:09:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      QUADRIGA BETEILIGUNGS- & VERMÖGENS AG (WKN 97979)

      Kurse http://www.teletrader.at
      .

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      Avatar
      schrieb am 05.12.01 21:45:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      oegat deine Tätigkeit als Vermittler hat wohl ein bißchen
      deine Sinne getrübt.
      Lt. Verkaufsprospekt der Quadriga Deutschland S. 24 ist als
      Risikohinweis aufgeführt, dass die Quadriga Beteiligungs- und
      Vermögens AG mit ihren Geschäften KEINER Bank-oder Börsenaufsicht
      oder irgendeiner anderen Form staatlicher Kontrolle unterliegt.
      Desweiteren unterliegt sie keiner aufsichtsrechtlichen Kontrolle.

      Dies ist dir als Vermittler, der hier laufend für seine Produkte
      Werbung macht natürlich bekannt, willst uns wohl ein bißchen
      verar.....?
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 22:01:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die "Staatliche Kontrolle" besteht sehr oft aus richtigen Schlafmützen, ganz besonders in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 22:18:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      gut das das ein Made in Austria Fonds ist - zu dem ist die Zahlstelle Bank - Austria und "Erste" Bank und da kann man sicher sein das keine der beiden wenn auch nur ein fünkchen schwarz auf ihrem weißen Kittl zu finden ist. Einen Fremdfonds - abschießen - noch dazu einen der wesendlich besser ist als ihre !!!!! und das seit Jahren :D

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 22:18:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Bakred ist sicher keine schlechte Einrichtung. Wie auch immer,
      ob schlafmützig oder nicht, die Frage von uluggur war eindeutig formuliert,
      Es ist einfach eine Frechheit hier im Board als Vermittler aufzutreten,
      permanent Werbung zu machen und dann auch noch bewußt falsche
      Aussagen zu tätigen. Solche Leute haben im Board nichts zu suchen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 22:24:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ glaubmirnix das gilt scheinbar nur für die Beteiligung - Niederlassung in Deutschland -
      Wobei die Muttergesellschaft natürllich den strengen Richtlinien unterliegt !

      klaro ! :D

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 22:31:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      glaubmirnix
      also ohne jemanden nahe treten zu wollen !



      Muß Merzedes seine Bilanzen in Tschibutti vorlegen nur weils einen Händler - oder eine Niederlassung dort gibt ?
      Selbiges gilt für alle Fonds - die sich "nur" eine Zulassung holen müßen !


      Bitte zuerst denken - dann schreiben :D!

      und Wörter wie ferchheit, verar..... und bewußt falsche
      Aussagen zu tätigen überlese ich


      oegeat
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 23:20:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @oegat

      du verwirrst mich: ein genussschein soll ein made in austria fonds sein?

      was mich mehr interessiert ist, woher der rueckschlag im november kommt - und bitte fuehl dich jetzt nicht angegriffen. ich wuerde gerne wissen welcher bereich (zinsen, rohstoffe, usd,....) da so schlecht gelaufen ist. andere hat es uebrigens noch viel schlimmer erwischt,

      keego
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 01:35:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      @keego

      ja das ist ein Fonds doch da Fonds solcher Art Steuerlich (zumindest in Österreich) massiv belastet werden hat man sich entschloßen eine eigene Gesellschaft zu gründen deren Aufgabe es ist die Fondsanteile als Genussscheine zu halten.

      Das hat mehrere Vorteile vor allem für den Investor ! 2 Gesellschaften die eine Agiert - Fondsmanagement - die andere hält die Anteile. Beide werden von den Behörden von den Banken und Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Zu dem die beteiligungs AG ist Börsennotiert und wird nun zusätzlich von der Börsenaufsicht auch noch kontroliert.

      überrings diese Regelung trifft auf beide Unternehmen
      Quadriga und auch Tradecom AG zu !!!

      ---

      Zu den Einbrüchen - wenn man sich die Entwicklung ansieht kam es schon öfters zu Buchverlusten leider kann ich derzeit nicht genau sagen warum diesmal - man kann nicht einzellne Monate rauspicken und sagen .... schauen wir uns das Jahresergebniss an und alle Investierten freuen sich so wie letztes Jahr-

      oegeat

      PS: werde nachhacken wegen des Monats - und stells hier rein -
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 09:51:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      @oegat
      Hast echt ein Problem mit Deiner Eitelkeit. Erst lesen dann denken -
      diesen Satz solltest Du dir zu eigen machen. Unrichtige Aussagen
      gegenüber dem deutschen Produkt von Quadriga zeugen davon.

