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    Aufruf zum Boykott von ADR-Programmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.02 22:28:43 von
    neuester Beitrag 09.03.04 12:02:10 von
    Beiträge: 38
    ID: 602.453
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      schrieb am 27.06.02 22:28:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      gestern haben wir einen kleinen start gewagt und in die rund gefragt, ob intersse an einem adrs forum bestünde. es kam eine antwort. also scheinbar kein grosses interesse, da alle gut informiert sind. www.goldseiten.de bieten sehr gute informationen zu diesem thema. einen auszug stellen wir hier ein, damit auch neueinsteiger gewarnt sind.

      ein kleines beispiel von heute zeigt, wie schnell es geht:

      handelsblatt vom 27.6.2002
      Worldcom- und GM-Schock: Der Pitt-Bull bellt, doch er muss beißen
      Da war es wieder, das Zucken um die Mundwinkel, das die Unsicherheit an der Wall Street in diesen Tagen widerspiegelt. Dem Spezialisten für General Motors waren die Gesichtszüge entgleist, als er eine nicht nachvollziehbare Diskrepanz in den Kauf- und Verkauf-Kursen erkannte – er setzte die Aktie umgehend vom Handel aus...



      Aufruf zum Boykott der ADR-Programme nach dem Central Norseman Betrug

      Die Vorgeschichte:
      Am 11. Februar wurden die Central Norseman ADR-Besitzer über die Barabfindung ihrer Anteile informiert. Die am 22. März erfolgte Zahlung von 0,216 $/ Central Norseman ADR lag dann um 51,9 % unter dem fairen Wert der Central Norseman ADRs. Bei einem Kurs der Croesus Mining von 0,47 A$ entsprach der Wert eines Central Norseman ADRs etwa 0,63 A$ (0,328 $). Die Bank of New York gab an, die erhaltenen Croesus Aktien zu diesem Kurs verkauft zu haben. Dieser Vorgang der weit unter dem fairen Gegenwert liegenden Barabfindung wird von uns als Betrug der Bank of New York an den Besitzern der Central Norseman ADRs bewertet.
      Den Vorgang um die Abwicklung des ADR-Programms der Central Norseman, der wohl einmalig in der Börsengeschichte ist, beurteilten wir als Zeichen von Auflösungserscheinungen führender New Yorker Banken. Daß diese Banken auf primitive Weise Kleinaktionäre betrügen, zeigt eindrucksvoll auf, wie unmittelbar diese Institute von der Pleite bedroht sein müssen. Im Fall der Central Norseman handelt sich um die Bank of New York, die Citibank und den Morgan Guaranty Trust, die zu den weltweit führenden Investmentbanken gerechnet werden.

      Am 11. Februar wurde den Central Norseman ADR-Besitzern mitgeteilt, daß das ADR-Programm zum 17. Januar eingestellt wurde. Die Information über die Einstellung des ADR-Programms wurde den ADR-Besitzern also erst mit einer Zeitverzögerung von mehr als 3 Wochen mitgeteilt. Weiterhin wurde mitgeteilt, daß ein Umtausch in die Originalaktien nicht mehr möglich ist. Bis zum 22. März sind dann weitere 6 Wochen vergangen, in denen die Aktionäre der Central Norseman ADRs keine Chance hatten, ihre Aktien zu verkaufen und keinerlei Informationen über die Höhe und den Zeitpunkt der angekündigten Barabfindung bekamen.

      Wir haben jetzt nach vielen vergeblichen Telefonaten und schließlich nach schriftlicher Aufforderung die Geschäftsbedingungen für das ADR-Programm erhalten. Eine Begutachtung der Bedingungen des ADR-Programms zeigt, daß es keine sinnvolle Möglichkeit für eine Klage gibt. In den Bedingungen des Programms gibt es eine Klausel die besagt, daß die Halter der ADR, also in diesem Fall die Bank of New York, Informationen nur an die United States Securities and Exchange Commission (SEC) in Washington weitergeben muß (Gesetz von 1934). Die Besitzer der ADR haben nach diesem Gesetz die Möglichkeit, sich bei der SEC regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft zu informieren und neue Veröffentlichungen abzufragen. Eine Weitergabe der Informationen an die Besitzer der ADR durch die SEC ist nicht vorgesehen.

      Da es für den deutschen Anleger völlig unpraktikabel ist, sich täglich über eventuelle Meldungen über die Gesellschaften bei der SEC zu informieren, richtet sich der Vorwurf an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, die diese ADR-Konstruktion in Deutschland zum Handel zugelassen hat.

      Da diese ADR-Konstruktion zu schweren Verlusten bei den Besitzern der Central Norseman ADRs führte, werden wir in Zukunft dringend davor warnen, ADRs zu kaufen und darauf drängen, daß die Originalaktien zum Handel in Deutschland zugelassen werden. Bereits jetzt verzeichnen die Originalaktien der Anglogold fast die selben Umsätze wie die ADRs. Wir empfehlen daher dringend den Tausch der ADRs (WKN 915102) in die Originalaktien (WKN 854434). Auch bei Gold Fields verzeichnen die Originalaktien steigende Umsätze, so daß auch hier ein Tausch der ADRs (WKN 862484) in die Originalaktien (WKN 856777) vorgenommen werden sollte. Bei Harmony, deren Originalaktien erst vor einigen Wochen eingeführt wurden, muß der Tausch der ADRs (WKN 864439) in die Originalaktien (WKN 851267) mit einer strengen Limitierung vorgenommen werden. Bei Durban Roodepoort Deep ist in Deutschland noch kein Handel in Originalaktien möglich, so daß die ADRs (WKN 965260) weiter gehalten werden müssen.


      Autor: Martin Siegel
      Quelle: aus "Der Goldmarkt", Ausgabe 09/2002
      Kontakt: goldaktien@gmx.de
      Stand: 05/2002,
      auf den GoldSeiten.de seit: 05/2002
      weiterführende Links: - Was sind "ADR"?
      - Kapitalanlagen - Sicher in Amerika ?
      - Südafrikanische ADR in den USA
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 22:41:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      alles nicht neu, aber nochimmer aktuell:

      Kapitalanlagen - Sicher in Amerika ?

      Sicherheitsdenken ist nicht neu. Schon vor uns lebende Generationen sahen Gründe genug, nach mehr persönlicher und auch finanzieller Sicherheit zu trachten. Der Bewahrung erworbener Besitztümer kam dabei immer eine besondere Bedeutung zu. Im Vielvölkergebiet Europa wechselten sich Unruhen, Kriege, Kapital-Entwertungen und Enteignungen immer schon in steter Regelmäßigkeit ab. Daran hat sich seit der Zeit des ausgehenden Mittelalters nichts geändert.
      Auch in den ersten 33 Jahren dieses Jahrhunderts haben Privatleute und Firmen diese Überlegungen gehabt und deshalb viel in den USA investiert. Die Vereinigten Staaten waren damals schon das Eldorado des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Sicherheit.

      Doch was hat es den Anlegern genutzt, Kapital in den USA für sich und ihre Nachfahren angelegt zu haben. Franzosen, Spanier, Dänen, Norweger, Belgier und Holländer bekamen die Besitztümer eingefroren, die deutschen, österreichischen und italienischen Besitzer wurden enteignet.

      Sie alle haben Bekanntschaft mit einem amerikanischen "Spezialgesetz", dem "Trading with the Enemy Act", gemacht, welches heute noch - wie seinerzeit gilt.

      Ausländische Vermögen in den USA und Guthaben bei US-Banken selbst bei deren Filialen im Ausland, sind durch zwei Gesetze bedroht, dem

      TRADING WITH THE ENEMY ACT (von 1917)

      und dem

      INTERNATIONAL EMERGENCY ECONOMIC POWERS ACT (von 1978).Diese amerikanische Feindstaaten-Gesetzgebung besagt, daß der amerikanische Präsident in Krisen- und Kriegszeiten die in den USA befindlichen Vermögen von Personen und Gesellschaften aus Ländern, die man als Feindgebiete ansieht, einfrieren und enteignen kann. Es wird stets sehr weit ausgelegt.

      Eingefroren wurden beispielsweise die Vermögen aus allen Ländern, die von den Deutschen, Italienern und Japanern besetzt waren. Nur wer als Bewohner der besetzten Länder noch rechtzeitig ein freies Land erreichte, hatte Chancen, seine Vermögenswerte frei zu bekommen.

      Aber auch dies war meistens langwierig, denn die Behörden verlangten viele Nachweise, die oft kaum zu erbringen waren. Nach dem Krieg wurden die beschlagnahmten Vermögen zwar wieder freigegeben, wobei oft lediglich ein völlig unzureichender finanzieller Ersatz herauskam. Die Vermögen von Deutschen, Italienern und Japanern blieben eingezogen und enteignet. In der Verfolgung ihrer Ziele sind die amerikanischen Behörden radikal und unnachsichtig.

      Das zuständige "Office of Foreign Assets Control" ist für extrem hartes Vorgehen berüchtigt.

