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    Solutiance AG (vormals Progeo) (Seite 557)

    eröffnet am 25.01.00 12:03:28 von
    neuester Beitrag 29.04.24 20:24:22 von
    Beiträge: 5.991
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      schrieb am 22.07.04 19:46:18
      Beitrag Nr. 431 ()
      Ich habe den GB vorhin ebenfalls durchgelesen. Die Stellungnahmen finde ich akzeptabel und glaubwürdig, der Ausblick ist eher konservativ eingefärbt.

      Das einzige, was mich ein wenig stört ist, daß bei einem Unternehmen, daß gerade so an der Konkursgrenze vorbeigeschrammt ist, der Vorstand/GF ein Jahresgehalt von brutto >100.000 € erhalten hat zzgl. > 20.000 € Einstellung in Altersvorsorge. Das empfinde ich - gefühlt - etwas unverschämt. Sicherlich, diese Zahl ist in Anbetracht der Schweinereien, die bei anderen AGs stattfinden (Mannesmann etc.), eher lächerlich, für das Fortbestehen von Progeo aber schon wesentlich.

      Zusammengefaßt gilt aber: weiterhin deutlicher Optimismus meinerseits, KZ 2 € bis zum Jahresende! Ich bleibe investiert!
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 10:53:44
      Beitrag Nr. 430 ()
      @s0

      Ich denke du wirst ja wohl auch zur HV kommen. Dort gibt es einigen Fragestoff zum Ausblick. Ich denke das es bei den 8,4 Mio. für die nächst 4 Jahre bleiben wird. Das ist
      eine Momentaufnahme und ich denke da kommt noch einiges hinzu. 2003 lag der Auftragseingang beispielsweise 35 % über den Erwartungen.

      Progeo plant mittlerweile sehr konservativ und überrascht eher durch positive Abweichungen.

      Laut einer Aussage auf der HV kann Progeo übrigens ab einem Umsatz von 1,3 Mio. Euro schwarze Zahlen scheiben.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 10:06:43
      Beitrag Nr. 429 ()
      Habe den Geschäftsbericht verschlungen! ;)

      Meine Einschätzung: Ich werde hingehalten. Von einer deutlichen Umsatzsteigerung konnte ich nichts lesen! Wenn alles top läuft, dann verdoppelt sich der Umsatz auf 2 Mio Euro (8,4 Mio Geologger über 4 Jahre + Smartex auf Vorjahresniveau). Das ist mir zu wenig und zu vage. Keine Konkreten Abschlüsse wurden genannt sondern nur akquisatorisches Potential. :(

      Jetzt werden einige denken, was will der Typ? Der Umsatz wird zwischen 1,1 Mio und 2 Mio. rauslaufen, dass ist doch eine Topentwicklung? :confused:
      Ja, aber für einen technologischen Durchbruch ist das reichlich wenig!

      Die Rückzahlungsansprüche an die ILB wurden auch wieder kleingeredet. Da bin ich lieber vorsichtig, aber genau kann ich auch nicht die Rückzahlungswahrscheinlichkeit beziffern. Da heisst es: HOFFEN DAS ALLES GUT GEHT!

      Ich denke für einen großen Wurf war das zu wenig! Hier müssen konkrete Abschlüsse her, dann kann Progeo durchstarten.

      Ich bleibe investiert, denn dieses Jahr dürfte kaum ein Risiko für den Aktionär darstellen. Und Chancen bestehen allemal...
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 23:04:08
      Beitrag Nr. 428 ()
      Sicher wäre eine Kapitalspritze in Form einer Kapitalerhöhung für die weitere Expansion hilfreich. Die Weichen dazu werden auf der HV gestellt. Der Kurs muss dann allerdings noch erheblich steigen, um die Kapitalerhöhung auch erfolgreich durchführen zu können. Ich bin da aus fundamentalen Gründen recht zuversichtlich. Auch eine MK deutlich über 4,5 Mio. kann man durchaus rechtfertigen. Teilweise werden Insolvenzklitschen ohne oeratives Geschäft höher bewertet.

