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    MLP erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Börse Online" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.02 17:29:24 von
    neuester Beitrag 20.06.02 17:14:29 von
    Beiträge: 60
    ID: 598.926
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:29:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      MLP erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Börse Online"

      Heidelberg (vwd) - Die MLP AG, Heidelberg, hat am Dienstag beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das Anlegermagazin "Börse online" erwirkt. Das Magazin dürfe ab sofort die Kapitalflussrechnung des Finanzdienstleisters nicht mehr als "Doppelabrechnung" darstellen, teilte MLP am Dienstag mit. Auch sei es "Börse Online" untersagt, den Bilanzexperten Karlheinz Küting mit der Aussage zu zitieren, er habe noch "offene Fragen" zu den MLP-Bilanzen. Bei Nichtbeachtung drohe den Geschäftsführern des Blattes ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft, heißt es weiter. +++ Eddy Holetic


      vwd/18.6.2002/eh/rio

      18. Juni 2002, 16:33
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:33:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt haben sie es denen aber gegeben!

      NH ;)
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:35:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein bischen wenig.
      Was ist mit dem Vorwurf beim Fondswechsel abzuzocken?

      Man darf auf die Reaktion von BO gespannt sein.

      Wann kommt MLP die Dritte?

      Ob MLP den Aktionären damit einen Gegallen getan hat.

      MLP ist nun unter Zugzwang. Sie müssen nachlegen.

      Der Krimi geht nun wohl in die nächste Runde.

      Man darf gespannt sein.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:38:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo ist diese Stellungnahme geblieben.
      Find sie auf der MLP homepage nicht mehr.
      Hat sie MLP selber zurückgezogen?
      Wenn ja, WARUM ?

      #1 von nanolover 13.06.02 19:24:03 Beitrag Nr.: 6.630.304 6630304
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken MARSCHOLLEK,LAUT.U.P.O.N.

      Die Fragen und Antworten von www.mlp.de

      Wie hoch waren die Abschlusskosten für eigene Lebensversicherungen im Jahr 2001? Wie hoch waren die Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft in der Lebensversicherung AG im Jahr 2001?
      Es wurden Abschlußaufwendungen in Höhe von 76,5 Mio. Euro getätigt. Zusätzlich wurden für sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB (Folgeprovisionen für die Fondspolice) 21,8 Mio. Euro aufgewendet. Gem. den Angaben im Lagebericht (Seite 5 des Geschäftsberichtes der MLP Lebensversicherung AG) wurde ein Rückversicherungsergebnis in Höhe von 39,7 Mio. Euro erzielt.


      Wie hoch war die Stornoquote bei Lebensversicherungen im ersten Quartal 2002 im Vergleich zum ersten Quartal 2001?
      Die Stornoquote ist eine Kennzahl, die in der Lebensversicherungsbranche üblicherweise nur für ein ganzes Geschäftsjahr ermittelt wird. Insbesondere bei kleineren und mittelgroßen Gesellschaften kann eine unterjährige Betrachtung rein zufällige Schwankungen ausweisen. Die MLP Lebensversicherung AG ermittelt die Stornoquote ebenfalls nur für ein ganzes Geschäftsjahr. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Stornoquote für das erste Quartal 2001 und 2002 nicht nennen können.


      Sie verrechnen den monatlichen Vorschuss an die MLP-Berater mit den laufenden Provisionserlösen. Den übersteigenden Anteil verbuchen Sie unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen". Gibt es in der Bilanz oder in der GuV noch einen Posten, wo dies auftaucht?
      In dieser konkreten Fragestellung "nein". Zur Vervollständigung des Sachverhalts möchten wir jedoch ergänzen: Wenn bei den MLP-Beratern die kumulierten Provisionseinnahmen die erhaltenen Vorschüsse übersteigen, werden diese Beträge unter der Position "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen.


      Wie verbuchen Sie die Abschlusskosten (zeitlich und in welcher Höhe) bei Lebensversicherungen?
      Die MLP Lebensversicherung AG verbucht die Abschlusskosten in voller Höhe zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen.


      Wie (zeitlich und in welcher Höhe) werden die Provisionen bei der MLP Finanzdienstleistungen AG als Erlöse und wie die Zahlungen an Mitarbeiter als Aufwand verbucht?
      Bei der MLP Finanzdienstleistungen AG verbuchen wir die Provisionserlöse zu dem Zeitpunkt als Ertrag, zu dem sie die Versicherungsgesellschaften uns gegenüber abrechnen. Die Provisionszahlungen an Berater und Geschäftsstellen werden in der darauf folgenden Provisionsabrechnung an Berater und Geschäftsstellen als Aufwand verbucht. Die Provisionsabrechnungen gegenüber Mitarbeitern und Geschäftsstellen werden im gleichen Monat vorgenommen in dem die Erträge verbucht werden, so dass sich grundsätzlich keine Periodenverschiebungen zwischen Ertrag und Aufwand ergeben.


      Die Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft waren im vierten Quartal 2001 deutlich höher als in den ersten drei Quartalen. Handelt es sich dabei um einen einmaligen, oder um einen saisonal bedingten Effekt?
      Hierbei handelt es sich um einen saisonalen Effekt.


      Werden bei MLP Mitarbeiter und Leistungen unter anderem auch mit Aktien bezahlt? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies im Jahr 2001 und den Vorjahren geschehen?
      Die MLP Mitarbeiter werden nicht in Aktien bezahlt. Früher hatten Mitarbeiter die Möglichkeit, im begrenztem Umfang Aktien der MLP AG zu erwerben. Später hatten Mitarbeiter die Möglichkeit, im begrenztem Umfang Aktien der MLP Lebensversicherung AG zu erwerben. Ab dem Jahr 2002 bieten wir den Mitarbeitern an, sich über Wandelschuldverschreibungen langfristig am Unternehmen zu beteiligen.


      Wann werden die MLP-Aktien der Mitarbeiter frei, die sich beim Treuhänder befinden? Ab wann können die Mitarbeiter darüber verfügen?
      Die Mitarbeiter können seit dem 09. April 2002 über die getauschten MLP Aktien frei verfügen.