      @keego
      natürlich ist Quadriga kein Fonds. Du kannst Dich an der Quadriga Beteiligungs-
      und Vermögens AG beteiligen, durch den Erwerb von Genussscheinen.Die Quadriga ist
      eine AG nach österreichischem Recht.Durch den Erwerb der Genussscheine bist Du am
      Gewinn/Verlust der AG beteiligt.Der Genussscheininhaber trägt somit auch das Risiko
      sämtlicher der Gesellschaft erwachsender Verbindlichkeiten.

      PS: oegat , Quadriga ist ein absolut seriösen Produkt und als
      Beimischung zu einem Depot zu empfehlen. Vielleichst nimmst Dir
      ja mal Zeit, um den deutschen Verkaufsprospekt zu lesen ( und hoffentlich auch
      zu verstehen).Dann mußt Du uns mit Deinen Falschaussagen nicht
      weiter nerven.
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 11:19:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der ominöse deutsche Prospekt ist schwierig zu erhalten, bitte Bezugsquelle nennen !

      Das Genussrechtkapital wird getrennt vom Kapital der AG (Quadriga)
      gehalten (gesetzliche Vorschrift in Ösiland), soweit ich mir erinnere.
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 12:29:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      @glaubmix meine Kunden erhalten ein österreichisches Verkaufsprospekt und Zeichnen direckt bei der Zentrale.
      Hast recht ein deutsches Prospekt wäre interessant zu lesen obwohl es unerheblich ist für mich.
      Überrings scheint es das du nicht lesen kannst -
      die Frage von uluguur war "Unterliegt die Quadriga der Kontrolle einer staatlichen Behörde?"

      Betonung "einer " - mag sein das es nicht der Deutschen Behörde unter liegt - wie Merzedes .... das Beispiel das ich nannte - dann zumindest die Muttergesellschaft in Österreich.
      Das das Unternehmen keinen Zweifel an der Seriösent hat hab ich schon einige mahle geschrieben - Aufsichts organe -Banken Staat Wirtsch.... - daher versteh ich deinen betohnung nicht "...oegat , Quadriga ist ein absolut seriösen Produkt...." dabei wird ersichtlich das du nicht mal meinen Namen schreiben - lesen kannst :D

      Zu guter letzt Quadriga hat 3 (Puplikums)Fonds !

      *einer der nur über eine Beteiligung erhältlich ist dieser http://members.surfeu.at/oege/quadriga_beteiligung!
      *einer der Sicav GCT http://members.surfeu.at/oege/quadriga_gct
      *und zu guter letzt einer den wir alle nicht bekommen Mindestsumme 1 MIO - für US Bürger und noch einer den 4.für Insitunelle Anleger

      Ich hoffe vorerst alle Fragen beantwortet zu haben.

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 14:43:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @MissLinux
      Was ist an einem Verkaufsprospekt ominös? Als Kunde von Quadriga gibts den
      dazu.

      @Oegat
      Halte Quadriga für eine gute Sache, das war damit gemeint.
      Weniger gut finde ich allerdings Deine Art, hier laufend Werbung dafür zu machen,
      deutsches Recht mit österreichischem zu vermischen etc. Hier
      sind viele Leute im Board die keine Ahnung haben, die sollten Informationen
      bekommen die auch stimmen und nicht solchen Brei wie von Dir.

      Da wir hier in einem deutschen Board sind gehe ich davon aus,dass uluguur
      nach der Aufsicht einer deutschen Behörde gefragt hat.

      Deine Rechtschreibfehler sind ja schon kult.Bist Du im rechnen auch so schwach?
      Must ja ziemlich viel Zeit haben, den ganzen Tag im Board zu verbringen. Laufen
      Deine Geschäfte so schlecht? Na ja nichts für ungut, hab in Zukunft kein Interesse
      mich weiter mit Dir aufeinanderzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 16:03:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      @oegat:


      Hast du über das WO-Board schon Kunden gewonnen?