      Schon damals genügte ein Verdacht, daß einzelne amerikanische, bzw. schweizerische Gesellschaften teilweise im Besitz von deutschen Anlegern waren, um die betreffenden Teile zu beschlagnahmen. Auch sie wurden nie zurückgegeben. Ausnahmen gab es bei Personen, die nachweislich zu den Verfolgten des Regimes gehörten, aber auch sie hatten selten eine volle Freigabe bzw. Entschädigung erhalten.
      Schweizerische Banken berichten noch heute über die Hartnäckigkeit, mit der damals amerikanische Aufsichtsbehörden jenen Anteil, den deutsche Besitzer an ihren Aktien hielten, entsprechend beschlagnahmten.

      Heute wird das Problem eines Eintrittes der Feindstaatenklauseln für deutsche Kapitalien in Amerika wie auch für andere westeuropäische Länder kaum in Erwägung gezogen. Doch wie stabil ist dieser Status?
      Kapitalien werden schließlich nicht für einige Jahre, sondern oftmals für lange Zeit oder andauernd, als Familienbesitz auch für künftige Generationen, angelegt. Alle diese Anlagen sind deshalb gut zu überdenken, d.h. man muß bereits während der Investitionszeiten entsprechende Möglichkeiten und Gefahren berücksichtigen.

      Veränderungen im politischen Status Europas kommen kaum wie der Blitz aus heiterem Himmel. Die Bundesrepublik Deutschland, ist heute durch die NATO und eine jahrzehntelange Freundschaft mit den USA verbunden. In der Politik aber gibt es keine dogmatischen Festlegungen wie etwa in der Religion. Hinter allen Sicherheits- und Freundschaftspakten muß immer die überragende Mehrheit eines Volkes stehen, sonst werden sie ausgehöhlt und fallen - wie die Geschichte zeigt - gerade im ungünstigsten Zeitpunkt in sich zusammen.

      Es kann auch sein, daß sich die politische Mehrheit in einem Land so verändert, daß daraus eine Hinwendung zu radikalen politischen Kräften entsteht. Derartige Gefahren sind - wie die Geschichte lehrt – immer dann gegeben, wenn die etablierten Parteien versagen, die Massenarbeitslosigkeit überhand nimmt und das Sozialsystem zusammenbricht. Insofern sind derzeit erschreckende und verblüffende Parallelen zu den dreißiger Jahren feststellbar.

      Der Umbruch im ehemaligen Ostblock könnte noch größere Gefahren in sich bergen als der Kommunismus. Schon breiten sich Anarchie und Verbrechen in Rußland aus. Bei weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Zusammenbrüchen könnten faschistische Kräfte an die Macht gelangen. Ein Militärputsch könnte die Lage schlagartig verändern.

      Westeuropäische Staaten könnten durch eine feindliche Aktion besetzt werden.

      Man darf über längere Zeit derartige Entwicklungen nicht ausschließen, denn solche Trends sind bereits gegenwärtig spürbar, auch wenn sie sicherlich noch keine Mehrheiten haben. Aber ist dies überhaupt nötig? Aktive zehn Prozent der Bevölkerung können durchaus mehr sein als fünfzig Prozent passive!

      Die US-Feindstaatengesetzgebung zwingt zu Vorsorgemaßnahmen. Ausländische gewerbliche und private Investitionen in den USA haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Selbst mittlere Einkommensschichten haben heute Vermögen in den USA. Sie tun dies, einerseits um damit Geld zu verdienen, andererseits aber auch, um in Sicherheit vorzusorgen, weil sie noch aus früheren Zeiten Angst vor Unruhen, Kommunismus oder Krieg plagt.
      Möglicherweise kommen diese Leute aber vom Regen in die Traufe:

      Heimatliche Vermögen entwerten sich und überseeische werden konfisziert!

      Das ursprüngliche Gesetz stammt vom 6.10.1917. Es wurde während der beiden Weltkriege und im Vietnamkrieg den jeweiligen Situationen angepaßt, was schon zeigt, daß die Amerikaner eher an eine Ausweitung als Einschränkung denken.

      (Wenig bekannt in diesem Zusammenhang ist, daß nach 1975 antikommunistische Flüchtlinge aus Südvietnam nach ihrer Ankunft in den USA erleben mußten, daß ihre dortigen Guthaben – von der "befreundeten Regierung" blockiert waren. Manche dieser politischen Flüchtlinge mußten sich mühevoll durch jahrelange Prozesse kämpfen).

      Diese Gesetze ermächtigen den Präsidenten der USA, jeden Handel und Verkehr mit dem Feind zu untersagen, Feindvermögen aller Art in den USA zu beschlagnahmen und "diesen Feinden" den Zugang zu den US-Gerichten zu verwehren. Das Gesetz betrifft nicht Feindvermögen außerhalb der USA. Nach dem Gesetz wird ein Beauftrager bestellt, der Feindvermögen in Besitz nehmen, beschlagnahmen, veräußern und verwalten kann. Dazu zählt jedes in den USA gelegene Vermögen, das Feinden oder deren Verbündeten gehört, auch wenn der Besitzer kein Feind im Sinne des Gesetzes ist.

      • Bereits die Beschlagnahme hebt alle Rechte des Betroffenen auf. Das Vermögen gehört sofort und nicht erst mit der Enteignung den USA. Entschädigung oder Rückgabe, bzw. ein Ersatz kommt nicht in Frage. Ausnahmen sind eng begrenzt auf bereits im Lande befindliche Flüchtlinge und ähnliche Personenkreise.

      • "Feind" im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, einschließlich von Staaten, jedweder Nationalität, die im Gebiet einer Nation, mit der die USA Krieg führt, entweder ansässig, registriert oder gegründet ist. Eingeschlossen sind auch die Bewohner besetzter Gebiete sowie Personen, Firmen, die nicht in den USA ansässig sind und mit betroffenen Personen, Firmen oder Staaten Handel treiben.
      Damit werden auch solche Personen zu Feinden, die eigentlich Opfer einer Aggression sind. Franzosen galten während des Zweiten Weltkriegs als Feinde der USA! US-Staatsbürger, die in solchen Gebieten leben, werden zu Feinden im Sinne des Gesetzes. Ein in den USA ansässiger Angehöriger einer Feindnation, der sich amerikafreundlich verhält, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Der Beschlagnahme und eventueller Internierung kann er aber nicht entgehen!

      • Auch "feindbehaftetes" Vermögen wird eingezogen. Man versteht darunter in der Regel juristische Personen, also Firmen, die unter ihren Anteilseignern Personen haben, welche unter den Feindbegriff fallen. Vermögen ist alles was Wert darstellt, es genügt auch schon ein indirektes Interesse oder Recht.

      • Jede Maßnahme des Beauftragten ist faktisch bereits Recht, welches weder gerichtlich überprüft oder aufgehoben werden kann. Eine Klage wäre nur möglich, um zu beweisen, daß man nicht Feind im Sinne des Gesetzes ist. Ein "Anti-Nazi" zu sein, reichte seinerzeit aber nicht aus, um vor den Folgen des Gesetzes verschont zu sein.

      Versuche, den Feindstatus zu vermeiden oder zu verschleiern, hat es immer schon gegeben. Sie waren, soweit bekannt, immer erfolglos. Selbst wenn sich Lücken im Gesetz zeigten, schob der Kongreß stets sofort die nötigen Rechtssätze nach.

      In den letzten Jahren konnte man des öfteren die Empfehlung hören, man müsse einen Trust in einem neutralen Land gründen. Wie frühere Verläufe zeigten, ist dies selbst dann unwirksam, wenn Treuhänder oder Begünstigungsklauseln zwischengeschaltet sind.

      • Die im Gesetz enthaltene Denunziationspflicht läßt keine Schlupflöcher offen!

      Als einzig sinnvolle Möglichkeit zur Abwendung einer Enteignung kommt daher nur die Gründung einer Gesellschaft in Frage, die das US-Vermögen unwiderruflich auf eine Person überträgt, die nicht als Feind gelten kann. Der wirkliche Eigentümer verliert damit die Verwaltungsgewalt über sein Vermögen und ist auf stille Versprechen jener Person bzw. eines Treuhänders angewiesen, es später zurückzugeben. Ein bekannter, auf dieses Gesetz spezialisierter Anwalt in Los Angeles, rät dies all jenen Ausländern, die Kinder, Verwandte oder sonstwie Nahestehende in den USA haben. Denen sollte das Vermögen im Anwendungsfall der Feindstaatenklausel eher zukommen als dem Staat.

      Die Feindstaatengesetzgebung der USA hat aber zwei Seiten: Die eine besteht im Einfrieren und Enteignen durch die US-Regierung, die andere darin, daß der Feind in den besetzten Gebieten alle Bewohner zur Rückholung der Guthaben zwingen wird, wodurch sie ebenfalls verloren gingen. Wie schützt man sich nun vor den Folgen? Zunächst was man dabei nicht tun sollte:

      Notfallklauseln, wie man sie in zahlreichen Beteiligungsverträgen deutscher Bürger in den USA findet, besagen, daß im Konfliktfall das gesamte Vermögen auf einen amerikanischen Treuhänder übergeht, der es zugunsten des deutschen Besitzers zu verwalten hat. Sie sind eine gute Vorsorgemaßnahme, dienen aber lediglich der Beruhigung und haben sonst keinen Wert. Irgendeinen Vorteil hieraus kann höchstens derjenige ziehen, dem es gelingt, frühzeitig nach den USA zu kommen und der außerdem von den Folgen des Gesetzes freikommt. Wer anderes daraus erwartet, macht sich etwas vor!