      Auch ein Wachstum aus eigener Kraft ohne Kapitalspritze ist möglich, immerhin wird ab diesem Jahr ein positiver Cash-Flow generiert. Allerdings wird dann alles sich etwas länger hinziehen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 21:31:22
      Beitrag Nr. 427 ()
      Mit vom Markt langsam nachgefragten Produkten, die sich in den nächsten Jahren durchsetzen könnten, hat Progeo eigentlich erst jetzt den Status eines hoffnungsvollen Start-Ups erreicht. Progeo wäre heute sozusagen ein positives Paradebeispiel für einen Börsengang an den Neuen Markt im Jahr 1999 gewesen, wie sich die Macher des ehemaligen Neuen-Markt-Segments das ursprünglich mal vorgestellt hatten!
      Das Dumme ist nur: Der Börsengang Progeos war schon vor sieben Jahren - und zweistellige Millionenbeträge für die weitere Expansion wird es nicht geben!
      Progeo hat das Problem, gar nicht die finanzielle Substanz zu besitzen für 1. eine Akquise wirklich umsatzbringender Großprojekte in nenneswerter Zahl und dann 2. die zeitgleiche Umsetzung dieser Projekte!
      Falls sich Umsatz (und entsprechender) Gewinn nicht kontinuierlich und zügig steigern lassen, ist eine MK von mehr als 4,5 Mio € oder 2€/Aktie nicht gerechtfertigt!

      Progeo steckt in einer Zwickmühle!
      Expansion klappt nur mit ordentlich Geld (am ehesten über eine Kapitalerhöhung),eine Millionen-KE klappt nur bei deutlich höherem Kurs, ein deutlich höherer Kurs kommt aber erst bei Expansionphantasie- womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären:rolleyes:
      Ob sich Progeo sich aus dieser Zwickmühle so geschickt entwinden kann wie Solon, denen die Anleger die neuen Aktien zu 9€ aus der Hand rissen, nachdem der Kurs von 1€ auf fast 15€ getrieben wurde (von wem wohl;)?)- tja das bleibt abzuwarten und für uns Investierte zu hoffen!


      Bye Netfox

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      schrieb am 21.07.04 17:56:00
      Beitrag Nr. 426 ()
      Der Geschäftsbericht ist online!

      Habe ihn durchgelesen. Die positive Tendenz wird bekräftigt. Hier sollte man insbesondre sich die Begrüßung und das Schlusswort durchlesen. Es sind einige interessante Projekte in der Pipeline. U.a. streckt Progeo jetzt seine Fühler auch nach Südamerika in China aus. Des weiteren bahnen sich einige interessante Projekte mit ausgegliederten Produkten an, welche mittelfristig zum Erfolg beitragen werden. So zum Beispiel eine Kooperation mit der schweizer Firma Sarafil, welche Technik von Progeo in eigenen Flachdachprodukten einsetzen wird.
      Die Zahlen für 2003 sind ja bekannt, zu bemerken ist dazu das von dem Großauftrag in den Nierderlanden nur 361 TEuro von insgesamt 1.361 TEuro in 2003 realisiert wurden und der Rest erst 2004 ergebniswirksam geworden ist.

      Mein Fazit: Progeo ist nach wie vor ein Schnäppchen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:33:37
      Beitrag Nr. 425 ()
      #424

      ...dann reib ich mir jetzt schon mal die Hände, bis Ende Juli Kurs > 1,50 € (mein Tipp, ganz bescheiden). :lick:
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 13:31:09
      Beitrag Nr. 424 ()
      Bis Freitag wird der Geschäftsbericht auf der Homepage erscheinen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 13:15:34
      Beitrag Nr. 423 ()
      Update der Comdirect Chartanalyse:

      15.07.04 [wöchentlich]
      Signal-Kommentar
      Die Aktie nimmt eine Verschnaufpause, befindet sich aber immer noch in einem starken Aufwärtstrend.

      Trendanalyse
      Kaufen bei 1,25
      Widerstand bei 1,50
      Unterstützung bei 1,00

      15.07.04 [täglich]
      Trend-Kommentar
      Seit der letzten Marktbewegungen ist kein eindeutiger Trend erkennbar.
      09.07.04 [wöchentlich]
      Performance-Kommentar
      Die Performance der Aktie ist seit dem 31. Dezember höher als der Index XETRA DAX INDEX.
      Der Trend der relativen Performance der Aktie Progeo Holding zum Index XETRA DAX INDEX ist negativ.
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 11:54:48
      Beitrag Nr. 422 ()
      Hier die Einladung zur HV:

      Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung wird erneuert.
      Es gibt ein Mitarbeiter-Optionsprogramm.
      Es wird Progeo zu die Ermächtigung erteilt, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen, vornehmlich mit dem Zweck andere Unternehmen zu erwaerben.

      Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26.08.04

      Progeo Holding AG

      Firmendetails anzeigen



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      Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, den 26. August 2004, um 10.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 14979 Großbeeren, Hauptstraße 2, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2003, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2003

      2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschlußprüfers und des Konzernabschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2004
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

      Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Röver & Partner KG, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin,

      zum Abschlußprüfer und zum Konzernabschlußprüfer der PROGEO Holding AG für das Geschäftsjahr 2004 zu wählen.

      5. Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung, Änderung der Satzung
      Die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 1997 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen um bis zu EURO 1.150.406,73 ist am 31. Dezember 2001 ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das genehmigte Kapital aufzuheben und folgenden Beschluß zu fassen:
      �Das genehmigte Kapital gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben.�

      6. Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2004, Änderung der Satzung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluß zu fassen, dass der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt wird, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 1.125.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
      § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft lautet demnach wie folgt:

      �(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 1.125.000,00 (in Worten: EURO eine Million einhundertfünfundzwanzigtausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstellung der neuen Aktien festzusetzen sowie den Wortlaut des § 5 Abs. (1) der Satzung jeweils entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung neu zu fassen.�

      7. Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung, Änderung der Satzung
      Die auf der Hauptversammlung vom 23. Juli 1998 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EURO 460.162,69 gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wurde nicht durchgeführt, und die Ermächtigung ist zum 31. Dezember 2002 ausgelaufen. Das bedingte Kapital soll daher aufgehoben werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:
      �Das bedingte Kapital gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben.�

      8. Schaffung eines bedingten Kapitals 2004, Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Änderung der Satzung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vorbehaltlich der Beschlußfassung zu Punkt 7 der Tagesordnung zu beschließen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 225.000 EURO durch Ausgabe von bis zu 225.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften sowie an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaften im Rahmen eines Mitarbeiteroptionsprogramms.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft (nachfolgend: die �Berechtigten�;) bis zum 30. April 2009 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Bezugsrechte (im nachfolgenden �Mitarbeiteroptionen�;) mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren und mit einem Bezugsrecht auf bis zu 225.000 EURO neue Inhaberstückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Nennbetrag von EURO 1,00 nach näherer Maßgabe der Bezugsbedingungen zu gewähren.
      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Mitarbeiteroptionen sind den Berechtigten zur Umsetzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gesellschaft anzubieten.
      (1) Kreis der Berechtigten, Aufteilung auf Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer
      Es ist beabsichtigt, daß bis zu 40 % der Mitarbeiteroptionen auf Mitglieder des Vorstands und bis zu 60 % auf Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften entfallen sollen. Der Kreis der Berechtigten und der Umfang des Rechts, Mitarbeiteroptionen zu erwerben, werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates und, soweit Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft betroffen sind, durch den Aufsichtsrat festgelegt.
      (2) Bezugsrecht, bedingtes Kapital
      Jede Mitarbeiteroption berechtigt zum Bezug einer neuen Inhaberstückaktie der Gesellschaft mit einem rechnerischen Nennbetrag von EURO 1,00. Die neuen Aktien werden aus dem zu beschließenden bedingten Kapital 2004 zur Verfügung gestellt.
      (3) Ausübungspreis, Erfolgsziel
      Die Ausübung des Bezugsrechts ist gegen Zahlung des Bezugspreises möglich, der für jede zu beziehende Aktie dem Aktienkurs der Gesellschaft bei Zuteilung der Bezugsrechte an den Berechtigten entspricht. Maßgeblicher Aktienkurs ist der Durchschnittskurs der Aktie (arithmetisches Mittel der Schlußkurse im Freiverkehr an der Berliner Wertpapierbörse bzw. nach Umgestaltung der Börsensegmente im Handelssegment der Börse, in dem die Aktie der Gesellschaft gehandelt wird) in den 60 Börsentagen vor dem Beschluß des Vorstands (im Falle der Ausgabe von Mitarbeiteroptionen an den Vorstand: des Aufsichtsrats) über die jeweilige Zuteilung. Der Optionspreis erhöht sich um einen Aufschlag auf den maßgeblichen Aktienkurs von 10 % für jedes abgelaufene Jahr nach Zuteilung als Erfolgsziel.
      (4) Verwässerungsschutz
      Der Optionspreis wird unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung des Vorstandes der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates angepaßt, wenn die Gesellschaft bis zur Ausübung des Bezugsrechts ihr Kapital erhöht, herabsetzt oder die Einteilung ihres Grundkapitals ändert. Mit der Anpassung soll sichergestellt werden, daß auch nach Durchführung solcher Maßnahmen und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Börsenkurs ein proportional gleichwertiger Ausübungspreis für die neuen Aktien der Gesellschaft zu zahlen ist.
      (5) Wartefristen und Ausübungszeiträume
      Die Mitarbeiteroptionen können erstmalig 2 Jahre nach ihrer Ausgabe bzw. Gewährung von den Berechtigten ausgeübt werden.
      Die Mitarbeiteroptionen können � nach Ablauf der Wartefristen � nur in einem Zeitraum von vier Wochen nach der Veröffentlichung des jeweils letzten Quartalsberichts der Gesellschaft ausgeübt werden, ansonsten in einem Zeitraum von vier Wochen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses, außerdem in einem Zeitraum von vier Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Bei der Ausübung der Rechte aus den Mitarbeiteroptionen sind die Bestimmungen des Insiderrechts aufgrund des WpHG zu beachten.
      (6) Übertragbarkeit
      Die Mitarbeiteroptionen sind � abgesehen vom Erbfall � nicht veräußerbar, übertragbar, verpfändbar oder anderweitig wirtschaftlich verwertbar. Der Abschluß von Gegengeschäften, die wirtschaftlich eine Verwertung darstellen, vor der Ausübung der Mitarbeiteroptionen, führt zu deren Verfall. Mitarbeiteroptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Berechtigte im Zeitpunkt der Ausübung noch in einem ungekündigten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen steht. Für Sonderfälle des Ausscheidens Berechtigter, insbesondere für den Todesfall, für das Ausscheiden aufgrund Erwerbsminderung oder betriebsbedingter Kündigung können Sonderregelungen getroffen werden.
      (7) Regelung weiterer Einzelheiten
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und die weiteren Bedingungen der Mitarbeiteroptionen einschließlich der Optionsbedingungen für die Bezugsrechte festzulegen. Hiervon abweichend entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft insoweit der Aufsichtsrat.
      c) Satzungsänderung
      § 5 Abs. 4 wird wie folgt neu gefaßt:
      (4) Das Grundkapital ist um bis zu EURO 225.000 (in Worten: EURO zweihundertfünfundzwanzigtausend), eingeteilt in 225.000 Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2004. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionen, die von der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2004 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen.�

      9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft, Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung erworbener eigener Aktien
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgendes zu beschließen:
      a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2009 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den Durchschnittskurs der Aktie (arithmetisches Mittel der Schlusskurse im Freiverkehr an der Berliner Wertpapierbörse bzw. nach Umgestaltung der Börsensegmente im Handelssegment dieser Börse, in dem die Aktie der Gesellschaft gehandelt wird) an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft Freiverkehr an der Berliner Wertpapierbörse (bzw. nach Neuordnung der Börsensegmente an der Frankfurter Wertpapierbörse den Schlusskurs in dem Handelssegment dieser Börse, in dem die Aktie der Gesellschaft gehandelt wird) am dritten Börsentag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals ganz oder in Teilbeträgen und für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird am 27. August 2004 wirksam. Die aufgrund einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
      b) Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden. Voraussetzung ist insoweit, dass die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit den neuen Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen.
      c) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die nach a) erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse zu veräußern, sofern dies zum Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen.
      d) Die Ermächtigungen zur Veräußerung auch außerhalb der Börse können gemäß b) und c) ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
      e) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, die nach a) erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu einem Teil oder insgesamt ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung und Hinterlegung der Aktien

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Donnerstag, den 19. August 2004, bei unserer Gesellschaftskasse, Hauptstraße 2, 14979 Großbeeren, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme von Aktien berechtigten Wertpapiersammelbank oder bei dem nachstehend genannten Kreditinstitut während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:


      Berliner Effektenbank/Niederlassung der Consors Capital Bank AG,
      Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin.


      Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 25. August 2004, bei unserer Gesellschaftskasse, Hauptstraße 2, 14979 Großbeeren, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen:


      PROGEO Holding AG
      (Gesellschaftskasse)
      Hauptstraße 2, 14979 Großbeeren


      Berlin, im Juli 2004

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