      M.f.G. thomtrader
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 18:20:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      @glaubmirnix Tatsache ist das etwa 60% Deutsche und immerhin 40% Österreicher weitere Fragen -allerdings privat an mich stellen.
      Zudem sehe ich das ganze mehr oder weniger eine unnötige Diskusion die von deiner Seite mit persöhnlichen untergriffen losgelöst wurde. Da es um meinen Ruf geht bin ich nicht gewillt auch nur ein schwarzes Pünktchen hinzunehmen noch dazu wenn es absolut unbegründet ist und von deiner Seite mangelde Bereitschaft zu erkennen ist geschriebenes gründlich durchzulesen.

      oegeat

      PS: Rechtschreiben ist auch nicht meine Stärke :D trotzdem einen Namen auch wenns nur ein Username ist gehört zum Anstand zumindest diesen Richtig abzuschreiben - und wenn man sich verschreibt und hingewiesen wird - dann ist eine Entschuldigung oder zumindest ab dann eine Korrekte schreibweise das Mindeste.
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 19:13:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      @glaubmirnix

      danke fuer deine antwort (hab ich zufaellig eh gewusst...)
      halte quadriga auch fuer serioes und hoffe, mich nicht zu irren. manche vermittler lassen allerdings sehr zu wuenschen uebrig.....,

      gruesse,
      keego
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 19:26:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      @oegeat:

      Du hast Post!

      M.f.G. thomtrader
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 17:44:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich verstehe die Aufregung wegen des Rückschlags im November nicht. Es liegt bei Trendfolgesystemen in der Natur der Sache, dass sie im Falle von Trendwenden und Seitwärtstrends Verluste produzieren. Genau das ist passiert. Man braucht sich nur die Charts der wichtigsten Indizes, Währungen, Rohstoffe und Zinsen ansehen, dann hat man die Erklärung.
      Etwas abenteuerlich finde ich hier die Aussagen eines sogenannten Vermittlers über die Aufsichtsbehörden.
      Der Quadriga-Schein ist in Österreich zugelassen, gehandelt wird er in der Karibik. Eine Kontrolle der Muttergesellschaft bringt damit überhaupt nichts. Das muss man wissen. Wie bei allen Hedgefonds gehört eine Menge Vertrauen dazu, da die bei normalen Investmentfonds üblichen Kontrollen einfach nicht stattfinden. Wer etwas anderes behauptet, der lügt oder hat keine Ahnung. Die deutsche Niederlassung von Quadriga ist in diesem Punkt übrigens voll meiner Meinung.
      Positiv beim Quadriga ist der wöchentliche Performancenachweis. Ich bin übrigens selbst Anlageberater und halte den Quadriga für seriös, einen Beweis kann ich aber leider nicht bringen. Mit diesem Problem muss man bei Hedgefonds immer leben.
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 19:41:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      Aktuelle Kursnotiz Quadriga
      Quelle Reuters:

      2,2 Euro.

      Bin selber noch nicht investiert. jedoch überlege ich ernsthaft
      einzusteigen, da mich sowohl die Portfoliostruktur als auch die historische Performance überzeugt.


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 20:54:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bist du ganz sicher: 2,2 Euro ???
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 22:35:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      der aktuelle Kurs von Quadriga wird seit 03.12. TÄGLICH veröfentlicht auf http://www.quadriga.at
      Heutiger Kurs EUR 2,376
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 00:08:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Börsenjörg, wenn du die Portfoliostruktur kennst, dann stelle doch bitte einige Infos hier in das Board. Welche Positionen halten sie denn aktuell ?
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 11:46:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      miss linux

      ich bin mir 100% sicher das der börsenkurs(!!!) des genusscheins an der wiener börse gestern bei 2,2 euro lag.
      das reutersric ist QUAD.VI


      die einzelne portfoliostruktur selber kenne ich nicht natürlich nicht. jedoch gefällt mir die diversifizierungsstruktur sehr gut.
      die genaue portfoliostruktur kannst du auf der homepage nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 12:17:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      PS. Ich bin weder Mitarbeiter der Quadriga AG noch vertreibe ich Quadriga. ich stehe auch in keiner Geschäftsverbindung zu Quadriga.