      Gleich negativ ist das Urteil der Spezialanwälte für alle Umgehungs- oder Verschleierungstrusts in anderen Ländern, Oasengebieten und dergleichen. Absoluten Schutz bietet, wie bereits dargelegt, nur die "Selbstenteignung", weil man in diesem Fall den Begünstigten selbst bestimmen kann. Mehr aber auch nicht.

      Wer viel Vermögen in den USA hat, sollte beizeiten nach einer zweiten Staatsangehörigkeit trachten, wie dies beispielsweise in Kanada, sowie besonders durch einige südamerikanische Staaten, möglich ist. Sicherheitshalber kann eine Gesellschaft dazwischengeschaltet werden, die aber ihren Sitz in einem unverdächtigen Land haben sollte. Wichtig ist auch, daß die Vorsorgemaßnahmen frühzeitig eingerichtet werden und im Krisenfall alles bereits eingeführt und etabliert ist.

      Bei derartigen Angelegenheiten, die ja meist nicht geringe Vermögen betreffen, muß weit in die Zukunft hinein gedacht werden, denn es kann ja auch erst die Kinder oder Kindeskinder betreffen.

      Es empfiehlt sich europäischen, im besonderen deutschen Besitzern von kleinen und mittleren Vermögen in den USA – beispielsweise Immobilien-Beteiligungen, Aktien, Anleihen, Geldmarktkonten, Investmentfonds – stets dann, wenn sich mögliche Krisen anbahnen, die Vermögen aus den USA wegzuholen.
      Wertpapierdepots können auf kanadische Brokerhäuser übertragen, Immobilien-Beteiligungen verkauft werden. Kanada hat, jedenfalls bisher, nie derartige Gesetze eingeführt.

      Im Jahr 1941 wurden sogar schweizerische Guthaben in den USA eingefroren. Die Schweiz mußte 1946 für die Aufhebung der Blockierung 250 Millionen Franken zahlen – als ´freiwilligen´ Beitrag zum Wiederaufbau Europas. Derartige Erfahrungen haben wahrscheinlich auch die Schweizer Behörden dazu veranlaßt, bereits rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zur Verlagerung von hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben nach Kanada und nicht nach den USA einzuleiten. Wenn dies die Schweiz in der heutigen Zeit bereits getan hat, mag es überraschen, aber es zeigt doch auch, daß man dort gewisse Risiken in Europa sieht!

      Der Goldbesitzer, hat den Vorteil, daß er seinen Besitz buchstäblich mit eigenen Händen von den USA wegbringen oder verstecken kann. Es kann nur geraten werden, das in Bezug auf den Goldbesitz sehr viel liberalere Kanada zu wählen. Auch wenn der Krisenfall im Sinne des Feindstaatengesetzes der USA nicht eintritt, könnte es in Bezug auf Gold, früher als man zu glauben wagt, wieder Besitzverbote geben.

      In den USA wurde schon einmal, unter Roosevelt alles private Gold konfisziert. Die Entschädigungen lagen natürlich weit unter dem Marktpreis.

      Seit dem 1. Juli 1983 mußten in den USA zeitweise die Gold- und Silberhändler alle Transaktionen dem Internal Revenue Service, der amerikanischen Finanzbehörde, melden. Dasselbe galt für Broker, bei denen Spekulanten mit Terminkontrakten in Gold und Silber handeln. Im Kongreß wurde sogar schon mehrmals vorgeschlagen, von jedem Goldkäufer Fingerabdrücke zu nehmen.

      Der ausländische Investor muß auch wissen, daß die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten ausländische Vermögen- und dies gilt nicht nur für Gold, sondern für sämtliche Anlagen – ausgesprochen schlecht behandelt.

      Daß in den USA keinerlei Bankgeheimnis existiert, sei nur am Rande erwähnt.

      Europäer die glauben, im Ernstfall böte ihnen eine Farm in Amerika oder auch nur ein Dollarkonto in New York irgendeine Sicherheit, unterliegen einem grausamen Irrtum.


      Autor: Johann A. Saiger
      Quelle: "Midas - Investment Report" Sonderausgabe 1998, (Reprint 1999)
      Kontakt: midas-invest@gmx.net
      Stand: 1998-1999,
      auf den GoldSeiten.de seit: 08/2001
      weiterführende Links: - Was sind "ADR"?
      - Aufruf zum Boykott der ADR-Programme
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 22:53:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Argument: goldfields und harmony adrs sind liquieder ist richtig.

      die alternativen für jäger und sammler sind aber auch nicht schlecht:

      harmony 851267 in berlin umsatz 27.6.2002: 5011 St.
      adrs 15.040 St.

      gold fields 856777 in fft umsatz 27.6.2002: 8800 St.
      adrs 167.506 St.

      bei den siedlern hat es ein bischen gedauert, aber seit einigen wochen sind wir (bis auf durban) adr-frei.

      und frei nach wowereit: das ist auch gut so!
      wenn wir uns alle von den adrs verabschieden, gibt es auch kein `umsatz`-problem mehr - oder hat jemand andere gründe, welche für den erwerb von adrs sprechen??????

      svc
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 22:57:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...oh, ich muss die Kiste ausmachen, wollte gerade im Thread nachlesen warum ich kein ARD mehr sehen soll...


      Gute Nacht !
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 23:06:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      ard ist ok. würde durchaus rtls oder bloombergs gegen ards tauschen - gute nacht svc

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      Avatar
      schrieb am 27.06.02 23:15:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      @adr-umtausch
      falls jemand der geschaetzten experten kurz skizzieren koennte, wie der umstausch adr<->original im prinzpiep ablaueft, waer ich sehr dankbar!
      (bevor ich den gebuehrenpflichtigen mann von der bank anrufe ;))
      merci
      nemo
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 23:26:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @nemo

      hier geht es nicht um umtausch. mit einem adr hast du eine art von optionsschein auf eine aktie. da wird nichts umgetauscht.

      z.b die bank of new york hat 10x harmony. sie gibt dann 10s adrs auf einen schein auf harmony heraus, der genau eine harmony verkörpert.

      nicht du bist der aktionär, sondern die bny. du hast nichts zu sagen und die bny legt die bedingungen für dein adr fest. wie zu lesen bist du quasi ohne `klassische` aktionärsrechte.

      es kann durchaus sein, dass sie irgendwann sagen, dass das programm eingestellt wird und du mit kurs minus x abgefunden wirst.

      (nebenbei kann mit deinem der bny geschuldeten geld der kurs der wirklichen aktien egal in welche richtung gepflegt werden)

      meinungen ?

      svc
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 23:35:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      nur damit ich es auch ganz laut und deutlich richtig verstehe:
      Ich muss also z.b. meine gfi-adrs verkaufen (spesen) und falls ich es wollte, die originale zum `minimal` differenten kurs wieder kaufen (nochmal spesen + kursverlust) ?
      Stimmt das so?
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 23:39:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      #2 ist die Lösung aller Finazprobleme der USA und auch anderer Staaten, wenn sie dieses Gesetz übernehmen.

      Einfach mal der ganzen Welt den Krieg erklären, 3 Schüsse abgeben, alles einsacken und die Auslandsschulden sind getilgt, dann sofort wieder Frieden schliessen.

      Erste Kandidaten sind Brasilien, Argentinien, ... nein ich schreibe jetzt nicht 100 Länder auf, ist mir zu langweilig.

      lg aus Wien
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 08:30:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein du weist deine Depotbank an dir die hinterlegten Originale zu liefern....kostet etwas aber nicht viel!!!!

      Cu DL....und die Ratten haben die Stücke nicht mehr????
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 09:50:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe meine Harmony-ADRs in Originalaktien getauscht. Null Problem, dauerte nur recht lang (7 Wochen), und in der Zeit kann man nicht handeln (ADRs sind ausgebucht und die Originale noch nicht da).
      Kosten ca. o,o3 € pro Stück, das zahl ich gern, wenn ich die Krakenbanken vom Hals hab`!
      Die Originale werden auch sehr rege in Paris gehandelt, wenn jemandem der Handel in D zu dünn sein sollte - aber wenn wir alle tauschen, ist das auch vorbei!
      Gruß Azetylen
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 11:51:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo

      möchte hier nicht nur wegen ADR´s kurz Stellung nehmen.
      Grundsätzlich sind ADR´s ja nur "Hinterlegungsscheine" oft
      von Investmentbanken, die anhand ihrer Derivaten - Politik,
      wahrscheinlich das Ziel verfolgen, die Orginale wenn möglich
      nicht aus der Hand zu geben.
      Soweit ich es noch in der Erinnerung habe ( bin damit allerdings nicht aktuell auf dem laufenden) haben verschiedene US Banken das Recht,sogar Aktien der "Kunden" zu verleihen, also ihre eigenen Interessen zu verfolgen.
      Zudem ist folgender politischer Sachverhalte für "deutsche" relevant.