      Sie haben für das 1. Quartal 2002 eine verkürzte Kapitalflussrechnung veröffentlicht. Ist es möglich, die vollständige Rechnung in der Form zu erhalten, wie sie im Geschäftsbericht 2001 publiziert worden ist?
      Unser Publizitäts-Standard sieht derzeit für die unterjährige Berichterstattung eine zusammengefasste Bilanz, GuV-Rechnung, Segmentberichterstattung und Kapitalflussrechnung vor. In der jährlichen Berichterstattung werden diese Berechnungen ausführlich dargestellt.


      Können Sie uns bitte die Einzelabschlüsse der MLP-Tochtergesellschaften für das Jahr 2001 zur Verfügung stellen?
      Die Einzelabschlüsse der MLP Lebensversicherung AG, Heidelberg, der MLP Versicherung AG, der MLP Bank AG und der MLP Finanzdienstleistungen AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Einzelabschlüsse der anderen MLP Tochtergesellschaften müssen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind jedoch wie alle anderen Abschlüsse im Handelsregister einsehbar.


      Im Konzernabschluss 2001 wird unter dem Bilanzposten "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" für das Vorjahr, also 2000, ein Betrag von 4.183.469,00 Euro ausgewiesen. Im 2000`er-Abschluss stehen bei diesem Posten 4.163.469,00 Euro. Wie erklärt sich dieser Unterschied?
      Es handelt sich hierbei um einen Druckfehler im Geschäftsbericht 2000. Der testierte Wert betrug 4.183.469,00 Euro.


      Im Einzelabschluss der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wird für das Vorjahr, also 2000, eine Beitragssumme des Neugeschäfts von 2,445 Milliarden Euro ausgewiesen. Beim Blick in den 2000`er Abschluss stehen bei diesem Posten jedoch 2,254 Milliarden Euro zu Buche. Wie erklärt sich der Unterschied?
      Bei der Beitragssumme des Neugschäftes handelt es sich um eine statistische Angabe im Lagebericht und nicht in der Bilanz bzw. GuV der MLP Lebensversicherung AG. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2000 wurde hier ein Wert in Höhe 2,254 Milliarden Euro angegeben. Hierbei wurde die Beitragssumme von dynamischen Erhöhungen nicht berücksichtigt, so daß der ausgewiesene Wert geringer als die tatsächliche Beitragssumme des Neugeschäftes war.
      Im Lagebericht der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wurde der korrekte Vorjahreswert, der auch die dynamische Erhöhungen berücksichtigt, in Höhe von 2,445 Milliarden Euro ausgewiesen.
      Auf diese Korrektur muß im Lagebericht nicht gesondert hingewiesen werden. Zu diesem Sachverhalt ist festzustellen, dass Angaben im Lagebericht zu Vorjahreswerten auf freiwilliger Basis erfolgen.
      Die Information über die Beitragssumme im Lagebericht hat keinerlei Einfluß auf das letztjährige bzw. diesjährige Ergebnis, noch auf irgendeine Bilanzposition.


      Im Einzelabschluß der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wird für das Vorjahr, also 2000, ein Rückversicherungsergebnis von 26,930 Millionen Euro ausgewiesen. Beim Blick in den 2000`er-Abschluss stehen bei diesem Posten jedoch 34,154 Mio. Euro zu Buche. Wie erklärt sich der Unterschied?
      Im Anhang zum Jahresabschluß der MLP Lebensversicherung AG wird der Rückversicherungssaldo entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen.

      Im Lagebericht der MLP Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr 2000 haben wir den Rückversicherungssaldo unter der Bezeichnung "Rückversicherungsergebnis" zusätzlich ausgewiesen. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 haben wir aus Transparenzgründen das Rückversicherungsergebnis, das dem um die rein technischen Depotzinsen bereinigten Rückversicherungssaldo entspricht, mitgeteilt. Auf diese Änderung haben wir im Lagebericht hingewiesen.


      Kann es sein, dass in der Kapitalflussrechnung für das erste Quartal 2002 der Quartalüberschüss bei der Berechnung des der Zunahme des Nettofinanzvermögens zweimal eingerechnet wurde?
      Nein.

      Die von MLP veröffentlichte Kapitalflussrechnung, mit der separaten Darstellung von Periodenüberschuß und Cashflow aus operativer Tätigkeit, dient der Transparenz der Kapitalflussrechnung. Bei der Berechnung des Cashflow aus operativer Tätigkeit wurde der Periodenüberschuss somit wieder heraus gerechnet.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:40:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Antworten stehen noch immer auf der Homepage


      http://www.mlp.de/de/uebermlp/index.cfm?fuseaction=default&m…

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      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:40:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, super!!
      Mehr als diesen einen Punkt können sie nicht bestreiten?
      Dann steht es ja wohl immer noch ungefähr 10:1 für B.O.
      An den PRANGER mit Bilanzbetrügern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:42:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also, nach meiner Rechnung sind das 2 Punkte !!!!
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:47:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke alex555
      jetzt hab ich sie gefunden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 17:59:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die "einstweilige Verfügung" lol

      MLP- Haben einstweilige Verfügung in zwei Punkten gegen Magazin

      Heidelberg, 18. Jun (Reuters) - Der Heidelberger Finanzdienstleister MLP hat eigenen Angaben zufolge vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Anlegermagazin "Börse Online" erwirkt, nach der zwei Behauptungen in einem umstrittenen Artikel nicht mehr wiederholt werden dürfen.

      Das Landgericht Frankfurt habe dem Antrag von MLP auf Erlass einer einstweiligen Verfügung damit vollständig stattgegeben, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Bei Nichtbeachtung der Verfügung habe das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen "Börse Online" festgesetzt. Weder beim Landgericht Frankfurt noch bei "Börse Online" war zunächst jemand für eine Stellungnahme zu erreichen. "Börse Online" hatte jüngst in zwei Artikeln die Bilanzierungspraktiken von MLP in Frage gestellt, worauf der Aktienkurs des Unternehmens einbrach.