      Der Börsenkurs wird in Wien 1 mal am Tag ermittelt. Eine Kursnotiz an einer deutschen Börse gibt es nicht.
      Werde hier aber für alle Interessierten öfter die Börsenkurse veröffentlichen, da hier sicherlich nicht jeder einen Reutersterminal besitzt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 16:05:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo, ich glaube dir das schon, steht auch so auf
      meinem Teletrader Terminal. Es gibt 3 Kurse:
      a) Genuss Schein
      b) GCT (USD)
      c) GCT (EUR)
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 16:54:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich spreche vom genusschein mit der österreichischen kennumer 97979.

      heute wurde übrigens kein kurs festgestellt.
      also ziemlich illiquide.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 20:18:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      wenn ich z.B. in http://www.boerse-live.at den Kurs des Genußscheines 097979 abfrage, erhalte ich (so wie anscheinend auch bei Reuters) schon seit mehreren Tagen immer den Kurs von EUR 2,20.

      Auf http://www.quadriga.at wird jedoch (wie ich schon schrieb) täglich der aktuelle Kurs veröffentlicht. Für den GCT-USD und GCT-EUR noch am selben Tag und für den Genußschein 097979 immer am Tag darauf. Heute findet man da z.B. für den 097979 einen Kurs von EUR 2,369 (Kurs für 17.12.).

      Warum die Kurse bei Reuters und auf den anderen Seiten da tagelang hinterher hinken ist eine gute Frage - kann die wer beantworten?

      Grüße, thuna
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 08:45:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      man muss schon unterscheiden zwischen den von Quadriga festgestellten Kursen und dem Börsenkurs. Quadriga berechnet
      den rechnerischen Kurs des Fonds. An der Börse bildet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Es ist also kein "Hinterherhinken". Das Quadriga an der Börse mit einem Discount gehandelt wird, kann man auch leicht erklären: Es fehlt die Rücknahmegarantie. Ich glaube nicht, dass man an der Börse kaufen kann und dann bei Quadriga zurückgeben. Man hat das Risiko, auf den Papieren sitzen zu bleiben und keinen Käufer zu finden. Sowas ist ein guter Grund für einen gewissen Abschlag bei den börsengehandelten Papieren.
      Sehr liquide ist das Papier nicht. Ich verstehe, dass manche Leute so gern den Ausgabeaufschlag sparen möchten. Es könnte aber sein, dass sie diese Entscheidung eines Tages bereuen. Unrealisierbare Buchgewinne sind recht wertlos, aber genau das Problem könnte man haben, wenn die guten Stücke an der Börse so illiquide bleiben. Alles hat seinen Preis
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:47:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      @cholo

      Danke für die Info - jetzt wird mir das endlich klarer! Wenn ich das richtig verstanden habe, hat man im Grunde zwei Möglichkeiten:

      1) Kauf/Verkauf bei Quadriga selbst (ist auch über eine Bank möglich). Dabei gelten die von Quadriga festgestellten Kurse, welche auch auf www.quadriga.at veröffentlicht werden. Dabei hat man stets die Rücknahmegarantie seitens Quadriga

      2) Kauf/Verkauf an der Börse. Dann gelten die Börsenkurse, man hat jedoch keine Rücknahmegarantie.

      Falls das so nicht stimmen sollte, bitte um Korrektur!

      Grüße, thuna
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 18:27:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Frage:
      "ich spreche vom genusschein mit der österreichischen kennumer 97979"

      Handelt es sich hier um ein Genußrecht oder um ein Genußschein?
      Beim Genußschein müßte doch "echtes" Papier=Schein ausgegeben werden, so wie früher bei Aktien.

      Kann mir jemand diese Frage beantworten?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 20:55:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ja, solch einfache Fragen beantworten wir gern:
      Der Genussschein ist ein Wertpapier, das entweder als effektives
      Stück oder in Form der Girosammelverwahrung gehalten werden kann.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 11:31:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      Eindeutig kann ich die Frage nicht beantworten.
      MissLinux hat Recht mit ihrer Bemerkung zum Genuss-Schein.
      Ergänzend kann ich dazu nur sagen, dass meiner Meinung nach ein Genuss-Schein das Genussrecht verbrieft. Das hilft aber nicht weiter. Ich glaube nicht, dass man bei Quadriga Genuss-Scheine erwirbt. Ich habe einen Hedgefonds von ED&F.
      Von denen habe ich eine Genussrechtsbestätigung erhalten. Das ist aber etwas anderes als ein Genuss-Schein. Ich bezweifele nach wie vor, dass man einen an der Börse gekauften und effektiv ausgelieferten Schein an Quadriga wieterleiten kann. Quadriga würde sich sonst viel Ärger mit den Vertriebspartnern einhandeln.

