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    Versicherungen absetzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.02 18:49:20 von
    neuester Beitrag 21.04.02 23:43:24 von
    Beiträge: 17
    ID: 577.648
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      Avatar
      schrieb am 16.04.02 18:49:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es ist ja möglich Haftpflichtversicherungen steuerlich abzusetzen, aber gilt das auch für die KfZ Haftpflicht, auch wenn das Auto privat genutzt wird? Kasko wird ja wohl kaum gehen.
      Kann ich meine normale Haftpflichtversicherung absetzen? Ich denk mal ja.
      Und wie siehts mit der Hausratversicherung aus? Danke im Voraus für Antworten! :)
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 19:07:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sowohl die private Haftpflichtversicherung als auch die Haftpflichtversicherung für private Kraftfahrzeuge.
      Hausratversicherungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.

      Herzlichen Gruß

      Aguti
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 19:22:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei einem nornalen Arbeitnehmer ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsanteil so hoch, daß man über dem abzugsfähigen Höchstbetrag liegt, der sehr kompliziert zu errechnen ist.

      Deshalb trifft auch z.B. die Werbung bei Versicherungen:
      "Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden" für viele Arbeitnehmer nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 20:27:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo! Danke für Eure detaillierten Antworten! Bin aber kein Arbeitnehmer, sondern Daytrader (und Student) ;)

      Das wäre super, wenn man dsie KfZ Haftpflicht absetzen kann, hat mich bei meinem Auto eine Stange Geld gekostet :rolleyes:

      Krankenversichert bin ich privat noch über meinen Vater weil ich auch noch studiere. Ist das so in Ordnung oder muss ich mich selber versichern?
      Sonst hab ich keine weiteren versicherungen außer Privathaftpflicht und Hausrat. Zum Auto noch Insassenunfall und den ADAC.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 20:52:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Unfallversicherungen sind auch als Sonderausgaben absetzbar.

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      Avatar
      schrieb am 16.04.02 21:04:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder. Dein Vater muss für dich Beitrag bezahlen. Als Student bist du Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Du kannst dich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).Ob das für dich günstig ist, kann ich dir nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 21:10:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also ich glaube nicht, dass die KFZ-HF ansetzbar ist.

      Ansetzbar sind nämlich meines Wissens nach nur Versicherungen, die die Person an sich und deren Handeln versichern. Dies ist bei einer Privathaftpflicht gegeben, nur indirekt jedoch bei einer KFZ-HF, da vorrangig das KFZ versichert wird. Auch ist eine Hausratversicherung nicht ansetzbar, weil keine Person, sondern die Wohnung versichert wird. Die Unfallversicherung wiederum versichert die Person und Folgen durch deren Handeln.

      So far...Loonax
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 21:14:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar. Versichert ist nicht das Kfz, dies trifft nur für die Kfz-Kasko zu. Ich mache die Kfz-Haftpflicht schon seit längerer Zeit geltend und füge stets die Rechnung bei. Es hat nie Probleme mit der Anerkennung gegeben.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 21:21:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG:
      Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind:
      2a) Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesanstalt für Arbeit.
      Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 10:50:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nataly: Danke für Deine tollen setaillierten Antworten!
      Ja das stimmt, ich bin nicht Beitragsfrei mitversichert, sondern über meinen Vater (damit meinte ich, ich habe mich nicht selber versichert, sondern mein Vater, der auch für mich im Moment noch zahlt. Ich weiß nur nicht, ob ich eine eigene brauche, denn ich bin Student, diese Nachweise fordert die Versicherung, die ich auch erbringen kann. Ich trade nur nebenbei und weiß nicht, ob ich deshalb eine eigene Versicherung benötige?)

      @Lonax: Danke für Dein Statement, die Begründung klingt auch schlüssig, obwohl Nataly auch recht hat ;) Aber in diesem Fall wär es doch toll, wenn Du Dich irrrst, setze jetzt auch Deine Auto-Versicherung ab! ;) Da lohnt sich ein Diesel jetzt richtig.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:24:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Trading löst in keinem Fall die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung aus, wobei es keine Rolle spielt,in welchem Unfang das Traden stattfindet. Trading in der Form, wie du es betreibst, gilt auch nicht als Beruf, sondern als private Vermögensverwaltung. Anders wäre es, wenn du als Trader angestellt bist.
      Was meinst du mit "benötigen"?
      a) Wenn du damit meinst, ob du in deiner Eigenschaft als Trader verpflichtet bist, eine (gesetzliche oder private) Krankenversicherung abzuschließen, lautet die Antwort: NEIN.
      b)In deiner Eigenschaft als Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bist du nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, kannst dich aber nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.Die Befreiung gilt für die Dauer des Studiums, d.h. du kannst dann während des Studiums grundsätzlich nicht in die gesetzliche KV.
      c) Du bist derzeit privat krankenversichert und hast doch damit eine "eigene" Krankenversicherung. Du kannst natürlich prüfen, ob du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln willst (die ist kostengünstiger) oder in der privaten Krankenversicherung bleiben willst.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:32:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls du meinst, du wirst während des Studiums nicht krank oder du kannst die Krankheitskosten tragen, kannst du auf eine Krankenversicherung auch ganz verzichten. Dann musst du dich eben in der Frist von 3 Monaten von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Du musst nicht nachweisen, dass du privat krankenversichert bist (ausnahme: saarland).
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 14:49:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Nataly, danke für die Antworten. Mit "benötigen" meinte ivh, ob ich mich selber versichern muss oder ob das in Ordnung ist wie bisher über meinen Vater.
      AQber Deine Ausführungen sind ja hochinteressant, aber ich glaube, ich möchte lieber krankenversichert bleiben. Ein Unfall etc. kann ja immer passieren!
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 15:48:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich wollte dir auch nicht raten, die Krankenversicherung aufzugeben. Ich meine, die Versicherung über deinen Vater kann beibehalten werden, wenn ihr das so haben wollt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 22:44:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Eben gefunden:

      Versicherungen
      Alle Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung, die Sie freiwillig geleistet haben, sind absetzbar. Das gilt auch für private Krankenversicherungen, Unfallversicherung, zusätzliche Pflegeversicherung, Lebensversicherung, private Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung (Anteil der Kaskoversicherung abziehen).

      Hausrat- und andere Sachversicherungen sind grundsätzlich nicht absetzbar.
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:29:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie sieht das aus mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Wenn ja (gehe ich eigentlich von aus), in welche Zeile eintragen?

      Vielen Dank

      Stromgegner
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:43:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Stromgegner: Die BU- Versicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben (beschränkt) abzugsfähig sind. Eine besondere Rubrik gibt gibt es im Formular für die ESt-Erklärung nicht. Trag es einfach bei "Lebensversicherung" ein (im Mantelbogen 2000 z.B. Zeile 70). Häufig ist es ja auch als BUZ in der Lebensversicherung enthalten.


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