      Die Verfügung des Gerichts bezieht sich nach Darstellung von MLP zum ersten auf die Behauptung des Magazins, dass die Kapitalflussrechnung für das erste Quartal 2002 nicht korrekt gewesen sei. Zum zweiten sei der Bilanzexperte Karlheinz Küting von der Universität des Saarlandes falsch zitiert worden. Gegen andere Behauptungen des Magazins, wie etwa dass Berater-Provisionen nicht periodengerecht bilanziert worden seien, sei vorerst keine einstweilige Verfügung beantragt worden. "Wir wollten schnell eine einstweilige Verfügung beantragen und haben deshalb gegen die juristisch eindeutigen falschen Tatsachenbehauptungen den Antrag auf Unterlassung eingereicht", begründete ein MLP-Sprecher. MLP-Chef Bernhard Termühlen teilte mit, nach der einstweiligen Verfügung auch weitere rechtliche Schritte anzustreben. "Wir haben die feste Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen".

      Am Montag hatte MLP eingeräumt, bei der Behauptung bezüglich der Beantwortung der Fragen des Magazins im Vorfeld des Berichts Fehler gemacht zu haben. Auf Grund einer "technischen Panne" sei die E-Mail mit den Fragen doch früher bei dem Unternehmen eingegangen als ursprünglich in einer Stellungnahme behauptet.

      In dem Bericht von "Börse Online" hatte es unter anderem geheißen, die Verbuchung verschiedener Posten deute darauf hin, dass der Finanzdienstleister in den Jahren 2000 und 2001 zu hohe Gewinne ausgewiesen haben könne. Die Vorwürfe von MLP, das Magazin habe unsauber gearbeitet und falsch berichtet, wies "Börse Online" mehrfach zurück.

      leh/ked

      Quelle: Sharper.de

      Grss Schlumpf :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:01:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      ein erster Schritt, der meine Calls schon um 27,8 Prozent mehr Wert gemacht hat.

      Grüße
      Dag:)
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:26:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      die einstweiligen Verfügungen werden wohl in der Reihenfolge reinkommen, in der sie abgearbeitet werden ;-)
      Hach das gefällt mir ...
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:41:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Reaktionen von spiegel.online und financen.net sind wesentlich positiver als die von realKreuzbube.
      Auch die der Börsianer sind positiver.

      MLP steigt um 5,9 %.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:51:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...schon die Römer kannten den Spruch

      Juristen können nicht rechnen.

      (Deswegen stieg der Kurs auch erst nach Bekanntgabe der Neuigkeit heute Nachmittag, keine Insider).


      Wie wäre es mit einer Verfügung:
      Es ist verboten zu behaupten die Aktie ist 10 Euro wert.

      Vielen Dank an Börse Online.

      nizza
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:51:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hoffentlich reicht das Material, um gegen BO erfolgreich
      klagen zu können.

      Für diesen Fall muss einmal ein Exempel statuiert werden, dass den Schreiberlingen ein für alle Mal die Lust am
      Kolportieren von Gerüchten vergeht.

      Das gilt auch für Analysten, Brokern und Firmenvorständen.

      Nur zur Maximierung des eigenen Erfolgs den anderen diskreditieren, muss in Zukunft massiv unter Strafe ge-
      stellt werden.

      Selbst für den Fall, dass MLP völlig clean aus der Sache
      rauskommt, ist der Imageschaden und auch der Vermögensschaden für die Aktionäre gewaltig.

      Die Auflagen von BO werden noch gewaltig schrumpfen, sollten
      die Vorwürfe ein Windei gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 18:53:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      nobody man kann es auch Galgenhumor der Medien nennen.
      MLP verliert immer noch über 50% seit Jahresbeginn.

      Ein wenig mehr Pessimismus hätte wohl vielen Aktionären gut getan.
      Es sei nur an die letzte Tranche der Deutschen Telekom erinnert.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 19:19:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sendung vom 29. April 2002
      MLP: Strategien eines Finanzdienstleisters

      Liebe Leserinnen und Leser,
      aufgrund einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Frankfurt - die ergangen ist, ohne den WDR anzuhören - sind wir gehalten, bestimmte Aussagen über das Unternehmen MLP zunächst nicht mehr zu treffen.

      http://www.wdr.de/tv/markt/20020429/b_4.phtml

      Sendung vom 16. Mai 2002

      Aus rechtlichen Gründen kann Ihnen dieses Angebot zurzeit leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
      http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020516/b_2.phtml
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 19:31:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich frage mich, warum immer das LG frankfurt??? hat jemand eine erklärung?

      - firmensitz mlp? nein... oder?
      - firmensitz bo? nein... oder?
      - neues mlp-gerichtsgebäude? nein... oder?!

      gruß, alababba :-)
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 19:39:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      ... Mit dem Betrag von 250.000 € bei Nichtbeachtung der Einstweiligen Verfügung ist von den Richtern ein ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld festgesetzt worden ...

      http://www.finanzen.net/news/news_detail.asp?NewsNr=79551
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 19:44:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Yau, jetzt gehts denn Käseblattschreibern an den Kragen!
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 19:50:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      @nanolover
      Wenn MLP recht haben sollte, ist dagegen nichts einzuwenden.
      Worauf ich eigentlich hinaus will mit meinen letzten Postings.

      Zukünftig wird mit sehr harten Bandagen gekämpft werden!
      Das Klima wird zunehmend rauer.

      MLP entwickelt sich immer mehr zu einem spannenden Krimi.

      Meine letzte Einschätzung der Aktie erhalte ich aufrecht:
      656990 meiden, da nicht einzuschätzen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:05:24
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ realKreuzbube

      Mich würde mal Deine Motivation in Sachen MLP interessieren,
      wenn es nicht zu indiskret ist, danach zu fragen.

      Bist Du MLP-Aktionär?

      Verkaufst Du MLP leer oder besitzt Du Verkaufsoptionen?

      Bist Du ehemaliger Mitarbeiter von MLP?

      Oder arbeitest Du bei deren Konkurrenz?

      Oder postest Du nur aus Interesse am Diskutieren?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:16:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ realKreuzbube

      Mich würde mal Deine Motivation in Sachen MLP interessieren,
      wenn es nicht zu indiskret ist, danach zu fragen.