      Nach meiner Kenntnis existiert zwischen den USA und der BRD kein Friedensvertrag, also könnte zu jedem Zeitpunkt unter einer allfälligen Begründung , die Feindstaaten- KLAUSEL" aktiviert werden, also ggf.alle Vermögenswerte DEUTSCHER bei US Banken betreffen.
      Davon wäre dann u.a. auch (wenn noch existent) die Goldreserven der
      BUBA und alle anderen Aktiva betroffen.
      Dies war der Stand der Dinge,den ich vor der "Einheit" Deutschlands in der Erinnerung habe.
      Also ca. 1989, was mit dem "Viermächte - Vertrag"
      relativiert oder verändert wurde ist mir, da ich kein deutscher bin,leider nicht bekannt.

      Kann nur jedem Deutschen dringend empfehlen, sich dahingehend zu informieren.

      Beste Grüße und wünsche einen schönen Tag

      Anglo
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 15:49:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Originale gibt`s auch in Paris, recht lebhafter Handel mit Gold Fields und Harmony, zum Teil billiger als deutsche ADRs, geringer Handel in Durban. Durbans kann man wie die anderen Südaffen auch direkt in Johannesburg handeln, kostet ca.halbes Prozent extra Gebühren.
      Habe nur noch keine Originale und vor allem keine Scheine mehr. Wenn die Goldhandelsbanken (JPM; UBS; Deutsche, usw.)pleite sind, gibt`s u.U. auch kein Geld mehr für Scheine.
      Ich kaufe nichts amerikanisches solange die Krieg führen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 01:19:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      HARMONY GOLD MINING CO. LTD. SHARES (SPONS. ADRS) RC -,50 14,00
      HARMONY GOLD MINING CO. LTD. SHARES RC -,50
      13,80
      GOLD FIELDS LTD. SHARES RC -,50
      11,85
      GOLD FIELDS LTD. SHARES (SPONS. ADRS) RC -,50
      11,85
      warum nicht umsteigen? svc
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 22:25:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      auch neueinsteiger sollten sich mit dem thema auseinandersetzen.
      neue informationen und anregungen zum thema sind sehr willkommen!

      einen nicht zu nassen abend
      svc
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 22:46:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aufleger der meisten ADR-Programme:

      Bank of America, vor kurzem noch mit inoffiziellem bail-out Antrag an die Fed...

      Ich habe schon seit Ewigkeiten keine ADRs mehr.

      Gruß
      S.
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 23:19:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      wir auch nicht, bis auf die durban`s.

      svc
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 23:45:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Gleichfalls :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 23:36:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      freund oder feind? adrs haben oder nicht haben?
      neue goldbuggys bitte t1 lesen!!!


      Dienstag 27. August 2002, 19:08 Uhr
      Kanzler Schröder kritisiert Irak-Politik der USA erneut

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      Bremen/Damaskus (Reuters) - Bundeskanzler Gerhard Schröder hat erneut Kritik an der Strategie der USA im Abrüstungsstreit mit Irak geäußert.


      Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von US-Vizepräsident Richard Cheney über die Notwendigkeit eines Präventivschlags gegen Irak sagte der Kanzler auf einer Wahlkampfveranstaltung am Dienstag in Bremen: "Wir sind noch weit vom Frieden im Nahen Osten entfernt. Jetzt über einen Angriff auf den Irak zu reden, ist falsch. Deutschland wird sich unter meiner Führung daran nicht beteiligen".


      US-Präsidialamtssprecher Ari Fleischer bekräftigte, eine Entscheidung über eine Militäraktion sei noch nicht gefallen. Iraks Vize-Präsident Taha Jassin Ramadan sagte bei einem Besuch in der syrischen Hauptstadt Damaskus, eine Rückkehr der UNO-Waffeninspektoren wäre zwecklos, falls die USA einen Angriff auf Irak planten. Als Reaktion auf die Spekulationen über einen Angriff auf den Irak legte der Ölpreis in London kräftig zu.


      Auch Bundesverteidigungsminister ANZEIGE

      Peter Struck wiederholte vor Bundeswehr-Offizieren die Ablehnung eines Krieges gegen den Irak durch die Bundesregierung. Deutschland sei ein souveränes Land und werde sich auch bei einem entsprechenden Beschluss des UNO-Sicherheitsrates nicht an einem Angriff auf Irak beteiligen.


      US-Präsident George W. Bush hat einen Machtwechsel in Irak zum Ziel seiner Regierung gemacht. Er wirft dem irakischen Präsidenten Saddam Hussein vor, nach Massenvernichtungswaffen zu streben. In der US-Öffentlichkeit hat die Unterstützung für einen Militärschlag gegen Irak Umfragen zufolge nachgelassen. Auch die meisten Verbündeten der USA haben sich dagegen ausgesprochen, darunter Deutschland.


      Wegen unterschiedlicher Auffassungen über den Umgang mit Irak war es jüngst zu diplomatischen Irritationen zwischen Deutschland und den USA gekommen. Die Bundesregierung hatte dabei offen Kritik an US-Botschafter Daniel Coats geäußert, der gesagt hatte, er habe im Kanzleramt seinerseits Kritik an der Position Schröders zu einem Einsatz in Irak verdeutlicht.


      Schröder hatte im Wahlkampf mit Blick auf einen Irak-Angriff gesagt, Deutschland sei für Abenteuer nicht zu haben. Der Kanzler hatte in einem Rundfunk-Interview seine Haltung erläutert und es diskussionswürdig genannt, mit Irak einen neuen Konfliktherd zu definieren, ohne eine politische Konzeption für eine Friedensregelung im gesamten Nahen Osten zu haben.


      Cheney hatte am Montag in Nashville über den Umgang mit Irak gesagt: "Nichtstun birgt ein größeres Risiko als zu handeln". Cheney wiederholte zudem den Vorwurf, Irak entwickle Massenvernichtungswaffen. Diese Entwicklung, die Weigerung, seine Waffenprogramme von den Vereinten Nationen (UNO) überprüfen zu lassen und die Feindschaft, die von Irak ausgehe, machten "präventive Schritte zwingend erforderlich". Im Zweifelsfall dürfe nicht gewartet werden, bis Saddam Hussein über Massenvernichtungswaffen verfüge, die dann in die Hände von Terroristen fielen. "Wir werden nicht einfach wegschauen, auf das beste hoffen und die Angelegenheit einer der künftigen Regierungen überlassen", sagte Cheney. Die UNO fordert von Irak, die 1998 abgezogenen UNO-Rüstungsinspektoren wieder ins Land zu lassen. Sie sollen überprüfen, ob Saddam entgegen geltender Auflagen Massenvernichtungswaffen entwickelt.


      Ramadan warf den USA in einem Interview der Zeitung "Aschark el Ausat" vor, die gesamte Nahost-Region unter ihre Kontrolle bringen zu wollen. "Irak ist nicht das Ziel. Er ist nur der Anfang eines Plans, um die Vorherrschaft über die Region und die Kontrolle über ihre Ressourcen zu erringen", sagt er.


      Die Spekulation um einen US-Angriff auf Irak habe den Ölpreis hoch gebracht und dort halte er jetzt, sagte ein Händler. Die jüngsten Äußerungen Cheneys hätten den Preis gestützt. Der Preis für ein Barrel (159 Liter) Erdöl der marktführenden Nordsee-Sorte Brent zur Lieferung im Oktober notierte am Abend um 0,36 Dollar höher bei 27,35 Dollar. Auch der Goldpreis zog wegen der zunehmenden Erwartung eines US-Angriffs auf Irak an. Die Spannungen riefen die Position von Gold als sicherer Hafen wieder stärker in Erinnerung, sagten Händler.
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 08:43:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ SVS
      Umtausch von ADRs in Orginalaktien und die Spekulationsfrist.
      Ich habe beim Finanzamt und bei meinen Bankberater nachgefragt
      und die Information erhalten,daß die Spekulationsfrist
      NEU beginnt.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 21:25:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Diese Entwicklung sollte sich jeder GM-ADRS Besitzer durchlesen. Falls es bewiesen werden sollte, dass Gold die Währung des ‚Terrors’ ist, sollte man sich nicht nur ADR-Besitzer Gedanken machen!


      "DIE GOLDBUG PEST!!! oder SO KANN MAN GOLDANLEGER ALS EINE KRIMINELLE RANDERSCHEINUNG DEFINIEREN!!!
      -und sie hoffentlich loswerden. "
      DER BESITZ VON GOLD SOLLTE UNTER STARFE GESTELLT WERDEN!!!

      DIE SIEDLER VON CATAN

      US-Zeitungsbericht


      Taliban schleusten Gold nach Sudan


      Mit Booten wurden größere Goldbestände aus Pakistan herausgeschafft. Für die Ermittler ist das ein Indiz, dass El Kaida und die Taliban immer noch über beträchtliche Finanzmittel verfügten.

      Geheimdienste orten El Kaida in Syrien (06:00)

      rtr WASHINGTON. Die radikal-islamische Gruppe El Kaida und die mit ihr verbündete afghanische Taliban-Bewegung haben einem Zeitungsbericht zufolge jüngst größere Goldbestände nach Sudan geschleust. Die "Washington Post" meldete am Dienstag unter Berufung auf europäische, pakistanische und US-amerikanische Ermittler, das Gold sei mit Booten von der pakistanischen Hafenstadt Karatschi nach Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate und von dort mit Chartermaschinen nach Sudan transportiert worden. Wie viel Gold in den afrikanischen Staat geschleust wurde, blieb unklar. Die Zeitung berichtete allerdings unter Berufung auf Ermittler, es handle sich um um Mengen, die zeigten, dass El Kaida und die Taliban noch immer über beträchtliche Finanzmittel verfügten.

