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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 88)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      Avatar
      schrieb am 12.05.16 22:49:54
      Beitrag Nr. 5.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.366.929 von FreddyMercury am 09.05.16 13:36:41
      Zitat von FreddyMercury: Wenn es so ist wie Lescow sagt, dann vervielfacht sich das Risiko aus den Prozessen für Dräger, da nur ein Bruchteil aller noch ausstehenden GS zur Klage eingereicht sind. Außerdem passt der Markt dann wieder eher Nachbesserungsphantasie in die GS ein, was ebenfalls den Interessen von Dräger entgegen läuft.
      Der Finanzvorstand ist im Gegensatz zum CEO bisher noch nie dadurch aufgefallen, daß er dummes gesagt hat. Umso mehr rätsle ich seit der HV wieso er diese Aussage gemacht hat.



      Deswegen kommt es ja bei den meisten Klagen zu einem Vergleich, weil der Emittent kein rechtsgültiges Urteil möchte, auf das sich dann alle Nichtkläger berufen können. Und deswegen habe ich mich mit meinen Stücken der Balaton-Klage angeschlossen, weil man als Kleinanleger anderenfalls entweder in die Röhre schaut oder ein erhebliches Kostenrisiko hat.

      Wieso sich die Klage aber derart in die Länge zieht, ist mir ein Rätsel. Normalerweise winken LGs solche komplexen Fragestellungen in Ermangelung eigener Fachkompetenz direkt an das OLG durch. Bei 8% Verzugszinsen scheint Balaton die langsame Vorgehensweise aber nicht zu stören.
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 14:08:12
      Beitrag Nr. 5.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.366.929 von FreddyMercury am 09.05.16 13:36:41
      Zitat von FreddyMercury: Das einzige was mich auf der HV wirklich überrascht, war die Aussage von Finanzvorstand, daß die möglichen Nachbesserungsrechte der Genussscheininhaber aus der Kapitalerhöhung, seiner Meinung nach am Genusschein hängen und nicht am Kläger selbst.

      Der Finanzvorstand ist im Gegensatz zum CEO bisher noch nie dadurch aufgefallen, daß er dummes gesagt hat. Umso mehr rätsle ich seit der HV wieso er diese Aussage gemacht hat.

      "keine Ahung", "bin kein Jurist"

      ... Letzteres gilt zwar eindeutig für mich, trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das grundsätzlich so vom Finanzvorstand qualifiziert festgestellt und sachlich absolut richtig ist.

      Aus reiner Juristensicht eventuell theoretisch noch diskutabel, aber aus praktischer Finanzmarktsicht hängen fast sämtliche Rechte grundsätzlich immer am Wertpapier und werden mit diesem verkauft, übertragen, vererbt oder erworben. Dafür sprechen zahlreiche Beispiele aus der Praxis, egal ob jahrzehntelang währende Liquidationen, mit Abschlagszahlungen langlaufende Insolvenzverfahren oder jüngst erst die Argentinien-Abwicklung incl. erfolgter Zinsnachzahlungen. "Begünstigt" ist immer der aktuelle Bestandshalter zum jeweiligen Stichtag bzw Record Date/Registertag.

      Ausgenommen sind mW lediglich strafrechtliche Einzelklagen - von individuellem Schadenersatz aus nachgewiesen unrechtmäßigem Handeln bis bankseitiger Falschberatung o.ä., die keine Allgemeingültigkeit für das Wertpapier besitzen.

      Schon leicht im Dunkel der Erinnerung verschwunden - aber auch die FraHyp (?) als Rechtsnachfolger hat mir damals als "Späterwerber" die Nachbesserungszahlungen der mit reduziertem Zins und Nennwert längst getilgten und aus dem börslichen Handel delisteten Genussscheine als letztem Bestandshalter unaufgefordert zukommen lassen - ohne dass ich zuvor selbst geklagt hätte.