      Bist Du MLP-Aktionär? NEIN

      Verkaufst Du MLP leer oder besitzt Du Verkaufsoptionen? NEIN

      Bist Du ehemaliger Mitarbeiter von MLP? Gott sei Dank, NEIN

      Oder arbeitest Du bei deren Konkurrenz? NEIN

      Oder postest Du nur aus Interesse am Diskutieren? JA


      Ich besitze Kenntnisse über Versicherungsverkauf aus der Vergangenheit. Auf MLP bin ich gestoßen, da sie seit Anfang Mai ganz oben auf meiner watchlist standen. Bevor ich sie gekauft habe, kam dann der Bericht in BO.
      Danke BO

      Insofern reines privates Interesse. Finde es recht amüsant, wie sich hier einige MLPler bloßstellen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:31:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Beim Comroad-Skandal wurde auch von vielen Anlegern der Zeitschrift "Börse-Online" zunächst die Seriösität abgesprochen,

      "so ein Käseblatt" etc.,

      bis sich dann herausgestellt hat, dass die mutige Berichterstattung von Börse-Online absolut richtig war.

      Börse-Online ist absolut seriös und lässt sich nicht einschüchtern.

      Da wird auch so eine windige Einstweilige Verfügung nichts daran ändern. Für die Nichtjuristen: Wie bekomme ich ruck-zuck eine Einstweilige Verfügung?

      Man nehme:

      - angeblich falsche Tatsachenhauptung (Details müssen im Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung näher erläutert werden)
      - Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung
      - besondere Dringlichkeit behaupten, so dass ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Gegners entschieden werden muss

      und

      SIMSALABIM !!!

      habe ich meine einstweilige Verfügung!

      So leicht geht das!

      Mit einer einstweiligen Verfügung ist nichts bewiesen, die Aussagekraft ist gleich Null! Es wird lediglich eine vorläufige Regelung geschaffen, das Gericht hat den Vortrag des Verfügungsklägers zu glauben, die Behauptungen müssen nur "schlüssig" sein, wie die Juristen sagen, d.h. der (behauptete!) Tatbestand muss sich unter die einschlägigen Gesetze "subsumieren" lassen.

      Feine Sache.

      Börse-Online kann jetzt gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen und ERST DANN kommt es zu einer richtigen Verhandlung, in welcher der Gegner gehört wird!

      Dann wird am Ende die Einstweilige Verfügung entweder bestätigt oder aufgehoben.

      Ende des kleinen Jura-Kurs.

      Übrigens: Dass als Strafe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht wird, ist VÖLLIG NORMAL, das ist der STANDARDANTRAG!!!

      Es ist völlig absurd von MLP, eine solche Einstweilige Verfügung als großen Erfolg zu feiern.

      Ganz schwache Leistung. Eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, ist das gute Recht von jedermann! Diese Einstweilige Verfügung aber als großen Erfolg zu feiern zeigt, welche Kleingeister bei MLP am Werk sind.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:39:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich bin kein MLP`ler, habe allerdings ein paar MLP-Aktien.

      Mich interessierte nur, was manche Leute dazu bewegt, sich derart für oder besser gegen ein bestimmtes Unternehmen zu engagieren.
      Immerhin befassen sich von Deinen 17 Threads hier im Diskussionsforum 15 mit MLP und zwar alle in einem extrem
      negativen Unterton.

      Wenn Du geschrieben hättest, daß Du hier Stimmung für die
      Shorties machst, hätte ich Dir das sofort geglaubt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:42:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      was ist den die normale Höhe des verhängten Ordnungsgeldes ?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:46:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      @marrocco,
      genauso sehe ich das auch. Umso erstaunlicher, warum die Aktie ohne wirklich greifbaren Grund solche Freudensprünge macht.
      Mit gesundem Meschenverstand hat das wenig zu tun.

      Mal ganz hypothetisch angenommen: morgen käme eine einstweilige Verfügung von BO gegen MLP, sackt dann die Aktie wieder in sich zusammen?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:54:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ marrocco,

      Woher weißt Du denn, daß MLP die einstweilige Verfügung als Erfolg feiert? Kanst Du vielleicht mal 1 oder 2 Beispiele
      posten?

      Es gibt hier im Board diverse Postings, in denen gefragt wurde, weshalb MLP BO denn nicht verklagen würde. An den
      Behauptungen von BO müsse doch etwas dran sein. Sonst würde MLP BO bestimmt verklagen....

      Als Jurist müßtest Du ja wissen, daß eine Klage auch erst nach einer gewissen Frist verhandelt wird, ebenso wie der Einspruch auf die einstweilige Verfügung.

      Also war der Weg über die einstweilige Verfügung für MLP doch der beste. Oder siehst Du das anders?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:55:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      #23 @marrocco:
      Danke für die sehr fundierten Aussagen!
      Vergleicht mal mit ComRoad. Bodo Schnabel (Wohnort derzeit: Knast) hat ja meines Wissens auch eine (falsche wie sich nachher rausstellte) eidesstattliche Versicherung abgegeben und eine einstweilige Verfügung erwirkt.

      Und?

      Das witzige an der e.V. ist eigentlich, dass sie nur für 2 Punkte gilt. Was ist mit dem Rest?

      Und vor allem: Was soll dieser Schwachsinn, den MLP gestern bei vwd zu der SdK-Anfrage mitgeteilt haben. Wenn ich das verstehe, wollen die die Einzelabschlüsse schon rausrücken, aber nur mit Zustimmung der HV im Jahr 2003. Wie bitte? Das meinen die doch nicht ernst? Die denken, die könnten ihre Aktionäre wie ihre Kunden und die Journalisten verkackeiern. Nicht mit uns!
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 20:56:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      #25

      Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass beim ersten Verstoß´sofort die "Höchstrafe", also ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- Euro fällig wird.

      Angedroht ist ein Ordnungsgeld "von bis zu" 250.000,- Euro.