      Wie gesagt, das sind nur Vermutungen. Zum Vergleich: Es gibt beispielsweise an deutschen Börsen geschlossene Aktienfonds von Templeton. Auch die werden nicht von Templeton angekauft.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 11:32:04
      Beitrag Nr. 37 ()
      Eindeutig kann ich die Frage nicht beantworten.
      MissLinux hat Recht mit ihrer Bemerkung zum Genuss-Schein.
      Ergänzend kann ich dazu nur sagen, dass meiner Meinung nach ein Genuss-Schein das Genussrecht verbrieft. Das hilft aber nicht weiter. Ich glaube nicht, dass man bei Quadriga Genuss-Scheine erwirbt. Ich habe einen Hedgefonds von ED&F.
      Von denen habe ich eine Genussrechtsbestätigung erhalten. Das ist aber etwas anderes als ein Genuss-Schein. Ich bezweifele nach wie vor, dass man einen an der Börse gekauften und effektiv ausgelieferten Schein an Quadriga wieterleiten kann. Quadriga würde sich sonst viel Ärger mit den Vertriebspartnern einhandeln.

      Wie gesagt, das sind nur Vermutungen. Zum Vergleich: Es gibt beispielsweise an deutschen Börsen geschlossene Aktienfonds von Templeton. Auch die werden nicht von Templeton angekauft.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:47:02
      Beitrag Nr. 38 ()
      Für diese GSch. gilt Ösi-Recht (Aktiengesetz) und dort steht angeblich die Verpflichtung zur Rücknahme drin. Das ist der Grund, warum Quadriga die GSch. wieder zurücknimmt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 17:19:57
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kurs heute 2,4 E

      Kurz Definition Genussrecht/schein

      Im Allgemeinen spricht man von einem Genussrecht, wenn eine Unternehmung, i.d.R. eine Kapitalgesellschaft, einem Nichtgesellschafter typische gesellschaftsrechtliche Vermögensrechte, insobesondere die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Gesellschaft einräumt.
      Da eine Legaldefinition fehlt, können Genussrechtbedingungen prinzipiell frei ausgestaltet werden.
      Allerding dürfen keine Stimmrechte eingeräumt werden.
      die Anlage in Genussrechten kommt dem einer Aktie gleich wenn,

      das genussrechtskapital nachrangig ist
      " " der gesellschaft langfristig zur verfügung steht.
      der inhaber des genussrechts voll am verlust teilnimmt

      ein genussrecht wird im allgemeinen in einem genusschein verbrieft. dieser schein kann dann börsenfähig sein.
      Das heisst aber nicht, dass ein genusschein effektiv ausgeliefert werden kann.

      ein optionsschein verbrieft auch ein recht. eine effektive lieferung wird im allgemeinen jedoch ausgeschlossen
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 14:12:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      @börsenjörg
      Du kennst Dich wohl aus bei Genußrecht/Scheinen.

      Habe da noch einige Fragen:
      1.) Was bringt mir eine erteilte WKN-Nummer bei einem Genußrecht mehr an Sicherheit betreff "mogeln".
      2.) Wenn das Genußrechtkapital in einer Kaufmannsgesellschaft im Depot-A plaziert ist und das eigentlich Tradinggeschäft mit all seinen Firmenkosten und Verbindlichkeiten in einer AG zusammengefaßt wird, könnte doch das "nachrangig" gesetzte Depot-A Kapital der Anleger vor finanziellen Schwierigkeiten der AG geschützt werden. Oder wie muß ich eine solche Konstruktion verstehen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 14:24:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      @konzepte.

      so genau kenn ich mich da auch nicht aus.

      aber im grunde können genussrechte ausgestattet sein wie es gerade passt.
      allerdings kann unter bestimmten umständen das genussrechtskapital zum eigenkapital der gesellschaft gezählt werden.(in der handelbilanz). dazu müssen die in#40 genannten punkte erfüllt sein.
      und eigenkapital ist immer nachrangig. d,h gläubiger werden immer als erstes aus dem liquidationerlös bedient.