      Meine Meinung, ohne Gewähr natürlich - wie fast alles in der heutigen Rechtspraxis.
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 13:36:41
      Beitrag Nr. 5.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.337.716 von DraegerFan am 03.05.16 20:19:11Das einzige was mich auf der HV wirklich überrascht, war die Aussage von Finanzvorstand, daß die möglichen Nachbesserungsrechte der Genussscheininhaber aus der Kapitalerhöhung, seiner Meinung nach am Genusschein hängen und nicht am Kläger selbst. Ich finde diese Aussage gleich aus mehrerer Sicht überraschend:
      -aus meinen Rechtsverständnis heraus hängen die Rechte am Kläger und nicht am Wertpapier, denn ein Kläger der zwischenzeitlich verkauft, hätte dann nur die Kosten für den Prozess zu tragen aber keine Erlöse im Erfolgsfall:confused:. Und der Großteil der akutellen Genussscheininhaber kommt dagegen ohne eigenes Prozesskostenrisiko in den möglichen Bezugs der Erlöse.:confused:
      -es kann natürlich sein das Lescow mit seiner Aussage recht hat, aber wieso sagt er daß?
      er hätte auf diese Frage auch sagen können: "keine Ahung", "bin kein Jurist", "für die Beantwortung dieser Frage ist das Gericht zuständig", "die Prozesse gewinnen wir ohnehin", "Die Rechte sind beim Kläger, nicht beim Wertpapier".
      Alle diese nicht gegebenen Antworten, wären weit mehr im Interesse von S.Dräger/Drägerwerk, als die gegebene Antwort, die S.Drägers/Drägerwerks Interessen entgegenläuft.
      Wenn es so ist wie Lescow sagt, dann vervielfacht sich das Risiko aus den Prozessen für Dräger, da nur ein Bruchteil aller noch ausstehenden GS zur Klage eingereicht sind. Außerdem passt der Markt dann wieder eher Nachbesserungsphantasie in die GS ein, was ebenfalls den Interessen von Dräger entgegen läuft.
      Der Finanzvorstand ist im Gegensatz zum CEO bisher noch nie dadurch aufgefallen, daß er dummes gesagt hat. Umso mehr rätsle ich seit der HV wieso er diese Aussage gemacht hat.
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      Avatar
      schrieb am 06.05.16 12:13:12
      Beitrag Nr. 5.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.337.716 von DraegerFan am 03.05.16 20:19:11
      Kapitalerhöhung etc
      Du hast recht dass ist alles interessant. Zeigt es doch wo die Reise hingeht. Ich verstehe Dräger nicht - dem Börsenkurs würde eine Bereinigung der seltsamen Kapitalstruktur Flügel verleihen. Allen wäre damit gedient....aber nein.....und er tut seinem Unternehmen (auch wenn er es anders sieht) keinen Gefallen. Im Gegenteil - irgendwann muss er sowieso an das Genussschein- und Kapitalstruktur-Thema ran. Auch finde ich wird vergessen, dass die Genussschein-Inhaber schließlich auch "Kapitalgeber" (schon sehr lange) sind und somit etwas mehr Respekt und Achtung verdient hätten.
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 20:19:11
      Beitrag Nr. 5.840 ()
      Eine Info von der HV fand ich interessant, nämlich das Herr Zours von der Dt. Balaton Herrn Dräger mitgeteilt hat, dass er 87.000 Genussscheine besitzt. Weiterhin stellte er die Frage an Dräger, wer einen Anspruch auf eine evtl. Nachbesserung des damaligen Kapitalerhöhungsausgleichs ihrer Meinung nach erhalten sollte. Der Eigentümer zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung oder der jetzige Eigentümer, falls abweichend. Dräger war der Meinung, dass es dem jetzigen Eigentümer zustehen sollte.

      Herr Zours war der Meinung, dass der zur Abstimmung gestellte Kapitalerhöhungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt von der Tagesordnung genommen werden sollte. Weil er in den nächsten zwei Jahren nicht durchführbar wäre. Daraus schließe ich, dass sich die Klagen seiner Meinung nach, bis zu einem Urteil, mindestens noch zwei Jahre hinziehen werden.
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      schrieb am 02.05.16 10:11:24
      Beitrag Nr. 5.839 ()
      Ich wundere mich - auf der Webseite von Dräger findet man unter den Abstimmungsergebnissen - nichts. Vielleicht wird es noch eingestellt.....
      Avatar
      schrieb am 30.04.16 14:30:32
      Beitrag Nr. 5.838 ()
      @SAFE - vielen Dank für den Link
      @ JS - Dazu erwähnt sei noch der Kauf des norwegischen Gasdetektor-Unternehmens für 60 Mio.. Welches kaum Umsatz sondern nur Verluste mit sich bringt. Eine Wertberichtigung hier wird auch noch teuer. Erstaunlicherweise wird dafür Geld ausgegeben - Geld welches an anderer Stelle fehlt. Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich ist es richtig in die Zukunft zu investieren. Nur scheint hier der sonst so vorsichtige SD viel Geld für sehr wenig Ertrag ausgegeben zu haben. Und wenn man sich in Ruhe die ganze "Aktionen und Reaktionen" der Unternehmensführung anschaut, muss man sich schon sehr wundern.
      Avatar
      schrieb am 30.04.16 14:13:38
      Beitrag Nr. 5.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.316.155 von Joschka Schröder am 30.04.16 13:49:18Man schaue sich nur die erratische Mitarbeiterpolitik an. Die Zahl der Mitarbeiter wurde von durchschnittlich 10.291 im Jahr 2007 kontinuierlich auf über 14.000 zum 30.9.2015 immer weiter aufgebläht, obwohl das Geschäft in den letzten Jahren immer schlechter lief. Jetzt erfolgt die teure Kehrtwende, indem Mitarbeitern Auflösungsverträge angeboten werden (" Im Rahmen des Freiwilligenprogramms sind bisher 140 Aufhebungsverträge unterschrieben worden, sagte Personalvorstand Reiner Piske. Vom geplanten Abbauziel fehlt noch ein großer Teil"). Eine kluge und nachhaltige Unternehmenspolitik sieht anders aus.
      Avatar
      schrieb am 30.04.16 13:49:18
      Beitrag Nr. 5.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.315.630 von SAFE1 am 30.04.16 11:48:22Stefan Dräger konterte alle Vorwürfe. Man lebe seit 127 Jahren nach den Werten eines Familienunternehmens. „Auf jedem Produkt steht mein Name, alle können sich darauf verlassen, dass ich auch bei Problemen nicht weglaufe."


      Diese Aussage dient leider nicht zur Beruhigung, sondern muss eher als Drohung aufgefasst werden. Familie Dräger sollte einsehen, dass man ein Unternehmen auch in den Ruin treiben kann, wenn zwanghaft daran festgehalten wird, dass das Unternehmen um jeden Preis von einem - in diesem Fall leider ungeeigneten - Familienangehörigen geführt werden muss.
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      Avatar
      schrieb am 30.04.16 11:48:22
      Beitrag Nr. 5.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.297.921 von Jakobus01 am 28.04.16 13:11:31http://www.ln-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaft-im…
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