      Welche Strafe beim ersten Verstoß (und den folgenden) verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

      Beispiel: Bei kleineren Wettbewerbssachen (z.B. einstweilige Verfügung gegen einen Mittelständler, der unzulässig geworben hat) wird beim ersten Verstoß in der Regel ein Ordnungsgeld von 5.000,- Euro verhängt, nicht mehr.

      Nochmals: Dass von MLP diese einstweilige Verfügung so hochgejubelt wird, ist totaler Quark.

      Hier hat sich auch nicht ein Gericht einer Rechtsansicht von MLP angeschlossen, sondern einfach ohne Anhörung des Gegners "geglaubt", dass falsche Tatsachen verbreitet wurden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:02:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ harakiri

      <genauso sehe ich das auch. Umso erstaunlicher, warum die Aktie ohne wirklich greifbaren Grund solche Freudensprünge macht.
      Mit gesundem Meschenverstand hat das wenig zu tun.>

      Du sprichst große Worte gelassen aus.
      Die heutigen MLP-Käufer verfügen also im Gegensatz zu Dir
      nicht über einen gesunden Menschenverstand.

      Hältst Du es für denkbar, daß unter den heutigen Käufern auch "ein paar Shorties" waren, die sich eingedeckt haben?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:03:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      #27

      Aus der Pressemitteilung von MLP (siehe MLP-Homepage):

      "Mit dem Betrag von 250.000 € bei Nichtbeachtung der Einstweiligen Verfügung ist von den Richtern ein ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Damit stützt der Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden darf, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufügen kann."

      Dies ist QUATSCH. Die brauchen wirklich dringend einen Manager für Kommunikation, und der sollte auch gleich fundierte Jura-Kenntnisse mitbringen, die werden jetzt bei MLP gebraucht.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:09:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      @NOBODY:

      Du willst Beweise dafür, daß MLP die einstweilige Verfügung mit weiteren Lügengeschichten feiert? Kannst du haben:

      "Das Landgericht Frankfurt habe heute dem Antrag von MLP auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen "Börse Online" vollständig stattgegeben, erklärte MLP in einer Pressemitteilung. Und die Verfügung hat es in sich. So wird dem Magazin ab sofort untersagt, die Kapitalflussrechnung von MLP als Doppelabrechnung darzustellen. Das Landgericht folge damit der Klarstellung von MLP, dass der Quartalsüberschuss im ersten Quartal nur einmal berücksichtigt worden sei, hieß es bei MLP. Die im Bericht ausgewiesene Zunahme des Nettofinanzvermögens in Höhe von 27 Mio. Euro sei demnach korrekt."

      Da werden Dinge behauptet, die ganz einfach falsch sind. Eine einstweilige Verfügung hat nichts damit zu tun, ob etwas stimmt oder nicht stimmt. Sie dient dazu, weiteren Schaden solange abzuwenden, bis in einem Verfahren die Vorwürfe entweder widerlegt oder eingeräumt worden sind. Einstweilige Verfügungen kann jeder erwirken, wenn ich behaupte eine Ex-Freundin belästige mich, dann kann ich per einstweiliger Verfügung bewirken, daß das Gericht ihr bis auf Weiteres untersagt, sich mir zu nähern. Auch wenn ich mir das nur ausgedacht hätte. Das Gericht überprüft in so einem Fall nicht die Vorwürfe, sondern soll lediglich den Antragsteller kurzfristig schützen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:09:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      @realKreuzbube

      Das Posting # 24 war für Dich gedacht.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:12:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      @mamap

      Absolut korrekt!

      Die Pressemitteilung von MLP ist ein Beispiel gewaltiger Inkompetenz - erschreckend für einen Dax-Wert!
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:23:17
      Beitrag Nr. 35 ()
      @nobody
      du schreibst:

      "Mich interessierte nur, was manche Leute dazu bewegt, sich derart für oder besser gegen ein bestimmtes Unternehmen zu engagieren.
      Immerhin befassen sich von Deinen 17 Threads hier im Diskussionsforum 15 mit MLP und zwar alle in einem extrem
      negativen Unterton."

      Einige Threads habe ich extra für die hier verweilennden MLPler geschrieben :)
      Wie gesagt, es interessiert mich einfach.
      Soll ja vorkommen, oder?
      Mittlerweile bin ich ziemlich überzeugt, dass bei MLP einiges faul ist.
      Zudem möchte ich wissen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
      Wenn ich es für angebracht halte werde ich MLP auch shorten oder long gehen.
      that´s all


      @boersenbimbo
      das mit den HVs bezieht sich auf die HVs der Töchter AGs und der auf die MLP HV
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:27:32
      Beitrag Nr. 36 ()
      @marrocco

      Mit deinem Postings beschreibst du sehr treffen den Satz:

      Wir ertrinken in Informationen, aber es dürstet uns nach Wissen.

      Schön, dass du mehr als sinnlose Informationen verbreitest wie die meisten Nachrichtenagenturen.
      Bitte weiter so.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:34:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      ...
      Bei Börse Online lag die Verfügung nach Angaben des Magazins am Dienstagnachmittag noch nicht vor, Chefredakteur Johannes Scherer wollte sich deshalb zunächst nicht äußern.

      (sueddeutsche.de/dpa)
      URL[http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=wirtschaft/aktuell/…
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:36:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 21:45:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      @realKreuzbube

      Danke für die Blumen...

      ...und in meiner Freizeit gebe ich Euch alle diese Infos kostenlos...
      ;););)

      Mal sehen, was noch so kommt!

      Comroad war schon ganz lustig, aber ich will hier keine unpassenden Vergleiche ziehen. :D Tatsache ist, wieder einmal hat sich Börse-Online mit einem vermeintlich starken Gegner angelegt. Die Journalisten von Börse-Online haben nach wie vor meine Hochachtung, bis jetzt hat man denen keine schludrige Arbeit nachweisen können.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 22:01:00
      Beitrag Nr. 40 ()
      Auch so ein äußerst fragwürdiger Punkt bei MLP:

      MLP beauftragt KPMG und Deloitte & Touche
      21.05.2002 10:01:00


      Der Finanzdienstleister MLP hat heute bekannt gegeben, dass er KPMG und Deloitte & Touche mit der Prüfung der Buchungen für den Versicherungsbereich beauftragt hat.
      Das Ergebnis der Prüfung soll auf der Hauptversammlung Ende Mai veröffentlicht werden.