      Sudan sei vermutlich als Zielland ausgewählt worden, weil El-Kaida Chef Osama bin Laden und andere seiner Verbündeten Sudan kennten und dort Geschäftskontakte unterhielten. Bin Laden, den die USA als Drahtzieher der Anschläge vom 11. September betrachten, hatte von 1991 bis 1996 in Sudan gelebt, bevor er seine Aktivitäten nach Afghanistan verlagerte, wo El Kaida über Jahre zahlreiche para-militärische Ausbildungslager betrieb. Der in Saudi-Arabien geborene Extremist hatte in Afghanistan die radikal-islamische Taliban-Bewegung unterstützt, die Ende 2001 in Folge des von den USAeführten Feldzugs gegen den Terror von der Macht vertrieben worden war. In einem Entwurf einer UNO-Expertenkommission heißt es, dass die Strukturen der El Kaida noch weitgehend intakt seien und die Gruppe Zugang zu zweistellige Millionen-Dollarbeträgen habe. Nach den Anschlägen vom 11. September waren im Zuge von Anti-Terrormaßnahmen in vielen Staaten Bank-Konten von mutmaßlichen Finanziers der El Kaida gesperrt worden.

      Ein Sprecher der sudanischen Botschaft in Washington wurde von der "Washington Post" mit den Worten zitiert, sein Land habe keine offiziellen Informationen über die Goldtransporte erhalten. Keinesfalls würden solche Transporte mit Wissen der Regierung erfolgen.

      bek REUTERS 030747 Sep 02

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      U.S. Faces Huge Task in War on Terror Funding

      September 03, 2002 12:47 PM ET
      By Jonathan Nicholson WASHINGTON (Reuters) - Arriving in small groups, using mail boxes for addresses and opening bank accounts with cash, the al Qaeda hijackers attracted little attention in the United States before Sept. 11. They wrote few checks and there were no rent, utilities or car payments to track, government analysts have found. But their ultimate act, killing thousands of people in New York, Washington and Pennsylvania, prompted U.S authorities to launch an unprecedented assault on terror financing to choke off the flow of money to militant groups, including al Qaeda, which it blames for the attacks. As the Sept. 11 anniversary nears, Treasury officials acknowledge a worrisome fact: stopping the thousands of dollars needed to finance an attack in the midst of a $10 trillion economy is nearly impossible. The entire Sept. 11 operation has been pegged as costing about $500,000, while the cost of the 2000 attack on the Navy warship USS Cole has been estimated as low as $10,000. In an August appearance on Capitol Hill, Deputy Treasury Secretary Ken Dam noted al Qaeda`s expenses are now lower without having to finance the Taliban in Afghanistan or run training camps. He said there was no reason to believe the group did not have enough money to carry out a substantial number of attacks in the future. LIKE SQUEEZING A BALLOON The Treasury`s main weapon has been a wide-ranging presidential order issued Sept. 23 that gave its Office of Foreign Assets Control (OFAC) the power to block the U.S. assets of designated "global terrorists," as well as those of entities or individuals believed to be aiding them. The order, which has resulted in around 200 individuals, groups and businesses being listed as "terror financiers" and blocked more than $100 million in assets globally, was aimed at wringing terror money from the banking system here and abroad. But observers say that was only the first step. Thomas Sanderson, deputy director with the Center for Strategic and International Studies` Transnational Threats Center in Washington, compared it to "squeezing a balloon." "You`re never reducing the amount of air in the balloon. You`re just moving it around," he said. Jimmy Gurule, the Treasury Department`s under secretary for enforcement, said efforts to cut the flow of terror funding may not stop all attacks. But they can help stop the use of a weapon of mass destruction, such as a dirty bomb, biological agent or nuclear device. "We certainly want to prevent that type of terrorist attack. We believe that there are significant financial resources associated with such an attack," he said in an interview with Reuters. The list also has a deterrent effect on potential donors that should not be underestimated, Gurule said. But if banks are made off-limits, experts say terrorists will turn to the Arab hawala system of transferring money through unregulated brokers or traffick in precious gems. Gurule said tracking such informal transfers of cash presents an enormous challenge. But even hawala dealers in the United States must eventually use a bank. "He`s going to take that money and deposit it in a bank. He`s not going to stuff it under a mattress," he said. The U.S. approach has met with resistance, however. By freezing assets without a court proceeding, the OFAC list, and its use by other countries, has raised questions over civil liberties, particularly among European allies. A draft U.N. report last week criticized the international effort to freeze al Qaeda`s assets as sloppy and uncoordinated. Treasury said the report was "limited in scope." NOT LETTING UP Another prong in the strategy is the PATRIOT Act anti-terror bill enacted last year that widened reporting requirements for financial services firms. Under the law, it should be tougher to move large sums of money under the government`s radar. However, the approach has its doubters. "Many requirements in the PATRIOT Act are applying money laundering methodologies to terror financing. Is this really going to result in shutting down terrorist finance? I think the jury is very much out on that," said Thomas Crocker, a partner specializing in trade law with law firm Alston & Bird. Still, analysts have praised Treasury`s efforts to date, even while saying progress is difficult to gauge. "There is no measure of success," said Crocker. Gurule acknowledged the difficulty in measuring progress in a war fought largely behind the scenes. "Our ultimate objective is not to raise the tally on the totals of money seized and blocked. That`s not the end goal," Gurule said. "The end goal is to save lives."
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 22:03:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Mädels, hallo Jungs,

      wenn ich als Lemming Eurer Diskussion folge, dann stelle ich mir die Frage, warum beispielsweise Anglogold als Aktie gar nicht geahndelt wird (beispielsweise heute) und die ADR in Frankfurt ein Volumen von 327T€ haben.


      Versteh ich nicht,

      Bitte um Antwort

      Gruß Kickaha (Lemming)
      Avatar
      schrieb am 07.09.02 02:18:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      @kickaha

      muss es denn unbedingt die gehedgte Anglogold sein?
      Goldfields WKN 856777 heute Umsätze € 473.501,20 in Frankfurt bei ebenfalls über 6% plus.

      Cu
      macvin :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.09.02 18:30:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hay Macvin,

      welche der Goldminenaktien sind den gehegt.

      Vielleicht kannst Du mir ja mal ein paar Tips geben.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 07.09.02 20:35:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24

      Die größten:
      1. Newmont - gehegt - no-hedging Philosophie
      2. Barrick - gehegt
      3. Anglogold - gehegt
      4. Gold Fields - ungehegt
      5. Harmony - gehegt - no-hedging Philosophie
      6. Placer Dome - gehegt
      7. Kinross - gehegt - sehr wenig gehegt

      Gruß
      S.

      P.S.:
      laß dir nichts einreden. Anglogold ist so stark auch wieder nicht gehegt (2 bis 3 Jahresprod.). Anglo zahlt die höchste Dividende von allen Minen. Gold Fields zahlt etwas weniger.
      Im Zweifelsfall ist die eigene Entscheidung immer besser.
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 15:11:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Irgendeine Bank gibt ja die ADR-Scheine heraus.

      Extrem-Beispiel:
      Es gibt keine privaten Käufer der ADR-Scheine wenn der Kurs fällt ( enger Markt).

      Kann ich dann meine ADR-Scheine zum Briefkurs an die Ausgabebank verkaufen.
      Verpflichtet sich die Ausgabebank die ADR-Scheine zum Briefkurs zurückzukaufen ???
      ( z.B. verpflichtet sich die Euwax in Stuttgart) (Optionsscheine zurückzukaufen )

      Vielen Dank für die Anwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 21:42:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      ein herzlichs willkommen an die neuen tänzer um das goldene kalb!

      wenn schon, dann aber richtig! bitte bei # 1 anfangen!

      die siedler von catan hätten viel freude bei einer reise des goldpreises auf ersteinmal 350 $
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 20:58:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      hallo an die neulinge im board,

      lest euch bitte diesen threat von posting 1 an durch. besonders gold fields und harmony sollte man in d nicht als adrs handeln!

      viel glück und fragen sind herzlich willkommen
      die siedler von catan
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 21:03:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      In Anbetracht der katastrophalen weltwirtschaftlichen
      Lage.
      In Anbetracht des Betruges an den Aktionären mit
      ADR`s. (wer kennt noch die Story mit Central Norseman).

      Auf physisches Gold setzen (Bullion Münzen, wie Krügerrands,
      Maple L., Britania, austr. Nuggets, amerik. Eagle
      usw.)
      Als Sammler würde ich auch noch das 200 Euro Gold
      Deutschland mit dazunehmen.
      Oder das 100 Euro Gold Stück Belgien (5000 Stk. Auflage)
      -leider ausverkauft-. Ab und zu kommt noch mal ein
      Stck. bei ebay unter den Hammer.

      Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 22:19:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      also goldfields und harmony sollten in d als nicht adrs gehandelt werden.
      bei gfi klappt das ganz gut, bei harmony haben die adrs bei weitem grössere umsätze. für den schnellen zock bei harmony sind die adrs besser geeignet, für eine mittelfristige anlage geht bitte in die normalen aktien. svc
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 22:23:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      nochmal einiges zum thema:

      quelle: www.goldseiten.de

      Die Vorgeschichte:
      Am 11. Februar wurden die Central Norseman ADR-Besitzer über die Barabfindung ihrer Anteile informiert. Die am 22. März erfolgte Zahlung von 0,216 $/ Central Norseman ADR lag dann um 51,9 % unter dem fairen Wert der Central Norseman ADRs. Bei einem Kurs der Croesus Mining von 0,47 A$ entsprach der Wert eines Central Norseman ADRs etwa 0,63 A$ (0,328 $). Die Bank of New York gab an, die erhaltenen Croesus Aktien zu diesem Kurs verkauft zu haben. Dieser Vorgang der weit unter dem fairen Gegenwert liegenden Barabfindung wird von uns als Betrug der Bank of New York an den Besitzern der Central Norseman ADRs bewertet.
      Den Vorgang um die Abwicklung des ADR-Programms der Central Norseman, der wohl einmalig in der Börsengeschichte ist, beurteilten wir als Zeichen von Auflösungserscheinungen führender New Yorker Banken. Daß diese Banken auf primitive Weise Kleinaktionäre betrügen, zeigt eindrucksvoll auf, wie unmittelbar diese Institute von der Pleite bedroht sein müssen. Im Fall der Central Norseman handelt sich um die Bank of New York, die Citibank und den Morgan Guaranty Trust, die zu den weltweit führenden Investmentbanken gerechnet werden.

      Am 11. Februar wurde den Central Norseman ADR-Besitzern mitgeteilt, daß das ADR-Programm zum 17. Januar eingestellt wurde. Die Information über die Einstellung des ADR-Programms wurde den ADR-Besitzern also erst mit einer Zeitverzögerung von mehr als 3 Wochen mitgeteilt. Weiterhin wurde mitgeteilt, daß ein Umtausch in die Originalaktien nicht mehr möglich ist. Bis zum 22. März sind dann weitere 6 Wochen vergangen, in denen die Aktionäre der Central Norseman ADRs keine Chance hatten, ihre Aktien zu verkaufen und keinerlei Informationen über die Höhe und den Zeitpunkt der angekündigten Barabfindung bekamen.

      Wir haben jetzt nach vielen vergeblichen Telefonaten und schließlich nach schriftlicher Aufforderung die Geschäftsbedingungen für das ADR-Programm erhalten. Eine Begutachtung der Bedingungen des ADR-Programms zeigt, daß es keine sinnvolle Möglichkeit für eine Klage gibt. In den Bedingungen des Programms gibt es eine Klausel die besagt, daß die Halter der ADR, also in diesem Fall die Bank of New York, Informationen nur an die United States Securities and Exchange Commission (SEC) in Washington weitergeben muß (Gesetz von 1934). Die Besitzer der ADR haben nach diesem Gesetz die Möglichkeit, sich bei der SEC regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft zu informieren und neue Veröffentlichungen abzufragen. Eine Weitergabe der Informationen an die Besitzer der ADR durch die SEC ist nicht vorgesehen.

      Da es für den deutschen Anleger völlig unpraktikabel ist, sich täglich über eventuelle Meldungen über die Gesellschaften bei der SEC zu informieren, richtet sich der Vorwurf an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, die diese ADR-Konstruktion in Deutschland zum Handel zugelassen hat.

      Da diese ADR-Konstruktion zu schweren Verlusten bei den Besitzern der Central Norseman ADRs führte, werden wir in Zukunft dringend davor warnen, ADRs zu kaufen und darauf drängen, daß die Originalaktien zum Handel in Deutschland zugelassen werden. Bereits jetzt verzeichnen die Originalaktien der Anglogold fast die selben Umsätze wie die ADRs. Wir empfehlen daher dringend den Tausch der ADRs (WKN 915102) in die Originalaktien (WKN 854434). Auch bei Gold Fields verzeichnen die Originalaktien steigende Umsätze, so daß auch hier ein Tausch der ADRs (WKN 862484) in die Originalaktien (WKN 856777) vorgenommen werden sollte. Bei Harmony, deren Originalaktien erst vor einigen Wochen eingeführt wurden, muß der Tausch der ADRs (WKN 864439) in die Originalaktien (WKN 851267) mit einer strengen Limitierung vorgenommen werden. Bei Durban Roodepoort Deep ist in Deutschland noch kein Handel in Originalaktien möglich, so daß die ADRs (WKN 965260) weiter gehalten werden müssen.


      Kapitalanlagen - Sicher in Amerika ?

      Sicherheitsdenken ist nicht neu. Schon vor uns lebende Generationen sahen Gründe genug, nach mehr persönlicher und auch finanzieller Sicherheit zu trachten. Der Bewahrung erworbener Besitztümer kam dabei immer eine besondere Bedeutung zu. Im Vielvölkergebiet Europa wechselten sich Unruhen, Kriege, Kapital-Entwertungen und Enteignungen immer schon in steter Regelmäßigkeit ab. Daran hat sich seit der Zeit des ausgehenden Mittelalters nichts geändert.
      Auch in den ersten 33 Jahren dieses Jahrhunderts haben Privatleute und Firmen diese Überlegungen gehabt und deshalb viel in den USA investiert. Die Vereinigten Staaten waren damals schon das Eldorado des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Sicherheit.

      Doch was hat es den Anlegern genutzt, Kapital in den USA für sich und ihre Nachfahren angelegt zu haben. Franzosen, Spanier, Dänen, Norweger, Belgier und Holländer bekamen die Besitztümer eingefroren, die deutschen, österreichischen und italienischen Besitzer wurden enteignet.

      Sie alle haben Bekanntschaft mit einem amerikanischen "Spezialgesetz", dem "Trading with the Enemy Act", gemacht, welches heute noch - wie seinerzeit gilt.

      Ausländische Vermögen in den USA und Guthaben bei US-Banken selbst bei deren Filialen im Ausland, sind durch zwei Gesetze bedroht, dem

      TRADING WITH THE ENEMY ACT (von 1917)

      und dem

      INTERNATIONAL EMERGENCY ECONOMIC POWERS ACT (von 1978).





      Diese amerikanische Feindstaaten-Gesetzgebung besagt, daß der amerikanische Präsident in Krisen- und Kriegszeiten die in den USA befindlichen Vermögen von Personen und Gesellschaften aus Ländern, die man als Feindgebiete ansieht, einfrieren und enteignen kann. Es wird stets sehr weit ausgelegt.

      Eingefroren wurden beispielsweise die Vermögen aus allen Ländern, die von den Deutschen, Italienern und Japanern besetzt waren. Nur wer als Bewohner der besetzten Länder noch rechtzeitig ein freies Land erreichte, hatte Chancen, seine Vermögenswerte frei zu bekommen.

      Aber auch dies war meistens langwierig, denn die Behörden verlangten viele Nachweise, die oft kaum zu erbringen waren. Nach dem Krieg wurden die beschlagnahmten Vermögen zwar wieder freigegeben, wobei oft lediglich ein völlig unzureichender finanzieller Ersatz herauskam. Die Vermögen von Deutschen, Italienern und Japanern blieben eingezogen und enteignet. In der Verfolgung ihrer Ziele sind die amerikanischen Behörden radikal und unnachsichtig.

      Das zuständige "Office of Foreign Assets Control" ist für extrem hartes Vorgehen berüchtigt.

      Schon damals genügte ein Verdacht, daß einzelne amerikanische, bzw. schweizerische Gesellschaften teilweise im Besitz von deutschen Anlegern waren, um die betreffenden Teile zu beschlagnahmen. Auch sie wurden nie zurückgegeben. Ausnahmen gab es bei Personen, die nachweislich zu den Verfolgten des Regimes gehörten, aber auch sie hatten selten eine volle Freigabe bzw. Entschädigung erhalten.
      Schweizerische Banken berichten noch heute über die Hartnäckigkeit, mit der damals amerikanische Aufsichtsbehörden jenen Anteil, den deutsche Besitzer an ihren Aktien hielten, entsprechend beschlagnahmten.

      Heute wird das Problem eines Eintrittes der Feindstaatenklauseln für deutsche Kapitalien in Amerika wie auch für andere westeuropäische Länder kaum in Erwägung gezogen. Doch wie stabil ist dieser Status?
      Kapitalien werden schließlich nicht für einige Jahre, sondern oftmals für lange Zeit oder andauernd, als Familienbesitz auch für künftige Generationen, angelegt. Alle diese Anlagen sind deshalb gut zu überdenken, d.h. man muß bereits während der Investitionszeiten entsprechende Möglichkeiten und Gefahren berücksichtigen.

      Veränderungen im politischen Status Europas kommen kaum wie der Blitz aus heiterem Himmel. Die Bundesrepublik Deutschland, ist heute durch die NATO und eine jahrzehntelange Freundschaft mit den USA verbunden. In der Politik aber gibt es keine dogmatischen Festlegungen wie etwa in der Religion. Hinter allen Sicherheits- und Freundschaftspakten muß immer die überragende Mehrheit eines Volkes stehen, sonst werden sie ausgehöhlt und fallen - wie die Geschichte zeigt - gerade im ungünstigsten Zeitpunkt in sich zusammen.

