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    Überweisung verlorengegangen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.02 10:20:38 von
    neuester Beitrag 11.07.02 15:38:15 von
    Beiträge: 18
    ID: 606.700
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      schrieb am 11.07.02 10:20:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!

      Möchte mich gleich mal mit einer etwas "kniffeligen" Frage an euch wenden.

      Vor neun Jahren ist unsere Mutter verstorben (wir sind zwei Geschwister). Darauf wurde von seitens unseres Vaters meiner Schwester Geld überwiesen, davon sind laut deren Aussage DEM 48,000 nie angekommen. Frage: gibt es noch Möglichkeiten, nachzuforschen, ob diese Summe wirklich nicht ankam? Die Bank hat leider nur noch Mikrofilme, also ist es möglich, oder?

      Mir geht es dabei hauptsächlich um folgende Problematik: meine Schwester hat auf ihr väterliches Pflichtteil verzichtet (so zumindest ein Dokument), gegen entsprechende Zahlung natürlich. Da ich mir nun Gedanken mache, das Haus mir überschreiben zu lassen, ist mir sehr daran gelegen, solche "Störungen" außen vor zu lassen - ansonsten wird die Sache schnell ein Faß ohne Boden. Ich sehe das doch richtig, daß eine Vereinbarung nichtig ist, wenn man die vereinbarte Gegenleistung nicht erhalten hat? Wie würde die Konstellation aussehen, wenn mein Vater das Geld auf das falsche Konto überwiesen hätte (Geldschuld - Holschuld???)?

      Hoffe ihr könnt mir helfen,

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:26:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr glaubwürdig hört sich das nicht an. Wenn 48.000 DM "nicht ankommen" wird doch nachgeforscht, wo das Geld hingegangen ist. Die Schwester soll das einfach so hingenommen haben?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:37:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja,

      zumindest die Kontoauszüge sind noch verfilmt. Die Nachforschung kann aber ins Geld gehen, wenn der Aufwand
      recht groß ist.

      D.h. du musst dir ne Belegkopie vom Kontoauszug des Auftraggeberkontos geben lassen. Beachte dabei, dass
      du für das richtige Konto (vielleicht für alte Kontonummer, evtl. Fusion der Bank, usw.) nachforschen lässt.

      Nachforschungsaufträge darf nur der Kontoinhaber sowie der Bevollmächtigte erteilen.

      Um Kosten zu sparen, finde heraus, wann das Geld genau überwiesen wurde....ansonsten lass dir, wenn möglich nen Quartalsauszug erstellen (4 für ein Jahr :) ), dann bezahlst du evtl. nicht so viel, weil das normalerweise pro nachgefertigtem Beleg verlangt wird.

      Wenn du dann die Daten von der Üerweisung hast, zeig sie deiner Schwester. Auf dem Beleg sollte die Empfängerkontonummer, BLZ und Begünstigter ersichtlich sein. Die soll dann zur Bank gehen und um diesen Zeitpunkt nachforschen lassen......lass dir von Ihrer Bank bestätigen, dass der Geldeingang auf diesem besagten Konto nie stattgefunden hat.....im Übrigen seeeeeehr unwahrscheinlich. Wenn Sie das nicht will, geh zum Anwalt und mach Sie platt :)

      Wenn eine Überweisung nicht zugeordnet werden kann, dann wird das Geld dem Auftraggeber wieder zurücküberwiesen.

      Viel Spass


      Outie
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:40:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimme NATALY zu, außerdem solltest Du DIch beeilen, denn Du hast nurnoch 1 Jahr
      nach 10 Jahren wird alles platt gemach. Was heißt eigentlich "Nur Microfitches"
      das reicht doch! Die Bank soll (gg Entgelt) die Abgänge bei Deinem Vater prüfen,
      dann sieht man auch, wo das Geld hingegangen ist.
      Außerdem gibt es auch sg Listen mit Großbeträgen, weiß aber nicht, ob es die auch
      als Fitches gibt.

      Rauskriegen kannst Du das allemal, allerdings nur mit Zustimmung Deines Vaters

      mfG

      BB
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:47:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der einzige der einen Nachforschungsantrag stellen kann ist derjenige, der den Auftrag damals gegeben hat - sonst niemand (außer mit Vollmacht natürlich).

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      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:52:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank euch allen!

      Tja, glaubwürdig ist es mit Sicherheit nicht. Außerdem gibt mir die Tatsache zu denken, daß es eben erst jetzt nach all den Jahren wieder aufgerollt werden soll. Trotzdem möchte ich niemandem was schlechtes unterstellen, bevor ich mir nicht 100% sicher bin.

      Werde gleich heute nachmittag mit meinem Vater reden. Dann ist Klarheit und Ruhe. Hoffe ich jedenfalls. Was auch sein könnte ist, daß es mein Vater auf ein falsches Konto überwiesen hat. Wäre nicht das erste Mal daß er Banksachen naja, sagen wir, ein wenig lax, sieht.