      MLP reagiert mit diesem Schritt auf die Anschuldigungen des Anlegermagazins Börse Online, das in der vergangenen Woche von möglichen Bilanzierungstricks berichtet hatte.


      -red
      http://www.finanzen.net/news/news_detail.asp?NewsNr=77279

      und was passiert eine Woche später?


      Heidelberg, 27. Mai 2002 ...Die Wirtschaftsprüfer KPMG und Deloitte & Touche, die auf der morgigen Hauptversammlung insbesondere zur branchenüblichen Praxis der Rückversicherungsverträge Stellung nehmen sollten, stehen wegen möglicher Interessenkonflikte nicht zur Verfügung. Diese Aufgabe hat jetzt der international anerkannte Versicherungsexperte Professor Peter Albrecht, Mannheim, übernommen. Er wird zu den Rückversicherungsgepflogen-heiten und der Bilanzierung von MLP Stellung nehmen. .
      http://www.mlp.de/de/unternehmen/presse/mitteilungen/Hauptte…

      Um was für Interessenskonflikte geht es da?
      Wollten die was nicht testieren, was MLP gerne testiert hätte?

      Fragen über Fragen

      Wo sind die Antworten?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 22:12:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Morgen Ralley
      Oracle up after market close :) +12% zZ
      Umsatz super, Gewinn wie erwartet
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 22:41:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ marrocco,

      Auf diese Passage aus # 27 bist Du leider nicht eingegangen:

      Es gibt hier im Board diverse Postings, in denen gefragt wurde, weshalb MLP BO denn nicht verklagen würde. An den
      Behauptungen von BO müsse doch etwas dran sein. Sonst würde MLP BO bestimmt verklagen....

      Als Jurist müßtest Du ja wissen, daß eine Klage auch erst nach einer gewissen Frist verhandelt wird, ebenso wie der Einspruch auf die einstweilige Verfügung.

      Also war der Weg über die einstweilige Verfügung für MLP doch der beste. Oder siehst Du das anders?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 22:50:40
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ realKreuzbube,

      Danke für Deine Antwort in # 35.

      Du schreibst darin u.a.:

      >Mittlerweile bin ich ziemlich überzeugt, dass bei MLP einiges faul ist.
      Zudem möchte ich wissen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
      Wenn ich es für angebracht halte werde ich MLP auch shorten oder long gehen.
      that´s all<

      Soll das heißen, daß Du trotz all Deiner Sachkenntnis und Deiner Überzeugung, daß bei MLP einiges faul ist, es nach 15
      diesbezüglichen Threads noch nicht für angebracht gehalten hast, die MLP-Aktie zu shorten?
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:07:37
      Beitrag Nr. 44 ()
      @nobody
      du sagst es:
      "Soll das heißen, daß Du trotz all Deiner Sachkenntnis und Deiner Überzeugung, daß bei MLP einiges faul ist, es nach 15
      diesbezüglichen Threads noch nicht für angebracht gehalten hast, die MLP-Aktie zu shorten?"

      Ich befasse mich erst seit Anfang Mai intensiver mit MLP.

      zZ bin ich long in Oracle
      Die beobachte ich schon über Jahre.
      Waren auch schon öfters in meinem Depot.

      Mein Gefühl sagt mir, bei MLP ist was faul.
      Aber Gefühle an der Börse sind oftmals nicht der richtige Ratgeber.

      Und bei MLP, das gebe ich gerne zu, kann ich rational das Risiko nicht in Kauf nehmen.

      Wirst wohl verstehen, wenn ich sage, dass ich nicht gerne Verluste mache. Wer macht das schon?

      Und wer kann schon behaupten, dass er momentan allgemein die Börse einschätzen kann?

      Eben.

      Ich kann es nicht.
      Und Analysten haben in der Vergangenheit auf breiter Front versagt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:26:43
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich besitze keine MLP-Aktie und habe noch nie eine besessen,
      weil ich grundsätzlich nicht in Aktien investiere, die so
      einen rasanten Kursanstieg verzeichnen.
      Insofern bin ich sicher unverdächtig, mich für MLP ins Zeug zu legen oder nicht.

      Was mir sauer aufstößt, ist dieser Enthüllungsjournalismus
      von BO, die noch vor nicht allzu langer Zeit Aktien in den Himmel gehoben haben, die total abgeschmiert sind.
      Wenn die schon so sorgfältig recherchieren, dann bitte bei allen Empfehlungen.

      Mit Nebenkriegsschauplätzen können sie ihren Bockmist auch nicht vertuschen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:34:57
      Beitrag Nr. 46 ()
      @rkb

      Seitwann bist Du denn "long in Oracle"?

      NH;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 02:34:31
      Beitrag Nr. 47 ()
      Übrigens darf BO weiterhin behaupten, daß "MLP bei einem Kurs von 10
      immer noch überbewertet erscheint". Dieser Behauptung wurde nicht
      widersprochen.

      Nach dem kurzen Hike von 30 auf 36 prophezeie ich den nächsten Rutsch,
      der dann schon Richtung 25 gehen sollte.

      Zielkurs zwischen 10 und 20.

      Gründe:
      1. Bilanzierung und Geschäftsbericht voller offener Fragen
      2. Riester-Rente ist ohne Zweifel eine Konkurrenz zur LV und wird
      die LV-Abschlüsse weiter nach unten treiben.
      3. Demoskopische Daten sind ungünstig - es gibt zur Zeit nicht so
      viele Berufsanfänger für MLP.
      4. Jungakademiker sind ja hoffentlich nicht ganz blöd. Im Zuge
      dieser Bilanzierungsgeschichte könnte unsere junge Elite vielleicht
      mitkriegen, daß bei einer 100.000-Euro-LV eine Prämie von 11.500 Euro
      von den Ersparnissen des Kunden abgeht.
      5. Der Kursverfall wird das Vertrauen vieler MLP-Berater so untergraben,
      daß ein Exodus der guten Berater zu befürchten ist.
      6. Sobald MLP aber nicht mehr wächst, werden Verluste geschrieben und
      die Gewinne sind ein- für allemal passé.

