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    Besteuerung von Optionsscheinen 2002. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.01 18:17:18 von
    neuester Beitrag 25.12.01 15:25:26 von
    Beiträge: 5
    ID: 526.142
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      Avatar
      schrieb am 23.12.01 18:17:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ab 2002 gilt ja bei aktien das halb-einkünfte verfahren.bei optionsscheinen nicht!verluste sind ja ab 2oo2 entsprechend dem halbeinkünfte-verfahren auch nur zur 1/2 anrechenbar.wie ist das bei verlustvorträgen aus optionsscheinen?kann ich diese dieses jahr,wenn noch realisiert zu 100 % anrechnen,und ab dem nächsten jahr nur noch mit 50 %?wäre um antwort dankbar.

      noch eine schönen abend

      mfg
      privatieri
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 20:16:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für OS gilt das HEV nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 20:19:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Verluste aus OS sind sowohl 2001 als auch 2002 zu 100% anrechenbar.
      Avatar
      schrieb am 23.12.01 20:26:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie werden eigentlich Optionsscheingewinne auf das Kindergeld wirksam.Mache gerade Ausbildung zum Kaufmann im EH.Liege knapp unter der Bemessungsgrenze von 16000DM,und bekomme daher noch Kindergeld,wie sieht das nun aus wenn ich sage einmal noch, 5000DM Gewinn aus Wertpapiergeschäften gemacht hätte.???Würden die da noch zu meinem Einkommen dazu gerechnet????Wie wären die gewinne zu versteuern, wenn ich überhaupt noch keine Lohnsteuer bezahle?
      Avatar
      schrieb am 25.12.01 15:25:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @nataly

      vielen dank.wünsche dir noch ein schönes fest.

      mfg

      privatieri


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