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    schilys Waffengesetzentwurf ein Verfassungsbruch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.02 20:05:02 von
    neuester Beitrag 05.05.02 14:55:31 von
    Beiträge: 8
    ID: 583.479
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      schrieb am 04.05.02 20:05:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut Grundgesetz erreicht man mit dem 18. Lebensjahr die Volljährigkeit,mit gleichen Rechten und Pflichten für jeden.
      Man wird mit 18 jahren zur Bundeswehr gezwungen,und muss im Kriegsfall mit Waffengewalt sein Vaterland verteidigen.

      Ist es also verfassungsgemäss:

      Jemandem erst mit 21 Jahren den Besitz von privaten Waffen zu erlauben,zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr aber nicht?

      oder ist es verfassungsgemäss:

      allen leuten ab 65 das Autofahren zu verbieten,da sie langsam senil werden?

      oder ist es verfassungsgemäss,den Frauen das Wahlrecht abzuerkennen?

      Wie ist es mit der Verfassung vereinbar,einem bestimmten Teil der Volljährigen Staatsbürger aus rassistischen,geschlechtlichen,oder Altersgründen Rechte abzuerkennen,die jedem anreren zustehen?
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 11:23:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und welchen Sinn soll die Forderung nach einer Heraufsetzung der Altersgrenze UND gleichzeitig einem Verbot von Waffen und Munition in Privaträumen machen? (vgl. Schily "gun ban" Pläne)

      PS: Was wird in D wohl als nächstes verboten?
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 11:37:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was auch immer verboten wird...

      Aber eins ist sicher: private Waffen brauchen wir in Deutschland sicher nicht. Alle Argumente dafür stammen von Möchtegern-Rambos. Und Schützenvereine sind Brutstätten für Nazis.

      ;) dealface
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 11:54:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du solltest mit Deiner reaktionären Haltung keine Waffen erwerben dürfen (Vgl. "Wenn er ihn wirklich umgenietet hat dann wäre er doch erst recht ein Held...Wichtig ist jedenfalls das der Pisser umgenietet ist" )

      :laugh:

      Fragen an alle Waffenprohibitionisten

      1) Fühlst Du Dich von legalen Waffenbesitzern in D bedroht? gibt es Gründe für diese Bedrohungsempfindung (keine Paranoia, sondern Fakten)? Wie sieht es mit der delitkischen Verwendung von legalen Schußwaffen im Vgl. zu bspweise Küchenmessern aus?

      2) Braucht Deutschland Dich? Wenn nicht, könnte man Dich dann "abschaffen"?

      3) Wer entscheidet, was man zu brauchen hat? Was brauchst Du?

      4) Hat in einem demokratischen Rechtsstaat liberaler Prägung der Staat sämtliche Einschränkungen zu rechtfertigen oder muß der Bürger seinen Besitz rechtfertigen?

      5) Wie stehst Du Sippenhaftung gegenüber (Unter Sippenhaftung versteht man die im Rechtsstaat unzulässige - im germanischen und mittelalterlichen Recht im Rahmen von Blutrache und Fehde übliche - Haftbarmachung von Angehörigen einer Person für deren Delikte.)?

      6) Wie hat man es zu verstehen, wenn der Familie des Täters "freistellt" wird, an der Zeremonie "auf eigene Gefahr" teilzunehmen (vgl. http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politi… Soll der Bürger den Schutz gegen Angriffe auf Rechtsgüter in Zukunft wieder verstärkt selbst leisten?

      "...dienen das Waffengesetz und die entsprechenden früheren Gesetze der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die von einem Waffenträger ausgehen können. Die Waffe soll nicht in die Hände von Staatsfeinden, Verbrechern und unzuverlässigen Personen gelangen, und die Polizei soll eine Übersicht über diejenigen erhalten, die im Besitz einer Waffe sind." (BVerfGE 8, 143-155)
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 12:06:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du solltest mit Deiner reaktionären Haltung keine Waffen legal erwerben dürfen (vgl. "Wenn er ihn wirklich umgenietet hat dann wäre er doch erst recht ein Held...Wichtig ist jedenfalls das der Pisser umgenietet ist" )

      vgl. "...dienen das Waffengesetz und die entsprechenden früheren Gesetze der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die von einem Waffenträger ausgehen können. Die Waffe soll nicht in die Hände von Staatsfeinden, Verbrechern und unzuverlässigen Personen gelangen, und die Polizei soll eine Übersicht über diejenigen erhalten, die im Besitz einer Waffe sind." (BVerfGE 8, 143-155).