      MLP hat seine Zukunft schon hinter sich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 09:43:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      das soll verstehen wer will.

      wenn ich nichts zu verbergen habe dann verbiete ich kritikern nicht das wort. aber immer dann, wenn etwas stinkt dann untersage ich äußerungen. schade das MLP dieses nötig hat aber wer wegen kosten eine sonderprüfung ablehnt, gleichzeitig aber 2 MRD an der börse durch die negation eben dieser vernichtet, der kann oder will nicht rechnen.

      bye bye 30% wachstum, kaum noch berater zu bekommmen muss hart sein
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 10:07:30
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Kostolany4

      2. Riester-Rente ist ohne Zweifel eine Konkurrenz zur LV und wird
      die LV-Abschlüsse weiter nach unten treiben.

      Daran glaube ich nicht -> Riester macht eine Lücke in der Versorgung auf die durch Riester-Produkte (fast) geschlossen werden kann. Danach hast Du nicht mehr als vor der "Reform".

      Eine Konkurrenz zur LV entsteht also nicht

      Gruß
      volvic8080
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 11:29:16
      Beitrag Nr. 50 ()
      @kostolany4: alle Punkte Zustimmung

      die Kursentwicklung zZ nenne ich "Ardennenoffensive"

      wer jetzt einsteigt ist noch schneller wieder raus bei der kleinsten Unsicherheit (mobilcom lässt grüssen)

      die EINSTWEILIGE Verfügung, von Nichtbilanzfachleuten erlassen, bringt einige Tage oder Wochen Zeit sich mit puts einzudecken

      auf die nächsten Quartalszahlen freut sich

      nizza


      P.S. alle in meinem Umfeld die Fonds-LV (egal ob MLP oder nicht ) haben, schimpfen wie die Rohrspatzen, alte Selbständigen-Regel: ein unzufriedener Kunde verjagt 7 weitere Kunden
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 12:53:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      @nizza

      Ich stimme Dir insbesondere bzgl. der Stimmung von MLPlern und MLPKunden zu. Die Unsicherheit ist erschreckend groß und schlägt sich bereits auf das Geschäft aus.

      Mal schauen, wann BO sich wieder meldet. Morgen gibt es die neue Ausgabe. Wer weiß etwas?

      interna
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 13:15:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      #42

      Ich habe die Frage indirekt beantwortet. Es war das gute Recht von MLP, die e.V. zu erwirken. Natürlich dauert es mehrere Wochen, teilweise auch Monate, bis über eine Klage (im Gegensatz zu einer e.V.) vor Gericht verhandelt wird.

      Abgesehen von den juristischen Details muss man jedoch die Frage stellen, welchen Nutzen MLP von dieser e.V. gehabt hat. Gut, Börse-Online darf nun zwei Punkte vorläufig nicht mehr behaupten. Und? Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hat die e.V. doch eher erhöht. Wo ist der Vorteil für MLP? Einen richtigen Vorteil wird es nur geben, wenn MLP im sog. Hauptsacheverfahren, also mit mündlicher Verhandlung etc. Recht bekommt. Dann sind wir aber wieder im normalen Verfahren mit längeren Fristen etc.

      Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass die "Vermarktung" dieser e.V. ein Eigentor für MLP war.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:02:04
      Beitrag Nr. 53 ()
      @marrocco
      Wie siehst du in folgendem Artikel "ersten Sieg erzielt".
      Könnte man gegen sowas eine einstige Verfügung erlangen, da es sich ja nicht um einen Sieg handelt?
      Zugegeben Wortklauberei.
      -----------
      Die Analysten von Delbrück & Co bewerten die Aktie von MLP mit "Übergewichten" nach zuvor "Neutral".

      Im Streit mit dem Anlegermagazin "Börse Online" habe MLP den ersten Sieg erzielt. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt darf das Magazin zwei Behauptungen nicht mehr wiederholen. Dabei handele es sich zum ersten um die Aussage, dass die Kapitalzuflussrechnung von MLP für das erste Quartal 2002 nicht korrekt gewesen sei, und zum zweiten um die falsch zitierte Aussage vom Bilanzexperten Prof. Küting. Laut MLP-Chef Termühlen seien sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, so dass MLP das Anlegervertrauen zurückgewinnen könne.

      Damit solle ein Teil der Unsicherheit über die Bilanzierungspraxis beseitigt werden. Nach den heftigen Kursabschlägen in der letzten Zeit sei die Aktie von MLP auf einem annehmbaren Bewertungsniveau gelandet. Aufgrund des dynamischen Gewinnwachstums ändern die Analysten ihre Bewertung auf "Übergewichten".

      19.06.2002 09:46 -sl
      http://www.aktienundco.net/analysen/analysen_detail.asp?Anal…
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:23:04
      Beitrag Nr. 54 ()
      man sollte eine einstweilige Verfügung erlangen gegen die Verwendung des Wortes "könnte" in Anlegermagazinen.

      Beraube BO dem Konjunktiv und das Heft wird auf eine A4-Seite passen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 14:57:56
      Beitrag Nr. 55 ()
      #53

      Kann ich Dir gerne sagen. "Untersagen" durch ein Gericht lassen sich nur Tatsachenbehauptungen.

      Meinungen und Werturteile sind nicht justiziabel, es sei denn, es handelt sich um diffamierende Beleidigungen.

      Zum Schutz der Meinungsfreiheit wird der Begriff der "Meinung" vom Bundesverfassungsgericht sehr weit ausgelegt. Eine "Tatsache" ist tatsächlich nur ein harter, nachprüfbarer Fakt.

      Wenn jemand die e.V. als "Sieg" bezeichnet, so ist dies ohne jeden Zweifel juristisch gesehen nur eine Meinungsäußerung.