      Es kann auch sein, daß sich die politische Mehrheit in einem Land so verändert, daß daraus eine Hinwendung zu radikalen politischen Kräften entsteht. Derartige Gefahren sind - wie die Geschichte lehrt – immer dann gegeben, wenn die etablierten Parteien versagen, die Massenarbeitslosigkeit überhand nimmt und das Sozialsystem zusammenbricht. Insofern sind derzeit erschreckende und verblüffende Parallelen zu den dreißiger Jahren feststellbar.

      Der Umbruch im ehemaligen Ostblock könnte noch größere Gefahren in sich bergen als der Kommunismus. Schon breiten sich Anarchie und Verbrechen in Rußland aus. Bei weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Zusammenbrüchen könnten faschistische Kräfte an die Macht gelangen. Ein Militärputsch könnte die Lage schlagartig verändern.

      Westeuropäische Staaten könnten durch eine feindliche Aktion besetzt werden.

      Man darf über längere Zeit derartige Entwicklungen nicht ausschließen, denn solche Trends sind bereits gegenwärtig spürbar, auch wenn sie sicherlich noch keine Mehrheiten haben. Aber ist dies überhaupt nötig? Aktive zehn Prozent der Bevölkerung können durchaus mehr sein als fünfzig Prozent passive!

      Die US-Feindstaatengesetzgebung zwingt zu Vorsorgemaßnahmen. Ausländische gewerbliche und private Investitionen in den USA haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Selbst mittlere Einkommensschichten haben heute Vermögen in den USA. Sie tun dies, einerseits um damit Geld zu verdienen, andererseits aber auch, um in Sicherheit vorzusorgen, weil sie noch aus früheren Zeiten Angst vor Unruhen, Kommunismus oder Krieg plagt.

      Möglicherweise kommen diese Leute aber vom Regen in die Traufe:


      Heimatliche Vermögen entwerten sich und überseeische werden konfisziert!




      Das ursprüngliche Gesetz stammt vom 6.10.1917. Es wurde während der beiden Weltkriege und im Vietnamkrieg den jeweiligen Situationen angepaßt, was schon zeigt, daß die Amerikaner eher an eine Ausweitung als Einschränkung denken.

      (Wenig bekannt in diesem Zusammenhang ist, daß nach 1975 antikommunistische Flüchtlinge aus Südvietnam nach ihrer Ankunft in den USA erleben mußten, daß ihre dortigen Guthaben – von der "befreundeten Regierung" blockiert waren. Manche dieser politischen Flüchtlinge mußten sich mühevoll durch jahrelange Prozesse kämpfen).

      Diese Gesetze ermächtigen den Präsidenten der USA, jeden Handel und Verkehr mit dem Feind zu untersagen, Feindvermögen aller Art in den USA zu beschlagnahmen und "diesen Feinden" den Zugang zu den US-Gerichten zu verwehren. Das Gesetz betrifft nicht Feindvermögen außerhalb der USA. Nach dem Gesetz wird ein Beauftrager bestellt, der Feindvermögen in Besitz nehmen, beschlagnahmen, veräußern und verwalten kann. Dazu zählt jedes in den USA gelegene Vermögen, das Feinden oder deren Verbündeten gehört, auch wenn der Besitzer kein Feind im Sinne des Gesetzes ist.

      • Bereits die Beschlagnahme hebt alle Rechte des Betroffenen auf. Das Vermögen gehört sofort und nicht erst mit der Enteignung den USA. Entschädigung oder Rückgabe, bzw. ein Ersatz kommt nicht in Frage. Ausnahmen sind eng begrenzt auf bereits im Lande befindliche Flüchtlinge und ähnliche Personenkreise.

      • "Feind" im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, einschließlich von Staaten, jedweder Nationalität, die im Gebiet einer Nation, mit der die USA Krieg führt, entweder ansässig, registriert oder gegründet ist. Eingeschlossen sind auch die Bewohner besetzter Gebiete sowie Personen, Firmen, die nicht in den USA ansässig sind und mit betroffenen Personen, Firmen oder Staaten Handel treiben.
      Damit werden auch solche Personen zu Feinden, die eigentlich Opfer einer Aggression sind. Franzosen galten während des Zweiten Weltkriegs als Feinde der USA! US-Staatsbürger, die in solchen Gebieten leben, werden zu Feinden im Sinne des Gesetzes. Ein in den USA ansässiger Angehöriger einer Feindnation, der sich amerikafreundlich verhält, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Der Beschlagnahme und eventueller Internierung kann er aber nicht entgehen!

      • Auch "feindbehaftetes" Vermögen wird eingezogen. Man versteht darunter in der Regel juristische Personen, also Firmen, die unter ihren Anteilseignern Personen haben, welche unter den Feindbegriff fallen. Vermögen ist alles was Wert darstellt, es genügt auch schon ein indirektes Interesse oder Recht.

      • Jede Maßnahme des Beauftragten ist faktisch bereits Recht, welches weder gerichtlich überprüft oder aufgehoben werden kann. Eine Klage wäre nur möglich, um zu beweisen, daß man nicht Feind im Sinne des Gesetzes ist. Ein "Anti-Nazi" zu sein, reichte seinerzeit aber nicht aus, um vor den Folgen des Gesetzes verschont zu sein.

      Versuche, den Feindstatus zu vermeiden oder zu verschleiern, hat es immer schon gegeben. Sie waren, soweit bekannt, immer erfolglos. Selbst wenn sich Lücken im Gesetz zeigten, schob der Kongreß stets sofort die nötigen Rechtssätze nach.

      In den letzten Jahren konnte man des öfteren die Empfehlung hören, man müsse einen Trust in einem neutralen Land gründen. Wie frühere Verläufe zeigten, ist dies selbst dann unwirksam, wenn Treuhänder oder Begünstigungsklauseln zwischengeschaltet sind.

      • Die im Gesetz enthaltene Denunziationspflicht läßt keine Schlupflöcher offen!

      Als einzig sinnvolle Möglichkeit zur Abwendung einer Enteignung kommt daher nur die Gründung einer Gesellschaft in Frage, die das US-Vermögen unwiderruflich auf eine Person überträgt, die nicht als Feind gelten kann. Der wirkliche Eigentümer verliert damit die Verwaltungsgewalt über sein Vermögen und ist auf stille Versprechen jener Person bzw. eines Treuhänders angewiesen, es später zurückzugeben. Ein bekannter, auf dieses Gesetz spezialisierter Anwalt in Los Angeles, rät dies all jenen Ausländern, die Kinder, Verwandte oder sonstwie Nahestehende in den USA haben. Denen sollte das Vermögen im Anwendungsfall der Feindstaatenklausel eher zukommen als dem Staat.

      Die Feindstaatengesetzgebung der USA hat aber zwei Seiten: Die eine besteht im Einfrieren und Enteignen durch die US-Regierung, die andere darin, daß der Feind in den besetzten Gebieten alle Bewohner zur Rückholung der Guthaben zwingen wird, wodurch sie ebenfalls verloren gingen. Wie schützt man sich nun vor den Folgen? Zunächst was man dabei nicht tun sollte:

      Notfallklauseln, wie man sie in zahlreichen Beteiligungsverträgen deutscher Bürger in den USA findet, besagen, daß im Konfliktfall das gesamte Vermögen auf einen amerikanischen Treuhänder übergeht, der es zugunsten des deutschen Besitzers zu verwalten hat. Sie sind eine gute Vorsorgemaßnahme, dienen aber lediglich der Beruhigung und haben sonst keinen Wert. Irgendeinen Vorteil hieraus kann höchstens derjenige ziehen, dem es gelingt, frühzeitig nach den USA zu kommen und der außerdem von den Folgen des Gesetzes freikommt. Wer anderes daraus erwartet, macht sich etwas vor!

      Gleich negativ ist das Urteil der Spezialanwälte für alle Umgehungs- oder Verschleierungstrusts in anderen Ländern, Oasengebieten und dergleichen. Absoluten Schutz bietet, wie bereits dargelegt, nur die "Selbstenteignung", weil man in diesem Fall den Begünstigten selbst bestimmen kann. Mehr aber auch nicht.

      Wer viel Vermögen in den USA hat, sollte beizeiten nach einer zweiten Staatsangehörigkeit trachten, wie dies beispielsweise in Kanada, sowie besonders durch einige südamerikanische Staaten, möglich ist. Sicherheitshalber kann eine Gesellschaft dazwischengeschaltet werden, die aber ihren Sitz in einem unverdächtigen Land haben sollte. Wichtig ist auch, daß die Vorsorgemaßnahmen frühzeitig eingerichtet werden und im Krisenfall alles bereits eingeführt und etabliert ist.

      Bei derartigen Angelegenheiten, die ja meist nicht geringe Vermögen betreffen, muß weit in die Zukunft hinein gedacht werden, denn es kann ja auch erst die Kinder oder Kindeskinder betreffen.