      Fragen an alle Waffenprohibitionisten:

      1) Wie schätzt Du die aktuelle Lage der inneren Sicherheit in D ein? Von wem fühlst Du Dich konkret bedroht und wie stellst Du Dir die Lösung dieser Bedrohungssituation vor? Hält diese Bedrohungsempfindung und deren Lösung auch einer Plausiblilitästprüfung statt, d.h. läßt sich diese statistisch oder sonst wie belegen (Paranoia zählt also nicht) oder stellt diese nur Dogmen und Vorurteile dar?

      Fühlst Du Dich von legalen Waffenbesitzern in D bedroht? Bibt es Gründe für diese Bedrohungsempfindung? Wie sieht es mit der deliktischen Verwendung von legalen Schußwaffen im vgl. mit bspweise Küchenmessern aus (vgl. Kriminalitätsstatisitk unter www.bmi.bund.de)

      2) Wie stehst Du der Sippenhaftung (Unter Sippenhaftung versteht man die im Rechtsstaat unzulässige - im germanischen und mittelalterlichen Recht im Rahmen von Blutrache und Fehde übliche - Haftbarmachung von Angehörigen einer Person für deren Delikte.) gegenüber?

      3) Was brauchst Du und Wer hat zu entscheiden was Du brauchts? Welchen Sinn haben Verbote? Müssen Verbote (=Einschränkungen der persönlichen Freiheit) begründet werden?

      4) Hat in einem demokratischen Rechtsstaat liberaler Prägung der Staat sämtliche Einschränkungen zu rechtfertigen oder muß der Bürger seinen Besitz begründen.

      5) Ist der Besitz von Schußwaffen zum Zwecke des Selbstschutzes, für den Sport oder die Jagd eine jahrhundertealte Tradition und wurde diese bisher nur von Terrorregimen a la Nazis und Kommunisten in Frage gestellt?

      6) Warum rangieren die USA in punkto Gewaltkriminalität erst an 8. Stelle hinter so "entwaffneten" Staaten wie Australien, England& Wales, Schottland, NordIrland, Finnland, Frankreich und den Niederlanden? (vgl. http://rulj287.leidenuniv.nl/group/jfcr/www/icvs/)

      7) Liegen Beweise vor, daß weniger legale Schußwaffen weniger Gewalt bedeuten (man denke an AUS, GB und USA)?

      8) Wie viele Menschen sterben täglich in D als Opfer von alltäglichen Gewaltverbrechen und was wird dagegen getan bzw. was könnte getan werden (proaktiv vs. reaktiv)?

      9) Wenn Waffenverbote ein mehr an Sicherheit bringen sollen, warum schlägt sich dies dann nicht in den englischen Statistiken nieder?

      10) Wie hat man es zu verstehen, wenn der Familie des Täters "freistellt" wird, an der Zeremonie "auf eigene Gefahr" teilzunehmen (vgl. http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politi… Soll der Bürger den Schutz gegen Angriffe auf Rechtsgüter in Zukunft wieder verstärkt selbst leisten?

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      Avatar
      schrieb am 05.05.02 12:19:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fragen an alle Waffenprohibitionisten:

      1) Wie schätzt Du die aktuelle Lage der inneren Sicherheit in D ein? Von wem fühlst Du Dich konkret bedroht und wie stellst Du Dir die Lösung dieser Bedrohungssituation vor? Hält diese Bedrohungsempfindung und deren Lösung auch einer Plausiblilitästprüfung statt, d.h. läßt sich diese statistisch oder sonst wie belegen (Paranoia zählt also nicht) oder stellt diese nur Dogmen und Vorurteile dar?

      Fühlst Du Dich von legalen Waffenbesitzern in D bedroht? Bibt es Gründe für diese Bedrohungsempfindung? Wie sieht es mit der deliktischen Verwendung von legalen Schußwaffen im vgl. mit bspweise Küchenmessern aus (vgl. Kriminalitätsstatisitk unter www.bmi.bund.de)

      2) Wie stehst Du der Sippenhaftung (Unter Sippenhaftung versteht man die im Rechtsstaat unzulässige - im germanischen und mittelalterlichen Recht im Rahmen von Blutrache und Fehde übliche - Haftbarmachung von Angehörigen einer Person für deren Delikte.) gegenüber?

