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    Kauf/Verkauf von realisierten Spekulationsverlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.02 23:32:40 von
    neuester Beitrag 01.05.02 20:14:27 von
    Beiträge: 7
    ID: 581.649
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      Avatar
      schrieb am 28.04.02 23:32:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Kaufe realisierte Verluste aus Spekulationsgeschäften".
      So lautet eine Kleinanzeie vom Wochenende. Ein Vermögens-
      berater und Privatinvestor bietet diesen Deal an. Wie das genau funktionieren soll, hat er am Telefon nicht gesagt.
      Daich davon gestern zum erstenmal etwas gehört habe, frage ich mich:Ist so etwas steuerrechtlich überhaupt möglich?
      Vieleicht kann jemand hierzu etwas fundiertes sagen?

      Besten Dank schon mal.

      NH
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 00:11:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schon 40-mal gelesen. Aber noch keine Antwort.
      Man, da bin ich aber enttäuscht. Und ich dachte schon,ich könnte mir den Anruf beim Steuerberater ersparen. ;)

      NH
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 00:19:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin,
      das kann nur mit ein wenig tricksen funktionieren. Jedenfalls kann ich mir keinesfalls vorstellen, dass
      man die Verluste einfach übertragen kann. Das duerfte so
      einigen Grundsätzen des Steuerrechts widersprechen.
      Um Gewissheit zu erlangen solltest Du tatsächlich bei
      Deinem Steuerberater anrufen. Sofern er nicht nur von den Vorschriften, sondern auch von ein paar tricks Ahnung hat.

      viel Glück, poste doch mal die Antwort :-)

      lukoil
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 10:21:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      @lukoil

      Warte auf den Rückruf meines Steuerberaters. Bin mal gespannt! Vieleicht sammelt hier jemand belastendes Material, um im grossen Stil, die ein oder andere Bank zu erpressen?? Heutzutage ist ja nichts mehr unmöglich.

      Der "Kaufpreis" soll sich im einstelligen Prozentbereich
      der realisierten Verluste bewegen. Bevorzugt werden Options-
      geschäfte, aber auch Anleihe- und natürlich Aktiengeschäften aus den letzten 10 Jahren sind gefragt.

      Wenn`s ne neue Geschäftidee wäre, liesse sich hier im Board
      sicher das eine oder andere Milliönchen zusammentragen. ;)

      Werd mich wieder melden.

      NH
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 18:13:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vieleicht interessiert es ja jemanden hier im board:

      Ein Verkauf dieser Verluste ist tatsächlich möglich. Und zwar wird geprüft, ob die Bank und Ihre Helfershelfer
      (Analsten, Vermögensberater und anderes Gesindel)das
      Depot "gemanaget" haben und möglicherweise "Berater-
      pflichten" oder ähnliches zum Schaden des Kunden
      verletzt worden sind. In sehr vielen Fällen ist gerade
      bei Depotverwaltung davon auszugehen und eine Klage erfolgversprechend - aber eben zeitaufwendig und nervenaufreibend.

      Wer es etwas einfacher haben will, verkauft seinen potentiellen Anspruch auf Schadenersatz!

      Wie gesagt, das ganze ist nichts für Anleger, die Ihr
      Geld mit Hilfe der Direktbanken verbrannt haben. Aber
      ich kenne sehr viele gutgläubige und unbedarfte Anleger
      die "Ihr bestes" einer sog. "Beraterbank" anvertraut haben.

      Wenn diese also Ihre Verluste nicht Jahrzehnte vortragen wollen, um diese dann irgendwann mit erhofften Gewinnen verrechnen zu können, wäre o.g. Verkauf eine Möglichkeit,
      die Verluste ein wenig zu verringern.

      Wer hat Interesse?

      NH

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      schrieb am 01.05.02 19:38:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn du eine derart dubiose Kleinanzeige liest und man dir am Telefon nicht sagen will, wie es genau funktioniert, dann weißt du eines mit Sicherheit: Wenn du dich darauf einläßt, wirst du danach mit deutlich mehr Verlusten dastehen als vorher.
      Es ist wahrhaft nicht der Mühe Wert, einen Gedanken daran zu verschwenden, wie das funktionieren soll. Man will dich nur übers Ohr hauen.
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 20:14:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @

      Eine Frage dazu :
      Muss ich meine Spekulationsverluste im Steuererklärung 2001 vortragen
      um dann später sie mit Gewinnen im 2002 verrechnen zu können ?
      Oder geht´s in der nächsten Steuererklärung ( für 2002) die Verluste vom 2001
      eintragen und mit Gewinnen 2002 verrechnen lassen ?

      danke
      mfg


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