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    Gesetzliche Kündigungsfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.02 14:44:36 von
    neuester Beitrag 01.06.02 18:07:35 von
    Beiträge: 8
    ID: 593.231
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      Avatar
      schrieb am 31.05.02 14:44:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hätt da gern mal ein Problem: Kann mir jemand von Euch definitiv sagen, wie lang die zur Zeit geltende gesetzliche Kündigungsfrist ist?

      Danke

      Avatar
      schrieb am 31.05.02 14:57:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      .. sagen wir mal so, es kommt darauf an, wer oder was
      gekündigt werden soll. Aber so allgemein formuliert,
      gefällt mir die Frage am besten.
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 15:03:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ukki

      Na gut Du, dann will ich das präzisieren. Stell Dir mal vor, Du hast einen Job und der gefällt Dir nicht mehr so richtig. Jetzt überlegst Du: Hey, such Dir doch einen anderen. Gesagt getan. Bei diesen unsäglichen Vorstellungsgesprächen kommt dann immer unweigerlich die blöde Frage: Wann wären Sie denn frei??
      Da wir ja nicht dumm sind, schauen wir also nun in unseren Arbeitsvertrag. Und was finden wir???!!!???
      Na?






























      Genau. Da steht jetzt: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Was uns wieder zur Ausgangsfrage zurückbringt, die da lautet: Wie lang isse denn nun?


      Liebste Grüsse


      Avatar
      schrieb am 31.05.02 15:12:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...kommt darauf an, wie lange DU in der jetzigen Firma warst. normalerweise sind 6 Wochen zum Quartal üblich. Die Zeiten werden bei - ich glaube - ab 89 Jahren auf 3 Monate aufgebohrt...

      Gruß

      Johnny
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 15:20:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @johnnywinter: das äffchen hat aber nach den gesetzlichen und nicht nach den üblichen gefragt...

      und die gesetzlichen sind .... ..



      na ???





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      na ????




      ...wer SO die fragen stellt, dem geb ich keine Antwort :D

      noch lieber Grüße .... :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 31.05.02 15:21:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen wenn du kündigst.

      Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, kann er nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubs gekündigt werden. Während einer Schwangerschaft und vier Monate nach einer Entbindung ist eine Kündigung unzulässig

      http://www.jobware.de/ra/bk/st/ku/2.html

      Gruß
      tahler
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 15:42:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @tahler

      Das ist doch eine Info mit der ich was anfangen kann.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 18:07:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      und nächstens Mal stellt Du gleich die Frage so, dass mann
      sie beantworten kann. oder war es doch nur ein Scherz.
      Nach dem Motto : Ich hätt da gern mal ein Problem ?
      Bach , Bodo Bach am Apparat .

      Also dann : Gute Besserung.


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