      3) Was brauchst Du und Wer hat zu entscheiden was Du brauchts? Welchen Sinn haben Verbote? Müssen Verbote (=Einschränkungen der persönlichen Freiheit) begründet werden?

      4) Hat in einem demokratischen Rechtsstaat liberaler Prägung der Staat sämtliche Einschränkungen zu rechtfertigen oder muß der Bürger seinen Besitz begründen.

      5) Ist der Besitz von Schußwaffen zum Zwecke des Selbstschutzes, für den Sport oder die Jagd eine jahrhundertealte Tradition und wurde diese bisher nur von Terrorregimen a la Nazis und Kommunisten in Frage gestellt?

      6) Warum rangieren die USA in punkto Gewaltkriminalität erst an 8. Stelle hinter so "entwaffneten" Staaten wie Australien, England& Wales, Schottland, NordIrland, Finnland, Frankreich und den Niederlanden? (vgl. http://rulj287.leidenuniv.nl/group/jfcr/www/icvs/)

      7) Liegen Beweise vor, daß weniger legale Schußwaffen weniger Gewalt bedeuten (man denke an AUS, GB und USA)?

      8) Wie viele Menschen sterben täglich in D als Opfer von alltäglichen Gewaltverbrechen und was wird dagegen getan bzw. was könnte getan werden (proaktiv vs. reaktiv)?

      9) Wenn Waffenverbote ein mehr an Sicherheit bringen sollen, warum schlägt sich dies dann nicht in den englischen Statistiken nieder?

      10) Wie hat man es zu verstehen, wenn der Familie des Täters "freistellt" wird, an der Zeremonie "auf eigene Gefahr" teilzunehmen (vgl. http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politi… Soll der Bürger den Schutz gegen Angriffe auf Rechtsgüter in Zukunft wieder verstärkt selbst leisten?

      11) Was ist mit: "...dienen das Waffengesetz und die entsprechenden früheren Gesetze der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die von einem Waffenträger ausgehen können. Die Waffe soll nicht in die Hände von Staatsfeinden, Verbrechern und unzuverlässigen Personen gelangen, und die Polizei soll eine Übersicht über diejenigen erhalten, die im Besitz einer Waffe sind." (BVerfGE 8, 143-155) gemeint?

      PS: Wenn das jetzt drei mal erscheint, dann liegt dies an WO ;)
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 14:44:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Salut! Bin NICHT gegen "legale Waffen!!! Aber bin der Meinung daß Erwerb erst ab 21J. erfolgen sollte!!
      Bin sowieso der Meinung daß Volljährigkeit ab 21 richtig war!! Mit 18J. ist ein erwachsener kein Mann!!!
      Spreche aus eigener Erfahrung!! mit 18J. macht man Sachen die man als "Mann" nicht machen würde!!!!
      Wahrscheinlich bin ich der Einzige der in diesem trhead soo denkt!!?? Aber wie gesagt spreche aus eigener Erfahrung!!
      Salut
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 14:55:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Franzose,

      mit der Anhebung der Altersgrenze in allen relevanten Bereichen könnte ich mich auch anfreunden.

      Nur wieso "denken" die Grünen z.B. man solle in Zukunft ab 16 wählen können und auch legal Drogen (Canabis, etc.) erwerben dürfen, aber beim Thema Waffen erst mit 21?

      Ist etwa dafür keine geistige Reife und Verantwortungsbewußtsein erforderlich?

      Wiesbaden (dpa) - Die Grünen verlangen das Wahlrecht ab 16 und die Legalisierung weicher Drogen. Parteichefin Claudia Roth betonte, die von Bundesinnenminister Otto Schily geplante Heraufsetzung der Volljährigkeit auf 21 Jahre sei genau der falsche Weg.

      Dazu papt auch: Amokläufe treten überwiegend als Eskalation einer schwereren psychischen Erkrankung auf und werden oft durch Drogenkonsum begünstigt. :laugh:


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