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    H5B5 - nahende Insolvenz , oder Squeeze-out? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.02 18:01:31 von
    neuester Beitrag 30.07.03 08:00:41 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 26.04.02 18:01:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe heute einen Artikel aus der Financial Times in den Fingern gehabt und das hat mich in Hinblick auf HBD auf böse Gedanken gebracht. Wenn man sich den Artikel genau durchliest könnte man die Vorgänge bei H5B5 vom Übertrag der Aktien auf Ehefrauen, der merkwürdigen Kapitalerhöhung , den gesuchten strategischen Partnern , das Ansetzen des Filmvermögens, die Kursbewegungen und nicht zuletzt das Delisting mit anderen Augen sehen. Wenn keine Insolvenz kommen sollte und dann mit Hilfe des „strategischen Partners“ die übriggebliebenen Kleinaktionäre für einen Appel und ein Ei rausgekauft werden und dann die Medienmärkte (soll vorkommen) wieder anziehen hat man einen Riesendeal gemacht. Die Produktion der vorhandenen Filme hat der rausgekaufte Aktionär bezahlt und man selber sitzt auf einem fetten Filmvermögen.
      Ob jetzt Insolvenz oder Squeeze-out der Kleinaktionär ist der Verarschte. Hier der Artikel!

      ...und raus bist du
      Großaktionäre können seit Januar Minderheitsaktionäre leichter abfinden. Auf einen goldenen Handschlag sollten Investoren aber besser nicht spekulieren VON SVEN SCHEFFLER

      Zwei Jahre nach der Übernahme des deutschen Tech-Riesen Mannesmann durch den britischen
      MobilfunkkonzernVodafone ist es an der Zeit, endgültig Abschied zu nehmen. Die Briten wollen alleine das Sagen haben und auch die letzten 0,6 Prozent der Anteile kaufen. Die rund 4500 Minderheitsaktionäre sollen mit einer Barabfindung von 217,91 € pro Aktie aus dem Konzern gedrängt werden.
      Seit Jahresbeginn haben Großaktionäre dank des neuen Übernahmegesetzes die Möglichkeit, Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer „angemessenen Barabfindung" aus einem Unternehmen herauszudrängen. Voraussetzung für diesen „Squeeze-out" - zu Deutsch „Auspressen" - ist, dass der Hauptanteilseigner mindestens 95 Prozent des Grundkapitals hält und der Ausschluss der kleinen Anteilseigner auf der Hauptversammlung beschlossen wird.
      Die Herausgepressten haben kaum eine Chance, sich gegen den Ausschluss zu wehren. Denn was angemessen ist, legt der Hauptaktionär fest,
      gemeinsam mit einem selbst ausgesuchten Sachverständigen. Dagegen kann über ein so genanntes Spruchstellen-Verfahren zwar vorgegangen werden. Doch diese Verfahren sind kostenintensiv und können sich über Jahre hinziehen.
      Mögliche Kandidaten rücken ins Interesse von Anlegern. Rund 50 Unternehmen wollen allein in diesem Jahr zum Squeeze-out greifen, schätzt die SEB, einige von ihnen haben dies bereits angekündigt (sieheTabelle). Als eine der ersten Firmen wird die Allianz als Muttergesellschaft der Dresdner Bank vom Squeeze-out Gebrauch machen. Doch auch weitere Konzerne wie AMB Generali Holding haben entsprechende Pläne bekannt gegeben. Die Beispiele zeigen, dass es sich dabei keineswegs nur um exotische Unternehmen handelt.
      Über die Höhe der Abfindung bahnt sich ein brisanter Konflikt an. So befürchten Aktionärsschützer, dass Kleinaktionäre sich unter Umständen unter Wert von ihren Aktien trennen müssen. Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), will dabei am Prinzip des durchschnittlichen Börsenkurses festhalten. „Wir werden uns die Bewertungsansätze für die Barabfindung sehr kritisch anschauen", sagt Heise.
      In dem Thema steckt Brisanz: Statt den Minderheitsaktionären wie bisher geschehen eine Abfindung anzubieten, so die Befürchtung, könnte der Hauptaktionär den Kurs zunächst durch ein Delisting-Verfahren drücken und dann die verbliebenen Aktionäre per Squeeze-out zu einem günstigeren Preis herauskaufen - mit einer Barabfindung, die sich an dem (gesunkenen) Durchschnittspreis der Aktie der vergangenen Monate orientiert. „Der Durchschnittskurs der illiquiden Restpapiere kann nicht als Orientierung für die Abfindung dienen", sagt Heise.
      So zahlt die Allianz beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank 51,50 € pro Aktie - weniger als bei der Übernahme der Bank im vergangenen Jahr, als das Umtauschangebot bei umgerechnet 53,13 € lag. Nach Ansicht von Marktbeobachtern ist das dennoch in Ordnung, denn nach Ablauf der Umtauschfrist war der Kurs der Dresdner zeitweise unter 40 € gefallen.
      Das Beispiel zeigt: Anleger, die auf attraktive Abfindungen spekulieren, bewegen sich auf dünnem Eis. Für Altaktionäre hat sich das Abwarten nicht gelohnt. Spekulative Investoren, die in Erwartung des Squeeze-outs erst zu Jahresbeginn eingestiegen sind, haben dagegen einen guten Schnitt gemacht.
      Doch die Wette kann schief gehen. Insbesondere bei marktengen Werten führen aufkom-
      mende Spekulationen zwar regelmäßig zu Kurssprüngen, doch profitieren davon meist nur wenige Anleger. Bleibt die tatsächliche Ankündigung aus oder liegt das Angebot unterhalb der in die Höhe geschossenen Erwartungen, platzt die Blase schnell. Steht der Hauptaktionär, etwa Volkswagen bei Audi, nicht unter Handlungsdruck, verfliegt die Fantasie schneller, als sie aufgekommen ist. Die Folge: Die Kurse bröckeln.
      Die Wette gleicht einem Balanceakt „ohne Netz und doppelten Boden", sagt Klaus Schrüfer von der SEB. Die Geprellten seien meist die mit der Materie wenig vertrauten Anleger.

      Man sollte das, was da jetzt und auf der Hauptversammlung abläuft ganz genau im Auge behalten!

      Kaperfahrer
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 18:04:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob es noch zur HV kommt ist mehr als fraglich. H5B5 könnte in naher Zukunft Insolvenz anmelden.



      JustEnough
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 18:12:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      @JustEnough

      Möglich! Das wäre aber fast die erfreulichere Variante, das andere Scenario wäre eine Riesensauerei!
      Mit genügend Chuzpe wäre das nämlich drin, bei so einem marktengen Wert.
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 18:12:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Squeeze-out o.ae.:

      Ja, an solche Moeglichkeiten habe ich auch schon gedacht.

      Aber es sind 95% fuer einen Squeeze-out notwendig. In diesem Fall waere der Vorgang allerdings aeusserst krass und ich glaube man muesste rechtliche Mittel pruefen. Z.B. die Bewertung der Filme mit nahe Null koennte angreifbar sein. Ich glaube es sollte moeglich sein, sich gegen solche Versuche zu wehren.
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 19:07:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Müßte dabei wenigstens der Wert des Filmvermögens bezahlt werden, wären wir ja schon bei 80 cent pro Aktie.

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      schrieb am 30.07.03 08:00:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      up

      mfg Groknecht


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