      Danke nochmals an euch alle!

      Viele Grüße!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:53:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich finde es sehr seltsam, dass angeblich erst nach 9 Jahren der Wunsch aufkommt, zu klären, wo 48.000 DM geblieben sind. Da lügt doch jemand.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 12:52:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      @NATALY

      Weswegen sollte ich lügen? Würde mir ja dabei ins eigene Bein schießen. Nein, ich habe da eher die Gegenseite im Verdacht...

      Viele Grüße!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 12:59:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Experte?: Ich habe geschrieben: JEMAND. Kann auch Schwester oder Vater sein. Übrigens: Trägt sich auch dein Vater mit dem Gedanken, dir das Haus zu überschreiben oder stehst du allein da mit dieser Überlegung?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 13:01:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du schreibst: GEGENSEITE. Falls du deine Schwester meinst, scheint mir, dass es mit der familiären Harmonie nicht zum Besten bestellt ist.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:04:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi NATALY,

      entschuldige, aber da habe ich scheinbar was überlesen. Tut mir leid.

      Mit der Harmonie ist es wirklich nicht weit her. Das Grundproblem meiner Schwester ist, daß sie ganz einfach mit Geld nicht umgehen kann.

      Mein Vater hat mich wegen dem Überschreiben darauf angesprochen wegen dem Schenkungsfreibetrag Eltern/Kind, schließlich ist er ja auch schon 60. Aber da er imho für Geld kein Händchen hat, betrachte ich die Zahlen für laufende Kosten, die er mir gibt (schließlich könnte das Haus für mich alleine zu teuer sein, mein Gehalt ist nicht besonders hoch) recht kritisch. Käme dann noch eine "Nachzahlung" an meine Schwester dazu, resp. würde sich herausstellen, daß meine Schwester noch Ansprüche geltend machen könnte, wird die Sache für mich uninteressant, bzw. zu risikoreich. Schließlich möchte ich mich nicht ruinieren.

      Vielen Dank für Deine Mühen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:38:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls auf dem Haus keine Schulden lasten, besteht IMHO kein Risiko, weil ja die Möglichkeit des Verkaufs besteht. Falls ein Pflichtteilsanspruch deiner Schwester besteht, bekommt sie dann 1/4 des Erlöses. Wo liegt hier ein Risiko?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:48:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      @NATALY: Das Risiko könnte hier in der Unverkäuflichkeit des Hauses liegen, da der Vater sich im Gegenzug zur Schenkung doch wahrscheinlich ein lebenslanges Wohnrecht zusichern lässt (war bei meiner Oma so).

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:52:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Vaters. Zeitgleich erlischt das Wohnrecht, so dass das Haus verkäuflich ist.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:54:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NATALY: Dann kann ich auch kein Risiko sehen, ausser dass zu Lebzeiten wie oben beschrieben die laufenden Kosten die Möglichkeiten des beschenkten übersteigen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:23:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich würde einen "Nießbrauch" vereinbaren. Dabei bleiben die laufenden Kosten beim Schenker (=Nießbraucher)(§ 1041 BGB). Üblicherweise wird auch vereinbart, dass auch außergewöhnliche Aufwendungen zu Lasten des Nießbrauchers gehen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:28:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      "Riskoreich" war vielleicht ein wenig unglücklich formuliert. U.U. liegts vielleicht auch daran, daß ich mit meinen 19 Lenzen noch nicht so "lebenserfahren" bin wie ichs gerne hätte. Ist halt eine komplett neue Situation. Besser wäre zu sagen, daß ich nicht möchte, daß meine Schwester noch irgendwas bekommt. Dafür hat sie über die Jahre viel zu sehr und viel zu rücksichtslos abgesahnt. Deshalb ist mir sehr viel daran gelegen, nachweisen zu können, daß sie wirklich ihr Geld bekommen hat.

      Aber das klären wir morgen nachmittag in der Bank. Vater hat mir grade am Telefon erzählt, daß die Vollmacht bereits der Bank vorliegt und ich mich dann mal verlustieren kann :-)))
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:38:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn das Haus dem Sohn geschenkt wird, scheidet es aus dem Nachlass aus, d.h., es wird bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt. Allerdings kann die Tochter einen Pflichteilsergänzungsanspruch geltend machen, wobei das Haus wieder berücksichtigt wird. Zahn Jahre nach der Schenkung besteht kein Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr (§ 2325 BGB). Dies bedeutet, wenn der Vater nach Schenkung noch 10 Jahre lebt, geht die Tochter leer aus, auch wenn sie auf den Pflichtteil nicht erzichtet haben sollte.
      Allerdings soll dies nach BGH nicht gelten, wenn sich der Schenker den Nießbrauch vorbehält.


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