      Es empfiehlt sich europäischen, im besonderen deutschen Besitzern von kleinen und mittleren Vermögen in den USA – beispielsweise Immobilien-Beteiligungen, Aktien, Anleihen, Geldmarktkonten, Investmentfonds – stets dann, wenn sich mögliche Krisen anbahnen, die Vermögen aus den USA wegzuholen.
      Wertpapierdepots können auf kanadische Brokerhäuser übertragen, Immobilien-Beteiligungen verkauft werden. Kanada hat, jedenfalls bisher, nie derartige Gesetze eingeführt.

      Im Jahr 1941 wurden sogar schweizerische Guthaben in den USA eingefroren. Die Schweiz mußte 1946 für die Aufhebung der Blockierung 250 Millionen Franken zahlen – als ´freiwilligen´ Beitrag zum Wiederaufbau Europas. Derartige Erfahrungen haben wahrscheinlich auch die Schweizer Behörden dazu veranlaßt, bereits rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zur Verlagerung von hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben nach Kanada und nicht nach den USA einzuleiten. Wenn dies die Schweiz in der heutigen Zeit bereits getan hat, mag es überraschen, aber es zeigt doch auch, daß man dort gewisse Risiken in Europa sieht!

      Der Goldbesitzer, hat den Vorteil, daß er seinen Besitz buchstäblich mit eigenen Händen von den USA wegbringen oder verstecken kann. Es kann nur geraten werden, das in Bezug auf den Goldbesitz sehr viel liberalere Kanada zu wählen. Auch wenn der Krisenfall im Sinne des Feindstaatengesetzes der USA nicht eintritt, könnte es in Bezug auf Gold, früher als man zu glauben wagt, wieder Besitzverbote geben.

      In den USA wurde schon einmal, unter Roosevelt alles private Gold konfisziert. Die Entschädigungen lagen natürlich weit unter dem Marktpreis.

      Seit dem 1. Juli 1983 mußten in den USA zeitweise die Gold- und Silberhändler alle Transaktionen dem Internal Revenue Service, der amerikanischen Finanzbehörde, melden. Dasselbe galt für Broker, bei denen Spekulanten mit Terminkontrakten in Gold und Silber handeln. Im Kongreß wurde sogar schon mehrmals vorgeschlagen, von jedem Goldkäufer Fingerabdrücke zu nehmen.

      Der ausländische Investor muß auch wissen, daß die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten ausländische Vermögen- und dies gilt nicht nur für Gold, sondern für sämtliche Anlagen – ausgesprochen schlecht behandelt.

      Daß in den USA keinerlei Bankgeheimnis existiert, sei nur am Rande erwähnt.

      Europäer die glauben, im Ernstfall böte ihnen eine Farm in Amerika oder auch nur ein Dollarkonto in New York irgendeine Sicherheit, unterliegen einem grausamen Irrtum.
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 23:15:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Anscheinend ist jetzt auch in Deutschland die Durban Roodepoort Orginalaktie erhältlich und nicht nur als ADR.

      Börse Stuttgart, WKZ 855454.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 16:51:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      :)

      durban als originalaktie problemlos handelbar.
      ansonsten habe ich den thread mal wieder hochgeholt, weil....
      man kann ja nie wissen und die grundaussage ist so falsch ja wohl nicht


      gruß goldmaki
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 17:09:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      oder direkt in Südafrika kaufen mit
      www.internaxx.com
      trading at 12 international markets
      hoffentlich ist da Südafrika dabei
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 11:23:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      hi

      hab noch ne frage zu adr´s

      ich hoffe ihr werdet mir helfen

      ich habe mir gerade aktien von

      petro china

      und

      china mobile

      gekauft...

      es gibt jeweils 2 wkn´s
      soweit ich weiss habe ich die richtigen aktien gekauft.

      denn die die ich gekauft habe sind nämlich die mit dem niedriegern kurs

      wäre toll wenn ihr mir helfen würdet..

      wisst ihr welche die richtigen aktien und welche welche die vorteiel von adr´s sind...

      oder warum gibt es sonst adr´s wenn diese keine vorteile haben.......

      ich habe mir die folgenden werte gekauft:

      petrochina 936537

      und

      china mobile 909622

      wäre euch echt dankbar wenn ihr mir helft

      hab ich die richtigen aktien oder die adrs gekauft...

      und hat es vorteile die adrs zu kaufen?

      vielen dank für eure hilfe
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 11:34:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-0.nsf/LookupDL/41256A99…


      scheint ganz interessant zu sein.......

      hab aber noch nicht alles gelesen

      was meint ihr dazu....`?
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 11:59:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      Abzocke von ADR (American Depositary Receipts)-Besitzern

      Wir haben nach unseren Erfahrungen im Zusammenhang mit der Abfindung für Central Norseman bereits in Ausgabe 09/02 dringend davor gewarnt, ADRs zu kaufen. ADS`s sind Hinterlegungsscheine, die von US-Banken für ausländische Aktien ausgegeben werden, aber nicht über die selben Rechte wie die Aktien verfügen. Dem Besitzer der ADR`s der Central Norseman ist damals zwischen dem 11.02.02 und dem 22.03.02 durch entgangene Aktienkursgewinne und unverschämte Gebühren ein Schaden von 51,9 % entstanden. Ein Leser des "Goldmarktes" bestätigt die Dringlichkeit dieser Warnung durch seine Erfahrungen mit den ADRs der Bougainville Copper.

      Mit dem Ex-Tag 25.02.02 bezahlte Bougainville Copper eine Dividende von 0,005 $, was bei einer Aktienstückzahl von 450.000 einen Bruttobetrag von 2.474,70 Euro ausmachte. Von diesem Betrag wurden 20 % Quellensteuer sowie 20 % Fremde Spesen zuzüglich MWSt einbehalten.

      Auf Nachfrage beim Händler, der Handelsüberwachung und dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen wurde bestätigt, daß der Quellensteuersatz in Papua Neuguinea 17 % beträgt.

      Dem Kunden wurden für diese merkwürdige Abrechnungspraxis folgenden Begründungen gegeben.

      1. Die fremden Spesen werden von den US-Treuhandbanken der ARDs berechnet. Diese liegen im vorliegenden Fall bei 0,001 $, was 20 % der Brutto-Ausschüttung entspricht. Auf die Anmerkung des Kunden, daß dies bei einer Dividendenzahlung von 100.000 $ zu 20.000 $ fremder Spesen führen würde, geht die Bank selbstverständlich nicht ein.
      2. Die wundersame Erhöhung des Quellensteuersatzes von 17 auf 20 % ergibt sich aus der Errechnung der Quellensteuer von 0,00085 $, der "kaufmännisch" auf 0,001 $ gerundet wurde. Damit der Sachverhalt systemtechnisch abgerechnet werden konnte, wurde ein Steuersatz von 20% angesetzt.

      Der Ombudsmann bestätigt in allen Punkten die korrekte Vorgehensweise der Bank, die keinen Einfluß auf die Höhe der fremden Spesen hat. Auch die Abrechnung der Quellensteuer wird als korrekt beurteilt.

      Ein daraufhin eingeschalteter Rechtsanwalt stellte fest, daß die US-Depotbank als Erfüllungsgehilfin für die deutsche Bank tätig wurde. Dies ist vor allem am Ausweis der Mehrwertsteuer ersichtlich, die ein "Unternehmer im Inland" für Dienstleistungen gegen Entgelt abführen muß. Dem Rechtsanwalt lagen auch Informationen der US-Börsenaufsicht vor, daß zwischen den US-Depotbanken und deutschen Banken entsprechende Verträge existieren. Die deutsche Bank machte sich demnach die fremde Dienstleistung zu eigen und wies dementsprechend Mehrwertsteuer aus.

      Vereinfacht könnte der Vorgang so verstanden werden, daß die deutsche Bank mit der USDepotbank Verträge aushandelt, auf deren Basis die US-Depotbank "Fremde Spesen" berechnet, mit denen der Kunde von beiden Banken gemeinsam über den Tisch gezogen wird. Die deutsche Bank versteckt sich bei Beschwerden der Kunden hinter dem Argument, daß die "Fremden Spesen" von der US-Depotbank berechnet wurden, auf die man keinen Einfluß hat, was in Wahrheit eine Lüge ist.

      Der Rechtsanwalt forderte zudem die Vorlage der Originalabrechnung.

      Der von der deutschen Bank geforderte Betrag von 726,68 Euro wurde komplett ohne Eingeständnis einer Schuld als Kulanzzahlung geleistet.


      Zusammenfassung:
      1. Wir wiederholen an dieser Stelle ausdrücklich unsere Warnung vor dem Kauf von ADRs.
      2. Die Banken scheinen immer aggressiver zu versuchen, ihre eigenen Kunden bis an die Schmerzgrenze zu plündern, an der eine Klage eingereicht oder die Bank gewechselt wird.
      3. Forderungen gegen Banken wegen unverschämter Abrechnungen scheinen nur noch bei Androhung einer Klage durchsetzbar zu sein.




      © Auszug aus "Der Goldmarkt"
      http://www.goldseiten.de/ansichten/siegel-08.htm
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 12:02:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      Bougainville Copper gibts in Berlin ja auch als Aktie. Allerdings muß man sich vor den Kursstellungen des Maklers in Acht nehmen (Limit).


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