      So ist es auch richtig. Das Grundgesetz lebe hoch! :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 15:05:42
      Beitrag Nr. 56 ()
      so dachte ich mir das schon.
      Also könnte BO ja lauthals verkünden.:
      Börse Online erzielt spektakulären Sieg gegen MLP.
      Durch die einsweilige Verfügung in nur 2 Punkten scheint Börse Online mal wieder ins Schwarze getroffen zu haben ...
      usw.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 17:25:14
      Beitrag Nr. 57 ()
      #41

      Morgen kommt - lt. BO-Homepage - ein ca. 2-seitiger Artikel zum Thema:

      >MLP
      >Viele Antworten - nichts entkräftet 28

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 19:14:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      marocco sieht die e.V. als Boomerang, ich auch - und die hier ebenfalls:


      SdK sieht Hauptvorwürfe gegen MLP nicht ausgeräumt

      München (vwd) - Die Hauptvorwürfe des Magazins "Börse Online" gegen die
      MLP AG, Heidelberg, sind aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
      (SdK) noch nicht ausgeräumt. Die Antworten von MLP behandelten lediglich
      "Nebenkriegsschauplätze" und klammerten die wirklich wichtigen Fragen aus,
      kritisiert der stellvertretende SdK-Vorsitzende Markus Straub im Gespräch
      mit vwd. Die Reaktion des Finanzdienstleisters, Nichtigkeiten aufzublasen,
      belegten, dass die Kritik am Unternehmen ihre Berechtigung habe. So habe MLP
      eine einstweilige Verfügung gegen zwei eher nebensächliche Aussagen in der
      jüngsten "Börse Online"-Ausgabe erwirkt.

      Straub wirft die Frage auf warum MLP die Verfügungen nicht gegen die
      Vorwürfe erwirkt habe, der Konzern habe den Gewinn geschönt bzw sitze auf
      außerbilanziellen Schulden von 150 Mio EUR. Zwar möge die Bilanz 2001 des
      MLP-Konzerns richtig sein, dem stehe aber die Vermutung gegenüber, dass der
      Jahresabschluss 2001 falsch sei. Wenn nämlich die Vorwürfe der
      Ergebniskosmetik stimmen sollten, gäbe der Jahresabschluss nicht das
      tatsächliche Bild der Unternehmenssituation wieder. Beispielsweise könnten
      durch die Rückversicherungstransaktionen von MLP Gewinne, die erst in
      Zukunft anfielen, bereits heute verbucht werden, sagt Straub.

      Es sei auch unverständlich, wie ein Unternehmen, dessen
      Marktkapitalisierung durch die jüngsten Vorgänge um drei Mrd EUR gesunken
      sei, eine Sonderprüfung mit dem Argument "zu teuer" ablehne. Wenn wie von
      MLP beteuert, alles seine Ordnung habe, dürfte eigentlich kein Aufwand zu
      groß sein, um das Vertrauen der Anleger wieder herzustellen, meint Straub.
      +++ Eddy Holetic
      vwd/19.6.2002/eh/rio
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 17:08:39
      Beitrag Nr. 59 ()
      MLP erwirkt weitere Einstw. Verfügung gegen "Börse-Online"

      Heidelberg (vwd) - Der Finanzdienstleister MLP AG, Heidelberg, hat für eine weitere Behauptung des Anlegermagazins "Börse Online" eine Einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt. Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. Damit sei vom Landgericht Frankfurt auch dem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung von MLP gegen die Berichterstattung des Magazins vollständig stattgegeben worden, erläuterte MLP.


      20. Juni 2002, 16:26
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 17:14:29
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hier der ganze Artikel:
      MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung
      Heidelberg, den 20. Juni 2002 - MLP hat heute eine weitere Falschaussage des Anlegermagazins Börse Online vor Gericht gestoppt. Per Einstweiliger Verfügung darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. Damit wurde vom Landgericht Frankfurt auch dem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung von MLP gegen die Berichterstattung des Magazins vollständig stattgegeben.

      "Wir sind in dem Wust an Behauptungen und Unterstellungen die eindeutig auch juristisch angreifbaren falschen Tatsachenbehauptungen angegangen. Diese ersten juristischen Erfolge zeigen, wie haltlos die Vorwürfe sind und wie unsauber von dem Blatt recherchiert wurde", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Termühlen heute in Heidelberg. "Wir bleiben auch weiterhin bei der festen Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."

      Keine Ausgabeaufschläge für die Kunden
      In der letzten Ausgabe des Magazins war behauptet worden, dass MLP beim Tausch von Investmentfonds innerhalb der Fondspolice die "vollen Ausgabeaufschläge", die "teilweise üppig" seien, mit dem Geld der MLP Kunden bezahlen würde. Als Beispiel wurde ein Fonds genannt, der einen einmaligen Ausgabeaufschlag von 5,26 Prozent verlange.
      Das Landgericht folgte der Darstellung von MLP, denn das krasse Gegenteil ist der Fall: Die Kunden von MLP bezahlen keine Ausgabeaufschläge. Nicht einmal die MLP Lebensversicherung AG, die die Fondsgebundene Lebensversicherungen anbietet, bezahlt beim Erwerb der Fondsanteile Ausgabeaufschläge (Agio). MLP hat in diesem Bereich mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die sonst üblichen Ausgabeaufschläge nicht anfallen.
      Im Zusammenhang mit dieser Falschbehauptung hatte das Magazin unter der Überschrift "Hin und Her macht Taschen leer" weitergehende Spekulationen angestellt, die den Eindruck entstehen lassen, MLP habe sich bewusst zum Nachteil seiner Kunden bereichert. Der ungeheuerliche Vorwurf, "Ob und wie viel von den Gebühren, die aus den Anlagegeldern der Versicherungsnehmer bezahlt werden, auf die ein oder andere Weise an die Heidelberger fließt, ist nicht bekannt" beruht auf der nun per Einstweiliger Verfügung falschen und gerichtlich verbotenen Darstellung der Fakten und ist daher völlig substanzlos. Spekulationen und Beurteilungen, die auf einer falschen Faktenlage beruhen, führen logischerweise in die Irre.

      "Wir arbeiten daran, aus dem Dickicht der Unterstellungen und Falschbehauptungen juristisch die Stützen zu entfernen, durch die das ganze Gebäude zum Einsturz zu bringen ist", sagte Dr. Bernhard Termühlen abschließend.


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