      mehr weiss ich allerdings dazu auch nicht.

      heute übrigens kein kurs
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 14:30:35
      Beitrag Nr. 42 ()
      Kurs 2. januar 2,45
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 15:19:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich hab´ den Antrag von Quadriga vor mir liegen.
      Das anzulegende Geld ist an die BHF Bank in Frankfurt zum letzten Werktag im Monat zu überweisen.
      Der Antrag (mit Produkt-Info)kam aus der Zweigniederlassung Frankfurt.
      Auffällig ist hierbei, das unter 21.319.- DM 7% Aufschlag und 1% Gesellschaftssteuer zu zahlen sind; ferner ist bei diesem Betrag eine Kündigung/Teilkündigung erstmals nach 3 Jahren möglich. Ist das üblich bei diesen Scheinen?
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 18:27:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      dermaßen hohe Ausgabeaufschläge sind bei Alternative Investments normal, wenn es sich um solch "geringe" Einzahlungen handelt.
      Die 1% Ges.St. ist auch normal, da es sich um einen Genußschein handelt - damit ist jedoch der steuerliche Aspekt meines Wissens komplett erledigt. D.h. die Gewinne aus dem Genußschein unterliegen dann soviel ich weiß nicht mehr der Einkommensteuer.

      Ich hab den 097979 nicht direkt bei Quadriga, sondern über meine Hausbank gekauft. Dann fällt nämlich die 3 jährige Behaltefrist komplett weg!!!

      Es gibt auch einige Direktbanken od. Vermittler, welche Rabatte auf den AA gewähren. Z.B. bei http://www.direktanlage.at oder auch bei Oegeat, einem Vermittler, der sich ja auch hier auf dem Board rumtreibt.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:46:07
      Beitrag Nr. 45 ()
      @harvest sie haben ein privat Mail
      ---

      die 3 jährige Behaltefrist ist bei der Beteiligung wenn man die Mindest summe (best. Grenze) zeichnet.

      Unter bestimmten vorraussetzungen - wie auch durch den einfluß eines Vermittlers :D ist ein vorzeitiger verkauf möglich !

      oegeat


      PS: Man kann über alles reden ! vom AA bis zum vorzeitiger Verkauf, - und ein befridigendes Ergebniss für beide Seiten erziehlen -also ein miteinander und nicht gegeneinader !!
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:46:23
      Beitrag Nr. 46 ()
      @harvest sie haben ein privat Mail
      ---

      die 3 jährige Behaltefrist ist bei der Beteiligung wenn man die Mindest summe (best. Grenze) zeichnet.

      Unter bestimmten vorraussetzungen - wie auch durch den einfluß eines Vermittlers :D ist ein vorzeitiger verkauf möglich !

      oegeat


      PS: Man kann über alles reden ! vom AA bis zum vorzeitiger Verkauf, - und ein befridigendes Ergebniss für beide Seiten erziehlen -also ein miteinander und nicht gegeneinader !!
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:00:10
      Beitrag Nr. 47 ()
      @harvest sie haben ein privat Mail
      ---

      die 3 jährige Behaltefrist ist bei der Beteiligung wenn man die Mindest summe (best. Grenze) zeichnet.

      Unter bestimmten Vorraussetzungen - wie auch durch den Einfluss eines Vermittlers ist ein vorzeitiger Verkauf möglich !

      oegeat


      PS: Man kann über alles reden ! vom AA bis zum vorzeitiger Verkauf, - und ein befriedigendes Ergebnisse für beide Seiten erzielen -also ein miteinander und nicht gegeneinander !!
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:00:47
      Beitrag Nr. 48 ()
      ups - sorry 3 mal hmm
      Avatar
      schrieb am 08.01.02 17:11:52
      Beitrag Nr. 49 ()
      Kurs 2,6 E
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 10:57:44
      Beitrag Nr. 50 ()
      Kurs 2,33 € (lt. Quadriga AG vom 08.01.2002).
      Welcher Kurs stimmt den nun?
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 22:32:41
      Beitrag Nr. 51 ()
      @uluguur
      Die Antwort findest Du in genau diesem Thread in Posting #32
      Grüße, thuna


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      Quadriga an der Wiener Börse