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    Steuer - Umtausch und Barabfindung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.01 21:09:27 von
    neuester Beitrag 18.12.01 22:10:59 von
    Beiträge: 3
    ID: 522.323
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      Avatar
      schrieb am 14.12.01 21:09:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Ich bräuchte Hilfe, vielleicht kennst sich ja jemand aus.
      Habe im Juni 2000 De Beers Aktien gekauft. Dieses Jahr fand eine Fusion mit Anglo American statt.
      Meine Aktien wurden in Anglo American getauscht im Verhältnis 1:0,43 zuzügl. einer Barabfindung in Höhe von 14,40 USD je Stück.
      Die Aktien hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon länger als 1 Jahr. Nun meine Frage, wie wird die Barabfindung steuerlich eingeordnet und kann ich die umgetauschten Anglo American in diesem Jahr noch verkaufen ohne Steuern zu zahlen oder muß ich ab Umtauschdatum wieder ein Jahr warten?

      Wäre echt toll, wenn sich jemand auskennen würde.
      Herzliche Grüsse Rowina
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 08:44:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ rowina

      nach meiner Ansicht: Umtausch der Altpapiere (De Beers) und Entgegennahme der
      (Teil)Barabfindung steuerlich unerheblich, da Altpapiere länger als ein
      Jahr im Bestand. Entgegennahme der neuen Papiere (AAC) begründet neue Spekufrist.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 22:10:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super - eine Antwort!
      Danke NmA für die Hilfe.
      Ganz liebe Grüsse Rowina


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      Steuer - Umtausch und Barabfindung