SdK reicht Klage gegen die Kapitalerhöhung bei MLP ein - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.07.02 11:32:05 von
neuester Beitrag 02.07.02 12:20:28 von
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SdK reicht Klage gegen die Kapitalerhöhung bei MLP ein
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat gemeinsam mit einer weiteren MLP-Aktionärin beim Landgericht Heidelberg Anfechtungsklage gegen die MLP AG eingereicht, in der sie sich gegen die am 28. Mai 2002 auf der Hauptversammlung beschlossene Bestätigung einer Kapitalerhöhung wendet.
Hintergrund dieser Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre ist die Einbringung von Minderheitsanteilen an vier MLP-Tochtergesellschaften durch die Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger. Diese Anteile sind bereits in 29,44 Mio. MLP-Aktien umgetauscht worden und erhöhen das bisherige Grundkapital von 79,2 Mio. Aktien um 38% auf 108,64 Mio. Aktien.
Die SdK ist der Auffassung, dass sich die Großaktionärsfamilien, denen die neuen Aktien zugeteilt worden sind, einen unzulässigen Sondervorteil verschaffen, weil die eingebrachten Anteile einer immensen Überbewertung unterzogen worden sind.
Dass hier geradezu abenteuerliche Bewertungen vorgenommen worden sind, lässt sich u. a. an den Gewinnprognosen für die vier Gesellschaften erkennen. Sie reichen nicht nur bis zum Jahr 2010, also einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt, sondern weisen auch Steigerungsraten von teilweise mehreren tausend Prozent aus. Daraus werden dann völlig überzogene Unternehmenswerte abgeleitet.
Besonders deutlich wird die Überbewertung am Beispiel der MLP Lebensversicherungs AG. Wie inzwischen in der Öffentlichkeit bekannt, finanziert sich dieses Tochterunternehmen bisher weitgehend durch Rückversicherer. Die von ihr ausgewiesenen Gewinne kommen nur durch deren Finanzierung zustande. Obwohl daher bei der MLP Lebensversicherung in den letzten Jahren eigentlich Verluste von jeweils ca. 25 Mio. Euro entstanden sind, haben die Großaktionäre und ihre Familien für ihre Anteile an dieser Gesellschaft 13,86 Mio. MLP-Aktien erhalten - bei einem angenommenen Börsenkurs von nur 30 Euro allein ein Wert von über 400 Mio. Euro.
Diese Zahlen sprechen für sich.
München, 2. Juli 2002
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat gemeinsam mit einer weiteren MLP-Aktionärin beim Landgericht Heidelberg Anfechtungsklage gegen die MLP AG eingereicht, in der sie sich gegen die am 28. Mai 2002 auf der Hauptversammlung beschlossene Bestätigung einer Kapitalerhöhung wendet.
Hintergrund dieser Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre ist die Einbringung von Minderheitsanteilen an vier MLP-Tochtergesellschaften durch die Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger. Diese Anteile sind bereits in 29,44 Mio. MLP-Aktien umgetauscht worden und erhöhen das bisherige Grundkapital von 79,2 Mio. Aktien um 38% auf 108,64 Mio. Aktien.
Die SdK ist der Auffassung, dass sich die Großaktionärsfamilien, denen die neuen Aktien zugeteilt worden sind, einen unzulässigen Sondervorteil verschaffen, weil die eingebrachten Anteile einer immensen Überbewertung unterzogen worden sind.
Dass hier geradezu abenteuerliche Bewertungen vorgenommen worden sind, lässt sich u. a. an den Gewinnprognosen für die vier Gesellschaften erkennen. Sie reichen nicht nur bis zum Jahr 2010, also einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt, sondern weisen auch Steigerungsraten von teilweise mehreren tausend Prozent aus. Daraus werden dann völlig überzogene Unternehmenswerte abgeleitet.
Besonders deutlich wird die Überbewertung am Beispiel der MLP Lebensversicherungs AG. Wie inzwischen in der Öffentlichkeit bekannt, finanziert sich dieses Tochterunternehmen bisher weitgehend durch Rückversicherer. Die von ihr ausgewiesenen Gewinne kommen nur durch deren Finanzierung zustande. Obwohl daher bei der MLP Lebensversicherung in den letzten Jahren eigentlich Verluste von jeweils ca. 25 Mio. Euro entstanden sind, haben die Großaktionäre und ihre Familien für ihre Anteile an dieser Gesellschaft 13,86 Mio. MLP-Aktien erhalten - bei einem angenommenen Börsenkurs von nur 30 Euro allein ein Wert von über 400 Mio. Euro.
Diese Zahlen sprechen für sich.
München, 2. Juli 2002
Ab wann wurden eigentlich MLP Leben Aktien an Mitarbeiter verkauft?
Und zu welchen Kursen?
Wer hat die Kurse festgelegt?
Brisant bei dieser Klage:
Nur wird die Bilanz der MLP Leben zerlegt werden.
Das Rückversicherungsgeschäft wird offengelegt werden müssen.
Und zu welchen Kursen?
Wer hat die Kurse festgelegt?
Brisant bei dieser Klage:
Nur wird die Bilanz der MLP Leben zerlegt werden.
Das Rückversicherungsgeschäft wird offengelegt werden müssen.
Jetzt geht`s abwärts...
... damit dürfte Herr Dr. Termühlen langsam beginnen, seinen Schreibtisch aufzuräumen und persönliche Gegenstände einzupacken ...
v
v
Ist ja nichts neues, es gibt ja bekanntlich schon
eine klage, die in 1. instanz abgelehnt wurde und
jetzt vor dem OLG KA in revision geht !!!
eine klage, die in 1. instanz abgelehnt wurde und
jetzt vor dem OLG KA in revision geht !!!
Gratulation an den SDK.
MLP muss jetzt vor Gericht darlegen, wie das Geschäft funktioniert, um den Unternehmenswert der sehr teuer eingebrachten Töchter zu rechtfertigen.
Das wird peinlich.
nizza
MLP muss jetzt vor Gericht darlegen, wie das Geschäft funktioniert, um den Unternehmenswert der sehr teuer eingebrachten Töchter zu rechtfertigen.
Das wird peinlich.
nizza
ist jemand bekannt, worin sich die bereits anhängige Klage und die neue von der sdk unterscheiden?
Nicht unbedingt,
es kann durchaus sein, das du beim selben richter landest,
der dann durchaus die klage wegen des schwebenden verfahrens
ablehnt. bzw. zurückstellt !
es kann durchaus sein, das du beim selben richter landest,
der dann durchaus die klage wegen des schwebenden verfahrens
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