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    MLP zitiert Staatsanwaltschaft falsch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.02 12:12:26 von
    neuester Beitrag 19.05.02 13:33:48 von
    Beiträge: 4
    ID: 588.132
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      schrieb am 19.05.02 12:12:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      MLP zitiert Staatsanwaltschaft falsch [ 17.05.02, 18:15 ]
      Von Redaktion Börse Online




      In der von MLP am 16. Mai 2002 einberufenen Pressekonferenz zu den Vorwürfen des Anlegermagazins BÖRSE ONLINE wird unter anderem Herr Jobski von der Staatsanwaltschaft Mannheim, Dezernat Wirtschaftskriminalität, zitiert.






      Es bleibt weiter offen, ob gegen MLP ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.


      Nach Angaben von MLP soll Herr Jobski sich folgendermaßen geäußert haben: "Es gibt anonyme Anzeigen gegen MLP, wonach MLP unzureichende Abfindungen an Minderheitsaktionäre gezahlt habe. Ein Ermittlungsverfahren wird jedoch nur bei Bestehen eines Anfangsverdachts eingeleitet. Ein Anfangsverdacht besteht, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte einen Vorwurf stützen. Mangels Bestehen eines Anfangsverdachts wurde und wird ein Ermittlungsverfahren gegen MLP nicht eingeleitet."

      Auf Anfrage von Börse Online dementierte Herr Jobski den Wortlaut dieser Äußerung: "Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Was die Zukunft betrifft kann die Staatsanwaltschaft keine Aussagen treffen. In Richtung Zukunft ist diese Stellungnahme also zu revidieren."

      Somit ist weiter offen, ob gegen MLP ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 12:28:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist typisch BO. Auf die widerlegten Aussagen von BO durch MLP wird nicht eingegangen, aber auf eine Aussage bezüglich der Staatsanwaltschaft. Was hat denn diese Aussage mit den Anschuldigungen von BO gegen MLP zu tun?
      Und was sagt uns das geschriebsel von BO? Deren Zitat der Staatsanwaltschaft mag ja wörtlich richtig sein, aber die Interpretation ist so hingedreht wie es BO passt. Natürlich kann kein Staatanwalt irgendetwas für die Zukunft ausschliessen. Der wär ja schön doof. Wenn in Zukunft irgendetwas in der Richtung ist, gibt es bestimmt Leute, die ihn auf seinen alten Aussagen festnageln.
      BO schreibt nur die Sachen, die in deren Konzept passen. Die sollten sich mal die ABN Amro Analyse auf ihrer eigenen Seite durchlesen. Da könnten sie noch einiges lernen.
      Nix gegen kritische Berichterstattung, aber dazu gehört auch eigene Falschaussagen zu widerrufen. Laut EAMS erwägt Dresdner Klein. Wasserstein eine Klage gegen BO weil die behauptet haben, ein Analyst hat dieselben Vorwürfe wie BO erhoben.
      MLP muss auch meiner Meinung nach ihre Bilanzen besser erläutern. Aber dann so Aussagen zu hören wie "MLP Berater sind dumm" "MLP Drückerkolonne" sind nur platt. Es gibt sicher auch bei MLP Beratern Idioten (gibt es nur inteliigente Banker, Polizisten, Händler, usw?) aber es sind nicht alles Idioten. Wer dann über die Verkaufsmethoden jammert: auch hier gilt: ein paar gibt es immer. Ausserdem was meint ihr wie dei anderen Versicherer ihre Produkte an den Mann bringen? Meint ihr die kommen freiwilig? Mir wollten auch schon Allianzfuzzis die dollsten Sachen aufschwatzen. Muss man ja nicht nehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:19:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Intershop_5000_E:eek:

      Ich dachte deine Rasse wäre längst ins De`lirium eingegangen, aber anscheinend bist du sehr zäh:D

      Dein nächstes Opfer MLP :confused:

      Cheers RNW
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:33:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @muhlan
      Nur so nebenbei.
      MLP hat gar nichts widerlegt vom Börse Online Artikel.
      Das einzige was man BO vorwerfen kann ist die reisserische Wortwahl.
      MLP hat nämlich sehr wohl einen Schuldenberg aufgehäuft.
      Nur sind es keine Schulden im herkömmlichen Sinn, da für diese Schulden ein 100%igen Tilgungsplan existiert.
      45% der Beitragseinnahmen war der Preis.

      Mir ist zum Beispiel auch nicht klar wie das intern gehandhabt wird.
      Normalerweise geht das Geld des Versicherten an die Versicherung.
      Eine Musterkunde überweist zB 200 Euro monatlich an MLP. Damit ist er seiner Verplichtung nachgekommen.
      MLP ist nun Schuldner der Rückversicherung, da sie diesen Vertrag verkauft hat.
      Also überweist nun MLP die vom Musterkunden erhaltenen 200 Euro an die Rüchversicherung weiter.

      Wenn es in dieser Art irgendwie läuft, kann ein Nichtfachmann durchaus von Schulden bzw. Verbindlichkeiten schreiben.

      Es wär sehr hilfreich, wenn dieser Sachverhalt man klar und deutlich dargestellt wird.


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